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   BFH, 12.05.1999 - IV B 89/98   

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BFH, 12.05.1999 - IV B 89/98 (https://dejure.org/1999,8511)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1999 - IV B 89/98 (https://dejure.org/1999,8511)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - IV B 89/98 (https://dejure.org/1999,8511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1448
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.02.1990 - X R 54/87

    Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung

    Auszug aus BFH, 12.05.1999 - IV B 89/98
    Das ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 21. Februar 1990 X R 54/87 (BFH/NV 1990, 683), in dem der BFH darauf hinweist, daß auch in derartigen Fällen das Finanzgericht (FG) in der Wahl der Schätzungsmethode frei ist.

    Da ein Kassenbestand vorhanden gewesen sein muß, genügt es nicht, nur den Fehlbetrag auszugleichen (BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 683; Jost, Steuerwarte 1995, 137, 138).

  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

    Auszug aus BFH, 12.05.1999 - IV B 89/98
    Das von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) als Divergenzentscheidung herangezogene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. September 1989 X R 39/87 (BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109) enthält den Rechtssatz, daß in Fällen, in denen Kassenfehlbeträge Anlaß zur Schätzung geben, der Schätzungsrahmen von einer beanstandeten Einlagebuchung (einem Kassenfehlbetrag) bis zur Summe aller dieser Beträge reicht.

    Des weiteren ist hervorzuheben, daß die im Urteil in BFHE 158, 301, BStBl II 1990, 109 bezeichnete Schätzungsmethode auch beim Vorliegen von Kassenfehlbeträgen nicht die einzig denkbare ist.

  • FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 267/03

    Hinzuschätzung - Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben nach § 160 AO 1977 -

    Diesen und anderen Unsicherheiten kann durch Zuschläge zu den Einnahmen oder durch Abschläge von den Ausgaben Rechnung getragen werden (BFH v. 12. Mai 1999 IV B 89/98, BFH/NV 1999, 1448; grundlegend: RFH v. 17. September 1925, RStBl. 1925, 257).
  • BFH, 29.11.2000 - I R 45/00

    Vollverzinsung nach Gewinnausschüttung

    Wie der erkennende Senat durch die Urteile in BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634, und vom 18. Mai 1999 I R 90/98 (BFH/NV 1999, 1448) entschieden hat, wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2a AO 1977 i.d.F. des JStG 1977 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist.
  • FG Hamburg, 24.06.2005 - I 153/04

    Hinzuschätzung von Einnahmen bei Vorliegen einer fehlerhaften Buchführung

    Auch zusätzliche Sicherheitszuschläge sind bei diesem Verfahren grundsätzlich zulässig (siehe z.B. BFH vom 12.05.1999, IV B 89/98, BFH/NV 1999, 1448 ).
  • BFH, 29.11.2000 - I R 18/00

    Körperschaftsteuererklärung - Gewinnverteilungsbeschluss - Gewinnausschüttung -

    Wie der erkennende Senat durch die Urteile in BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634, und vom 18. Mai 1999 I R 90/98 (BFH/NV 1999, 1448) entschieden hat, wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2 a AO 1977 i.d.F. des JStG 1977 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist.
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Rechtsprechung
   BFH, 18.05.1999 - I R 90/98   

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BFH, 18.05.1999 - I R 90/98 (https://dejure.org/1999,16607)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1999 - I R 90/98 (https://dejure.org/1999,16607)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 233 a, AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2
    Körperschaftsteuer; Nachzahlung; Rückwirkung; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1448
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 22.10.2003 - I R 15/03

    Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung

    Durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr wird kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2 a AO 1977 i.d.F. des JStG 1997 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist (Bestätigung der Senatsurteile vom 18. Mai 1999 I R 60/98, BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634; vom 18. Mai 1999 I R 90/98, BFH/NV 1999, 1448, und vom 29. November 2000 I R 45/00, BFHE 193, 500, BStBl II 2001, 326).

    a) Wie der erkennende Senat in mittlerweile ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1999 I R 60/98, BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634; vom 18. Mai 1999 I R 90/98, BFH/NV 1999, 1448; vom 29. November 2000 I R 45/00, BFHE 193, 500, BStBl II 2001, 326; vom 29. November 2000 I R 18/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 943), wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2 a AO 1977 i.d.F. des JStG 1977 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist.

  • BFH, 29.11.2000 - I R 45/00

    Vollverzinsung nach Gewinnausschüttung

    Wie der erkennende Senat durch die Urteile in BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634, und vom 18. Mai 1999 I R 90/98 (BFH/NV 1999, 1448) entschieden hat, wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2a AO 1977 i.d.F. des JStG 1977 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist.
  • BFH, 29.11.2000 - I R 18/00

    Körperschaftsteuererklärung - Gewinnverteilungsbeschluss - Gewinnausschüttung -

    Wie der erkennende Senat durch die Urteile in BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634, und vom 18. Mai 1999 I R 90/98 (BFH/NV 1999, 1448) entschieden hat, wird durch den Beschluss über eine offene Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr kein abweichender Zinslauf gemäß § 233a Abs. 2 a AO 1977 i.d.F. des JStG 1977 ausgelöst, wenn dieser Beschluss ein erstmaliger ist.
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