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   BFH, 15.04.1996 - VI R 99/95   

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https://dejure.org/1996,1953
BFH, 15.04.1996 - VI R 99/95 (https://dejure.org/1996,1953)
BFH, Entscheidung vom 15.04.1996 - VI R 99/95 (https://dejure.org/1996,1953)
BFH, Entscheidung vom 15. April 1996 - VI R 99/95 (https://dejure.org/1996,1953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berufsausbildungskosten bei Ausbildungsdienstverhältnis

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7, EStG § 19 Abs 1
    Ausbildung; Ausbildungsdienstverhältnis; Flugzeugführer; Fortbildung; Soldat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1996, 804
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Dementsprechend hat der erkennende Senat seine ursprüngliche Rechtsprechung im Hinblick auf Zweit- oder Zusatzstudien (s. oben unter II. 1. c bb) sowie betreffend Ausbildungsdienstverhältnisse fortentwickelt (Urteile in BFHE 132, 49, BStBl II 1981, 216: Hochschulstudium eines Bundeswehroffiziers; vom 28. September 1984 VI R 144/83, BFHE 142, 258, BStBl II 1985, 89: mittlere Reife eines Zeitsoldaten; vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804: Verkehrsfliegerausbildung eines Bundeswehrsoldaten).
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Dementsprechend hat der erkennende Senat seine ursprüngliche Rechtsprechung im Hinblick auf Zweit- oder Zusatzstudien (s. oben unter II. 1. c bb) sowie betreffend Ausbildungsdienstverhältnisse fortentwickelt (Urteile in BFHE 132, 49, BStBl II 1981, 216: Hochschulstudium eines Bundeswehroffiziers; vom 28. September 1984 VI R 144/83, BFHE 142, 258, BStBl II 1985, 89: mittlere Reife eines Zeitsoldaten; vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804: Verkehrsfliegerausbildung eines Bundeswehrsoldaten).
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Hätte der Gesetzgeber die Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung stets nur dem Sonderausgabenbereich zuweisen wollen, würden beispielsweise Aufwendungen für eine Erstausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses keine Werbungskosten sein (vgl. demgegenüber zu Ausbildungsdienstverhältnissen BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804; vom 10. Dezember 1971 VI R 253/68, BFHE 104, 226, BStBl II 1972, 247; Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl., § 19 Rz. 60, unter Ausbildungskosten a), m.w.N.).
  • BFH, 23.06.2015 - III R 37/14

    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines

    Hinzukommen muss, dass die Ausbildungsmaßnahme selbst Gegenstand und Ziel des Dienstverhältnisses ist (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 144/83, BFHE 142, 258, BStBl II 1985, 89, unter 2.; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. August 1987 VI R 60/84, BFHE 150, 435, BStBl II 1987, 780, unter 1.b), die Ausbildung mithin verpflichtender Gegenstand des Arbeitsvertrages ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449, Rz 28) und die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber bezahlt, in der Teilnahme an der Berufsausbildungsmaßnahme besteht (BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804, unter 2., und vom 22. Juli 2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 5/04

    Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule keine vorab entstandenen

    Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich aus der Senatsentscheidung vom 28. September 1984 VI R 144/83 (BFHE 142, 258, BStBl II 1985, 89; vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804; vom 22. Juli 2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz. 600, Stichwort Ausbildungsdienstverhältnis; von Bornhaupt in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rdnr. B 292 ff.) nichts Gegenteiliges.
  • FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als

    Der BFH habe bereits im Urteil vom 15. April 1996 (a.a.O.) den Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses wie folgt definiert: "Nach der Rechtsprechung des Senats können Kosten für die Berufsausbildung dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Berufsausbildung in der Weise Gegenstand des Dienstverhältnisses ist, dass die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber ihn bezahlt, in der Teilnahme an den Berufsausbildungsmaßnahmen besteht." Im vorliegenden Fall liege jedoch kein Ausbildungsdienstverhältnis vor; dem Kläger werde keine Vergütung im Sinne von § 17 BBiG gewährt.

    Aufwendungen für die Berufsausbildung können danach dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Berufsausbildung in der Weise Gegenstand des Dienstverhältnisses ist, dass die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber ihn bezahlt, in der Teilnahme an den Berufsausbildungsmaßnahmen besteht (BFH-Urteil vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804).

  • BFH, 16.09.2015 - III R 6/15

    Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf und Ausbildungsdienstverhältnis bei

    Die vom Dienstverpflichteten geschuldete Leistung, für die der Dienstherr bezahlt, muss in der Teilnahme an der Berufsausbildungsmaßnahme bestehen (BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804, Rz 11, und vom 22. Juli 2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175, Rz 11).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7093/04

    Abzugsfähigkeit der Kosten des Besuchs einer Fachoberschule zur Erlangung der

    Ihnen ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.09.2008 - 7 K 7094/04

    Abzugsfähigkeit der Kosten des Besuchs einer Fachoberschule zur Erlangung der

    Dem Kläger ist einzuräumen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung unabhängig von deren Inhalt als Werbungskosten anzuerkennen sind, wenn diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH, Urteile vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89;vom 15.04.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804;vom 22.07.2003 VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175;vom 22.06.2006 VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Dies betrifft etwa Referendare, Finanzanwärter, Lehramtskandidaten, an eine Bundeswehrfachhochschule abkommandierte Soldaten (BFH in BStBl. II 1985, 89) sowie Fälle, in denen Soldaten unter Freistellung vom militärischen Dienst und Fortzahlung ihrer Bezüge Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführten (BFH in BFH/NV 1996, 804 und BFH/NV 2004, 175).

  • FG Münster, 24.02.2011 - 11 K 4489/09

    Kosten des Erststudiums sind keine Werbungskosten!

    Aufwendungen für die Berufsausbildung können danach dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Berufsausbildung in der Weise Gegenstand des Dienstverhältnisses ist, dass die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber ihn bezahlt, in der Teilnahme an den Berufsausbildungsmaßnahmen besteht (vgl. BFH-Urteil vom 15.4.1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804).
  • FG München, 22.02.2000 - 13 K 2175/95

    Ausbildung oder Fortbildung bei Erwerb der Erlaubnis für Verkehrsflugzeugführer;

  • BFH, 11.12.1997 - IV R 42/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus einem Ausbildungsverhältnissen zwischen

  • BFH, 22.07.2003 - VI R 15/03

    WK-Abzug: Erststudium eines Zeitsoldaten

  • FG Düsseldorf, 03.12.2008 - 2 K 3575/07

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung bei den

  • FG Köln, 31.07.2014 - 6 K 2104/12

    Kein Werbungskostenabzug für Ausbildung als Verkehrsflugzeugführer

  • FG Niedersachsen, 03.08.2011 - 4 K 40/11

    Ausbildungsstätte als regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. Einkommensteuerrechts;

  • FG Münster, 16.08.2002 - 4 K 7997/99

    Aufwendungen eines katholischen Pastors für ein Zweitstudium der

  • FG Düsseldorf, 16.11.2001 - 13 K 5876/98

    Fortbildungskosten; Ausbildungskosten; Berufsbegleitendes Erststudium;

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.1997 - 14 K 305/94

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines staatlich geprüften Masseurs für eine

  • FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98

    Kosten eines Studiums auch neben der Berufstätigkeit als Berufsausbildungskosten

  • FG Berlin, 22.01.2003 - 6 K 6332/99

    Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Werbungskosten

  • FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 134/00

    Yoga-Kurse eines Selbständigen als betriebliche Fortbildungskosten (§§ 4 Abs. 4,

  • FG München, 27.01.2000 - 13 K 4279/96

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Ausbildung zum

  • FG Baden-Württemberg, 13.01.1998 - 1 K 23/95

    Studium der Pflegedienstleitung bzw. des Pflegemanagements

  • VG Aachen, 05.09.2006 - 5 K 1210/05

    Anspruch auf Bewilligung weiterer Ausbildungsförderung aufgrund des Ansatzes

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