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   BFH, 31.05.2000 - X B 111/99   

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BFH, 31.05.2000 - X B 111/99 (https://dejure.org/2000,1320)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2000 - X B 111/99 (https://dejure.org/2000,1320)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - X B 111/99 (https://dejure.org/2000,1320)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Familienwohnung - Steuerbegünstigung - Abzugszeitraum - Tod des Ehegatten - Ehegattenveranlagung - Grundförderung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § ... 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 7b; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 1; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 5 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 7; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 7b 10e Abs. 4 5 § 26 Abs. 1
    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1461
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.10.1996 - X B 243/95

    Eintritt eines Objektverbrauchs bei erhöhter Abschreibung für das geerbte Objekt

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - X B 111/99
    Denn Objektverbrauch tritt auch ein, wenn der Steuerpflichtige die Vergünstigung nicht für den gesamten Begünstigungszeitraum, sondern nur für einige Jahre in Anspruch genommen hat; maßgebend ist allein, ob sich die Vergünstigung steuerlich ausgewirkt hat und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1996 X B 243/95, BFH/NV 1997, 287, m.w.N.).
  • FG München, 02.04.1996 - 13 K 2319/94

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Begünstigung für Eigentumswohnungen bei durch

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - X B 111/99
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache kann insoweit auch nicht aus der Zulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 2. April 1996 13 K 2319/94 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 1161) hergeleitet werden.
  • BFH, 15.12.1999 - X R 58/97
    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - X B 111/99
    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung einen anderen Sachverhalt betrifft, hat der Senat die wegen eines Verfahrensfehlers zugelassene Revision durch Beschluss vom 15. Dezember 1999 X R 58/97 nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 09.04.1997 - II R 95/94

    Für die Frage, ob eine von einem Mieter hergestellte Bodenbefestigung (Parkplatz)

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - X B 111/99
    Denn Objektverbrauch tritt auch ein, wenn der Steuerpflichtige die Vergünstigung nicht für den gesamten Begünstigungszeitraum, sondern nur für einige Jahre in Anspruch genommen hat; maßgebend ist allein, ob sich die Vergünstigung steuerlich ausgewirkt hat und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1996 X B 243/95, BFH/NV 1997, 287, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15

    Kein Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Abgabe der eidesstattlichen

    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461; vgl. Werth in Beermann/Gosch, FGO, § 115 Rz 106, und Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 28).
  • BFH, 17.08.2016 - VII B 59/16

    Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach

    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 20.06.2008 - VII B 251/07

    Besteuerung überlanger Zigaretten - ein Trostpflästerchen für die gebeutelten

    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat; wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 24.04.2008 - VII B 262/07

    Inanspruchnahme des Haftungsschuldners erfordert keine Gewissheit der

    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.09.2002 - 5 K 75/02

    Eigenheimzulage nach dem Tod des Ehegatten - Objektverbrauch

    Die Vorschrift geht von der Abzugsberechtigung des überlebenden Ehegatten für seinen Miteigentumsanteil aus und stellt sicher, dass der Ehegatte, wenn er aufgrund des Erbfalls z.B. Alleineigentümer des Objekts wird, die Förderung für das gesamte Objekt geltend machen kann (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 2000 X B 111/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 1461 und vom 20. März 2002 IX B 160/01, BFH/NV 2002, 903 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den BFH-Beschluss vom 31. Mai 2000 ( X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461 ) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 02.09.2015 - VII B 18/15

    Stromsteuerrechtlicher Begriff der Entnahme bedarf keiner weiteren Klärung

    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 12.05.2009 - VII B 266/08

    Geschäftsführerhaftung trotz Einsatzes sachverständiger Sanierungsexperten

    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 28.09.2006 - V B 71/05

    Billigkeitserlass bei wirtschaftlicher Notlage; Einstellung der Vollstreckung bei

    a) Soweit die Klägerin rügt, die Sollversteuerung stelle eine Kreditbeschaffung seitens des Fiskus dar, ist die Sache nicht klärungsbedürftig, weil sich die Beantwortung der damit verbundenen Frage nach der Rechtmäßigkeit der Sollversteuerung unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Februar 2000 XI B 119/98, BFH/NV 2000, 948; vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461; vom 26. Mai 2004 III B 89/03, BFH/NV 2004, 1221).
  • BFH, 11.11.2015 - VII B 57/15

    Zur Anwendung des haftungsrechtlichen Grundsatzes der anteiligen Tilgung auf die

    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461).
  • BFH, 22.09.2004 - III R 48/02

    Keine Übertragung der nicht ausgenutzten Anspruchsberechtigung nach § 6 Abs. 2

    Nach der bisherigen Regelung und Rechtsprechung konnte der überlebende Ehegatte die Förderung für den eigenen und den infolge Erbfalls hinzu erworbenen Anteil aber nur dann weiterhin in Anspruch nehmen, wenn er zuvor noch keine Förderung für ein anderes Objekt beansprucht hatte (BFH, Beschluss vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2020 - VI B 1/20

    Anrechnung einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer ohne sonstige Lohnzahlungen

  • BFH, 27.05.2009 - VII B 156/08

    Schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter ist weder Vermögensverwalter noch

  • BFH, 12.01.2016 - VII B 79/15

    Richtige Antworten oder Lösungen dürfen bei der Steuerberaterprüfung nicht als

  • BFH, 06.06.2006 - III B 202/05

    Kindergeld: Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten

  • BFH, 20.03.2002 - IX B 160/01

    Objektverbrauch; Tod eines Ehegatten

  • BFH, 18.01.2017 - VII B 158/16

    Inhaltliche Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung in einer

  • BFH, 18.06.2008 - V B 173/07

    Rüge von Divergenz - Darlegung eines Besetzungsmangels

  • BFH, 24.03.2011 - VII B 154/10

    Bestimmungen des AktG oder GmbHG sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des

  • BFH, 03.08.2010 - VII B 71/10

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Bandagen erfordert deren besondere Stützwirkung -

  • BFH, 05.07.2010 - VII B 257/09

    Bestimmungen des AktG oder GmbHG nicht allein maßgeblich für die Beurteilung

  • BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12

    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

  • BFH, 16.06.2008 - V B 75/07

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bzw. fehlerhafte Rechtsanwendung kein Zulassungsgrund

  • BFH, 21.04.2008 - V B 231/07

    Vorsteuerabzug bei Kosten für Vorbereitungshandlungen - keine Revisionszulassung

  • BFH, 23.10.2006 - VII B 248/05

    Vernichtung beschlagnahmter Zigaretten keine Beweisvereitelung

  • BFH, 29.11.2000 - X R 5/99

    Objektverbrauch bei Ehegatten

  • BFH, 30.05.2012 - VII B 15/11

    Keine Energiesteuerbefreiung für ein von einem Verein für eigene Transportzwecke

  • BFH, 11.02.2010 - VII B 234/09

    Keine Pflicht des FG zur Einholung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für

  • BFH, 22.04.2009 - VII B 225/08

    Haftung des Sequesters für nicht abgeführte Lohnsteuern - Keine Berücksichtigung

  • BFH, 20.05.2014 - VII B 107/13

    Erstattung von Einfuhrabgaben - Nachträgliche Beantragung einer Präferenzmaßnahme

  • BFH, 18.07.2013 - VII B 174/12

    Zahlenmäßige Begrenzung der Obstabfindungsbrennereien ist nicht verfassungswidrig

  • BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10

    Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche

  • BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08

    Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Einlegung in den Briefkasten des

  • BFH, 28.04.2008 - VII B 152/07

    Beschränkung des Bezugs von Steuerzeichen aufgrund festgestellter

  • BFH, 08.07.2014 - VII B 129/13

    Zulässigkeit von "Erstgutachterbesprechungen" im Rahmen der Steuerberaterprüfung

  • BFH, 14.05.2014 - VII B 117/13

    Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung gemeinnütziger Vereine mit

  • BFH, 12.10.2006 - VII B 302/05

    Branntweinsteuer; Anwendungsbereich von Art. 20 Abs. 3 der System-Richtlinie

  • BFH, 30.06.2004 - VII B 257/02

    Rückforderungsanspruch betr. USt-Erstattungsbetrag

  • BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14

    Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer wegen Forderungsausfalls setzt

  • BFH, 15.12.2008 - VII B 155/08

    Pfändungsgläubiger kann für den Schuldner des gepfändeten

  • BFH, 30.09.2010 - VII B 45/10

    Zum Umfang der Prüfung eines Antrags auf Erlass von Branntweinsteuer - Sachliche

  • BFH, 18.08.2005 - V B 131/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; keine Revisionszulassung bei Rüge

  • BFH, 27.05.2013 - VII B 26/12

    Monopolrechtlicher Ausgleichsbetrag steht Pächter einer Brennereianlage zu -

  • BFH, 11.04.2008 - V B 12/07

    Keine Revisionszulassung wegen Fehler des FG bei der Anwendung des materiellen

  • BFH, 09.04.2008 - V B 143/06

    Unzutreffende Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund - Anfechtung auch

  • BFH, 15.09.2006 - VII B 234/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Stromsteuerbegünstigung

  • BFH, 20.11.2008 - V B 247/07

    Landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsvertrag

  • BFH, 08.11.2006 - V B 81/06

    Anspruch auf Vorsteuerabzug; Darlegung von Zulassungsgründen

  • BFH, 16.09.2005 - V B 204/04

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01

    Objektbeschränkung nach § 6 EigZulG; grundsätzliche Bedeutung

  • FG Nürnberg, 23.10.2001 - I 329/99

    Eigenheimzulage: Fortsetzung der Eigenheimförderung nach dem Tod eines Ehegatten

  • FG Baden-Württemberg, 02.09.1999 - 6 K 377/97

    Einkommensteuer; Objektverbrauch nach dem Tod des Ehegatten

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