Rechtsprechung
   BFH, 04.04.1996 - V S 1/96, V B 6/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,32640
BFH, 04.04.1996 - V S 1/96, V B 6/96 (https://dejure.org/1996,32640)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1996 - V S 1/96, V B 6/96 (https://dejure.org/1996,32640)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1996 - V S 1/96, V B 6/96 (https://dejure.org/1996,32640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,32640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 795
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.02.1985 - V B 27/84
    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und das Gewicht der Gründe, die Anlaß zum Zweifel geben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1985 V B 27/84, BFHE 143, 171, unter 3. a, und vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281).
  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Da nach den vorstehenden Ausführungen die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen die geänderten Umsatzsteuerbescheide als offen zu betrachten sind und im Streitfall eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Antragstellerin unstreitig vorhanden ist, würde eine Vollziehung der streitgegenständlichen Bescheide vor Bestandskraft eine unbillige, nicht durch öffentliche Interessen gebotene Härte darstellen (Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1993 V B 84/92, BFH/NV 1994, 422, und vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174).
  • BFH, 28.11.1990 - V R 31/85

    Zur Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei einer im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde im Außenverhältnis gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen des anderen aufgetreten ist (Urteil des Senats vom 28. November 1990 V R 31/85, BFHE 164, 134, BStBl II 1991, 381 [BFH 28.11.1990 - V R 31/85]).
  • BFH, 12.11.1991 - VIII R 4/88

    Verlustabzug nach § 10a GewStG beim Ausscheiden von Gesellschaftern einer

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Aufgrund des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO hätte die Antragstellerin Erklärungen der am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten -- also der Gesellschafter der Antragstellerin -- über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (u. a. Vermögen, Einkünfte, Lasten) sowie entsprechende Belege auf einem amtlichen Vordruck vorlegen müssen (§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 117 Abs. 2, 4 ZPO; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Oktober 1992 I B 84/92, BFH/NV 1994, 573).
  • BFH, 15.10.1992 - I B 84/92
    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Aufgrund des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO hätte die Antragstellerin Erklärungen der am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten -- also der Gesellschafter der Antragstellerin -- über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (u. a. Vermögen, Einkünfte, Lasten) sowie entsprechende Belege auf einem amtlichen Vordruck vorlegen müssen (§ 142 Abs. 1 FGO i. V. m. § 117 Abs. 2, 4 ZPO; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 15. Oktober 1992 I B 84/92, BFH/NV 1994, 573).
  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung dieses Bescheids anhand des aktenkundigen Sachverhalts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschluß vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263, [BFH 12.11.1992 - XI B 69/92] m. w. N.).
  • BFH, 25.02.1993 - V B 84/92
    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Da nach den vorstehenden Ausführungen die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen die geänderten Umsatzsteuerbescheide als offen zu betrachten sind und im Streitfall eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Antragstellerin unstreitig vorhanden ist, würde eine Vollziehung der streitgegenständlichen Bescheide vor Bestandskraft eine unbillige, nicht durch öffentliche Interessen gebotene Härte darstellen (Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1993 V B 84/92, BFH/NV 1994, 422, und vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174).
  • BFH, 18.06.1993 - V R 6/91

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus den streitgegenständlichen Rechnungen konnte ebenfalls nicht deshalb versagt werden, weil die Rechnungsaussteller die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abgeführt bzw. die erzielten Erlöse nicht verbucht haben (Urteil des Senats vom 18. Juni 1993 V R 6/91, BFHE 172, 172, BStBl II 1993, 854 [BFH 18.06.1993 - V R 6/91] mit Nachweisen).
  • BFH, 22.09.1993 - V B 113/93

    Objektive Beweislast für Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und das Gewicht der Gründe, die Anlaß zum Zweifel geben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1985 V B 27/84, BFHE 143, 171, unter 3. a, und vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281).
  • BFH, 28.06.1994 - V B 18/94

    Möglichkeit einer Sicherheitsleistung bei einer finanzgerichtliche Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Ein für die Antragstellerin günstiger Ausgang des Hauptsacheverfahrens ist nicht mit so großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, daß das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen im Streitfall zurücktreten müßte (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515).
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281, und vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795, m.w.N.).
  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Selbst wenn nach Auffassung des FG im Streitfall eine Aufhebung der Vollziehung nicht ohne Sicherheitsleistung ausgesprochen werden konnte, wäre zu prüfen gewesen, ob --unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BFH-Beschluss vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795)-- ggf. eine nur teilweise Sicherheitsleistung in Betracht kommen könnte (vgl. Beschlüsse des Hessischen FG vom 29. April 2005  3 V 517/04, Haufe-Index 1406716, unter II.4.; des FG München vom 17. Dezember 2007  6 V 4166/06, Haufe-Index 1965867; vom 20. August 2009  14 V 521/09, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1866, unter II.6.).
  • BFH, 29.11.2004 - V B 78/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

    b) Das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung muss im Streitfall nicht ausnahmsweise zurücktreten, denn es ist --entgegen der Auffassung des FG-- weder mit Gewissheit noch mit großer Wahrscheinlichkeit in der Hauptsache ein günstiger Prozessausgang für den Steuerpflichtigen zu erwarten (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 1999 IV B 126/98, BFH/NV 1999, 1461; vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795).
  • BFH, 28.11.1997 - V B 61/97

    Auswirkungen einer Entziehung der leistenden GmbH nach Leistungsausführung und

    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, daß aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. September 1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281, und vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795, m. w. N.).

    Ein für die Antragstellerin günstiger Ausgang des Hauptverfahrens ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit so großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, daß das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen zurücktreten müßte (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 795).

  • FG Hessen, 20.01.2022 - 11 V 1077/21

    Abhängigkeit der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung eines Folgebescheids

    Weil die Anordnung der Sicherheitsleistung allerdings auch im Übrigen - d.h. jenseits des etwaigen Entfallens der Sicherheitsleistung schon den Grunde nach [s. oben a)dd) und ff)] - vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht sein muss (vgl. BVerfG-Beschluss vom 24.10.1975 - 1 BvR 266/75, HFR 1976, 30; BFH-Beschluss vom 29.06.1977 - VIII S 15/76, BStBl II 1977, 726; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rz. 111; Gosch in Gosch, AO/FGO, § 69 FGO Rz. 208; Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 69 Rz. 236 a.E.; AEAO zu § 361, Nr. 9.2.2; vgl. auch BFH-Beschluss vom 04.04.1996 - V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795), kann ggf. auch eine nur teilweise Sicherheitsleistung in Betracht kommen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.02.2013 - XI B 125/12, BStBl II 2013, 983, m.w.N.; vom 10.05.2001 - I S 3/01; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rz. 113 a.E.; Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 69 Rz. 238) und eine Sicherheitsleistung in Höhe der gefährdeten Steuerforderung (im weiten Sinne) unangemessen sein.
  • BFH, 09.07.1998 - V B 143/97

    Umsatzsteuervorauszahlung - Rückforderungsbescheid - Aussetzung der Vollziehung -

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung dieses Bescheids anhand des aktenkundigen Sachverhalts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (Senatsbeschluß vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 15.07.1999 - 3 V 3741/98

    Vollziehungsaussetzung; Benennung des Zahlungsempfängers; Zahlungsempfänger;

    Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles und das Gewicht der Gründe, die Anlaß zu Zweifeln geben ( BFH, Beschluß vom 04.04.1996 - V S 1/96, V B 6/96 - BFH/ NV 1996, 795 ).

    Mit dieser Wertung stellt sich der Senat entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht in Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesfinanzhofes vom 04.04.1996 ( V S 1/96 und V B 6/96, a. a. O. ), in denen der Bundesfinanzhof entschieden hatte, daß es zum Nachweis einer Scheinhandlung des Rechnungsausstellers im Aussetzungsverfahren präsenter Beweismittel des Antragsgegners bedarf, denn der diesen Entscheidungen zugrunde liegende Sachverhalt unterschied sich von dem vorliegenden dadurch, daß das "Kräfteverhältnis" der Sachvorträge in einem umgekehrten Verhältnis stand.

  • FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten;

    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13.07.1994, I B 53/94, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 65; vom 22.09.1993, V B 113/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 281 und vom 04.04.1996, V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04

    Aussetzung der Vollziehung: Anlieferung und Weiterveräußerung bzw.

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheides anhand des aktenkundigen Sachverhalts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. u.a. BFH - Beschluss vom 04. April 1996 V S 1/96, BFH/NV 1996, 795 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11

    Ordnungsgemäße Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - Einbeziehung

    Dies ist auch im Aussetzungsverfahren zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 4. April 1996 - V B 6/96, BFH/NV 1996, 795).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Erfolgsaussichten des Einspruchs als offen zu betrachten sind und eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Antragstellers unstreitig vorhanden ist (BFH-Beschluss vom 4. April 1996 - V B 6/96, BFH/NV 1996, 795).

  • FG Hamburg, 13.05.2013 - 3 V 16/13

    Hinweisbeschluss des Einzelrichters in Sachen Aussetzung der Vollziehung der

  • BFH, 02.07.1999 - V B 171/98

    Vorsteuerabzug, Anschrift des Rechnungsausstellers

  • FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04

    Anpassung eines Einkommensteuerbescheids an einen für nichtig erklärten

  • FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 3840/06

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten;

  • BFH, 09.07.1998 - V B 142/97

    Umsatzsteuervorauszahlung - Rückforderungsbescheid - Aussetzung der Vollziehung -

  • FG Köln, 07.01.2005 - 11 V 4042/04

    Versorgungskasse der Konferenzdolmetscher in der Rechtsform einer Genossenschaft

  • BFH, 13.02.1998 - V B 69/97

    Option: Beginn der Gebäudeerrichtung

  • FG Münster, 12.06.2007 - 8 V 882/07

    Erfassung eines Veräußerungsgewinns durch Einbringung von Anteilen an einer AG in

  • FG Köln, 17.01.2005 - 11 V 5145/04

    Ort der Vermittlung von Bauleistungen

  • FG Münster, 05.11.2008 - 8 V 2419/08

    "Veräußerung" einer wesentlichen Beteiligung im Privatvermögen

  • BFH, 20.05.1998 - I S 3/98

    GmbH in Liquidation - Vermögenslosigkeit - Löschung im Handelsregister -

  • FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids;

  • BFH, 17.09.1998 - III S 9/98

    Juristische Person - parteifähige Vereinigung; PKH

  • FG Hamburg, 12.10.2011 - 3 V 117/11

    Schätzung von Auslandsinvestmentfonds-Einkünften - Ernstliche Zweifel -

  • FG Düsseldorf, 22.04.2004 - 5 V 633/04

    Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 14 V 3826/11

    Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Baulieferung

  • FG Niedersachsen, 13.05.2005 - 16 V 572/04

    Recht auf Vorsteuerabzug; Rechnungsmäßige Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug;

  • FG Hessen, 22.07.2002 - 6 V 1071/02

    Umsatzsteuerkarussell; Geselligkeitsrechnung; Vorsteuer; Scheinunternehmen;

  • FG Köln, 07.12.1999 - 2 K 2402/96

    Feststellungslast für Vorsteuerabzug aus Rechnungen

  • FG Hamburg, 28.07.2003 - V 255/02

    Prozesskostenhilfe für eine OHG und Aussetzung der Vollziehung

  • FG Düsseldorf, 12.05.1999 - 9 V 2019/99

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides; Annahme

  • FG Köln, 30.09.1997 - 4 V 5856/97
  • FG Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 3 K 17/93

    Abzug von Vorsteuern aufgrund von Rechnungen über die Lieferung von Waren;

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2011 - 14 V 4864/09

    Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung - Unklarheiten in der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht