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   BFH, 28.05.1998 - II R 66/96   

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https://dejure.org/1998,1977
BFH, 28.05.1998 - II R 66/96 (https://dejure.org/1998,1977)
BFH, Entscheidung vom 28.05.1998 - II R 66/96 (https://dejure.org/1998,1977)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - II R 66/96 (https://dejure.org/1998,1977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einheitliches Vertragswerk - Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - Kaufpreis für Grundstück - Bauerrichtungskosten - Werklohnverpflichtung - Selbständiger Vertrag

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 8 Abs 1 J: 1983, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1 J: 1983
    Bemessungsgrundlage; Einheitliches Vertragswerk; Entgelt; Erwerbsvorgang; Gegenleistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 75
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.09.1993 - II B 71/93

    Grunderwerbsteuer beim Eintritt des Erwerbers eines sich im Zustand der Bebauung

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - II R 66/96
    Dies schließt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Annahme eines einheitlichen Leistungsgegenstandes "bebautes Grundstück" aus (vgl. Senatsentscheidung vom 2. September 1993 II B 71/93, BFHE 172, 534, BStBl II 1994, 48).
  • BFH, 23.11.1994 - II R 53/94

    Grunderwerbsteuer für nachträglich errichtetes Gebäude?

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - II R 66/96
    Ein derartiger objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Gebäudeerrichtungsvertrag ist u.a. dann gegeben, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. Senatsurteile vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, und vom 8. Februar 1995 II R 19/92, BFH/NV 1995, 823).
  • BFH, 08.02.1995 - II R 19/92

    Vertragsgegenstand bei Erwerb einer Verwertungsbefugnis

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - II R 66/96
    Ein derartiger objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Gebäudeerrichtungsvertrag ist u.a. dann gegeben, wenn dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. Senatsurteile vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331, und vom 8. Februar 1995 II R 19/92, BFH/NV 1995, 823).
  • BFH, 17.09.1997 - II R 24/95

    Grunderwerbsteuer: Grundstück im Zustand der Bebauung

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - II R 66/96
    In den Fällen, in denen auf der Veräußererseite mehrere untereinander nicht verbundene Personen auftreten, liegt ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen allerdings nur dann vor, wenn die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund einer vertraglichen Abrede bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß aller Verträge hinwirken (Senatsurteil vom 17. September 1997 II R 24/95, BFHE 183, 265, BStBl II 1997, 776; s. auch BFH-Urteil vom 25. November 1992 II R 67/89, BFHE 169, 533, 538, BStBl II 1993, 308).
  • BFH, 25.11.1992 - II R 67/89

    Vertragsgegenstand bei Grundstückserwerb durch Umlegung

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - II R 66/96
    In den Fällen, in denen auf der Veräußererseite mehrere untereinander nicht verbundene Personen auftreten, liegt ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen allerdings nur dann vor, wenn die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund einer vertraglichen Abrede bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß aller Verträge hinwirken (Senatsurteil vom 17. September 1997 II R 24/95, BFHE 183, 265, BStBl II 1997, 776; s. auch BFH-Urteil vom 25. November 1992 II R 67/89, BFHE 169, 533, 538, BStBl II 1993, 308).
  • FG Sachsen, 08.02.2000 - 2 K 686/96

    Bemessung von Grunderwerbsteuer; Einbeziehung der vom Generalunternehmer neben

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist der Gegenstand des Erwerbsvorganges nicht nur durch das tatbestandserfüllende Rechtsgeschäft (Grundstückskaufvertrag) selbst, sondern auch durch die mit diesem Vertrag in rechtlichem oder objektiv sachlichem Zusammenhang stehenden weiteren Verträge bestimmt (BFH Urteil vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75 , BFH Beschluß vom 8. April 1999 II B 84/98, BFH/NV 1999, 1506 ; BFH Urteil vom 21. April 1999 II R 29/98, BFH/NV 1999, 1507 , BFH Urteil vom 27. Oktober 1999 II R 17/99, BFH/NV 2000, 278 ).

    Dies ist z. B. der Fall, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht ganz konkreten bis zur annähernden Baureife gediehenen Vorplanung ein ganz bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur insgesamt annehmen, er quasi über das "ob" und das "wie" der Baumaßnahme nicht mehr frei entscheiden kann (vgl. hierzu nur BFH Urteil vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75 ; BFH Urteil vom 6. Dezember 1989 II R 113/87, BFH/NV 1991, 342 jeweils mwN).

    Treten - wie im Streitfall - auf der Veräußererseite mehrere, untereinander gesellschaftsvertraglich nicht verbundene Personen auf, liegt ein enger sachlicher Zusammenhang vor, wenn diese Personen aufgrund einer vertraglichen Abrede bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß aller Verträge hinwirken (BFH Urteil vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75 mwN).

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn der Grundstücksveräußerer den Erwerber auf den Bauunternehmer und dessen bereits entwickeltes konkretes Angebot hinweist und diesen empfiehlt (BFH Urteil vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75 ).

    Das für die Annahme eines engen sachlichen Zusammenhanges zwischen den Verträgen erforderliche abgestimmte Verhalten verlangt vielmehr ein zielgerichtetes Zusammenwirken der auf Veräußererseite tätigen Personen, welches darauf gerichtet ist, dass der Erwerber das Grundstück in fertig bebautem Zustand erhält (BFH Urteil vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75 ).

    Wird hingegen der Erwerber selbst hinsichtlich der Bebauung initiativ, dass heißt, entfaltet allein er Aktivitäten zur Bebauung, schließt dies die Annahme eines einheitlichen Vertragswerkes aus (BFH Urteil vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75 , BFH Beschluß vom 9. August 1989 II B 73/89, BFH/NV 1990, 594, BFH Beschluß vom 9. August 1989 II B 74/89, BFH/NV 1990, 596, BFH Urteil vom 13. September 1989 II R 28/87, BFH BStBl. II 1989, 986).

  • BFH, 30.04.2003 - II R 29/01

    GrESt: Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag

    Allein die Empfehlung der Z-GbR durch die C-GmbH reiche für ein solches Zusammenwirken nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht aus (Urteil vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75).

    Hierin unterscheide sich der Streitfall von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 75.

    Diese Voraussetzungen können insbesondere dann vorliegen, wenn die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss sowohl des Grundstückskaufvertrages als auch der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken (vgl. BFH-Urteile vom 20. Februar 1991 II R 96/88, BFH/NV 1992, 55, 56, m.w.N.; in BFH/NV 1996, 354; in BFH/NV 1999, 75; in BFH/NV 1999, 667, sowie in BFHE 189, 550, BStBl II 2000, 34, 37), wobei für das abgestimmte Verhalten ein tatsächliches, einvernehmliches Zusammenwirken ausreicht (BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 II R 66/90, BFH/NV 1994, 339).

    Die Aktivitäten und Interessen der C-GmbH hinsichtlich der Bebauung des Grundstücks gehen weit über eine bloße (unverbindliche) Empfehlung eines leistungsfähigen und leistungsbereiten Bauunternehmers, wie sie dem Urteilsfall in BFH/NV 1999, 75 zugrunde lag, hinaus.

    Anders als in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 75 trug im Streitfall das Risiko der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit zu den feststehenden Bedingungen nicht der Kläger (Erwerber), sondern der Grundstücksverkäufer.

  • FG Hamburg, 21.01.2002 - III 62/01

    Vorliegen eines einheitlichen Vertragswerks hinsichtlich der Einbeziehung des für

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  • FG Niedersachsen, 20.03.2013 - 7 K 223/10

    Vorliegen einer gleichheitssatzwidrigen Mehrfachbelastung künftiger

    Hierzu ist ein zielgerichtetes Zusammenwirken dieser Personen erforderlich, welches darauf gerichtet ist, dass der Erwerber das Grundstück in fertig bebautem Zustand erhält (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998, II R 66/96, BFH/NV 1999, S. 75; Beschluss vom 17. Januar 2005, II B 15/04).
  • FG München, 21.03.2001 - 4 K 2974/00

    Kein einheitliches Vertragswerk bei bloßer Empfehlung eines Bauunternehmers durch

    Insbesondere aufgrund der BFH-Entscheidung vom 28. Mai 1998 (II R 66/96, BFH/NV 1999, S. 75) reiche es gerade nicht aus, wenn der Grundstücksveräußerer den Grundstückserwerber auf einen Bauunternehmer und dessen bereits entwickeltes konkretes Angebot hinweise oder diesen sogar empfiehlt.

    Dabei liegt in den Fällen, in denen auf der Veräußererseite mehrere untereinander nicht verbundene Personen auftreten, ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen allerdings nur dann vor, wenn die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund einer vertraglichen Abrede bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss aller Verträge hinwirken (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, S. 75 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 21.04.1999 - II R 29/98

    Erwerb eines bebauten Grundstücks, mehrere Personen auf der Veräußererseite;

    Diese kann darin bestehen, daß der Erwerber bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen sollen, der Veräußererseite gegenüber gebunden war (vgl.BFH-Urteile vom 10. August 1994 II R 32/91, BFH/NV 1995, 262, 264, sowie in BFH/NV 1995, 260, 261), oder daß dem Erwerber aufgrund einer konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im wesentlichen feststehenden Preis (Vertragsbündel) angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt oder nur annehmen kann (vgl. BFH-Urteile vom 23. November 1994 II R 53/94, BFHE 176, 450, BStBl II 1995, 331; vom 8. Februar 1995 II R 19/92, BFH/NV 1995, 823, und vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75, 76).
  • FG Niedersachsen, 20.03.2013 - 7 K 28/10

    Grunderwerbssteuer für nach dem Erwerb von Grund und Boden angefallenen

    Hierzu ist ein zielgerichtetes Zusammenwirken dieser Personen erforderlich, welches darauf gerichtet ist, dass der Erwerber das Grundstück in fertig bebautem Zustand erhält (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998, II R 66/96, BFH/NV 1999, S. 75; Beschluss vom 17. Januar 2005, II B 15/04).
  • FG Saarland, 19.10.2016 - 2 K 1332/13

    Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines

    Diese Voraussetzungen können insbesondere dann vorliegen, wenn die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund von Abreden bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss sowohl des Grundstückskaufvertrages als auch der Verträge, die der Bebauung des Grundstücks dienen, hinwirken (vgl. BFH vom 20. Februar 1991 II R 96/88, BFH/NV 1992, 55, 56, m.w.N.; in BFH/NV 1996, 354; in BFH/NV 1999, 75; in BFH/NV 1999, 667, sowie in BFHE 189, 550, BStBl II 2000, 34, 37), wobei für das abgestimmte Verhalten ein tatsächliches, einvernehmliches Zusammenwirken ausreicht (BFH vom 28. Juli 1993 II R 66/90, BFH/NV 1994, 339).
  • FG Köln, 25.09.2012 - 5 K 757/12

    Bemessungsgrundlage, einheitliches Vertragswerk

    Der bloße Hinweis auf eine Kaufgelegenheit oder die Empfehlung einer Baufirma reicht hingegen nicht aus (Urteile des BFH vom 21.09.2005 II R 49/04 a.a.O. und vom 28.05.1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75).
  • BFH, 17.01.2005 - II B 15/04

    Einheitlicher Leistungsgegenstand; mehrere Personen auf der Veräußererseite

    Hierzu ist nämlich ein zielgerichtetes Zusammenwirken dieser Personen erforderlich, welches darauf gerichtet ist, dass der Erwerber das Grundstück in fertig bebautem Zustand erhält (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 II R 66/96, BFH/NV 1999, 75).
  • BFH, 08.08.2000 - II B 122/99

    Einheitliches Vertragswerk

  • FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 7956/00

    Grunderwerbsteuer; Einheitliches Vertragswerk; Bauplanung; Schlüsselfertige

  • BFH, 08.04.1999 - II B 84/98

    Grundstückserwerb; abgestimmtes Verhalten mehrerer Vertragspartner auf der

  • FG Köln, 28.01.1999 - 5 K 794/97

    Festsetzung der Grunderwerbsteuer unter Einbeziehung der Erschließungskosten als

  • FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 7952/00

    Grunderwerbsteuer; Einheitliches Vertragswerk; Bauplanung; Schlüsselfertige

  • FG München, 20.04.2022 - 4 K 1857/19

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

  • FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 7955/00

    Grunderwerbsteuer; Einheitliches Vertragswerk; Bauplanung; Schlüsselfertige

  • FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 7954/00

    Grunderwerbsteuer; Einheitliches Vertragswerk; Bauplanung; Schlüsselfertige

  • FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 7953/00

    Grunderwerbsteuer; Einheitliches Vertragswerk; Bauplanung; Schlüsselfertige

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.10.2001 - 2 K 366/97

    Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei engem sachlichen Zusammenhang zwischen

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.10.2001 - 2 K 359/97

    Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei engem sachlichen Zusammenhang zwischen

  • FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 7958/00

    Grunderwerbsteuer; Einheitliches Vertragswerk; Bauplanung; Schlüsselfertige

  • FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 7957/00

    Grunderwerbsteuer; Einheitliches Vertragswerk; Bauplanung; Schlüsselfertige

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.10.2001 - 2 K 361/97

    Einheitliches Vertragswerk beim grunderwerbsteuerlichen Erwerbsvorganges; Enger

  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 5 V 30/99

    Einbeziehung der Gebäudeherstellungskosten in die grunderwerbsteuerliche

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.10.2001 - 2 K 372/97

    Einheitliches Vertragswerk trotz Kündigung des Bauvertrags und "freier Wahl"

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