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   BFH, 14.07.1999 - I B 91/98   

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https://dejure.org/1999,1176
BFH, 14.07.1999 - I B 91/98 (https://dejure.org/1999,1176)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1999 - I B 91/98 (https://dejure.org/1999,1176)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - I B 91/98 (https://dejure.org/1999,1176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kapitalgesellschaft - Gesellschafter-Geschäftsführer - Angemessenheit des Gehalts - Tatfrage - Schätzungen tatsächlicher Art - Gehaltsstrukturuntersuchungen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, Angemessenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1645
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 14.07.1999 - I B 91/98
    Im übrigen ist --zumindest im Grundsätzlichen-- geklärt, daß aus revisionsrechtlicher Sicht gegen die Heranziehung von Gehaltstrukturuntersuchungen keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1993 I B 158/93 BFH/NV 1994, 740; BFH-Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311; BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 18/93

    Voraussetzungen der Verletzung rechtlichen Gehörs als Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 14.07.1999 - I B 91/98
    Höchstrichterlich beantwortet ist auch die Frage nach der Notwendigkeit eines externen Betriebsvergleichs (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 2. Februar 1994 I R 18/93, BFH/NV 1995, 440; vom 13. August 1997 I R 12/97, BFH/NV 1998, 498).
  • BFH, 01.12.1993 - I B 158/93

    Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 14.07.1999 - I B 91/98
    Im übrigen ist --zumindest im Grundsätzlichen-- geklärt, daß aus revisionsrechtlicher Sicht gegen die Heranziehung von Gehaltstrukturuntersuchungen keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1993 I B 158/93 BFH/NV 1994, 740; BFH-Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311; BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
  • BFH, 13.08.1997 - I R 12/97

    Tatsächliche Verständigung über Geschäftsführervergütung

    Auszug aus BFH, 14.07.1999 - I B 91/98
    Höchstrichterlich beantwortet ist auch die Frage nach der Notwendigkeit eines externen Betriebsvergleichs (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 2. Februar 1994 I R 18/93, BFH/NV 1995, 440; vom 13. August 1997 I R 12/97, BFH/NV 1998, 498).
  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Auszug aus BFH, 14.07.1999 - I B 91/98
    Insbesondere hat sie nicht dargetan, aus welchen Gründen sie selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1987, 90; vom 12. April 1994 IX R 101/90, BFHE 174, 301, BStBl II 1994, 660; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 339; vom 18. September 1997 X B 92/96, BFH/NV 1998, 472).
  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus BFH, 14.07.1999 - I B 91/98
    Im übrigen ist --zumindest im Grundsätzlichen-- geklärt, daß aus revisionsrechtlicher Sicht gegen die Heranziehung von Gehaltstrukturuntersuchungen keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; BFH-Beschluß vom 1. Dezember 1993 I B 158/93 BFH/NV 1994, 740; BFH-Urteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311; BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1995 I B 14/95, BFH/NV 1996, 339).
  • BFH, 12.03.2020 - V R 5/17

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen

    Im Rahmen außerbetrieblicher Merkmale ist es zulässig, Gehaltsstrukturuntersuchungen zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 10.07.2002 - I R 37/01, BFHE 199, 536, BStBl II 2003, 418, sowie BFH-Beschluss vom 14.07.1999 - I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645).
  • BFH, 27.02.2003 - I R 46/01

    VGA bei Gewinntantieme

    In diesem Sinne können im Rahmen der Angemessenheitsprüfung auch Gehaltsstrukturuntersuchungen berücksichtigt werden (Senatsurteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536, BFH/NV 2003, 269; Senatsbeschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645).
  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    In diesem Sinne können im Rahmen der Angemessenheitsprüfung auch Gehaltsstrukturuntersuchungen berücksichtigt werden (Senatsurteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536, BStBl II 2003, 418; Senatsbeschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645).
  • BFH, 18.03.2002 - I B 35/01

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Höhe der Gesamtausstattung

    Es handelt sich insoweit um eine Schätzung, d.h. um eine Schlussfolgerung tatsächlicher Art (BFH-Beschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645).

    Soweit die Klägerin geprüft wissen will, ob die allgemein zugänglichen Gehaltstrukturuntersuchungen auch auf solche Gesellschaften anzuwenden sind, deren Unternehmenserfolg in besonderem Maße von der Person ihres Gesellschafter-Geschäftsführers abhängt, handelt es sich ebenfalls im Wesentlichen um eine Tatfrage (vgl. zur Prüfung bei "kreativen" Dienstleistungsgesellschaften nur in BFH/NV 1999, 1645).

    Damit kann die Frage, ob es dies hätte zulässigerweise tun dürfen, nicht in einem Revisionsverfahren geklärt werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1645).

    Auch die Frage, ob das FG mit den bezeichneten Zuschlägen den Wert der Kreativität des Geschäftsführers sowie denjenigen etwaiger zusätzlicher Versorgungszusagen für den Krankheits- und Rentenfall angemessen abgegolten hat, ist wiederum eine nicht revisible Tatfrage (so für die Kreativität des Geschäftsführers bereits ausdrücklich BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1645).

    Da das FG die Ergebnisse der Gehaltstrukturuntersuchungen gerade nicht ohne zusätzliche, erhebliche Anhebung bzw. Anpassung übernommen hat, könnte die Vorentscheidung auf einem solchem Verfahrensfehler nicht beruhen (vgl. nur BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1645).

  • BFH, 04.06.2003 - I R 38/02

    Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern

    In diesem Sinne können im Rahmen der Angemessenheitsprüfung auch Gehaltsstrukturuntersuchungen berücksichtigt werden (Senatsurteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536, BStBl II 2003, 418; Senatsbeschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645).
  • BFH, 25.02.2002 - I B 34/01

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Höhe der Gesamtausstattung

    Es handelt sich insoweit um eine Schätzung, d.h. um eine Schlussfolgerung tatsächlicher Art (BFH-Beschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645).

    Soweit die Klägerin entschieden wissen will, ob die allgemein zugänglichen Gehaltsstrukturuntersuchungen auch auf solche Gesellschaften anzuwenden seien, deren Unternehmenserfolg in besonderem Maße wegen seiner Innovationen und technischen Weiterentwicklungen von der Person ihres Gesellschafter-Geschäftsführers abhängt, handelt es sich ebenfalls im Wesentlichen um eine Tatfrage (vgl. zur Prüfung bei "kreativen" Dienstleistungsgesellschaften nur BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1645).

    Damit kann die Frage, ob das FG dies hätte zulässigerweise tun dürfen, nicht in einem Revisionsverfahren geklärt werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1645).

    Die damit noch offene Frage, ob mit den bezeichneten Zuschlägen der Wert der Kreativität des Geschäftsführers angemessen abgegolten wird, ist wiederum eine nicht revisible Tatfrage (so ausdrücklich BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1645).

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 6 K 131/98

    Vereinbarung einer gewinntantiemeabhängigen Geschäftsführer-Vergütung ohne feste

    Höchstrichterlich beantwortet ist auch die Frage nach der Notwendigkeit eines externen Betriebsvergleichs (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 2. Februar 1994 I R 18/93, BFH/NV 1995, 440; vom 13. August 1997 I R 12/97, BFH/NV 1998, 498 ; BFH-Beschluß vom 14. Juli 1999 I B 91/98).

    In der Folgezeit scheint auch der BFH insofern selbst etwas zurückhaltender geworden zu sein, als er zum einen die Frage der Angemessenheit zur Tatfrage erklärt hat (BFH-Beschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98 BFH/NV 1999, 1645 ), und zum anderen ausgesprochen hat, dass jedenfalls dann, wenn schon aus anderen Gründen die Gesamtausstattung als unangemessen anzusehen sei, diese Aufteilung keine Bedeutung mehr habe.

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 392/97

    Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

    Höchstrichterlich beantwortet ist auch die Frage nach der Notwendigkeit eines externen Betriebsvergleichs (BFH-Urteile vom 2. Februar 1994 I R 18/93, BFH/NV 1995, 440; vom 13. August 1997 I R 12/97, BFH/NV 1998, 498 ; BFH-Beschluß vom 14. Juli 1999 I B 91/98 BFH/NV 1999, 1645 ).

    In der Folgezeit scheint auch der BFH insofern selbst etwas zurückhaltender geworden zu sein, als er zum einen die Frage der Angemessenheit zur Tatfrage erklärt hat (BFH-Beschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98 BFH/NV 1999, 1645 ), und zum anderen ausgesprochen hat, dass jedenfalls dann, wenn schon aus anderen Gründen die Gesamtausstattung als unangemessen anzusehen sei, diese Aufteilung keine Bedeutung mehr habe.

  • FG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 6 K 393/97

    Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers;

    Höchstrichterlich beantwortet ist auch die Frage nach der Notwendigkeit eines externen Betriebsvergleichs (BFH-Urteile vom 2. Februar 1994 I R 18/93, BFH/NV 1995, 440; vom 13. August 1997 I R 12/97, BFH/NV 1998, 498 ; BFH-Beschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98 BFH/NV 1999, 1645 ).

    In der Folgezeit scheint auch der BFH insofern selbst etwas zurückhaltender geworden zu sein, als er zum einen die Frage der Angemessenheit zur Tatfrage erklärt hat (BFH-Beschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98 BFH/NV 1999, 1645 ), und zum anderen ausgesprochen hat, dass jedenfalls dann, wenn schon aus anderen Gründen die Gesamtausstattung als unangemessen anzusehen sei, diese Aufteilung keine Bedeutung mehr habe.

  • BFH, 27.02.2003 - I R 80/01

    Gewinntantieme; Angemessenheit der Gesamtausstattung des

    In diesem Sinne können im Rahmen der Angemessenheitsprüfung auch Gehaltsstrukturuntersuchungen berücksichtigt werden (Senatsurteil vom 10. Juli 2002 I R 37/01, BFHE 199, 536, BFH/NV 2003, 269; Senatsbeschluss vom 14. Juli 1999 I B 91/98, BFH/NV 1999, 1645).
  • FG Saarland, 26.01.2011 - 1 K 1509/07

    Angemessenheit der Geschäftsführergehälter einer im Kfz-Handel tätigen

  • FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03

    Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur

  • BFH, 25.11.2002 - I B 2/02

    NZB: fehlerhaftes FG-Urteil

  • FG Hessen, 22.09.2000 - 4 V 2852/00

    Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltstrukturuntersuchung -

  • BFH, 02.09.2005 - I B 227/04

    Aufwendungsersatz als vGA

  • BFH, 27.02.2003 - I R 81/01

    Neue BFH- Urteile zur Gewinntantieme des Gesellschafter- Geschäftsführers

  • FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03

    Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und

  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 10 K 153/03

    Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen

  • FG Niedersachsen, 29.01.2004 - 6 K 865/01

    Minderung des steuerlich erfassbaren Einkommens einer Körperschaft durch

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2008 - 1 K 97/05

    Angemessenheit der Gesamtausstattung von Gesellschaftergeschäftsführern einer

  • FG Saarland, 12.12.2002 - 1 V 376/02

    Verdeckte Gewinnausschüttungen durch unangemessene Geschäftsführergehälter (§ 8

  • FG Hamburg, 13.10.2000 - II 457/99

    Zur Angemessenheit von Gesellschafter-Geschäftsführervergütungen

  • FG München, 23.05.2007 - 6 K 736/05

    Zur Angemessenheit einer GmbH-Geschäftsführervergütung

  • FG München, 01.02.2005 - 6 K 1646/04

    Angemessene Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98

    Modifizierte Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Hessen, 29.11.2007 - 4 K 2898/06

    Höhenmäßige Begrenzung der Geschäftsführergehälter bei zu erwartenden

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.09.2007 - 1 K 296/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Unangemessenheit eines Geschäftsführergehalts:

  • FG München, 10.07.2007 - 6 K 437/05

    Zur Frage, ob Geschäftsführervergütungen zum Teil vGA darstellen

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Rechtsprechung
   BFH, 15.06.1999 - VII R 86/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2583
BFH, 15.06.1999 - VII R 86/98 (https://dejure.org/1999,2583)
BFH, Entscheidung vom 15.06.1999 - VII R 86/98 (https://dejure.org/1999,2583)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - VII R 86/98 (https://dejure.org/1999,2583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 12 Abs 2 Nr 1, GG Art 14
    Kraftfahrzeugsteuererhöhung; KraftStG 1997; Nicht schadstoffarme PKW

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 1645
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.07.1990 - VII R 12/88

    Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Halter nicht schadstoffarmer PKW

    Auszug aus BFH, 15.06.1999 - VII R 86/98
    Nach der insbesondere in dem Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88 (BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929) eingehend begründeten Rechtsprechung des erkennenden Senats begegnen eine Kraftfahrzeugsteuererhöhung für das Halten bereits zugelassener, nicht schadstoffarmer PKW, selbst wenn diese nicht umrüstbar sind, und eine entsprechende Neufestsetzung der erhöhten Steuer für die Zukunft keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01

    Erhöhung der Kfz-Steuer für PKW mit der Schadstoffschlüsselnummer 09 ab 2001

    Diese vom Bekl. vertretene Rechtsauffassung stehe im Einklang mit dem Urteil des BFH vom 15.06.1999 VII R 86/98 (BFH/NV 1999, 1645 ) und mit dem rechtskräftigen Beschluss des FG Düsseldorf vom 10.09.1997 8 V 6292/97 A (Verk) (EFG 1998, 410).

    Es gibt keinen Rechtssatz des Verfassungsrechts, der es dem Gesetzgeber verbietet, eine Steuer um 150 v.H. oder mehr von einem Jahr auf ein anderes zu erhöhen (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929; BFH-Beschluss vom 15.06.1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645 ; BFH-Beschluss vom 04.02.2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815 ).

    Für eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Gestalt des Gebotes einer angemessenen Zweck-Mittel-Relation ist nicht der Umfang der Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer, sondern allenfalls die Höhe der jetzt für das Halten nicht schadstoffarmer Kraftfahrzeuge erhobenen Kraftfahrzeugsteuer von Bedeutung (BFH-Beschluss vom 15.06.1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645 ).

  • BFH, 30.01.2001 - VII B 291/00

    Außerordentliche Beschwerde - Gegenvorstellung - Zulässigkeit - Grundrechte -

    Das FG hat den Antrag durch den angefochtenen Beschluss abgelehnt und zur Begründung dieser Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf die Einspruchsentscheidung sowie auf den Beschluss des beschließenden Senats vom 15. Juni 1999 VII R 86/98 (BFH/NV 1999, 1645) Bezug genommen.

    Diese Bezugnahme umfasst, wie bereits in dem Beschluss des Senats in BFH/NV 1999, 1645 unter Bezugnahme auf das einschlägige Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88 (BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929) erkannt worden ist, dass die Kraftfahrzeugsteuererhöhung durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 nicht verfassungswidrig ist.

  • FG Niedersachsen, 17.02.2000 - 14 K 446/98

    Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuer

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 f KraftStG nach Auffassung des Gerichts verfassungsrechtlich unbedenklich (ebenso BFH Beschl. v. 15. Juni 1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645).

    Dies ist nach Auffassung des Gerichts ein verhältnismäßig geringer Betrag, der angesichts der herausragenden Bedeutung des Ziels einer Verminderung des Schadstoffausstoßes und der dazu in Beziehung zu setzenden Höhe der Steuer nicht außer Verhältnis zu der Wichtigkeit des vom Gesetzgeber verfolgten Anliegens steht (vgl. BFH Beschl. v. 15. Juni 1999 a.a.O.).

  • FG Hamburg, 17.10.2001 - VII 243/97

    Besteuerung von bedingt schadstoffarmen Pkw

    Diese Rechtsauffassung hat der BFH durch Beschluss vom 15.06.1999, VII R 86/98 (BFH/NV 1999, 1645 ) hinsichtlich der erneuten massiven Steuererhöhung durch das hier in Rede stehende Kfz-Steueränderungsgesetz 1997 bekräftigt.

    Insbesondere zur Frage der Rückwirkung und der Eigentumsgarantie sowie zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich der erneuten massiven Steuererhöhung 1997 hat der BFH ausführlich Stellung bezogen (BStBl II 1990, 931 unter 2.a und b; BFH/NV 1999, 1645 ).

  • FG München, 29.11.2000 - 4 K 2750/00

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für nicht

    Der BFH habe mit Beschluss vom 05.06.1999 (VII R 86/98, BFHNV 1999, 1645) entschieden, dass die Höhe der Steuersätze für nicht schadstoffarme Fahrzeuge verfassungsrechtlich unbedenklich sei.

    Dies gilt auch für das Kraftfahrsteuerrecht (vgl. BFH-Beschluss vom 05.06.1999 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • FG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 8 K 241/98

    Kraftfahrzeugsteuer

    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil des BFH vom 15. Juni 1999 VII R 86/98, welches den Beteiligten bekannt ist.

    Insoweit ist nämlich, worauf der BFH in seinem Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 86/98 hingewiesen hat, nicht auf den Umfang der Erhöhung der KraftSt, sondern allenfalls auf die dadurch eingetretene Erhöhung der im Einzelfall tatsächlich zu entrichtenden Mehrsteuer abzuheben.

  • FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99

    Schätzungsbefugnis nach tatsächlicher Verständigung; Anerkennung von

    Für den außerbetrieblichen Fremdvergleich können dabei Gehaltsstrukturuntersuchungen herangezogen werden (BFH vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BStBl II 1995, 549; vom 15. Juni 1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645 ).
  • BFH, 21.02.2002 - VII B 281/01

    Verfassungsmäßigkeit der KraftSt; nicht schadstoffarme Altfahrzeuge

    Der Bundesfinanzhof (BFH), so trägt die Beschwerde vor, habe die differenzierte Besteuerung von Kfz je nach ihrem Schadstoffausstoß zwar bereits durch Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88 (BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929) für verfassungsgemäß erklärt und im Anschluss an dieses Urteil durch Beschluss vom 15. Juni 1999 VII R 86/98 (BFH/NV 1999, 1645) auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das KraftStÄndG 1997 verworfen.
  • BFH, 08.03.2006 - VII B 2/06

    Kfz-Steuer: rückwirkende Erhöhung zum 1.1.2005

    Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass die auch für den Streitfall einschlägige Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer durch Art. 1 Nr. 7 und Art. 5 Abs. 3 des Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes 1997 vom 18. April 1997 (BStBl I 1997, 524) verfassungsgemäß ist (s. BFH-Beschluss vom 15. Juni 1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645, mit Bezug auf die ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 19.01.2004 - VII B 209/03

    Staffelung der KraftSt nach der Größe des Hubraums verfassungsgemäß

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass die Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 verfassungsgemäß ist, insbesondere auch nicht berechtigtes Vertrauen in den Fortbestand einer früheren, günstigeren Besteuerung von älteren Fahrzeugen enttäuscht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24. April 2001 VII S 6/01, BFH/NV 2001, 1303, und vom 21. Februar 2002 VII B 281/01, BFH/NV 2002, 952; Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645), und dass es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz gibt, dass Steuern innerhalb einer bestimmten Zeit nur um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden dürfen (Beschluss in BFH/NV 2002, 952, und vom 4. Februar 2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815).
  • BFH, 04.02.2002 - VII B 62/01

    Kfz-Steuer, Verfassungsmäßigkeit der Steuererhöhung 1997

  • BFH, 24.04.2001 - VII S 6/01

    KraftStÄndG 1997, ungeregelte Kat-Fahrzeuge, unechte Rückwirkung

  • FG Saarland, 19.03.2002 - 2 K 78/01

    Verfassungsmäßigkeit des KraftStÄndG 1997; Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG

  • FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 185/03

    Berücksichtigung von Kindergeldzahlungen im Rahmen der Günstigerprüfung

  • FG München, 19.02.2003 - 4 K 1874/01

    Verfassungsmäßigkeit der KraftSt für nichtschadstoffarme Pkw, die nicht mit einem

  • FG München, 02.02.2002 - 4 K 4986/01

    Zulässigkeit der rückwirkenden KraftSterhöhung aufgrund des KraftStG 19997

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.1999 - 8 K 306/98

    Vorgehen der Finanzverwaltung bei der Kfz-Steuer-Neufestsetzung nach

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2000 - 4 K 3013/99

    Verfassungsmäßigkeit der erhöhten Kraftfarhrzeugsteuer (KraftSt) für nicht

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