Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.09.1996

Rechtsprechung
   BFH, 12.09.1996 - X B 76/96   

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https://dejure.org/1996,713
BFH, 12.09.1996 - X B 76/96 (https://dejure.org/1996,713)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1996 - X B 76/96 (https://dejure.org/1996,713)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1996 - X B 76/96 (https://dejure.org/1996,713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als Zulassungsgrund für eine Beschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 246
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.11.1973 - V R 130/69

    Revision - Verfahrensrüge - Hinweis auf Akteninhalt - Ordnungsgemäße Erhebung -

    Auszug aus BFH, 12.09.1996 - X B 76/96
    Ohnehin fehlt es an einer genauen Bezeichnung der Aktenteile, die das FG nicht berücksichtigt haben soll (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1973 V R 130/69, BFHE 110, 493, BStBl II 1974, 219).
  • BFH, 16.11.1993 - I B 115/93

    Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt von Akten

    Auszug aus BFH, 12.09.1996 - X B 76/96
    Entsprechend setzt eine schlüssige Rüge eines "Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten" die Darlegung des Beschwerdeführers voraus, daß ein von den Beteiligten vorgetragener oder aus den Akten erkennbarer Sachverhalt vom FG nicht zur Kenntnis genommen worden sei bzw. daß Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung dem FG sich hätten aufdrängen müssen bzw. daß das FG falsche Beweisregeln bei seiner Ermittlung des Gesamtergebnisses des Verfahrens angewendet habe (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. November 1993 I B 115/93, BFH/NV 1994, 551).
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Rechtsprechung
   BFH, 17.09.1996 - X R 27/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8689
BFH, 17.09.1996 - X R 27/94 (https://dejure.org/1996,8689)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1996 - X R 27/94 (https://dejure.org/1996,8689)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1996 - X R 27/94 (https://dejure.org/1996,8689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 05.12.1994 - X R 177/93

    Schlüssige Darlegung von Gründen für eine zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
    Davon, daß die Kläger in irgendeiner Phase des Klageverfahrens wegen eines dem FG zuzurechnenden Mangels "faktisch" nicht mehr vertreten gewesen wären, kann nicht die Rede sein (s. auch BFH-Beschluß vom 5. Dezember 1994 X R 177/93, BFH/NV 1995, 888).
  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
    Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist (s. auch Senatsbeschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • BFH, 27.04.1994 - XI R 29/93

    1. Keine ordnungsgemäße Vertretung bei Zustellung einer Ladung zur mündlichen

    Auszug aus BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
    Darum gebieten es z. B. die §§ 116 Abs. 1 Nr. 3, 119 Nr. 4 FGO in Fällen vollmachtloser Vertretung, auch den angeblich Vertretenen zu laden (BFH-Urteil vom 27. April 1994 XI R 29/93, BFHE 174, 304, BStBl II 1994, 661).
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
    Denn die nach § 116 Abs. 2 Nr. 2 FGO zulassungsfreie Revision setzt voraus, daß der Richter mit Erfolg abgelehnt wurde (vgl. BFH-Beschluß vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Tz. 9).
  • BFH, 07.03.1995 - X R 195/93

    Konkrete und substantiierte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil -

    Auszug aus BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
    Die ungewöhnliche Art der Prozeßführung liegt im Streitfall vor allem darin, daß der Prozeßbevollmächtigte -- wie massenhaft in anderen Fällen auch -- eine in mehrfacher Weise unzulässige "Untätigkeitsklage" erhoben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673; vom 18. Januar 1993 X B 17/92, BFH/NV 1993, 610, und vom 27. August 1993 X B 36/93, BFH/NV 1994, 51) und durch sein Verhalten vor und nach Klageerhebung gezeigt hat, daß es ihm letztlich nicht um Beendigung von Untätigkeit und um Rechtsschutz, sondern um Zeitgewinn in einem Gerichtsverfahren gegangen ist (s. auch Senatsbeschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • BVerfG, 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92

    Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gilt auch für deren Anlagen

    Auszug aus BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
    Eine Aussetzung des Revisionsver fahrens wegen der von den Klägern bezeichneten, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfassungsbeschwerden kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das BVerfG die Beschwerde 2 BvR 1127/92 mit Beschluß vom 12. Juni 1995 nicht zur Entscheidung angenommen hat und die Beschwerden 2 BvR 1136- 1138/92 nach Auskunft der Geschäftsstelle des BVerfG am 21. Juli 1995 zurückgenommen worden sind.
  • BFH, 27.01.1988 - IV R 14/86

    Prozeßbeteiligter - Versäumter Termin - Termin zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
    Eine solche dem Gericht zuzurechnende Beeinträchtigung (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41) ist hier nicht zu erkennen.
  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung -

    Auszug aus BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
    Eine solche dem Gericht zuzurechnende Beeinträchtigung (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41) ist hier nicht zu erkennen.
  • BFH, 17.01.1989 - IV R 65/87

    Zulassungsfreie Revision wegen mangelnder Sachaufklärung und Verletzung des

    Auszug aus BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
    Verletzung rechtlichen Gehörs kann mit der zulassungsfreien Revision nach ständiger Rechtsprechung nicht geltend gemacht werden (BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 IV R 65/87, BFH/NV 1990, 313, m. w. N.; Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Tz. 34).
  • BFH, 08.02.1991 - III R 190/86

    Verletzung des Rechts eines Finanzamtes auf Vertretung durch einen

    Auszug aus BFH, 17.09.1996 - X R 27/94
    Eine solche dem Gericht zuzurechnende Beeinträchtigung (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948, und vom 8. Februar 1991 III R 190/86, BFH/NV 1992, 41) ist hier nicht zu erkennen.
  • BFH, 15.03.1991 - III R 112/89

    Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei

  • BFH, 29.07.1993 - X B 210/92

    Versagung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Vertagung

  • BFH, 27.08.1993 - X B 36/93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 18.01.1993 - X B 17/92
  • BFH, 05.02.2002 - VIII R 2/01

    Ordnungsmäßigkeit der Ladung; Umzug des Prozessbevollmächtigten; Zustellung an

    Da eine schlüssige Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO a.F. einen dem Gericht zuzurechnenden Verfahrensfehler voraussetzt (vgl. dazu u.a. BFH-Beschlüsse vom 17. September 1996 X R 27/94, BFH/NV 1997, 246, m.w.N.; vom 24. März 1997 IX R 46/96, BFH/NV 1997, 598; vom 17. September 1997 X S 14/96, BFH/NV 1998, 470; vom 1. Februar 1999 X R 146/96, BFH/NV 1999, 958, m.w.N.), muss sich aus dieser Darlegung auch ergeben, dass der Fehler bei der Zustellung der Ladung im Verantwortungsbereich des Gerichts lag und dieses vor der Durchführung der mündlichen Verhandlung Anlass zu Nachforschungen über die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung gehabt hätte (BFH-Beschlüsse in BFHE 183, 3, BStBl II 1997, 638, m.w.N.; in BFH/NV 1998, 734; in BFH/NV 2000, 450).
  • BFH, 23.07.2004 - IX B 101/03

    Gesondertes Verfahren auf Ablehnung eines Richters als Voraussetzung für eine

    Ohne ein solches gesondertes Verfahren auf Ablehnung des Richters kommt eine Zulassung der Revision grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 1996 X R 27/94, BFH/NV 1997, 246, und vom 27. März 2000 III R 35/99, BFH/NV 2000, 1128).
  • BFH, 09.10.1997 - X R 90/97
    Eine Sachentscheidung ist dem Senat jedenfalls verwehrt, weil der Kläger substantiiert und in sich schlüssig keinen der Gründe dargetan hat, die nach der abschließenden Aufzählung in § 116 FGO eine zulassungsfreie Revision rechtfertigen (vgl. hierzu und zum Begründungserfordernis allgemein: Beschlüsse des BFH vom 26. Juli 1994 VII R 87/93, BFH/NV 1995, 406, 407; vom 21. September 1994 VIII R 80-82/93, BFH/NV 1995, 416, 417 f., und vom 17. September 1996 X R 27/94, BFH/NV 1997, 246, 247; Gräber, Finanzgerichtsordnung , 4. Aufl., 1997, § 116 Rz. 3, § 119 Rz. 2 und § 120 Rz. 38).
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