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   BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95   

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https://dejure.org/1996,892
BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95 (https://dejure.org/1996,892)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1996 - IV R 28/95 (https://dejure.org/1996,892)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1996 - IV R 28/95 (https://dejure.org/1996,892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15
    Gewerbebetrieb; Grundstückshandel

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 747
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95
    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (z. B. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146 [BFH 12.07.1991 - III R 47/88]).

    a) Danach liegt die Grenze, ab der gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist, beim Verkauf von vier Wohnungen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 165, 498, [BFH 12.07.1991 - III R 47/88] BStBl II 1992, 143, [BFH 12.07.1991 - III R 47/88] m. w. N.).

    Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in der Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Kauf oder Errichtung und Verkauf der Wohnungen nicht mehr als fünf Jahre beträgt (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, [BFH 12.07.1991 - III R 47/88] BStBl II 1992, 143, [BFH 12.07.1991 - III R 47/88] m. w. N.).

    Unerheblich ist, ob bei dem Kauf der Wohnungen schon eine feste Verkaufsabsicht bestanden hat oder ob die eigentliche Absicht auf eine anderweitige Nutzung als durch Verkauf gerichtet war (BFH-Urteile in BFHE 151, 399, [BFH 23.10.1987 - III R 275/83] BStBl II 1988, 293 [BFH 23.10.1987 - III R 275/83]; in BFH/NV 1988, 561; in BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057; vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95
    Für das zuletzt genannte Abgrenzungsmerkmal stellt die Rechtsprechung bei Tätigkeiten auf dem Bau- und Grundstücksmarkt darauf ab, ob die Grundstücksgeschäfte noch als Nutzung des Grundbesitzes durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz angesehen werden können oder ob die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Vermögensumschichtung entscheidend in den Vordergrund tritt (z. B. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82, BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244 [BFH 09.12.1986 - VIII R 317/82]).

    Veräußert er dagegen den Grundbesitz, um Substanzwertsteigerungen auszunutzen, wird er gewerblich tätig (BFHE 148, 480, [BFH 09.12.1986 - VIII R 317/82] BStBl II 1988, 244 [BFH 09.12.1986 - VIII R 317/82]).

    Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist folglich in der Regel zu bejahen bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung (BFH-Urteile vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106 [BFH 08.08.1979 - I R 186/78]; in BFHE 148, 480, [BFH 09.12.1986 - VIII R 317/82] BStBl II 1988, 244 [BFH 09.12.1986 - VIII R 317/82]; in BFHE 151, 399, [BFH 23.10.1987 - III R 275/83] BStBl II 1988, 293, [BFH 23.10.1987 - III R 275/83] und BFH/NV 1988, 561).

  • BFH, 10.08.1983 - I R 120/80

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95
    Die Kläger können sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil vom 10. August 1983 I R 120/80 (BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137 [BFH 10.08.1983 - I R 120/80]) sowie das Senatsurteil vom 28. April 1988 IV R 130-131/86 (BFH/NV 1989, 102) berufen.

    Der I. Senat des BFH hat in seinem Urteil in BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137 allerdings entschieden, daß die bloße Aufteilung eines zuvor erworbenen Mietwohnhauses in Eigentumswohnungen und deren anschließende Veräußerung nicht ausreiche, um einen gewerblichen Grundstückshandel zu begründen.

  • BFH, 28.04.1988 - IV R 130/86
    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95
    Die Kläger können sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil vom 10. August 1983 I R 120/80 (BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137 [BFH 10.08.1983 - I R 120/80]) sowie das Senatsurteil vom 28. April 1988 IV R 130-131/86 (BFH/NV 1989, 102) berufen.

    Allerdings hatte der erkennende Senat zuvor in seinem nicht amtlich veröffentlichten Urteil in BFH/NV 1989, 102 in gleicher Weise entschieden wie der I. Senat, ohne daß irgendwelche Besonderheiten beim Erwerb vorgelegen hätten (ähnlich Senatsurteil vom 28. April 1988 IV R 102/86, BFH/NV 1989, 101).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95
    Außerdem muß die Betätigung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) den Rahmen privater Vermögensverwaltung überschreiten (z. B. Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C III 3 b, aa).

    Die innere Einstellung der Kläger beim Kauf der Gebäude kann wie bereits die Gewinnerzielungsabsicht und der Wiederholungswille nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620, [BFH 12.06.1978 - GrS - 1/77] und in BFHE 141, 405, [BFH 25.06.1984 - GrS 4/82] BStBl II 1984, 751; s. auch BFH- Urteil in BFHE 160, 494, [BFH 06.04.1990 - III R 28/87] BStBl II 1990, 1057 [BFH 06.04.1990 - III R 28/87]).

  • BFH, 19.12.1990 - X R 165/87

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Gewerbebetriebes bei der Errichtung und dem

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95
    Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Kauf und Veräußerung ist nur ein Beweisanzeichen, das durch andere Sachverhaltsmerkmale erschüttert werden kann (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 381).

    Solche Umstände hat der BFH z. B. nach der Errichtung von Wohnungen in dem Abschluß langfristiger Mietverträge oder (unter bestimmten Voraussetzungen) in der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gesehen (vgl. BFH-Urteile vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65, [BFH 28.09.1987 - VIII R 46/84] und vom 19. Dezember 1990 X R 165/87, BFH/NV 1991, 381).

  • BFH, 28.04.1988 - IV R 102/86

    Die Abgrenzung zwischen einer privaten Vermögensverwaltung und einem

    Auszug aus BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95
    Allerdings hatte der erkennende Senat zuvor in seinem nicht amtlich veröffentlichten Urteil in BFH/NV 1989, 102 in gleicher Weise entschieden wie der I. Senat, ohne daß irgendwelche Besonderheiten beim Erwerb vorgelegen hätten (ähnlich Senatsurteil vom 28. April 1988 IV R 102/86, BFH/NV 1989, 101).
  • BFH, 28.07.1993 - XI R 21/92

    Betätigung als gewerblicher Grundstückshändler - Begriff des Gewerbebetriebes -

  • BFH, 04.04.1995 - IV B 129/94

    Gewerblicher Grundstückshandel ohne erhebliche Modernisierungen

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

  • BFH, 08.08.1979 - I R 186/78

    Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit

  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

  • BFH, 09.07.1986 - I R 85/83

    Ein ausschließlich für ein Touristikunternehmen tätiger Fremdenführer, der sich

  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit - Erzielung von Einkünften aus

  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel unter

  • BFH, 11.04.1989 - VIII R 267/84

    Gewerblicher Grundstückshandel in Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung

  • BFH, 24.01.1990 - X R 44/88

    Qualifizierung eines Steuerschuldners als gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer

  • BFH, 27.02.1991 - XI R 37/89

    Steuerliche Berücksichtigung von Gewinnen für Veräußerung von Wohnungen

  • BFH, 11.12.1991 - III R 59/89

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 20.04.1994 - X B 100/93

    Einkommensteuer; Umfang des Betriebsvermögens bei einem gewerblichen

  • BFH, 24.10.1995 - III R 106/93

    Aufwendungen für medizinische Fachliteratur sind auch dann keine außergewöhnliche

  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Im Gegenteil spreche auch die volle Fremdfinanzierung mit langfristigen Darlehen für eine bedingte Veräußerungsabsicht, denn es bestehe die Gefahr unvorhergesehener Entwicklungen, die zu einem Notverkauf zwingen könnten (Hinweis auf Senatsurteil vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747, unter II.5.a).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Nach der Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 VIII R 11/94, BFH/NV 1996, 676, und vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747, 750, m.w.N.) führt die Aufteilung eines zuvor erworbenen Mietshauses in Eigentumswohnungen und deren anschließende Veräußerung bei Vorliegen der übrigen Merkmale eines Gewerbebetriebes zu einem gewerblichen Grundstückshandel, ohne dass es insoweit weiterer Maßnahmen wie z.B. erheblicher Modernisierungen bedürfte.
  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

    Den im Jahr 1990 erzielten Veräußerungserlösen wären in diesem Fall neben den Veräußerungskosten --entgegen den von anderen Grundsätzen ausgehenden Berechnungen des Klägers-- die auf die Dachgeschosswohnungen entfallenden anteiligen (im Schätzungswege zu ermittelnden) Anschaffungskosten für Grund und Boden und Gebäude sowie die für die Errichtung der beiden Wohnungen aufgewendeten Herstellungskosten gegenüberzustellen, wobei die vom Kläger (offenbar in beträchtlichem Umfang) erbrachten Eigenleistungen außer Betracht bleiben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. Februar 1996 IV R 28/95, BFH/NV 1996, 747, unter 3.).
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Rechtsprechung
   BFH, 09.05.1996 - X B 188/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4599
BFH, 09.05.1996 - X B 188/95 (https://dejure.org/1996,4599)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1996 - X B 188/95 (https://dejure.org/1996,4599)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - X B 188/95 (https://dejure.org/1996,4599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 747
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 28.02.1989 - X B 90/87

    Erhöhung von Umsätzen und Gewinnen durch Zurechnung von Sparguthaben und Einlagen

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Bei der Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation, die weitgehend auf einer tatrichterlichen Würdigung beruht, ist regelmäßig keine Klärung einer Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung zu erwarten (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. Februar 1989 X B 90/87, BFH/NV 1989, 709).
  • BFH, 27.12.1993 - V B 82/92

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Auch ein Übergehen des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398, m. w. N.); insbesondere ist nicht dargetan, welche für die entscheidungserheblichen Tatfragen einschlägigen Tatsachen und/oder Erfahrungssätze im einzelnen in das Wissen eines Gutachters zu stellen wären.
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Diese erfassen auch die Schätzungsmethode (BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 158, BStBl II 1982, 409).
  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Das BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82 (BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88) besagt zur Rechtmäßigkeit einer Hinzuschätzung trotz ordnungsmäßiger Buchführung lediglich, daß ein Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes der Richtsatzsammlung für sich allein -- ohne zusätzliche konkrete Hinweise auf die sachliche Unrichtigkeit des Buchführungsergebnisses -- eine Hinzuschätzung nicht rechtfertigt.
  • BFH, 24.10.1995 - I B 14/95
    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Ein unzutreffendes Schätzungsergebnis, sollte es im Streitfall vorliegen, wäre kein Verfahrensfehler i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 17/65

    Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Das FG ist, ohne von der Rechtsprechung des BFH abzuweichen, davon ausgegangen, daß die in einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ausgewiesenen Gewinne durch die Ergebnisse einer Nachkalkulation in Frage gestellt werden können (vgl. BFH- Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Das FG ist, ohne von der Rechtsprechung des BFH abzuweichen, davon ausgegangen, daß die in einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ausgewiesenen Gewinne durch die Ergebnisse einer Nachkalkulation in Frage gestellt werden können (vgl. BFH- Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573).
  • BFH, 04.07.1995 - VII B 43/95

    Rüge eines Verstoßes gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, das FG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen, macht sie, auch soweit sie Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze behauptet, materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht zu einer Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197).
  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Das FG ist, ohne von der Rechtsprechung des BFH abzuweichen, davon ausgegangen, daß die in einer formell ordnungsmäßigen Buchführung ausgewiesenen Gewinne durch die Ergebnisse einer Nachkalkulation in Frage gestellt werden können (vgl. BFH- Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl II 1970, 838; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl II 1975, 96; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573).
  • BFH, 31.05.1991 - V S 1/91

    Ablehung eines Antrages auf Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - X B 188/95
    Allerdings kann die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Schätzung hätten einfließen müssen, verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt (BFH-Beschluß vom 31. Mai 1991 V S 1/91, BFH/NV 1992, 119) oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) unberücksichtigt läßt.
  • BFH, 01.02.2012 - VI B 71/11

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensfehlern

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang vorträgt, das FG sei von unzutreffenden Annahmen ausgegangen und habe darüber hinaus die Bedeutung von Aufbewahrungsfristen verkannt, macht sie, auch soweit sie Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze behauptet, materielle Rechtsfehler geltend, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO nicht zu einer Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, m.w.N.).

    Allerdings kann der Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in eine Schätzung einfließen müssten, eine Verletzung von Verfahrensvorschriften i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zugrunde liegen, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz FGO) unberücksichtigt lässt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 747, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 15 K 12031/08

    Zur Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde; Schätzungsbefugnis; Finanzamt;

    Zwar kann diese Vermutung nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, durch einen inneren Betriebsvergleich mit einer so genannten qualifizierten Nachkalkulation widerlegt werden kann (BFH-Urteile vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BStBl II 1970, 838 ; vom 31. Juli 1974 I R 216/72, BFHE 113, 400 , BStBl II 1975, 96 ; vom 22. August 1985 IV R 29 und 30/84, BFH/NV 1986, 719, vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; Beschluss vom 19 Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 12.01.2006 - VII B 59/05

    Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, kann verfahrensfehlerhaft sein, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachgekommen ist oder entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt gelassen hat (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; vom 19. Mai 2000 X B 75/99, BFH/NV 2000, 1458; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 80).
  • BFH, 30.06.1999 - XI B 66/98

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze

    Verstöße gegen die Denkgesetze sind revisionsrechtlich daher nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzurechnen (BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 1.); sie begründen allenfalls materielle Rechtsfehler, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO nicht zur Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02

    Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, ist verfahrensfehlerhaft, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens entgegen dem Gebot des § 96 Abs. 1 FGO unberücksichtigt lässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, und vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; BGH-Urteil vom 8. Juli 1999 III ZR 5/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3191; Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Rz. 26; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 76; Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 551 Rdnr. 27).
  • BFH, 12.10.2000 - VIII B 141/99

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch unterlassene Beweiserhebung

    Hierbei handelt es sich um materielle Rechtsfehler, die nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 FGO nicht zur Zulassung der Revision führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; vom 7. Dezember 1994 II B 179/93, BFH/NV 1995, 695, unter 3. der Gründe).
  • BFH, 04.09.2002 - IX B 194/01

    Fehlende Schlüssigkeit einer Schätzung - Fehlerhafte Anwendung anerkannter

    Insofern rügen die Kläger materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO die Zulassung der Revision (weder wegen Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch als Verfahrensmangel) erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741; vom 25. Januar 2002 V B 107/00, BFH/NV 2002, 931).
  • BFH, 14.12.1999 - IV B 76/99

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Denn es ist grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will (BFH-Beschluss vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290), weshalb der gerügte Verstoß an sich als materiell-rechtlicher Fehler zu werten ist, der wie die Nichtbeachtung anerkannter Schätzungsgrundsätze, der Denkgesetze und Erfahrungssätze grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 05.04.2004 - X B 158/03

    Darlegung der grds. Bedeutung und einer Divergenz

    Insofern rügt die Klägerin materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO die Zulassung der Revision (weder wegen Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch als Verfahrensmangel) nicht erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; vom 1. Dezember 1998 III B 78/97, BFH/NV 1999, 741; vom 25. Januar 2002 V B 107/00, BFH/NV 2002, 931).
  • BFH, 05.04.2004 - X B 176/03

    Anforderungen an die Darlegung der grds. Bedeutung (hier: Schätzung hinterzogener

    Insofern rügt die Klägerin materiell-rechtliche Fehler, also die inhaltliche Richtigkeit des FG-Urteils, womit jedoch nach dem abschließenden Katalog des § 115 Abs. 2 FGO die Zulassung der Revision (weder wegen Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch als Verfahrensmangel) nicht erreicht werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747; in BFH/NV 1999, 741; vom 25. Januar 2002 V B 107/00, BFH/NV 2002, 931).
  • BFH, 17.09.1999 - III B 44/99

    Überzogene Schätzung als Verfahrensfehler?

  • BFH, 06.11.1997 - X B 46/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • BFH, 14.11.2000 - III B 13/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mangelnde Sachaufklärung - Pflicht zur Sachaufklärung

  • BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • FG Hamburg, 30.06.1999 - II 452/98

    Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Anfechtung eines Zinsbescheides

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