Weitere Entscheidung unten: BFH, 23.06.1998

Rechtsprechung
   BFH, 19.04.1999 - V B 160/98, V R 100/98   

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https://dejure.org/1999,10092
BFH, 19.04.1999 - V B 160/98, V R 100/98 (https://dejure.org/1999,10092)
BFH, Entscheidung vom 19.04.1999 - V B 160/98, V R 100/98 (https://dejure.org/1999,10092)
BFH, Entscheidung vom 19. April 1999 - V B 160/98, V R 100/98 (https://dejure.org/1999,10092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Umwandlungsbeschluß - Milchlieferung - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Begründungsanforderungen

  • Wolters Kluwer

    Umwandlungsbeschluß - Milchlieferung - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Begründungsanforderungen

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 2; ; UStG § ... 24; ; UStG § 24 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 121 Satz 1

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 83
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 19.04.1999 - V B 160/98
    b) Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) von dem Urteil des BFH vom 16. Februar 1977 I R 244/74 (BFHE 122, 130, BStBl II 1977, 561) beantragt, hat sie nicht abstrakte Rechtssätze aus diesem Urteil des BFH und abstrakte entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem FG-Urteil so genau bezeichnet, daß eine Abweichung erkennbar wird (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671).
  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 19.04.1999 - V B 160/98
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411, m.w.N.).
  • BFH, 16.02.1977 - I R 244/74

    Zur Frage des Beginns der Gewerbesteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft, die zum

    Auszug aus BFH, 19.04.1999 - V B 160/98
    b) Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) von dem Urteil des BFH vom 16. Februar 1977 I R 244/74 (BFHE 122, 130, BStBl II 1977, 561) beantragt, hat sie nicht abstrakte Rechtssätze aus diesem Urteil des BFH und abstrakte entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem FG-Urteil so genau bezeichnet, daß eine Abweichung erkennbar wird (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671).
  • BFH, 11.01.2001 - VI B 273/00

    Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens - Musterprozess -

    b) Das Ruhen des Verfahrens, das nicht an die einschränkenden Bedingungen einer Verfahrensaussetzung gebunden ist, kann auch hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde angeordnet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 1998 V B 160/98, BFH/NV 1999, 83).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.06.1998 - V B 160/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3828
BFH, 23.06.1998 - V B 160/96 (https://dejure.org/1998,3828)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1998 - V B 160/96 (https://dejure.org/1998,3828)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - V B 160/96 (https://dejure.org/1998,3828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sprachheilpädagogin - Umsatzsteuer - Nichtabgabe der Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Steuerbefreiung - Ähnliche heilberufliche Tätigkeit

  • Judicialis

    AO 1977 § 162; ; UStG § ... 4 Nr. 14; ; UStG § 4 Nr. 14 Satz 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 bis 3; ; FGO § 74; ; FGO § 155; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 251

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 83
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.03.1998 - 1 BvR 2341/95

    Keine Verletzung des GG Art 3 Abs 1 durch unterschiedliche umsatzsteuerlichen

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
    In dem Beschluß vom 26. März 1998 1 BvR 2341/95 (Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1998, 478) hat das BVerfG begründet, daß die unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung von Sprachheilpädagogen und den Angehörigen eines in § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bezeichneten Heilberufs nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.

    Diese Entscheidungskriterien hat das BVerfG als mit dem Verfassungsrecht vereinbar angesehen (Beschlüsse in DStZ 1998, 478, und vom 29. August 1988 1 BvR 695/88, BStBl II 1988, 975).

    Ein Zulassungsgrund folgt auch nicht aus dem Hinweis des BVerfG am Schluß seines Beschlusses in DStZ 1998, 478, daß es nicht zu entscheiden habe, ob eine andere Auslegung des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG vorzuziehen wäre oder ob es rechtspolitisch wünschenswert erscheinen könnte, auch Sprachheilpädagogen in den Kreis der Begünstigten einzubeziehen.

  • BFH, 21.06.1990 - V R 97/84

    1. Heileurhythmisten üben keine "ähnliche heilberufliche Tätigkeit" i. S. des § 4

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
    Schließlich beantragt sie, das Verfahren auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1264/90 gegen das BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 97/84 (BFHE 161, 196, BStBl II 1990, 804) entschieden habe und bis ein bundeseinheitliches Gesetzeskonzept vorliege.

    a) Ein Grund, das Verfahren auszusetzen, bis das BVerfG über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1264/90 gegen das Urteil des BFH in BFHE 161, 196, BStBl II 1990, 804 entschieden hat und bis eine bundeseinheitliche berufsrechtliche Regelung für Sprachheilpädagogen vorliegt, ist nicht vorhanden.

    Das FG ist bei der Beantwortung der von der Klägerin herausgehobenen Rechtsfrage, ob sie eine "ähnliche heilberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes" ausübt, von den Grundsätzen in der Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 161, 196, BStBl II 1990, 804, und vom 25. März 1977 V R 144/74, BFHE 122, 181, BStBl II 1977, 579) ausgegangen.

  • BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90

    Heileurythmisten

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
    Schließlich beantragt sie, das Verfahren auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1264/90 gegen das BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 97/84 (BFHE 161, 196, BStBl II 1990, 804) entschieden habe und bis ein bundeseinheitliches Gesetzeskonzept vorliege.

    a) Ein Grund, das Verfahren auszusetzen, bis das BVerfG über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1264/90 gegen das Urteil des BFH in BFHE 161, 196, BStBl II 1990, 804 entschieden hat und bis eine bundeseinheitliche berufsrechtliche Regelung für Sprachheilpädagogen vorliegt, ist nicht vorhanden.

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist insoweit nur zulässig, wenn in der Beschwerdebegründung entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus Entscheidungen des BFH so genau bezeichnet werden, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 21.07.1994 - V R 134/92

    Bewertung der Tätigkeit als Altenpflegerin im Rahmen der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
    Der BFH hat in diesen Entscheidungen wesentlich darauf abgestellt, ob die jeweilige Berufsausübung einer staatlichen Erlaubnis bedarf und mit einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung verbunden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1996 XI B 214/95, BFH/NV 1997, 293, und BFH-Urteil vom 21. Juli 1994 V R 134/92, BFH/NV 1995, 549 --jeweils zur Tätigkeit von Altenpflegern--).
  • BFH, 19.07.1996 - I B 110/95

    Vorrang eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens vor einem Einspruchsverfahren

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
    Die Aussetzung kommt nach dem im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anwendbaren § 74 FGO (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 19. Juli 1996 I B 110/95, BFH/NV 1997, 27) in Betracht, wenn die Entscheidung ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist.
  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
    Nach Ablauf dieser Frist vorgetragene Zulassungsgründe darf der BFH nicht berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 4. Oktober 1996 VIII B 2/96, BFH/NV 1997, 411; vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
  • BFH, 10.06.1997 - V B 62/96

    Steuerbefreiung für ähnliche heilberufliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch eine Entscheidung des BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschlüsse vom 10. Juni 1997 V B 62/96, BFH/NV 1998, 224 unter 1., und vom 12. Juni 1995 V B 33/95, BFH/NV 1996, 191, m.w.N.).
  • BFH, 09.09.1994 - III B 78/94

    Revisionen nach Entscheid des BVerfG - Festsetzungsverjährung

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
    Das Ruhen kann zwar auch für Verfahren wegen einer Nichtzulassungsbeschwerde angeordnet werden (BFH-Beschluß vom 9. September 1994 III B 78/94, BFHE 175, 318, BStBl II 1995, 385).
  • BFH, 12.06.1995 - V B 33/95

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus BFH, 23.06.1998 - V B 160/96
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch eine Entscheidung des BFH geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschlüsse vom 10. Juni 1997 V B 62/96, BFH/NV 1998, 224 unter 1., und vom 12. Juni 1995 V B 33/95, BFH/NV 1996, 191, m.w.N.).
  • BVerfG, 29.08.1988 - 1 BvR 695/88

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Atem-, Sprech- und Stimmlehrer

  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

  • BFH, 25.03.1977 - V R 144/74

    Keine Steuerfreiheit für labordiagnostische Leistungen Klinischer Chemiker

  • BFH, 17.10.1996 - XI B 214/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob Altenpfleger ein den im

  • BFH, 07.10.1996 - VIII B 138/95
  • BFH, 27.05.2013 - III B 2/13

    Kein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens auf (verwitwete)

    b) Das Ruhen des Verfahrens, das nicht an die einschränkenden Voraussetzungen einer Verfahrensaussetzung gebunden ist, kann auch hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde angeordnet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 1998 V B 160/96, BFH/NV 1999, 83).
  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 13/96

    Fußreflexzonenmassage keine freiberufliche Tätigkeit; außergerichtliches

    Zwar kann, wie der Kläger vorträgt, ein oder können mehrere Billigkeitsverfahren neben dem Festsetzungs- oder Feststellungsverfahren betrieben werden (BFH V B 160/96, a.a.O.).

    Zu letzteren gehört bei den Heilberufen die staatliche Erlaubnis zur Führung einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung (BFH-Beschluss vom 23. Juni 1998 V B 160/96, BFH/NV 1999, 83 ) und die Überwachung durch die Gesundheitsämter (BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 V R 97/84, BStBl II 1990, 804 ; Urteil vom 29. Januar 1998 V R 3/96, BStBl II 1998, 453 ).

  • BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14

    Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der

    c) Das Ruhen des Verfahrens, das nicht an die einschränkenden Voraussetzungen einer Verfahrensaussetzung gebunden ist, kann auch hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde angeordnet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 1998 V B 160/96, BFH/NV 1999, 83).
  • BFH, 23.08.2016 - V B 32/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler; Prozessurteil; Klagebefugnis;

    Ein Ruhen des Verfahrens kann zwar auch hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde angeordnet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 1998 V B 160/96, BFH/NV 1999, 83).
  • BFH, 23.10.2007 - X B 220/06

    Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens; Darlegung der grundsätzlichen

    b) Das Ruhen des Verfahrens, das nicht an die einschränkenden Voraussetzungen einer Verfahrensaussetzung gebunden ist, kann auch hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde angeordnet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 1998 V B 160/96, BFH/NV 1999, 83).
  • BFH, 22.10.2007 - X B 217/06

    Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen bis zum Ablauf des Jahres 2004

    b) Das Ruhen des Verfahrens, das nicht an die einschränkenden Bedingungen einer Verfahrensaussetzung gebunden ist, kann auch hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde angeordnet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 1998 V B 160/96, BFH/NV 1999, 83).
  • FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 14 K 747/98

    Tätigkeit eines Sprachheilpädagogen unterliegt Gewerbesteuerpflicht

    Ob Billigkeitsgründe eine rückwirkende Anwendung der bezeichneten Regelung ermöglichen, ist im Steuerfestsetzungsverfahren nicht zu prüfen (BFH-Urt. v. 23. Juni 1998 V B 160/96, BFH/NV 1999, 11).
  • FG Hamburg, 14.09.2000 - I 497/99

    Gewerblichkeit einer nichtärztlichen heilberuflichen Tätigkeit

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  • BFH, 11.01.2001 - VI B 273/00

    Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens - Musterprozess -

    b) Das Ruhen des Verfahrens, das nicht an die einschränkenden Bedingungen einer Verfahrensaussetzung gebunden ist, kann auch hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde angeordnet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 1998 V B 160/98, BFH/NV 1999, 83).
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