Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.01.1999

Rechtsprechung
   BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98   

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https://dejure.org/1999,1225
BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98 (https://dejure.org/1999,1225)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1999 - IV R 15/98 (https://dejure.org/1999,1225)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98 (https://dejure.org/1999,1225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Übertragung - Arbeitsvergütung - Gewinnermittlung - Außenprüfung - Betriebsausgaben

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; ZPO § 4 Abs. 4; ; ZPO § 12 Nrn. 1 u. 2; ; EStG § 4 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 611; ; BUrlG § 3 Abs. 1; ; BUrlG § 13 Abs. 1; ; BUrlG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 1619; EStG § 4 Abs. 4 § 12
    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    [Familienverträge - Anforderungen an 630-DM-Job unter Angehörigen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, AO 1977 § 42, EStG § 13
    Arbeitsvertrag; Landwirtschaft; Mißbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 919
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86

    Zugrundelegung von Vertragsverhältnissen zwischen Kindern und ihren Eltern bei

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des BVerfG-Beschlusses in BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).

    Ist die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung im Vertrag nicht im einzelnen festgelegt, so steht dies der steuerlichen Anerkennung des Vertrags dann nicht entgegen, wenn die Leistung bestimmbar ist, insbesondere wenn der Steuerpflichtige sie gegenüber der Finanzbehörde näher erläutert (Senatsurteil in BFH/NV 1989, 219, und BFH-Urteil vom 25. Januar 1989 X R 168/87, BFHE 156, 134, BStBl II 1989, 453).

    Die näheren Arbeitspflichten können vom Arbeitgeber in diesem Fall mittels seines Direktionsrechts festgelegt werden (Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl. 1996, § 32 II 2, III 1; vgl. auch Senatsurteil in BFH/NV 1989, 219).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
    Dies ist bei Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen der Fall, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).

    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des BVerfG-Beschlusses in BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).

  • BFH, 18.06.1997 - III R 81/96

    Unterhaltsleistungen bei fehlgeschlagenem Arbeitsvertrag?

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
    Da es im Verhältnis von Eltern zu ihren erwerbstätigen Kindern keine dem § 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entsprechende Vorschrift gibt, ist es schon zweifelhaft, ob sich ein Erfahrungssatz dieses Inhalts aufstellen läßt (vgl. in diesem Sinne aber auch BFH-Urteil vom 18. Juni 1997 III R 81/96, BFH/NV 1998, 293).

    Da es dem Steuerpflichtigen freisteht, einen Angehörigen unentgeltlich, gegen Gewährung lediglich von Unterhalt oder auf arbeitsvertraglicher Grundlage im Betrieb zu beschäftigen (BFH-Urteile vom 19. August 1971 IV R 121/66, BFHE 103, 463, BStBl II 1972, 172, und in BFH/NV 1998, 293), kann, wenn der Steuerpflichtige sich für den Abschluß eines Arbeitsvertrags entscheidet, diesem die Anerkennung nicht unter Hinweis auf eine übliche Mithilfe im Rahmen des Familienverbundes versagt werden, wenn der Arbeitsvertrag den vorstehend dargelegten Anforderungen genügt (vgl. auch § 13a Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 EStG).

  • BFH, 25.07.1991 - XI R 30/89

    Arbeitslohn - Langzeitige Nichtauszahlung - Ehegatten-Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
    Dazu bedarf es einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1964 VI 109/63, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 4, Rechtsspruch 825, und vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89, BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842; Beschluß vom 13. Juli 1994 I B 133/93, BFH/NV 1994, 861).

    Als Indiz für einen vereinbarungsgemäßen Vollzug des Arbeitsverhältnisses und damit für dessen betriebliche Veranlassung kommt in Betracht, daß der Kläger ausweislich der Gewinn- und Verlustrechnungen für die Wirtschaftsjahre, in denen er den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelt hat, für seinen Vater Beiträge zur Berufsgenossenschaft abgeführt hat (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, und in BFHE 165, 89, BStBl II 1991, 842).

  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84

    Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
    Dies ist bei Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen der Fall, wenn dieser aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).

    Die Zulässigkeit mündlicher Absprachen zum Einsatz des Arbeitnehmers im Falle fehlender schriftlicher Fixierung der Modalitäten des Arbeitseinsatzes folgt daraus, daß ein Arbeitsvertrag weder unter fremden Dritten noch unter Angehörigen schriftlich abgeschlossen werden muß, um wirksam zu sein bzw. anerkannt zu werden; die Schriftform ist lediglich zwecks leichteren Nachweises des Vertragsinhalts empfehlenswert (BFH-Urteile vom 30. Juni 1989 III R 130/86, BFH/NV 1990, 224, und in BFH/NV 1990, 759; Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., §§ 4, 5 EStG Rn. 1852).

  • BFH, 06.10.1961 - VI 244/61 U

    Gewährung einer Steuerermäßigung bei Beschäftigung einer Mutter im Haushalt ihrer

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
    Das FG wird u.a. aufzuklären haben, ob es neben den vom Kläger selbst ausgeführten Arbeiten genügend Aufgaben für seinen Vater gab, die dessen Beschäftigung auf arbeitsvertraglicher Grundlage rechtfertigten, m.a.W., ob der Vater des Klägers eine fremde Arbeitskraft ersetzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1961 VI 244/61 U, BFHE 73, 777, BStBl III 1961, 549, und vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80, und Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160; Söhn, a.a.O., § 4 Rdnr. E 1031).

    Der Kläger hat ferner --vom FA unwidersprochen-- vorgetragen, daß sein Vater die Lohnzahlungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit versteuert habe, was ebenfalls dafür spricht, daß die Vertragsparteien einen Arbeitsvertrag als Grundlage für die strittigen Zahlungen angesehen haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 73, 777, BStBl III 1961, 549).

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.08.1996 - 5 K 1529/95
    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
    Er beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG Rheinland-Pfalz vom 5. August 1996 5 K 1529/95 die geänderten Einkommensteuerbescheide für 1989 bis 1991 sowie die Einkommensteuerbescheide für 1992 und für 1993, jeweils in Gestalt der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 1. März 1995, dahin zu ändern, daß für jedes Jahr bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft weitere Betriebsausgaben in Höhe von 4 800 DM abgezogen werden.
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des BVerfG-Beschlusses in BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (Senatsurteile vom 13. November 1986 IV R 322/84, BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121, und vom 23. Juni 1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 08.10.1986 - I R 209/82

    Antrag des sachlichen Steuerrechts als tatsächliches Vorbringen - Vereinbarung

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
    Dies sind die Arbeitsbedingungen, d.h. die zeitliche Dauer der Arbeitsleistung (tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit), und das für diese Arbeitsleistung geschuldete Entgelt (BFH-Urteile vom 8. Oktober 1986 I R 209/82, BFH/NV 1988, 434, und vom 10. März 1988 IV R 214/85, BFHE 153, 520, BStBl II 1988, 877).
  • FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 15 K 1449/93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten; Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
    Zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung können dann aber Belege (z.B. Stundenzettel) üblich sein (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 1995 14 K 323/91, EFG 1995, 705; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 1996 15 K 1449/93 E, EFG 1996, 1152).
  • BFH, 17.09.1997 - IV R 54/96

    Verrechnungsregelung bei Nießbrauchsentgeltvorauszahlung

  • FG Niedersachsen, 18.01.1994 - VIII 150/91

    Einkommensteuer; Ehegattenarbeitsverhältnis

  • BFH, 30.06.1989 - III R 130/86

    Ansatz der Aufwendungen für die im Betrieb mitarbeitenden Angehörigen bei den

  • BFH, 17.03.1988 - IV R 188/85

    Arbeitsverträge über gelegentliche Hilfeleistungen durch Angehörige steuerlich

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.11.1988 - 2 K 91/88
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen

  • BFH, 25.01.1989 - X R 168/87

    Zum Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an Kinder für Aushilfstätigkeiten

  • BFH, 13.07.1994 - I B 133/93

    Verträge über geringfügige Mitarbeit von Kindern im elterlichen Betrieb

  • BFH, 21.08.1984 - VIII R 66/80
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

  • BFH, 19.08.1971 - IV R 121/66

    Arbeitsverträge oder Unterhaltsgewährung bei Mitarbeit von Familienmitgliedern im

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 103/82

    1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses auch bei unüblich niedrigem

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.1995 - 14 K 323/91
  • BFH, 09.12.1993 - IV R 14/92

    Kein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis bei Hilfeleistungen von

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen betrifft --sofern nicht aus einem betriebsinternen Fremdvergleich Gegenteiliges folgt-- in der Regel nicht die Frage der Fremdüblichkeit der Arbeitsbedingungen, sondern hat vorrangig Bedeutung für den dem Steuerpflichtigen obliegenden Nachweis, dass der Angehörige tatsächlich Arbeitsleistungen jedenfalls in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).

    Der IV. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98 (BFH/NV 1999, 919, unter 1.b) --zur Frage des notwendigen Inhalts eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen-- ausgeführt: "Gerade bei einem Arbeitsverhältnis, das Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung zum Gegenstand hat, werden das Aufgabengebiet und der zeitliche Einsatz des Arbeitnehmers auch in Arbeitsverträgen unter fremden Dritten nicht stets in allen Einzelheiten festgelegt, sondern der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen (...).

    Im Urteil des IV. Senats, der ohnehin eher vorsichtig formuliert (Belege "können ... üblich sein"), ging es nicht etwa um die Erbringung von Mehrarbeit; vielmehr gab der BFH dem FG die Klärung der Frage auf, ob es überhaupt genügend Aufgaben für den formal als Arbeitnehmer geführten Angehörigen gab (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 919, unter 2.).

    In seinem Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00 (BFH/NV 2001, 1390, unter 2.c) hat der IV. Senat dann auf die Grundsätze seiner Entscheidung in BFH/NV 1999, 919 Bezug genommen.

    Sollte der Umfang der von M erbrachten Arbeitsleistungen nicht aufklärbar sein, hätte der Kläger, der die Feststellungslast für den Betriebsausgabenabzug trägt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 919, unter 3.), mit seinen Arbeitnehmern aber nicht die Führung von Arbeitszeitnachweisen vereinbart hat, die Folgen der Unaufklärbarkeit zu tragen.

  • BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18

    Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen

    a) Zwischen der Klägerin und dem Kläger bestanden im Streitjahr zivilrechtlich wirksame Arbeitsverträge (s. dazu auch BFH-Urteil vom 21.01.1999 - IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919).

    In einem solchen Fall ist die Unklarheit auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (BFH-Urteile in BFHE 219, 208, BStBl II 2009, 200, und in BFH/NV 1999, 919, m.w.N.).

    Bei einem Arbeitsverhältnis, das --wie im Streitfall-- Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung zum Gegenstand hat, werden das Aufgabengebiet und insbesondere der zeitliche Einsatz des Arbeitnehmers zudem auch in Arbeitsverträgen unter fremden Dritten nicht stets in allen Einzelheiten festgelegt, sondern der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 919).

    Bei dieser Argumentation übersieht das FG, dass die Stundenzettel (nur) einen Beleg für die von der Klägerin tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten darstellen und die Rechtsprechung des BFH Stundenzettel zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung ausdrücklich anerkannt hat (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 919).

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 59/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Bei diesem Vergleich ist jedoch zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; BFH-Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).

    In einem solchen Fall ist die Unklarheit auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (vgl. Urteil in BFH/NV 1999, 919, m.w.N.).

    Es ist aber weder ungewöhnlich noch weicht solches von dem zwischen fremden Dritten Vereinbarten ab, wenn eine mit "Schreibarbeiten" beschriebene und danach auch Bürotätigkeiten umfassende Arbeitsleistung die Überwachung von Telekommunikationseinrichtungen mit umfasst, die in einem Büro regelmäßig vorhanden sind, auch wenn diese Tätigkeit im Arbeitsvertrag nicht im Einzelnen schriftlich fixiert ist (vgl. Urteil in BFH/NV 1999, 919, unter 1. b der Gründe).

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10

    Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern -

    Dazu bedarf es einer Gesamtwürdigung aller Umstände (BFH-Urteile vom 26. August 2004 - IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; vom 21. Dezember 1999 - VI R 15/98, BFH/NV 1999, 919 m.w.N.).

    Gerade bei einem Arbeitsverhältnis, das nur eine Teilzeitbeschäftigung bzw. Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung zum Gegenstand hat, werden das Aufgabengebiet und der zeitliche Einsatz des Arbeitnehmers auch in Arbeitsverträgen unter fremden Dritten nicht stets in allen Einzelheiten festgelegt, sondern der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006, EFG 2008, 1013).

    Zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung können dann aber Belege, beispielsweise Stundenzettel, üblich sein (BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 - IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390 m.w.N.; BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98, a.a.O.; FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006, a.a.O.).

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    d) Der Ansicht, das Vermieten einer Wohnung an ein Barunterhalt empfangendes, unterhaltsberechtigtes unverheiratetes Kind sei als unentgeltliches Überlassen zu beurteilen (siehe oben, unter 3. c), steht nach Meinung des Senats im übrigen entgegen, daß Angehörige grundsätzlich frei entscheiden können, ob sie Leistungen auf familiärer oder vertraglicher Grundlage erbringen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919, m.w.N.; BVerfG-Urteile in BStBl I 1962, 492, und BStBl I 1962, 506 - jeweils zu Ehegatten-Arbeitsverhältnissen).
  • BFH, 18.10.2007 - VI R 57/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Bei diesem Vergleich ist jedoch zu beachten, dass geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; BFH-Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; vom 17. September 1997 IV R 54/96, BFH/NV 1998, 164; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).

    In einem solchen Fall ist die Unklarheit auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen und nicht auf eine unübliche Gestaltung (vgl. Urteil in BFH/NV 1999, 919, m.w.N.).

    Es ist aber weder ungewöhnlich noch weicht solches von dem zwischen fremden Dritten Vereinbarten ab, wenn eine mit "Schreibarbeiten" beschriebene und danach auch Bürotätigkeiten umfassende Arbeitsleistung die Überwachung von Telekommunikationseinrichtungen mit umfasst, die in einem Büro regelmäßig vorhanden sind, auch wenn diese Tätigkeit im Arbeitsvertrag nicht im Einzelnen schriftlich fixiert ist (vgl. Urteil in BFH/NV 1999, 919, unter 1. b der Gründe).

  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

    b) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Angehörige eines Gesellschafters im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Arbeitsverhältnisses gewinnmindernd als Betriebsausgabe der Gesellschaft oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag mit den Angehörigen sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390).
  • FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 5150/97

    Absetzbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben;

    Die näheren Arbeits­pflichten können vom Arbeitgeber in diesem Fall mittels seines Direktionsrechts fest­gelegt werden, während sich die besonderen Rechte des Arbeitnehmers (Urlaub, etc.) aus den allgemeinen Gesetzen ergeben (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; Schaub, Handbuch des Arbeitsrechts, 8. Aufl. 1996, § 32 II 2, III 1).

    Gerade bei einem Arbeitsverhältnis, das Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeu­tung zum Gegenstand hat, werden das Aufgabengebiet und der zeitliche Einsatz des Arbeitnehmers auch in Arbeitsverträgen unter fremden Dritten nicht stets in allen Ein­zelheiten festgelegt, sondern der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919 m.w.N.).

    Deshalb können in diesen Fällen Nachweise für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung (z. B. Stundenzettel) verlangt werden (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00 BFH/NV 2001, 1390; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 1995 14 K 323/91, EFG 1995, 705; FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 1996 15 K 1449/93 E, EFG 1996, 1152).

    Andererseits ist bei zusammen wohnenden Angehörigen zu be­rücksichtigen, dass Arbeiten an Wochenenden und nach Feierabend für sie - anders als für einen an Werktagen vollbeschäftigten und entfernt von der Arbeitsstelle woh­nenden fremden Arbeitnehmer - kaum belastend sind und deshalb ohne weiteres Teil der geschuldeten Arbeitsleistung gewesen sein können (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919 m.w.N.).

  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 32/12

    Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein

    b) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder dessen Angehörige als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Vertragsverhältnisses oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390).
  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 100/04

    Betragsmäßige Begrenzung der jährlichen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach

    Soweit die Klägerin als Ehefrau ebenfalls eine Versorgungszusage erhalten hat, sind die Zuwendungen dafür bei Beachtung der für sog. Angehörigenverträge geltenden Grundsätze, ebenfalls grundsätzlich als Betriebsausgaben anzuerkennen (vgl. zu den Voraussetzungen BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 73/82, BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250; vom 10. März 1988 IV R 214/85, BFHE 153, 520, BStBl II 1988, 877; vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Band II: Steuerrecht, 4. Aufl., Rz 990; Gosch, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4d Rz B 420).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 31/12

    Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache -

  • BFH, 17.07.2013 - X R 37/10

    Neue Rechtsmittelfrist bei Berichtigungsbeschluss nach unrichtiger

  • BFH, 13.05.2015 - III R 59/13

    Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden - Anwendung eines

  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

  • FG Nürnberg, 12.09.2001 - V 180/98

    Lohnaufwendungen für die Lehre eines Kindes im eigenen Betrieb bei gleichzeitigem

  • BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zur steuerlichen

  • BFH, 01.12.2004 - X R 4/03

    Verträge zwischen nahen Angehörigen: getrennt lebende Eheleute

  • BFH, 10.08.2011 - X B 228/10

    Darlegungsanforderungen bei grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

  • BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00

    Verfahrensmangel - Beweisantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer

  • FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06

    Arbeitsverträge unter Angehörigen

  • BFH, 06.06.2007 - VIII B 203/06

    Keine Zulassung einer Revision wegen fehlerhafter Entscheidung des FG; Rüge einer

  • FG Hessen, 20.06.2012 - 12 K 1511/09

    Beruflich genutzte Dachgeschosswohnung im eigenen Haus keine Betriebsstätte -

  • FG Düsseldorf, 24.10.2002 - 11 K 2985/00

    Angehörigenarbeitsverhältnis; Ehegattenarbeitsverhältnis;

  • FG Hessen, 29.06.2006 - 11 K 3809/04

    Verlustzuweisung bei einer GmbH & Still

  • BFH, 04.09.2002 - IV B 97/00

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FA

  • FG Sachsen, 17.04.2009 - 6 K 1713/05

    Anerkennung von an einen Arbeitnehmer gezahlten Vergütungen als Betriebsausgaben

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.01.2000 - 3 K 3255/98

    Mietverhältnis zwischen Vater und unterhaltsberechtigtem Kind

  • FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 9 K 382/96

    Ehegattenarbeitsvertrag als Werbungskosten; Ermittlung der Einkünfte aus

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 347/00

    Gestaltungsmissbrauch bei Umwandlung einer Darlehensforderung in Einlage bei

  • FG Düsseldorf, 10.02.2022 - 9 K 1598/20

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch entgeltliche Einräumung eines nicht

  • VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400

    Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz - Scheinvertrag

  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 347/01

    Gestaltungsmissbrauch bei Umwandlung einer Darlehensforderung in Einlage bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.07.2001 - 3 K 2996/97

    Forstwirtschaftlicher Betrieb als Liebhaberei sowie Ehegattenarbeitsverhältnis

  • VG Freiburg, 22.01.2006 - 2 K 1826/05

    Unterhaltsvorschuss bei nicht anerkennenswertem Arbeitsverhältnis unter

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 2644/99

    Häusliches Arbeitszimmer und häuslicher Büroraum bei einer Lehrerin und

  • FG Saarland, 21.07.2000 - 1 K 78/00

    1. Rechtsmissbräuchlicher Auflösungsverlust des Gesellschafters einer GmbH und

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Rechtsprechung
   BFH, 19.01.1999 - X B 86/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10834
BFH, 19.01.1999 - X B 86/98 (https://dejure.org/1999,10834)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1999 - X B 86/98 (https://dejure.org/1999,10834)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1999 - X B 86/98 (https://dejure.org/1999,10834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 919
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