Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.10.1997

Rechtsprechung
   BFH, 22.10.1997 - XI B 51/97   

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https://dejure.org/1997,34830
BFH, 22.10.1997 - XI B 51/97 (https://dejure.org/1997,34830)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1997 - XI B 51/97 (https://dejure.org/1997,34830)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - XI B 51/97 (https://dejure.org/1997,34830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 595
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.09.2018 - 9 A 2.18

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; Verfahrensfehler; aufschiebende

    Nimmt ein Richter als Referent zu allgemein bedeutsamen Rechtsfragen Stellung, und sei es vor einem beschränkten Zuhörerkreis, ist das allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu misstrauen (BFH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - XI B 51/97 - juris Rn. 7; SG Cottbus, Beschluss vom 23. März 2016 - S 30 SF 380/16 AB - juris Rn. 10 ff.).
  • BFH, 21.12.2009 - V R 10/09

    Keine Befangenheit eines Richters wegen wissenschaftlicher Äußerung einer

    Ausnahmsweise kann die Äußerung einer Rechtsauffassung außerhalb des Verfahrens aber ein Ablehnungsgrund sein, wenn ihre Diktion oder das Umfeld, in dem sie gemacht wurde, bei objektiver Betrachtungsweise Zweifel an der Offenheit des Richters für Gegenargumente entstehen lässt (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1997 XI B 51/97, BFH/NV 1998, 595; vom 23. August 1995 I R 167/94, BFH/NV 1996, 58).
  • SG Cottbus, 23.03.2016 - S 30 SF 380/16

    Pauschales Ablehnungsgesuch - Vortragstätigkeit eines Richters bei

    Nimmt ein Richter zu einer für einen Rechtsstreit bedeutsamen Frage in einem Vortrag Stellung, ist dies allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu misstrauen (BFH, Beschluss vom 22.10.1997, XI B 51/97, juris).
  • SG Cottbus, 23.03.2016 - 30 SF 380/16

    "Inhouse-Schulungen" machen Richter nicht befangen!

    Nimmt ein Richter zu einer für einen Rechtsstreit bedeutsamen Frage in einem Vortrag Stellung, ist dies allein kein Grund, seiner Unparteilichkeit zu misstrauen (BFH, Beschluss vom 22.10.1997, XI B 51/97).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.10.1997 - X B 228/96   

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https://dejure.org/1997,10947
BFH, 22.10.1997 - X B 228/96 (https://dejure.org/1997,10947)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1997 - X B 228/96 (https://dejure.org/1997,10947)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - X B 228/96 (https://dejure.org/1997,10947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 595
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.07.1986 - I R 173/82

    Durchführung einer Beweisaufnahme durch den Bundesfinanzhof - Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BFH, 22.10.1997 - X B 228/96
    Das finanzgerichtliche Urteil weicht nicht von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juli 1986 I R 173/82 (BFH/NV 1987, 178), vom 22. Juni 1988 X R 59/82 (BFH/NV 1989, 184) und vom 2. Oktober 1990 VIII R 118/85 (BFH/NV 1991, 429) ab.
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 22.10.1997 - X B 228/96
    Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) in seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem - ebenfalls tragenden - abstrakten Rechtssatz in einer BFH-Entscheidung abweicht (st. Rspr., z.B. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671 , m.w.N.).
  • BFH, 22.06.1988 - X R 59/82

    Anforderungen an den Begriff der "Prozesshandlung"

    Auszug aus BFH, 22.10.1997 - X B 228/96
    Das finanzgerichtliche Urteil weicht nicht von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juli 1986 I R 173/82 (BFH/NV 1987, 178), vom 22. Juni 1988 X R 59/82 (BFH/NV 1989, 184) und vom 2. Oktober 1990 VIII R 118/85 (BFH/NV 1991, 429) ab.
  • BFH, 02.10.1990 - VIII R 118/85

    Hinzutreten eines weiteren Beteiligten in der mündlichen Verhandlung als

    Auszug aus BFH, 22.10.1997 - X B 228/96
    Das finanzgerichtliche Urteil weicht nicht von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juli 1986 I R 173/82 (BFH/NV 1987, 178), vom 22. Juni 1988 X R 59/82 (BFH/NV 1989, 184) und vom 2. Oktober 1990 VIII R 118/85 (BFH/NV 1991, 429) ab.
  • BFH, 21.12.2009 - V R 10/09

    Keine Befangenheit eines Richters wegen wissenschaftlicher Äußerung einer

    Ausnahmsweise kann die Äußerung einer Rechtsauffassung außerhalb des Verfahrens aber ein Ablehnungsgrund sein, wenn ihre Diktion oder das Umfeld, in dem sie gemacht wurde, bei objektiver Betrachtungsweise Zweifel an der Offenheit des Richters für Gegenargumente entstehen lässt (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1997 XI B 51/97, BFH/NV 1998, 595; vom 23. August 1995 I R 167/94, BFH/NV 1996, 58).
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