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   BFH, 12.03.1998 - III B 22/97   

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BFH, 12.03.1998 - III B 22/97 (https://dejure.org/1998,2472)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1998 - III B 22/97 (https://dejure.org/1998,2472)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1998 - III B 22/97 (https://dejure.org/1998,2472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Revisionsgrund - Rechtliche Wirkungen des kurzfristigen Einsatzes eines Wirtschaftsgutes außerhalb eines Fördergebietes auf die Gewährung einer Investitionszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1528
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 15.05.1997 - III R 264/94

    Erfordernis des Verbleibens bei gewährter Investitionszulage nach dem

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
    Ob dies der Fall ist, muß jeweils ggf. unter Berücksichtigung der Eigenart und der Zweckbestimmung des betreffenden Wirtschaftsguts im Rahmen der Verbleibensanforderungen bestimmt werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1997 III R 264/94, BFH/NV 1997, 898 zu § 19 Abs. 2 Satz 1 BerlinFG).

    Jedoch wird bei Transportmitteln an dem Erfordernis der räumlichen Bindung an das Fördergebiet festgehalten und dabei stets über eine lediglich funktionelle Bindung an den Stammbetrieb hinaus verlangt, daß das betreffende Fahrzeug überwiegend (an mindestens 183 Tagen im Jahr) und zugleich regelmäßig, d. h. ohne größere zeitliche Unterbrechung, Fahrten innerhalb des Fördergebietes oder wenigstens von und nach dem Fördergebiet ausführt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 23. Mai 1990 III R 76/87, BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, und in BFH/NV 1997, 898, beide zu § 19 BerlinFG, sowie den Beschluß des erkennenden Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932 zur Investitionszulagen-Verordnung und zum InvZulG 1991).

    Die zeitlichen Verbleibensvoraussetzungen für Transportmittel im Verkehr von und nach dem Fördergebiet hat der beschließende Senat zumindest dann im Regelfall nicht mehr als erfüllt angesehen, wenn die Fahrzeuge innerhalb der dreijährigen Verbleibensfrist wenigstens einmal länger als 14 Tage von dem Fördergebiet abwesend waren, ohne daß dies mit ggf. zu berücksichtigenden fahrtbedingten Umständen begründet werden kann (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 898).

    Andererseits werden die Transportmittel nicht unnötig und dem wirtschaftlichen Förderzweck widersprechend an das Fördergebiet gefesselt (BFH in BFH/NV 1997, 898).

    Darüber hinaus hat der BFH es -- ohne allerdings bislang abschließend darüber zu entscheiden -- für möglich angesehen, im Einzelfall auf besonderen Umständen beruhende, noch längere Abwesenheitszeiten zu berücksichtigen, sei es, daß sie reparatur- oder streikbedingt sind, sei es daß sie ausnahmsweise infolge längerer Auslandsfahrten entstehen (BFH in BFH/NV 1997, 898; BFH-Urteil vom 28. August 1997 III R 3/94, BStBl II 1997, 827, Nr. 11. 2. b der Entscheidungsgründe).

    Vor allem hat der BFH keine überzeugenden Gründe gesehen, die eine bestimmte längere Frist, z. B. von einem Monat, rechtfertigen könnten (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 898 und 900).

  • BFH, 05.06.1996 - I B 105/95

    Eindeutigkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
    Jedoch wird bei Transportmitteln an dem Erfordernis der räumlichen Bindung an das Fördergebiet festgehalten und dabei stets über eine lediglich funktionelle Bindung an den Stammbetrieb hinaus verlangt, daß das betreffende Fahrzeug überwiegend (an mindestens 183 Tagen im Jahr) und zugleich regelmäßig, d. h. ohne größere zeitliche Unterbrechung, Fahrten innerhalb des Fördergebietes oder wenigstens von und nach dem Fördergebiet ausführt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 23. Mai 1990 III R 76/87, BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, und in BFH/NV 1997, 898, beide zu § 19 BerlinFG, sowie den Beschluß des erkennenden Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932 zur Investitionszulagen-Verordnung und zum InvZulG 1991).

    Der BFH hat vor allem darauf hingewiesen, daß eine zu großzügige Auslegung der Verbleibensvoraussetzungen in Fällen wie dem vorliegenden Speditionsunternehmen in den alten Bundesländern entgegen den regionalen Wirtschaftsförderungszwecken der Fördergesetze ungerechtfertigt benachteiligen könnte (BFH in BFH/NV 1996, 932).

    In seinem Urteil in BFH/NV 1997, 900, 901 hat der erkennende Senat ausdrücklich auf die insoweit vergleichbaren Vorschriften des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991 hingewiesen und den dazu ergangenen Beschluß in BFH/NV 1996, 932 in Bezug genommen.

    Deshalb hat der BFH eine von der Rechtsprechung zum BerlinFG abweichende Auslegung nicht für sachlich gerechtfertigt erachtet (BFH in BFH/NV 1997, 900, 901; BFH/NV 1996, 932).

  • BFH, 05.06.1997 - III R 186/94
    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
    Ein Wirtschaftsgut verbleibt grundsätzlich nicht i. S. von § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991 im Fördergebiet, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebietes zum Einsatz kommt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 5. Juni 1997 III R 186/94, BFH/NV 1997, 900 zu § 19 Abs. 2 des Berlinförderungsgesetzes -- BerlinFG --).

    In seinem Urteil in BFH/NV 1997, 900, 901 hat der erkennende Senat ausdrücklich auf die insoweit vergleichbaren Vorschriften des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991 hingewiesen und den dazu ergangenen Beschluß in BFH/NV 1996, 932 in Bezug genommen.

    Deshalb hat der BFH eine von der Rechtsprechung zum BerlinFG abweichende Auslegung nicht für sachlich gerechtfertigt erachtet (BFH in BFH/NV 1997, 900, 901; BFH/NV 1996, 932).

  • FG Brandenburg, 13.06.1995 - 3 K 515/94

    Investitionszulagenansprüche einer Partenreederei ; Investitionszulagen beim

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
    Soweit die Beschwerde das Urteil des FG Brandenburg vom 13. Juni 1995 3 K 515/94 I (EFG 1996, 110, Revision III R 113/95) heranzieht, betrifft dieses die Besonderheiten bei Schiffen, stellt indessen die Grundsätze für LKW und Omnibusse nicht in Frage.
  • BFH, 20.12.1995 - VIII B 83/95

    Unterschiedliche Besteuerung wesentlicher Beteiligungen im Betriebs- und

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
    Dazu ist es erforderlich, daß der Kläger ausgehend von der Entscheidung des BFH im einzelnen in der Beschwerdeschrift konkret darlegt, welche neuen gewichtigen rechtlichen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage in welcher Entscheidung der Finanzgerichte und/oder dem Schrifttum vorgetragen werden, die der BFH bisher noch nicht geprüft hat (BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1995 VIII B 83/95, BFH/NV 1996, 468, m. w. N.).
  • BFH, 09.05.1996 - III B 242/95

    Anforderungen an die Verbleibvoraussetzungen bei Transportmitteln für die

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
    Jedoch wird bei Transportmitteln an dem Erfordernis der räumlichen Bindung an das Fördergebiet festgehalten und dabei stets über eine lediglich funktionelle Bindung an den Stammbetrieb hinaus verlangt, daß das betreffende Fahrzeug überwiegend (an mindestens 183 Tagen im Jahr) und zugleich regelmäßig, d. h. ohne größere zeitliche Unterbrechung, Fahrten innerhalb des Fördergebietes oder wenigstens von und nach dem Fördergebiet ausführt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 23. Mai 1990 III R 76/87, BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, und in BFH/NV 1997, 898, beide zu § 19 BerlinFG, sowie den Beschluß des erkennenden Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932 zur Investitionszulagen-Verordnung und zum InvZulG 1991).
  • BFH, 28.08.1997 - III R 3/94

    Rückforderung von Investitionszulage bei Subventionsbetrug

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
    Darüber hinaus hat der BFH es -- ohne allerdings bislang abschließend darüber zu entscheiden -- für möglich angesehen, im Einzelfall auf besonderen Umständen beruhende, noch längere Abwesenheitszeiten zu berücksichtigen, sei es, daß sie reparatur- oder streikbedingt sind, sei es daß sie ausnahmsweise infolge längerer Auslandsfahrten entstehen (BFH in BFH/NV 1997, 898; BFH-Urteil vom 28. August 1997 III R 3/94, BStBl II 1997, 827, Nr. 11. 2. b der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 17.06.1997 - VIII B 72/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
    Zur Begründung des allgemeinen Interesses reicht der Vortrag nicht aus, die Rechtsfrage sei bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden (vgl. BFH- Beschluß vom 17. Juni 1997 VIII B 72/96, BFH/NV 1997, 882, m. w. N.).
  • BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93

    Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 14.10.1992 - III B 16/92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
    Ebensowenig wird ein Zulassungsgrund durch die Begründung dargetan, das Finanzgericht (FG) habe im konkreten Fall das Recht unzutreffend angewendet (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Oktober 1992 III B 16/92, BFH/NV 1993, 546, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 113/95

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Fahrgastschiff

  • BFH, 23.05.1990 - III R 76/87

    Auch ein nur kurzfristig zum Einsatz außerhalb von Berlin (West) vermietetes

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.1995 - II 171/93

    Investitionszulage; Verbleiben einer Segelyacht

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1996 - 5 K 2087/95

    Investitionszulage; Verbleib von Transportmitteln gem. § 2 InvZulG 1991

  • BFH, 07.02.2002 - III R 14/00

    Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er

    a) Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Begriff des Verbleibens eine dauerhafte zeitliche und räumliche bzw. tatsächliche Beziehung des begünstigten Wirtschaftsgutes zu der Betriebsstätte im Fördergebiet (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, m.w.N.).

    Danach verbleibt ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nicht im Fördergebiet, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebietes zum Einsatz kommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1528).

  • BFH, 17.12.1998 - III B 4/97

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen

    Hierzu muß er substantiiert darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die vom BFH bereits entschiedene Rechtsfrage umstritten sei, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bisher nicht geprüften Einwände in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG) und bzw. oder in der Literatur gegen die Auffassung des BFH erhoben würden (ständige Rechtsprechung; s. aus jüngerer Zeit den Senatsbeschluß vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528).

    Danach ist unter dem Begriff "Verbleiben" eine dauerhafte räumliche Bindung des Wirtschaftsguts an den Betrieb oder die Betriebsstätte zu verstehen (BFH-Urteile vom 23. Mai 1986 III R 66/85, BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916, m.w.N., zu EUR 4b Abs. 2 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1982; vom 19. August 1992 III R 60/91, BFHE 169, 282, BStBl II 1993, 60, zu § 1 Abs. 3 InvZulG 1986; vom 23. Mai 1990 III R 76/87, BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, zu § 19 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 1 des Berlinförderungsgesetzes; Senatsbeschluß in BFH/NV 1998, 1528, zu § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991).

    Ein Wirtschaftsgut verbleibt dementsprechend grundsätzlich nicht i. S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991 im Fördergebiet, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebietes zum Einsatz kommt (so auch Senatsentscheidung in BFH/NV 1998, 1528, m.w.N.).

  • BFH, 03.05.2001 - III B 60/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sachaufklärungspflicht - Verfahrensmangel -

    Mit Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des angefochtenen Urteils kann er im Beschwerdeverfahren jedoch nicht gehört werden (vgl. die Beschlüsse des BFH vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, und vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236).

    Die Behauptung, das FG habe im konkreten Fall das Recht unzutreffend angewendet, ist jedoch nicht geeignet, einen Zulassungsgrund nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 FGO a.F. darzutun (vgl. Beschlüsse des BFH in BFH/NV 1998, 1528, und in BFH/NV 1999, 1236).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2010 - 2 K 414/07

    Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Baugerüsten

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH verlangt der Begriff des Verbleibens eine dauerhafte zeitliche und räumliche bzw. tatsächliche Beziehung des begünstigten Wirtschaftsgutes zu der Betriebsstätte im Fördergebiet (vgl. BFH-Beschluss vom 12.03.1998, III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528 ; Urteil vom 07.02.2002, III R 14/00, BStBl II 2002, 312 ; Beschluss vom 29.06.2007, III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125 ).

    Danach verbleibt ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nicht im Fördergebiet, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebietes zum Einsatz kommt (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1528 ).

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.06.2002 - 6 V 555/01

    Investitionszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter; Überwiegender Einsatz im

    Grundsätzlich fehlt es an einem Verbleiben im Fördergebiet i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 5 InvZulVO sowie § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1991 dann, wenn das betreffende Wirtschaftsgut auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebiets zum Einsatz kommt (BFH-Beschluss vom 12.März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528 ).

    Eine Notwendigkeit dafür, die auch von der Verwaltung anerkannte Toleranzgrenze weiter auszudehnen, hat der BFH, abgesehen von unvorhersehbaren Verlängerungen der Aufenthalte (Streiks, Reparaturen), nicht gesehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12.März 1998 III B 22/97, a.a.O.).

  • FG Sachsen, 04.06.2002 - 6 V 555/01

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Investitionszulage für einen 100

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  • BFH, 27.03.2000 - III B 67/99

    Zeitpunkt für die Rüge von Zulassungsgründen; grundsätzliche Bedeutung und

    Es muss konkret ausgeführt werden, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse an der Entwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig geblieben ist und ggf. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen eine bereits entschiedene Rechtsfrage umstritten ist, d.h. erneut klärungsbedürftig geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, unter 1. der Gründe).
  • BFH, 15.10.2015 - III R 15/13

    Zulagenschädlicher Einsatz von Brennerstationen und Notebooks außerhalb des

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Begriff des Verbleibens eine dauerhafte zeitliche und räumliche bzw. tatsächliche Beziehung des begünstigten Wirtschaftsguts zu der Betriebsstätte im Fördergebiet (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2001 - III B 99/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Streitsache - Investitionszulage für Transportmillel

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach zu den Verbleibensvoraussetzungen i.S. des InvZulG 1991 bei Transportmitteln Stellung genommen und ausgesprochen, dass die zeitlichen Verbleibensvoraussetzungen für Transportmittel im Verkehr von und nach dem Fördergebiet im Regelfall dann nicht mehr als erfüllt angesehen werden können, wenn die Fahrzeuge innerhalb der dreijährigen Verbleibensfrist wenigstens einmal länger als 14 Tage außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wurden (vgl. z.B. die Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932; vom 5. Februar 1998 III B 60/97, BFH/NV 1998, 1128, und vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2000 - III B 11/00

    Auslaufendes Recht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Ebenso wenig wird ein Zulassungsgrund durch die Begründung dargetan, das FG habe im konkreten Fall das Recht unzutreffend angewendet (vgl. BFH-Beschluss vom 12. März 1998 III B 22/97, BFH/NV 1998, 1528, unter 1. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.1999 - III B 72/99

    Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung; Krankheitskosten als

  • BFH, 23.03.1999 - III B 107/98

    InvZul; Vorbehalt der Nachprüfung

  • BFH, 10.05.2001 - III B 96/00

    Beschwerde - Divergenz - Verfahrensmangel - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 21.09.1999 - III B 50/99

    Fahrtkosten bei außergewöhnlich Gehbehinderten

  • BFH, 10.08.1999 - III B 87/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verpächterwahlrecht

  • BFH, 21.11.2001 - III B 54/01

    Beschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbegründung - Gundrundsätzliche

  • BFH, 15.11.2001 - III B 94/01

    Einkommensteuer - Zulassung - Zulassungsgrund - Revision - Finanzgericht -

  • FG Nürnberg, 30.08.2001 - VII 103/98

    Erfüllen der Verbleibensvoraussetzungen des § 2 InvZulG bei Reisebussen

  • BFH, 20.10.1999 - III B 109/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2001 - 3 K 2003/98

    Verbleibensvoraussetzungen von beweglichen Wirtschaftsgütern

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