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   BFH, 20.12.1994 - V B 3/94   

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https://dejure.org/1994,2000
BFH, 20.12.1994 - V B 3/94 (https://dejure.org/1994,2000)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1994 - V B 3/94 (https://dejure.org/1994,2000)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - V B 3/94 (https://dejure.org/1994,2000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 946
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 52/91

    Schlüssigkeit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Änderung des

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - V B 3/94
    Das FA darf einen Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 164 Abs. 2 AO 1977 ohne jede sachliche Einschränkung ändern (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Dezember 1992 VIII R 52/91, BFH/NV 1993, 684).

    103 Abs. 1 GG gewährt dem Beteiligten das Recht, sich über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage zu äußern (BFH in BFH/NV 1993, 684 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - V B 3/94
    Insoweit setzt § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO voraus, daß der Beschwerdeführer abstrakte entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus einer Diverenz zugäng lichen Entscheidungen des BFH oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes so genau darlegt, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 18.06.1993 - V R 5/92

    Vermietung einer Arztpraxis unter Ehegatten (§ 10 UStG )

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - V B 3/94
    Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) von dem Urteil des BFH vom 18. Juni 1993 V R 5/92 (BFH/NV 1994, 421) begehrt, entspricht die Begründung der Beschwerde nicht den gesetzlichen Anforderungen.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - V B 3/94
    Insoweit setzt § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO voraus, daß der Beschwerdeführer abstrakte entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus einer Diverenz zugäng lichen Entscheidungen des BFH oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes so genau darlegt, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 19.01.1994 - XI R 72/90

    Vorsteuerabzug aus Treu und Glauben?

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - V B 3/94
    Nur wenn die Voraussetzungen einer bindenden Zusage vorliegen, kann sich ein Steuerpflichtiger gegenüber einer Änderung der Steuerfestsetzung nach § 164 Abs. 2 AO 1977 auf Vertrauensschutz berufen (BFH- Urteil vom 19. Januar 1994 XI R 72/90, BFH/NV 1994, 591).
  • BFH, 11.11.1991 - V B 45/91

    Erfüllung des Tatbestands des Rechtsmissbrauchs durch Einschaltung eines

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - V B 3/94
    Durch die Rechtsprechung des BFH ist klargestellt, daß der einer Steuerfestsetzung beigefügte Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO 1977) das Entstehen eines für die Bindung nach Treu und Glauben notwendigen Vertrauenstatbestands verhindert (BFH-Beschluß vom 11. November 1991 V B 45/91, unter 2. b, BFH/NV 1992, 492).
  • BFH, 20.05.1992 - V B 73/91

    Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung im Rahmen der

    Auszug aus BFH, 20.12.1994 - V B 3/94
    Selbst wenn eine solche Prüfung durchgeführt worden wäre, würde durch sie kein Vertrauen darauf begründet worden sein, daß das FA auf gesetzlich gebotene Änderungen der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerfestsetzung verzichten werde (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Mai 1992 V B 73/91, BFH/NV 1993, 444).
  • BFH, 20.08.1998 - V B 61/98

    Vorbehalt der Nachprüfung

    So hat der Senat in dem Beschluß vom 20. Dezember 1994 V B 3/94 (BFH/NV 1995, 946 zu 1. b, m.w.N.) in einem Zwischenvermietungsfall dargelegt, daß ein FA einen Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 164 Abs. 2 AO 1977 ohne jede sachliche Einschränkung ändern kann.
  • BFH, 24.10.2006 - VIII B 189/05

    Substantiierter Beweisantrag

    Denn davon, dass das FG die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen hat, kann grundsätzlich ausgegangen werden, sofern nicht besondere Umstände des konkreten Falls auf einen diesbezüglichen Verstoß hindeuten (BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34; vom 20. Dezember 1994 V B 3/94, BFH/NV 1995, 946; BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 25/98, BFH/NV 2000, 235).
  • BFH, 25.10.2005 - VIII B 290/04

    Ablaufhemmung; Vereinbarung über Verschiebung des Prüfungsbeginns

    Davon, dass das FG den Akteninhalt zur Kenntnis genommen und erwogen hat, kann jedoch grundsätzlich ausgegangen werden, sofern nicht besondere Umstände des konkreten Falls auf einen diesbezüglichen Verstoß hindeuten (BFH-Beschlüsse vom 20. Dezember 1994 V B 3/94, BFH/NV 1995, 946; vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817; BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 25/98, BFH/NV 2000, 235).
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