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   BFH, 25.01.1999 - III B 59/98   

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https://dejure.org/1999,7005
BFH, 25.01.1999 - III B 59/98 (https://dejure.org/1999,7005)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1999 - III B 59/98 (https://dejure.org/1999,7005)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1999 - III B 59/98 (https://dejure.org/1999,7005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebegründung - Prozeßbevollmächtigter - Mandatsniederlegung - Beschwerdefrist - Postulationsfähigkeit

  • Judicialis

    FGO § 132; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 87; ; ZPO § 78b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; ZPO §§ 78b 87
    Postulationsfähigkeit; Mandatsniederlegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1999, 953
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.01.1977 - V R 87/76

    Kündigung der Vollmacht - Wirksamkeit - Anzeige der Bestellung eines anderen

    Auszug aus BFH, 25.01.1999 - III B 59/98
    Dem Gericht gegenüber wirkt eine Mandatsniederlegung erst mit der Anzeige an das Gericht (vgl. BFH-Beschluß vom 27. April 1971 II 59/65, BFHE 101, 469, BStBl II 1971, 403) und außerdem bei bestehendem Vertretungszwang --wie hier für das Beschwerdeverfahren nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG-- erst mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Bevollmächtigten (vgl. § 87 der Zivilprozeßordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 62 Rz. 45, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.1994 - V B 181/93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulasungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 25.01.1999 - III B 59/98
    Soweit der (bisherige) Prozeßbevollmächtigte eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache behauptet, fehlt bereits die konkrete Bezeichnung einer bestimmten Rechtsfrage, die --über den konkreten Streitfall hinaus-- im Allgemeininteresse zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. November 1994 II B 111/93, BFH/NV 1995, 624, und vom 15. September 1994 V B 181/93, BFH/NV 1995, 978).
  • BFH, 23.11.1994 - II B 111/93

    Bestehen einer Divergenz eines finanzgerichtlichen Urteils zum Urteil des

    Auszug aus BFH, 25.01.1999 - III B 59/98
    Soweit der (bisherige) Prozeßbevollmächtigte eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache behauptet, fehlt bereits die konkrete Bezeichnung einer bestimmten Rechtsfrage, die --über den konkreten Streitfall hinaus-- im Allgemeininteresse zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. November 1994 II B 111/93, BFH/NV 1995, 624, und vom 15. September 1994 V B 181/93, BFH/NV 1995, 978).
  • BFH, 27.04.1971 - II 59/65

    Kündigung des Vollmachtvertrags - Beteiligter - Prozeßbevollmächtigter - Anzeige

    Auszug aus BFH, 25.01.1999 - III B 59/98
    Dem Gericht gegenüber wirkt eine Mandatsniederlegung erst mit der Anzeige an das Gericht (vgl. BFH-Beschluß vom 27. April 1971 II 59/65, BFHE 101, 469, BStBl II 1971, 403) und außerdem bei bestehendem Vertretungszwang --wie hier für das Beschwerdeverfahren nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG-- erst mit der Anzeige der Bestellung eines anderen Bevollmächtigten (vgl. § 87 der Zivilprozeßordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 FGO; BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 62 Rz. 45, m.w.N.).
  • BFH, 28.01.1991 - III B 540/90

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Verstoß gegen den Vertretungszwang

    Auszug aus BFH, 25.01.1999 - III B 59/98
    Für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde besteht vor dem Bundesfinanzhof (BFH) Vertretungszwang (vgl. Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG--; BFH-Beschluß vom 28. Januar 1991 III B 540/90, BFH/NV 1991, 470).
  • BFH, 31.05.2005 - I R 103/04

    Nachweis des Zugangs von Verwaltungsakten bei Organisationsmängeln des

    Die vom Prozessvertreter mit Schreiben vom 10. Januar 2005 angezeigte Mandatsniederlegung wirkt erst, wenn die Bestellung eines anderen vertretungsbefugten Bevollmächtigten angezeigt wird (§ 155 FGO i.V.m. § 87 ZPO; BFH-Beschluss vom 25. Januar 1999 III B 59/98, BFH/NV 1999, 953; Spindler in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 62a FGO Rz. 35).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 8065/06

    Anerkennung einer Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers:

    Für einen nichtbeherrschenden Gesellschafter kann ein Erdienen der Pensionszusage zusätzlich unterstellt werden, wenn der Beginn seiner Betriebszugehörigkeit mindestens zwölf Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für mindestens drei Jahre bestanden hat (zum Ganzen BFH-Urteil vom 18. Februar 1999 - I R 51/98, BFH/NV 1999, 953, unter II.2.a) der Gründe).

    Ein Gesellschafter ist auch dann beherrschend in diesem Sinne, wenn er zwar nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält, jedoch mit anderen Gesellschaftern in der Verfolgung gleichgerichteter Interessen zusammenwirkt, um eine ihren Interessen entsprechende Willensbildung der Gesellschaft herbeizuführen (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 953, unter II.2.c) der Gründe).

    Von einer derartigen Übereinstimmung der Interessenlage ist, jedenfalls in Ermangelung entgegenstehender Anhaltspunkte, auszugehen, wenn die Pensionszusagen zeitgleich gewährt werden und jeder der begünstigten Gesellschafter den darin liegenden Vermögensvorteil nur mit Zustimmung des oder der Mitgesellschafter erlangen konnte (ebenso wohl BFH in BFH/NV 1999, 953, unter II.2.c) der Gründe).

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 12 K 8507/05

    Gleichgerichtete Interessen mehrerer Minderheitsgesellschafter;

    Ein Gesellschafter ist auch dann beherrschend in diesem Sinne, wenn er zwar nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält, jedoch mit anderen Gesellschaftern in der Verfolgung gleichgerichteter Interessen zusammenwirkt, um eine ihren Interessen entsprechende Willensbildung der Gesellschaft herbeizuführen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1999 - I R 51/98, BFH/NV 1999, 953 , unter II.2.c) der Gründe).
  • FG München, 24.10.2013 - 11 K 1190/11

    Besteuerung des wegen des Verzichts auf ein Optionsrecht auf Übertragung von

    Sie hielten zwar nur jeweils 20 % der Anteile an der GmbH, ihre Anteile sind aber hinsichtlich der Vereinbarung über das ihnen gemeinschaftlich eingeräumte Optionsrecht und dessen Aufhebung zusammenzurechnen, da sie in Verfolgung gleich gerichteter Interessen zusammengewirkt haben, um eine ihren Interessen entsprechende Willensbildung der Gesellschaft herbeizuführen (vgl. BFH - Urteil vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 953; BFH - Beschluss vom 29. Juli 2009 I B 12/09, BFH/NV 2010, 66).
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