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   BFH, 31.01.1997 - VI R 83/96   

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https://dejure.org/1997,2886
BFH, 31.01.1997 - VI R 83/96 (https://dejure.org/1997,2886)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1997 - VI R 83/96 (https://dejure.org/1997,2886)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - VI R 83/96 (https://dejure.org/1997,2886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Werbungskostenabzug für Studienkurs in England

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Auslandsreise; Fortbildung; Lehrerin; Sprachkurs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1997, 647
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04

    Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der

    Der Abzug der Aufwendungen bleibt nur dann in voller Höhe zulässig, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt, das Hineinspielen der Lebensführung nicht ins Gewicht fällt und von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteile vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174; vom 26. November 1997 X R 146/94, BFH/NV 1998, 961; vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00

    Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs

    Es sei damit von den BFH-Urteilen vom 21. August 1995 VI R 47/95 (BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10), vom 31. Januar 1997 VI R 83/96 (BFH/NV 1997, 647), vom 8. November 1996 VI R 90/94 (BFH/NV 1997, 470) und vom 16. Januar 1998 VI R 46/87 (BFH/NV 1998, 851) abgewichen.
  • FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96

    Abzug von Aufwendungen für einen Französisch-Intensivkurs eines

    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26; dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Die Berufsbezogenheit der Schulbesichtigungen und der Vorträge über das englische Schulsystem an Ort und Stelle ging verloren, weil von 12 Tagen nur 6 Tage ausschließlich mit der beruflichen Sphäre zurechenbaren Veranstaltungen ausgefüllt waren und "hinzukam", dass Oxford und Stratford-upon-Avon besucht wurden (BFH-Urteil VI R 83/96; dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 507 ff.).

    Die Revision war zuzulassen, weil das Urteil u.a. von den Entscheidungen des BFH vom 21. August 1995 VI R 47/95 und 31. Januar 1997 VI R 83/96 abweicht und auf diese Abweichung beruht, sowie wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 59).

  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - 2 K 95/04

    Aufwendungen einer Englischlehrerin für eine Sprachreise als Werbungskosten

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteile vom 18. Oktober 1990, BStBl II 1991, 92; vom 22. Januar 1993, BStBl II 1993, 612; vom 23. Januar 1997, BStBl II 1997, 357; vom 31. Januar 1997 in BFH/NV 1997, 647; vom 13. Juni 2002, BFH/NV 2002, 1517, jeweils m.w.N.), der der Senat folgt, führen Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, nur dann zu abziehbaren Werbungskosten, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden, wenn die Verfolgung privater Interessen, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist.

    Dabei kann bei der Beurteilung eines Lehrgangs auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit einschließlich der Wochenenden und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit besteht, allgemein interessierende Einrichtungen zu besichtigen und Besonderheiten des Landes kennen zu lernen (BFH-Urteil vom 31. Januar 1997, a.a.O.).

  • FG München, 04.12.2009 - 1 K 1289/09

    Vermietung an Angehörige: Kein Werbungskostenabzug bei privat mitveranlassten

    Nach ständiger Rechtsprechung sind deshalb Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch die Einkünfte fördern, nur abziehbar, wenn die berufliche Verursachung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 1979, 213, und Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647).
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 40/94

    Voraussetzungen eines Werbungskostenabzugs - Werbungskosten - Wochenendseminare -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind deshalb Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern, nur abziehbar, wenn die berufliche Verursachung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, und Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647).
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.09.2004 - 2 K 124/02

    Teilnahme eines angestellten Unfallchirurgen an einem sportmedizinischen

    Fehlt ein unmittelbarer beruflicher Anlass, müssen die Beurteilungsmerkmale, die für eine private oder berufliche Veranlassung sprechen, gegeneinander abgewogen werden (Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647 m.w.N.).
  • FG Saarland, 06.02.2002 - 1 K 109/99

    Privat mitveranlasste Fahrten zum vermieteten Objekt als Werbungskosten bei den

    Nach ständiger Rechtsprechung sind deshalb Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch die Einkünfte fördern, nur abziehbar, wenn die berufliche Verursachung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 1979, 213, und Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647).
  • FG München, 26.10.2005 - 10 K 2425/02

    Werbungskostenabzug für persönlichkeitsbildende Seminare

    Nach ständiger Rechtsprechung sind deshalb Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern, nur abziehbar, wenn die berufliche Verursachung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213 , und BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647).
  • FG Hamburg, 29.06.2012 - 3 K 86/11

    Körperschaftsteuer/Einkommensteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Seminare

    Nach ständiger Rechtsprechung sind deshalb Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Betrieb fördern, grundsätzlich - bei mangelndem Aufteilungsmaßstab - nur abziehbar, wenn die betriebliche Verursachung bei weitem überwiegt, private Gesichtspunkte also nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. BFH, Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH/NV 1997, 647; Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • FG Brandenburg, 20.06.2001 - 6 K 2164/00

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine Sprachintensivausbildung im Ausland

  • FG Hamburg, 23.08.2005 - VII 135/04

    Einkommensteuerrecht:

  • FG München, 20.07.2005 - 1 K 3306/04

    Zur beruflichen Veranlassung des Besuchs sog. Rigpa-Seminare

  • FG München, 17.11.2003 - 1 K 1401/02

    Supervisionskurs einer Beratungslehrerin als Werbungskosten; Einkommensteuer 2000

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 30/00

    Betriebliche Fortbildungskosten (EStG §§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 1 Satz 2)

  • FG München, 20.10.2004 - 1 K 1236/04

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer bei einer Steuerberatungsgesellschaft

  • FG Saarland, 26.02.2002 - 1 K 93/99

    Abgrenzung von beruflich veranlassten Fortbildungs- und privat veranlassten

  • FG München, 10.04.2001 - 13 K 1416/99

    Reisekosten für Studienreise ins Ausland als Werbungskosten oder sog. gemischte

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.07.2004 - 2 K 286/03

    Reisekosten einer Lehrerin nach Israel; Einkommensteuer 2000

  • FG Hamburg, 13.09.1999 - I 625/98

    Erforderlichkeit einer Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftstücken;

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 7 K 121/97

    Geldwerter Vorteil durch die Teilnahme an einer Informationsreise nach

  • FG München, 28.09.1998 - 13 K 3088/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Fortbildungsveranstaltung; Nicht

  • FG München, 24.09.1998 - 13 K 270/95

    Steuerliche Geltendmachung einer USA-Reise als Fortbildungsveranstaltung durch

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