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   BFH, 12.08.1997 - VII R 43/97   

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https://dejure.org/1997,14356
BFH, 12.08.1997 - VII R 43/97 (https://dejure.org/1997,14356)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1997 - VII R 43/97 (https://dejure.org/1997,14356)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1997 - VII R 43/97 (https://dejure.org/1997,14356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 415
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 43/97
    In seinem Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97 (BStBl II 1997, 627 ) - Abschn. II Nr. 2 - hat der Senat erkannt, daß die Finanzbehörde ihre Ermittlungspflicht verletzt, wenn sie der Kraftfahrzeugsteuerveranlagung unter Verzicht auf für die Beurteilung notwendige Daten die verkehrsrechtliche Einstufung eines umgebauten Fahrzeugs zugrunde legt; eine verbösernde Änderungsfestsetzung wegen nachträglich erkannter Unerheblichkeit der Umbauten scheidet damit aus.

    Einen Ermittlungsmangel hat der Senat im Falle VII R 1/97 bejaht, weil nach den festgestellten Umständen zwingend eine nähere Aufklärung über Art und Umfang der vorgenommenen Umbauten erforderlich war (im Rahmen einer Besteuerung im Jahre 1989).

    Die Grundsätze des Senatsurteils in VII R 1/97 können auch im Streitfall, bezogen auf die Besteuerung in den Jahren 1994 bis 1996, herangezogen werden, obwohl (wegen der von Angang an erfolgten Zulassung als LKW) ein eigentlicher Umbaufall nicht vorliegt.

  • FG Köln, 04.12.1996 - 6 K 5101/96

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Geländewagens aufgrund von Umbauten an

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 43/97
    Im einzelnen wird auf das in einem Parallelfall ergangene gleichlautende FG-Urteil vom 4. Dezember 1996 6 K 5101/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 309) verwiesen.

    Das FG hat lediglich ausgeführt, daß das FA "schon im Oktober 1994" aufgrund der Datenübermittlung durch die Zulassungsstelle (verkehrsrechtliche Einstufung, Hubraum und Gesamtgewicht) über "genügend Daten und Anhaltspunkte" verfügt habe, um eine Überprüfung vorzunehmen (vgl. auch EFG 1997, 309, 310).

  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96
    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 43/97
    Im übrigen wird - ohne Bindungswirkung (§ 126 Abs. 5 FGO ) - auf die vom Senat inzwischen bestätigten Urteile des FG Nürnberg vom 12. November 1996 VI 174/96 und VI 188/96 ( EFG 1997, 497, 499) - zu § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 (Rechtserheblichkeit der neuen Tatsache) - verwiesen.
  • BFH, 10.12.1991 - VII R 10/90

    Änderung eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides wegen neuer Tatsachen, wenn das

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 43/97
    Der Senat hat in dieser Entscheidung an sein Urteil vom 10. Dezember 1991 VII R 10/90 (BFHE 166, 395, 398, BStBl II 1992, 324 ) angeknüpft und wiederholt, daß die Ermittlungspflicht nur dann verletzt ist, wenn die Finanzbehörde Zweifeln, die sich nach Sachlage aufdrängen, nicht nachgeht.
  • FG Hamburg, 28.08.2014 - 3 K 134/13

    Bewertungsgesetz: Grundbesitz- und Erbbaurechts-Bedarfswert

    k) Zu der vom FA aufgeworfenen Frage einer eventuell anschließenden Verböserung ("reformatio in peius") der Grundbesitzwert-Feststellungen wird auf das aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO und Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete gerichtliche Verböserungsverbot hingewiesen, das zugleich die Änderungsmöglichkeiten des FA weitenteils begrenzt (vgl. Urteile BFH vom 12.08.1997 VII R 43/97, BFH/NV 1998, 415; vom 27.03.1996 I R 182/94, BFHE 180, 444, BStBl II 1997, 449; FG Hamburg vom 24.04.2009 3 K 6/09, EFG 2010, 9, DStRE 2010, 179).
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