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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.1997 - V E 2/97   

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https://dejure.org/1997,5582
BFH, 14.10.1997 - V E 2/97 (https://dejure.org/1997,5582)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1997 - V E 2/97 (https://dejure.org/1997,5582)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - V E 2/97 (https://dejure.org/1997,5582)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 350
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.11.1995 - V R 64/94

    Steuerbescheid für GbR in Liquidation: - Keine Nichtigkeit durch Bezeichnung der

    Auszug aus BFH, 14.10.1997 - V E 2/97
    Das der Klage stattgebende Urteil des Finanzgerichts (FG) hob der Senat durch das am 15. Februar 1996 zugestellte Urteil vom 8. November 1995 V R 64/94 (BFHE 179, 211, BStBl II 1996, 256) auf; die Sache wurde an das FG zurückverwiesen.
  • BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96

    Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 14.10.1997 - V E 2/97
    Die im Erinnerungsverfahren geltend gemachte unrichtige Sachbehandlung kann nicht mit Fehlern bei der Festsetzung des Streitwerts durch ein Gericht begründet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575).
  • BFH, 15.10.1995 - XI E 1/95
    Auszug aus BFH, 14.10.1997 - V E 2/97
    Die im Erinnerungsverfahren geltend gemachte unrichtige Sachbehandlung kann nicht mit Fehlern bei der Festsetzung des Streitwerts durch ein Gericht begründet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575).
  • BFH, 04.11.1998 - VI E 5/98

    Streitwert; NZB; Revision

    Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes --GKG--) konnten die Erinnerungsführer auch Einwendungen gegen den von der Kostenstelle zugrunde gelegten Streitwert vorbringen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120, 1121; vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350; vom 15. April 1997 VII E 2/97, BFH/NV 1997, 699).
  • BFH, 04.11.1998 - VI E 4/98

    Gerichtskosten - Erinnerung - Streitwert - Bedeutung - Antrag

    Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes --GKG--) konnten die Erinnerungsführer auch Einwendungen gegen den von der Kostenstelle zugrunde gelegten Streitwert vorbringen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120, 1121; vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350; vom 15. April 1997 VII E 2/97, BFH/NV 1997, 699).
  • FG Düsseldorf, 29.01.1999 - 7 Ko 6835/98

    Aufhebung eines Kostenansatzes der Gerichtskasse; Falsche Höhe des Kostenansatzes

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  • FG Köln, 19.11.2001 - 10 Ko 6021/01

    Streitwert in Verfahren wegen Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe

    Dadurch werden die Rechtsschutzmöglichkeiten nicht eingeschränkt, weil Einwendungen gegen den angesetzten Streitwert im Wege der Erinnerung gegen den Kostenansatz vorgebracht werden können oder - wie im Streitfall - mit der Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350 ).
  • FG Köln, 19.11.2001 - 10 Ko 5705/01

    Streitwert im Aussetzungsverfahren

    Dadurch werden die Rechtsschutzmöglichkeiten nicht eingeschränkt, weil Einwendungen gegen den angesetzten Streitwert im Wege der Erinnerung gegen den Kostenansatz vorgebracht werden können oder - wie im Streitfall - mit der Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350 ).
  • FG Bremen, 17.05.2004 - 2 K 166/03

    Streitwert des Verfahrens wegen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater;

    Die im Erinnerungsverfahren geltend gemachte unrichtige Sachbehandlung kann daher nicht mit Fehlern bei der Festsetzung des Streitwerts durch ein Gericht begründet werden (vgl. nur BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350 ).
  • FG Köln, 26.04.2001 - 10 Ko 2303/00

    Möglichkeit der Einwendung gegen die Höhe der Streitwert-Festsetzung bei

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Rechtsprechung
   BFH, 04.09.1997 - VII S 22/97   

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https://dejure.org/1997,10883
BFH, 04.09.1997 - VII S 22/97 (https://dejure.org/1997,10883)
BFH, Entscheidung vom 04.09.1997 - VII S 22/97 (https://dejure.org/1997,10883)
BFH, Entscheidung vom 04. September 1997 - VII S 22/97 (https://dejure.org/1997,10883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 350
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

    Auszug aus BFH, 04.09.1997 - VII S 22/97
    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in der von dem Prozeßbevollmächtigten verfaßten Beschwerdeschrift, die auf die Abweichung des FG-Urteils von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. März 1991 VII R 93/88 (BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678) gestützt wird (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO), entspricht nicht den Zulässigkeitsanforderungen gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO.

    Im übrigen hat auch der Senat in dem Urteil in BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678 entschieden, daß sich die Haftung des GmbH- Geschäftsführers für Umsatzsteuer auch dann nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung richtet, wenn der Geschäftsführer die Voranmeldung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben hat.

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