Rechtsprechung
   BFH, 17.06.1998 - II R 29/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3247
BFH, 17.06.1998 - II R 29/97 (https://dejure.org/1998,3247)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1998 - II R 29/97 (https://dejure.org/1998,3247)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - II R 29/97 (https://dejure.org/1998,3247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kapitallebensversicherungsvertrag - Bezugsberechtigung - Erbschaftsteuer - Steuerpflichtiger Erwerb - Nachlaßverbindlichkeiten - Vermögensvorteil - Vermögensrechtlicher Leistungsaustausch

  • Judicialis

    ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 3; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1 und 2; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.09.1990 - X R 79/88

    Auf bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützte

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - II R 29/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) schützt die Beteiligten aber auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711, und vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100).
  • BFH, 28.02.1989 - VIII R 303/84

    Keine Sanierungsabsicht bei Schulderlaß wegen eines besonderen Interesses an der

    Auszug aus BFH, 17.06.1998 - II R 29/97
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) schützt die Beteiligten aber auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 1989 VIII R 303/84, BFHE 157, 51, BStBl II 1989, 711, und vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100).
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Hieraus konnte der Kläger berechtigterweise den Eindruck gewinnen, dass das Gericht seiner bis dahin nicht in Frage gestellten Auffassung zum Ansatz des Verlusts aus der Auflösung der R-GmbH im Veranlagungszeitraum 1986 folgen werde und lediglich bezüglich der Höhe dieses Verlusts weitere Unterlagen für erforderlich erachte (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185).
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98

    Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG sowie aus § 93 Abs. 1 FGO, wonach der Vorsitzende in der mündlichen Verhandlung die Streitsache tatsächlich und rechtlich zu erörtern hat, folgt, daß die Beteiligten auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen bewahrt werden sollen (sog. Verbot der Überraschungsentscheidung, vgl. BFH-Urteile vom 21. August 1997 V R 65/94, BFH/NV 1998, 971; vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185; Beschlüsse vom 2. Dezember 1998 II B 60/98, BFH/NV 1999, 792; vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 93 FGO Tz. 3, § 96 FGO Tz. 114).
  • BFH, 06.05.2005 - XI B 239/03

    Verhältnis Mitwirkungspflicht/Amtsermittlungspflicht

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) schützt die Beteiligten aber auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185).
  • BFH, 24.05.2007 - IV B 41/06

    Kein Vorliegen eines Liebhabereibetriebs, wenn Gewinn aus Land- und

    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, und vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 10a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.08.2004 - II B 69/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Darüber hinaus soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) die Beteiligten auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen schützen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. November 2001 I B 124/00, BFH/NV 2002, 919; BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2007 - IV B 43/06

    Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der Gestaltungsklage; Vorliegen

    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, und vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 45/01

    Recht auf Gehör

    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185; vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 10 a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2008 - IV B 89/07

    Überraschungsentscheidung - rechtliches Gehör - Willkürentscheidung

    Das FG verletzt deshalb das Recht eines Beteiligten auf Gehör, wenn es sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der weder im Besteuerungsverfahren noch im gerichtlichen Verfahren zur Sprache gekommen war und dessen Heranziehung auch nicht aus sonstigen Gründen nahe lag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, und vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10a, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 74/96

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) schützt die Beteiligten aber auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen (z.B. BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185; vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2006 - I B 166/05

    Verletzung des Rechts auf Gehör; unterbliebener Hinweis auf geänderte

    Der BFH hat finanzgerichtliche Urteile z.B. dann als unzulässige Überraschungsentscheidungen angesehen, wenn das Gericht von der in seinem Beweisbeschluss unmissverständlich zum Ausdruck gekommenen Rechtsansicht abweicht, ohne die Rechtsfragen nochmals zur Erörterung gestellt zu haben (BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185).
  • BFH, 13.02.2003 - IV B 139/01

    Anspruch auf rechtliches Gehör; NZB bei kumulativer Begr. der Vorentsch.;

  • BFH, 30.01.2002 - VI B 174/01

    Isolierte Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; außerordentliche

  • BFH, 16.05.2001 - I B 84/00

    Rückstellung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Pachtvertrag - Schwimmbadbetrieb -

  • BFH, 14.05.2003 - X B 168/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht