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   BFH, 22.04.1998 - I R 54/96   

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https://dejure.org/1998,2091
BFH, 22.04.1998 - I R 54/96 (https://dejure.org/1998,2091)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1998 - I R 54/96 (https://dejure.org/1998,2091)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1998 - I R 54/96 (https://dejure.org/1998,2091)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    DBA-Philippinen - Besteuerung der Gewinne - Seeschiffahrts- und Luftfahrtunternehmen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    DBA-Philippinen: Begrenzung der Gewinnbesteuerung von Seeschiffahrts- und Luftfahrtunternehmen

  • Judicialis

    EStG § 49 Abs. 3; ; DBA-Philippinen Art. 7 Abs. 2 und 3; ; DBA-Philippinen Art. 8 Abs. 2 Buchst. a; ; DBA-Philippinen Art. 25 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschalbesteuerung von Schiff- und Luftfahrtunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 89
  • BB 1998, 1574
  • DB 1998, 2200
  • BFH/NV 1998, 1290
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.09.1994 - I B 40/94

    Pauschalbesteuerung nach § 49 Abs. 3 EStG und DBA-Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - I R 54/96
    Dieses vom Senat für den Streitfall bereits im summarischen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gewonnene Erkenntnis (vgl. Beschluß vom 14. September 1994 I B 40/94, BFH/NV 1995, 376) wird auch im Hauptverfahren bestätigt.
  • BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66

    Flächentransistor

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - I R 54/96
    Abgesehen davon bliebe im Streitfall ohnehin das Problem, ob eine ausländische juristische Person, wie dies die Klägerin ist, von dem Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG überhaupt erfaßt wäre (verneinend BVerfG-Beschluß vom 1. März 1967 1 BvR 46/66, BVerfGE 21, 207, 209).
  • FG Hessen, 30.04.1996 - 4 K 428/94

    Besteuerung philippinischer Fluggesellschaft im Inland; Betriebsstätte in der

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - I R 54/96
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 1108 wiedergegebenen Gründen ab.
  • BFH, 29.01.2003 - I R 6/99

    Ausländische Kapitalgesellschaft als Organträger

    Diese gibt dem Senat die Handhabe, einen gleichheitskonformen Zustand herzustellen, der eine Verwerfung von § 14 Nr. 3 Satz 1 KStG 1984 durch das Bundesverfassungsgericht wegen des anderenfalls möglicherweise bestehenden Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (vgl. allerdings auch zur grundsätzlich fehlenden Grundrechtsfähigkeit einer ausländischen juristischen Person Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 I R 81/99, BFHE 195, 119, BStBl II 2001, 290) erübrigt (vgl. insoweit ähnlich Senatsurteil vom 22. April 1998 I R 54/96, BFHE 186, 89, BFH/NV 1998, 1290, zum Verhältnis des § 49 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes zu Art. 25 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen).
  • BFH, 05.05.2010 - I R 104/08

    Keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das

    Eine unzulässige Diskriminierung liegt nicht allein darin, dass nicht ansässige Personen aus praktischen Erwägungen in einem anderen Verfahren besteuert werden als ansässige Personen, soweit sich keine höhere Gesamtsteuerbelastung für den Nichtansässigen im Vergleich zum Ansässigen ergibt (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1998 I R 54/96, BFHE 186, 89).
  • BFH, 05.05.2010 - I R 105/08

    Gemeinschafts- und Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4,

    Eine unzulässige Diskriminierung liegt nicht allein darin, dass nicht ansässige Personen aus praktischen Erwägungen in einem anderen Verfahren besteuert werden als ansässige Personen, soweit sich keine höhere Gesamtsteuerbelastung für den Nichtansässigen im Vergleich zum Ansässigen ergibt (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1998 I R 54/96, BFHE 186, 89).
  • FG Berlin, 25.08.2003 - 9 K 9312/99

    Besteuerung selbständiger, beschränkt steuerpflichtiger Künstler im Inland

    d.) Ferner können sich grundsätzlich auch Vorgaben aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 1 DBA-Niederlande ergeben, wie der BFH bereits einmal speziell zu diesem DBA positiv entschieden hat (BFH-Urteil vom 14. März 1989 I R 20/87, BFHE 157, 77, BStBl II 1989, 649; s.a. zur Verletzung der Diskriminierungsverbote nach dem DBA-Philippinen sowie dem DBA-USA Urteile vom 22. April 1998 I R 54/96, BFHE 186, 89, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1998, 1290 sowie vom 29. Januar 2003 I R 6/99, DB 2003, 1200 mit Anm. Thömmes).
  • BFH, 10.03.2005 - II R 51/03

    Schachtelvergünstigung für USA-KapG

    Zu Unrecht beruft sich das FG demgegenüber auf die Rechtsprechung des BFH, wonach der Vergleich der Steuerbelastungen nach Doppelbesteuerungsrecht auf einer "overall"-Basis durchzuführen ist, d.h. die Steuerbelastung der Betriebsstätte unter Einbeziehung aller Steuern mit einem inländischen Unternehmen gleicher Tätigkeit zu vergleichen ist (BFH-Urteil vom 22. April 1998 I R 54/96, BFHE 186, 89).

    Die Beschränkung des § 102 Abs. 1 BewG auf inländische Kapitalgesellschaften wird durch das Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 2 DBA-USA 1989 verdrängt (vgl. § 2 AO 1977, sowie BFH-Urteile in BFHE 186, 89, und in BFHE 201, 463, BStBl II 2004, 1043).

  • BFH, 08.04.2005 - V B 123/03

    Antragsfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999 nicht gemeinschaftsrechtswidrig

    Der Umstand, dass im Inland nichtansässige Personen aus praktischen Erwägungen in einem anderen Verfahren besteuert werden als hier ansässige Personen ist keine unzulässige Diskriminierung i.S. des Art. 24 des OECD-Musterabkommens (OECD-MustAbk) 1992 (BFH-Urteil vom 22. April 1998 I R 54/96, BFHE 186, 89, BFH/NV 1998, 1290, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 1998, 590).
  • FG Hamburg, 20.07.1999 - II 299/97

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschalbesteuerung von Schifffahrtsunternehmen und

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  • FG Hamburg, 02.09.2003 - VII 196/00

    Internationales Steuerrecht/Doppelbesteuerungsabkommen: Keine Diskriminierung

    Dabei ist der Vergleich der Steuerbelastungen nach überwiegender Meinung auf einer "overall"-Basis durchzuführen, d.h. die Gesamtsteuerbelastung der Betriebsstätte ist unter Einbeziehung aller Steuern mit einem inländischen Unternehmen gleicher Tätigkeit - möglicherweise auch während eines über ein Jahr hinausgehenden Zeitraums - zu vergleichen (vgl. BFH vom 22.4.1998, BFHE 186, 89 m.w.N.).

    Weitere Tatbestandsvoraussetzung des Gleichbehandlungsgebots ist, dass die Besteuerung der Betriebsstätte ungünstiger ist als die des Vergleichsunternehmens, also die Betriebsstätte mit einer höheren Steuer belastet wird (vgl. BFH vom 22.4.1998, BFHE 186, 89 ; Rust a.a.O., Rdnr. 104) Der angefochtene Einheitswertbescheid setzt selbst keine Steuern fest, so dass eine Ungleichbehandlung auf dieser Ebene nicht zu einer höheren Steuerlast führt.

  • BFH, 15.12.1998 - I B 45/98

    Freistellung oder Anrechnung für Arbeitslohn von leitenden Angestellten einer

    Im Ansatz zutreffend hat das FG zwar darauf hingewiesen, daß eine vom Wortlaut abweichende Motivation bei den Abkommensverhandlungen, die im Abkommenstext keinen Niederschlag gefunden hat, für die Auslegung ebenso unbeachtlich ist wie eine darauf beruhende, vom Abkommenstext abweichende Abkommenspraxis (vgl. Senatsurteil vom 22. April 1998 I R 54/96, BFHE 186, 89, BFH/NV 1998, 1290).
  • FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 501/08

    Höhe der Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von

    Möglicherweise sind bei der Klägerin als nach § 1, §§ 238 ff., §§ 340 ff HGB, § 1 KWG buchführungsverpflichteter (siehe auch BFH-Urteil vom 20.1.1993 I R 115/91, BStBl II 1993, 373, unter II. 1.) und damit unter die im Streitjahr noch geltende Fassung des § 8 Abs. 2 KStG fallender Körperschaft sogar sämtliche Aufwendungen als Betriebsausgaben anzusehen und ist allenfalls eine Nichtabziehbarkeit als verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen (vgl. zur fehlenden außerbetrieblichen Sphäre von Kapitalgesellschaften BFH-Urteil vom 4.12.1996 I R 54/96, DStR 1997, 492; zuletzt BFH-Urteil vom 22.8.2007 I R 32/06, BStBl II 2007, 961; hiervon offenbar auch bei sonstigen Körperschaften im Umfang der nach HGB bestehenden Buchführungspflicht ausgehend BFH-Urteil vom 19.11.2003 I R 33/02, DStRE 2004, 335).
  • FG Münster, 14.11.2003 - 9 K 4487/99

    Nichtteilnahme an einer zum Nennwert erfolgenden Kapitalerhöhung der

  • FG Köln, 16.02.2001 - 2 K 4913/98

    Nichtgewährung einer Vorsteuervergütung an in Brasilien ansässige Unternehmer

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