Rechtsprechung
BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betriebsaufgabe bei parzellenweiser Verpachtung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen - Zurückbehaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und Entnahme oder Veräußerung des Inventars
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Betriebsaufgabe bei einer Betriebsverpachtung
Papierfundstellen
- BFH/NV 1996, 110
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91
Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft
Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, führt auch die parzellenweise Verpachtung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen nicht zu einer Betriebsaufgabe, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten bleiben, so daß die Möglichkeit besteht, den Betrieb selbst oder durch die Erben wiederaufzunehmen (Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257 und IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, …und Beschluß vom 14. November 1990 IV B 129/90, BFH/NV 1991, 591).Danach steht es der Annahme einer Betriebsfortführung nicht entgegen, daß das vorhandene lebende und tote Inventar nicht mitverpachtet, sondern zurückbehalten oder veräußert wird (…Bundesfinanzhof -- BFH -- in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 1991, 591); denn anders als im Fall gepachteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373) hat bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit eigenen Flächen des Steuerpflichtigen die Veräußerung des lebenden und toten Inventars regelmäßig keine wesentliche Bedeutung für die Frage der Betriebsfortführung, wenn die maßgeblichen Grundlagen des Betriebs in Gestalt des Grund und Bodens verpachtet sind und die Wirtschaftsgebäude und Hofstelle beibehalten werden, so daß die Bestimmung für landwirtschaftliche Zwecke bestehen bleibt (BFH in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521; s. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 IV R 7/89, BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833).
Aus Beweisgründen kann die Absicht der Betriebseinstellung indessen nur bei einer entsprechenden unmißverständlichen Erklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (…Senatsurteile vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219; in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, und in BFH/NV 1991, 591).
Auch die Erbfälle selbst hatten keine Betriebsaufgabe bewirkt (BFH-Urteile vom 2. Februar 1989 IV R 46/87, BFH/NV 1990, 86, und in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521); im übrigen hatten die Erben unstreitig nicht die Aufgabe des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs der Großeltern erklärt.
- BFH, 14.11.1990 - IV B 129/90
Übernahme und Bewirtschaftung eines Hofes als lebensfähigen Organismus nach dem …
Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, führt auch die parzellenweise Verpachtung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen nicht zu einer Betriebsaufgabe, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten bleiben, so daß die Möglichkeit besteht, den Betrieb selbst oder durch die Erben wiederaufzunehmen (Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257 und IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, und Beschluß vom 14. November 1990 IV B 129/90, BFH/NV 1991, 591).Danach steht es der Annahme einer Betriebsfortführung nicht entgegen, daß das vorhandene lebende und tote Inventar nicht mitverpachtet, sondern zurückbehalten oder veräußert wird (Bundesfinanzhof -- BFH -- in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 1991, 591); denn anders als im Fall gepachteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373) hat bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit eigenen Flächen des Steuerpflichtigen die Veräußerung des lebenden und toten Inventars regelmäßig keine wesentliche Bedeutung für die Frage der Betriebsfortführung, wenn die maßgeblichen Grundlagen des Betriebs in Gestalt des Grund und Bodens verpachtet sind und die Wirtschaftsgebäude und Hofstelle beibehalten werden, so daß die Bestimmung für landwirtschaftliche Zwecke bestehen bleibt (BFH in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521; s. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 IV R 7/89, BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833).
Aus Beweisgründen kann die Absicht der Betriebseinstellung indessen nur bei einer entsprechenden unmißverständlichen Erklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (…Senatsurteile vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219; in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, und in BFH/NV 1991, 591).
- BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes …
Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, führt auch die parzellenweise Verpachtung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen nicht zu einer Betriebsaufgabe, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten bleiben, so daß die Möglichkeit besteht, den Betrieb selbst oder durch die Erben wiederaufzunehmen (Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257 und IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, …und Beschluß vom 14. November 1990 IV B 129/90, BFH/NV 1991, 591).Danach steht es der Annahme einer Betriebsfortführung nicht entgegen, daß das vorhandene lebende und tote Inventar nicht mitverpachtet, sondern zurückbehalten oder veräußert wird (Bundesfinanzhof -- BFH -- in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 1991, 591); denn anders als im Fall gepachteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373) hat bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit eigenen Flächen des Steuerpflichtigen die Veräußerung des lebenden und toten Inventars regelmäßig keine wesentliche Bedeutung für die Frage der Betriebsfortführung, wenn die maßgeblichen Grundlagen des Betriebs in Gestalt des Grund und Bodens verpachtet sind und die Wirtschaftsgebäude und Hofstelle beibehalten werden, so daß die Bestimmung für landwirtschaftliche Zwecke bestehen bleibt (BFH in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521; s. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 IV R 7/89, BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833).
- BFH, 25.08.1983 - IV R 218/80
A) Der Teilwert i. S. des § 55 Abs. 5 EStG 1971 entspricht in der Regel den …
Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
War die Erfassung von Veräußerungs- oder Entnahmegewinnen bei landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden im Jahre 1969 und dem ersten Halbjahr 1970 ohnehin einkommensteuerlich nicht von Bedeutung, so konnte einer Nichterfassung stiller Reserven nach dem Stichtag des 1. Juli 1970 und vor dem 1. Juli 1972 auch die Vermutung zugrunde gelegen haben, daß der Teil- oder Einlagewert der Flächen den Veräußerungspreisen entsprach (vgl. Senatsurteile vom 25. August 1983 IV R 218/80, BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33, …und vom 4. Dezember 1986 IV R 162/85, BFH/NV 1987, 296; Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen -- BMWF -- vom 29. Februar 1972, BStBl I 1972, 102). - BFH, 23.02.1989 - IV R 63/87
Anforderungen an das Aufgeben eines Betriebes nach dem Einkommensteuergesetz
Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Aus Beweisgründen kann die Absicht der Betriebseinstellung indessen nur bei einer entsprechenden unmißverständlichen Erklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (Senatsurteile vom 23. Februar 1989 IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219;… in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, und in BFH/NV 1991, 591). - BFH, 04.12.1986 - IV R 162/85
Teilwert eines Wirtschaftsgutes - Feststellung des höheren Teilwerts - …
Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
War die Erfassung von Veräußerungs- oder Entnahmegewinnen bei landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden im Jahre 1969 und dem ersten Halbjahr 1970 ohnehin einkommensteuerlich nicht von Bedeutung, so konnte einer Nichterfassung stiller Reserven nach dem Stichtag des 1. Juli 1970 und vor dem 1. Juli 1972 auch die Vermutung zugrunde gelegen haben, daß der Teil- oder Einlagewert der Flächen den Veräußerungspreisen entsprach (vgl. Senatsurteile vom 25. August 1983 IV R 218/80, BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33, und vom 4. Dezember 1986 IV R 162/85, BFH/NV 1987, 296; Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen -- BMWF -- vom 29. Februar 1972, BStBl I 1972, 102). - BFH, 09.07.1981 - IV R 101/77
Landwirt - Hofübergabe - Betriebsübertragung - Betriebsaufgabe
Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Nicht nur die Tatsache, daß die stillen Reserven im Streitfall unstreitig nicht aufgedeckt worden sind, spricht gegen die Annahme einer frühzeitigen Betriebsaufgabe vor der Erbauseinandersetzung (Senatsurteil vom 9. Juli 1981 IV R 101/77, BFHE 134, 110, BStBl II 1982, 20), sondern auch der Umstand, daß weder Akten beim FA noch irgendwelche Unterlagen bei den Großeltern der Klägerinnen vorhanden waren, die eine tatsächlich erfolgte Betriebsaufgabe belegen könnten. - BFH, 15.10.1987 - IV R 91/85
Betriebsaufgabe eines Forstbetriebes im Falle der Umgestaltung wesentlicher …
Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, führt auch die parzellenweise Verpachtung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen nicht zu einer Betriebsaufgabe, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten bleiben, so daß die Möglichkeit besteht, den Betrieb selbst oder durch die Erben wiederaufzunehmen (Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257 und IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, …und Beschluß vom 14. November 1990 IV B 129/90, BFH/NV 1991, 591). - BFH, 26.10.1989 - IV R 25/88
1. Veräußerung des Inventars eines Pachtbetriebs durch den alten an den neuen …
Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Danach steht es der Annahme einer Betriebsfortführung nicht entgegen, daß das vorhandene lebende und tote Inventar nicht mitverpachtet, sondern zurückbehalten oder veräußert wird (…Bundesfinanzhof -- BFH -- in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 1991, 591); denn anders als im Fall gepachteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373) hat bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit eigenen Flächen des Steuerpflichtigen die Veräußerung des lebenden und toten Inventars regelmäßig keine wesentliche Bedeutung für die Frage der Betriebsfortführung, wenn die maßgeblichen Grundlagen des Betriebs in Gestalt des Grund und Bodens verpachtet sind und die Wirtschaftsgebäude und Hofstelle beibehalten werden, so daß die Bestimmung für landwirtschaftliche Zwecke bestehen bleibt (BFH in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521; s. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 IV R 7/89, BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833). - BFH, 18.04.1991 - IV R 7/89
Zur Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei …
Auszug aus BFH, 02.03.1995 - IV R 52/94
Danach steht es der Annahme einer Betriebsfortführung nicht entgegen, daß das vorhandene lebende und tote Inventar nicht mitverpachtet, sondern zurückbehalten oder veräußert wird (…Bundesfinanzhof -- BFH -- in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFH/NV 1991, 591); denn anders als im Fall gepachteter land- und forstwirtschaftlicher Flächen (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373) hat bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit eigenen Flächen des Steuerpflichtigen die Veräußerung des lebenden und toten Inventars regelmäßig keine wesentliche Bedeutung für die Frage der Betriebsfortführung, wenn die maßgeblichen Grundlagen des Betriebs in Gestalt des Grund und Bodens verpachtet sind und die Wirtschaftsgebäude und Hofstelle beibehalten werden, so daß die Bestimmung für landwirtschaftliche Zwecke bestehen bleibt (BFH in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521; s. auch Senatsurteil vom 18. April 1991 IV R 7/89, BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833). - BFH, 02.02.1989 - IV R 46/87
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Betriebsverpachtung
- BFH, 11.05.2017 - VI B 105/16
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Betriebsaufgabe
Die Klägerin setzt sich darüber hinaus nicht mit der ständigen Rechtsprechung des BFH zu den Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe, insbesondere bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb auseinander (z.B. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 18. April 1991 IV R 7/89, BFHE 165, 38, BStBl II 1991, 833; vom 28. November 1991 IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521; vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, m.w.N.).Wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten bleiben, so dass die Möglichkeit besteht, den Betrieb selbst oder durch die Erben wiederaufzunehmen (s. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1987 IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, und in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260;… in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, sowie BFH-Beschluss vom 14. November 1990 IV B 129/90, BFH/NV 1991, 591), hängt die Annahme einer Betriebsaufgabe, insbesondere in Verpachtungsfällen, letztlich von den Absichten des Steuerpflichtigen ab (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 110).
Dies hat der BFH auch bereits für Veranlagungszeiträume vor 1988 entschieden (s. BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 110, m.w.N.).
- BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten
Wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten bleiben, so dass die Möglichkeit besteht, den Betrieb selbst oder durch die Erben wiederaufzunehmen (s. BFH-Urteile vom 15.10.1987 - IV R 91/85, BFHE 151, 392, BStBl II 1988, 257, und IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260;… vom 28.11.1991 - IV R 58/91, BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, sowie BFH-Beschluss vom 14.11.1990 - IV B 129/90, BFH/NV 1991, 591), hängt die Annahme einer Betriebsaufgabe, insbesondere --wie im Streitfall-- in Verpachtungsfällen, letztlich von den Absichten des Steuerpflichtigen ab (BFH-Urteil vom 02.03.1995 - IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110).Aus Beweisgründen konnte die Absicht der Betriebseinstellung auch schon vor Einführung des § 16 Abs. 3b EStG grundsätzlich nur bei einer entsprechenden unmissverständlichen Erklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (…BFH-Urteile vom 23.02.1989 - IV R 63/87, BFH/NV 1990, 219; in BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521, und in BFH/NV 1996, 110; Senatsbeschluss vom 11.05.2017 - VI B 105/16, Rz 8).
- BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass der Steuerpflichtige die Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen einer Betriebsaufgabe trägt (z.B. BFH-Urteile vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110;… vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, und vom 14. Mai 2009 IV R 44/06, BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811, mit umfangreichen Nachweisen).
- FG Münster, 06.11.2020 - 4 K 1326/17
Steuerbarkeit eines Veräußerungs-/Entnahmegewinns in Ansehung von veräußertem …
Die Betriebsvermögenseigenschaft des Grundstücks "B" konnte damit nur entfallen, wenn in Ansehung dieses Grundstücks eine Entnahmeerklärung vorliegt (BFH-Urteil vom 02.03.1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110) oder der Betrieb insgesamt durch Aufgabeerklärung aufgegeben worden ist. - BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04
Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Verpächterwahlrecht auch für …
Aus Beweisgründen kann die Absicht, der Betrieb werde bei einer Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen endgültig aufgegeben, nur bei einer unmissverständlichen und eindeutigen Aufgabeerklärung des Steuerpflichtigen angenommen werden (Senatsurteil vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110). - BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98
Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
Ob der Landwirt sich zunächst von gepachteten Flächen trennt und sie an den Verpächter zurückgibt, einen Teil der eigenen Flächen verpachtet und das lebende und tote Inventar veräußert, ist unerheblich (Senatsurteil vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110).Schließlich ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, daß der Steuerpflichtige wie für eine Entnahme (BFH-Urteil vom 20. März 1987 III R 172/82, BFHE 149, 536, BStBl II 1987, 679) die sog. objektive Beweislast für seine Behauptung trägt, durch die Verpachtung der bisher selbstbewirtschafteten Flächen sei der Betrieb aufgegeben worden (BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 110, und in BFH/NV 1997, 649).
- BFH, 12.04.2022 - VI R 22/20
Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein …
Wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten bleiben, sodass die Möglichkeit besteht, den Betrieb selbst oder durch die Erben wiederaufzunehmen (Senatsurteil in BFHE 273, 6, Rz 25, m.w.N.), hängt die Annahme einer Betriebsaufgabe, insbesondere --wie im Streitfall-- in Verpachtungsfällen, letztlich von den Absichten des Steuerpflichtigen ab (BFH-Urteil vom 02.03.1995 - IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110). - BFH, 03.06.1997 - IX R 2/95
Betriebsaufgabe auch bei Verpachtung und fehlender Aufgabeerklärung anzunehmen, …
a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Gewerbebetrieb trotz Verpachtung i. S. des § 16 Abs. 3 EStG aufgegeben, wenn nach Ende der Verpachtung für den Steuerpflichtigen oder seinen Rechtsnachfolger nicht mehr die Möglichkeit besteht, den Betrieb wiederaufzunehmen (BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110). - FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …
Auch die parzellenweise Verpachtung nur der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen - also ohne Hofstelle und Wirtschaftsgebäude -, sei es an verschiedene Land- und Forstwirte, sei es an nur einen Pächter führt nicht zu einer Betriebsaufgabe, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten bleiben, so dass die Möglichkeit besteht, den Betrieb selbst oder durch die Erben wiederaufzunehmen (ständige BFH-Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 02. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110, m. w. N.;… BFH-Beschluss vom 15. März 2001 IV B 34/00, BFH/NV 2001, 1113 , m. w. N.;… vgl. dazu auch Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Kap. A Rz. 567, 584 ff.).Denn bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit eigenen Flächen hat die Veräußerung des lebenden und toten Inventars regelmäßig keine wesentliche Bedeutung für die Frage der Betriebsfortführung, wenn - was hier der Fall war - die maßgeblichen Grundlagen des Betriebs in Gestalt des Grund und Bodens verpachtet worden sind und die Wohn- und Wirtschaftsgebäude zurückbehalten werden (vgl. BFH-Urteil vom 02. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110;… BFH-Beschluss vom 15. März 2001 IV B 34/00, BFH/NV 2001, 1113 ).
- FG Hamburg, 11.02.1998 - III 210/91
Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe bei Verpachtung
Gibt der Steuerpflichtige keine Betriebsaufgabeerklärung gegenüber dem Finanzamt ab, so wird die Verpachtung aus Nachweisgründen als bloße Betriebsunterbrechung behandelt (vgl. BFH-Urteile vom 27.02.1985 - 1 R 235/80, BStB1 II 1985, 456; vom 02.03.1995 - IV R 52/94 -, BFH/NV 1996, 110, jeweils m.w.N.).Aus Beweisgründen wird von der Rechtsprechung eine unmissverständliche Erklärung verlangt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 02.03.1995 - IV R 52/94 -, BFH/NV 1996, 110).
Übrigens: Für die Ausübung des Verpächterwahlrechts reicht eine (beabsichtigte) Weiterführung des Betriebs durch den Gesamtrechtsnachfolger des Verpächters aus (BFH vom 2.3.1995, BFH/NV 1996, 110).
- BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97
Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter …
- FG Düsseldorf, 14.09.2004 - 16 K 4939/02
Landwirtschaftlicher Betrieb; Betriebsaufgabeerklärung; Betriebsfortführung; …
- BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02
Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 26.08.2004 - IV R 52/02
Verpächterwahlrecht; Strukturwandel
- FG Münster, 16.12.2003 - 6 K 2741/00
Veräußerungsgewinn
- BFH, 26.02.2010 - IV B 25/09
Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder …
- BFH, 19.08.1998 - X R 176/96
Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge
- BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
Steuerfreie Entnahmen von Grund und Boden
- FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 2130/17
Ansatz eines Entnahmegewinns für ein Grundstück aus einem Verpachtungsbetrieb …
- FG Niedersachsen, 22.12.1997 - IX 377/90
Entnahme eines Grundstückes aus forstwirtschaftlichem Betrieb ; Für Bauzwecke …
- BFH, 10.09.1996 - IV B 135/95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 89/17
Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach …
- FG Niedersachsen, 22.12.1997 - IX 382/90
Gewinn aus Veräußerung einer Forstfläche; Einkünfte aus Land- und …
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3773/16
Bodengewinnbesteuerung bei Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke - …
- BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
LuF; Betriebsaufgabe; Beweislast
- BFH, 27.11.1997 - IV R 86/96
Parzellenweise Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 28.07.2006 - IV B 39/05
Betriebsverpachtung
- BFH, 18.07.2003 - IV B 60/03
Zwangsbetriebsaufgabe - Einstellung der Eigenbewirtschaftung eines …
- BFH, 15.07.2003 - IV B 34/02
Entnahmegewinn, Unbilligkeit der Besteuerung
- BFH, 08.01.1998 - IV B 9/97
Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung
- FG Baden-Württemberg, 24.02.1999 - 12 K 137/95
Bei einem verpachteten Autohandelsbetrieb
- FG Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 K 407/97