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   BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98   

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BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98 (https://dejure.org/1999,2820)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1999 - VI B 344/98 (https://dejure.org/1999,2820)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - VI B 344/98 (https://dejure.org/1999,2820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unrechtmäßig bezogenes Kindergeld - Verrechnung - Unterhaltsregelung - Ausgleich - Zivilrechtliches Unterhaltsrecht

  • Judicialis

    EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 64; ; FGO § 142; ; FGO § 114; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Kindergeld in sog. Weiterleitungsfällen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 36
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98
    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98 (BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, mit Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1999, 470) ausgeführt hat, ist die Festsetzung des Kindergeldes vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an aufzuheben, wenn sich --wie im Streitfall-- durch einen Haushaltswechsel des Kindes die Verhältnisse, die für die Zahlung des Kindergeldes erheblich sind, ändern (vgl. auch Senatsbeschluß vom 10. November 1998 VI B 125/98, BFHE 187, 477, BStBl II 1999, 137).

    Zur weiteren Begründung nimmt der Senat Bezug auf den Beschluß in BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231.

  • BFH, 07.10.1993 - V R 67/91

    Ablieferung von Traubengut an eine Winzergenossenschaft - Erlass von Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98
    Die ablehnende Entscheidung der Familienkasse kann grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden (zur Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach §§ 163, 227 der Abgabenordnung --AO 1977--: vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 1993 V R 67/91, BFH/NV 1994, 669; BFH-Beschluß vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787; Brandt in Beermann, Finanzgerichtsordnung, § 102 Rz. 54).
  • FG Niedersachsen, 01.07.1998 - II 672/97

    Einkommensteuer; Rückforderung von Kindergeld in Weiterleitungsfällen

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98
    Die von der Familienkasse getroffene Billigkeitsentscheidung ist nicht zu beanstanden (vgl. auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Juli 1998 II 672/97 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1525).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 102/86

    Überprüfbarkeit einer Entscheidung über den Antrag auf abweichende

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98
    Die ablehnende Entscheidung der Familienkasse kann grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden (zur Überprüfung von Ermessensentscheidungen nach §§ 163, 227 der Abgabenordnung --AO 1977--: vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 1993 V R 67/91, BFH/NV 1994, 669; BFH-Beschluß vom 6. Juni 1991 V R 102/86, BFH/NV 1992, 787; Brandt in Beermann, Finanzgerichtsordnung, § 102 Rz. 54).
  • BFH, 10.11.1998 - VI B 125/98

    Kindergeldauszahlung bei mehreren Berechtigten

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98
    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98 (BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, mit Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1999, 470) ausgeführt hat, ist die Festsetzung des Kindergeldes vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an aufzuheben, wenn sich --wie im Streitfall-- durch einen Haushaltswechsel des Kindes die Verhältnisse, die für die Zahlung des Kindergeldes erheblich sind, ändern (vgl. auch Senatsbeschluß vom 10. November 1998 VI B 125/98, BFHE 187, 477, BStBl II 1999, 137).
  • FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99

    Kindergeld; Rückforderungsanspruch; Weiterleitung; Erhebungsverfahren -

    Etwaige zivilrechtliche Einwendungen können dem Rückforderungsanspruch nicht entgegengehalten werden (Bundesfinanzhof -BFH - Beschluß vom 30.3.2000 - VI B 59/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 1190 m.w.N.; s.a. BFH-Beschluß vom 22.7.1999 - VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36 ; Tipke/Kruse Kommentar zur AO und Finanzgerichtsordnung - FGO - Tz. 25 zu § 37 AO ebenfalls m.w.N.).

    Die Berücksichtigung der Weiterleitung ist eine Billigkeitsmaßnahme der Behörde (BFH Beschluß, BFH/NV 2000, 36 ), die im Rahmen einer Ermessensentscheidung erfolgt (§§ 5, 163, 227 AO ).

    Das Gericht darf eine, allein der Behörde vorbehaltene Ermessensentscheidung nicht selbst treffen, sondern diese nur im Rahmen des § 102 FGO überprüfen (s. zur gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen Gräber/von Groll Kommentar zur FGO , 4. Aufl., Tz. 13 ff zu § 102 FGO m.w.N.; s.a. BFH-Beschluß vom 19.5.1999 - VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592 ; BFH Beschluß - BFH/NV 2000, 36 ).

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 94/01

    Kindergeld, Weiterleitung

    Eine positive Entscheidung der Familienkasse ist an die Erfüllung dieser Voraussetzung geknüpft; erst nach deren Erfüllung wäre für eine Billigkeitsentscheidung Raum (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592, und vom 22. Juli 1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 80/01

    Kindergeld; Teilbarkeit von Bescheiden, Weiterleitung

    Er konnte die Berücksichtigung der Weiterleitung auf einen unstreitigen Sachverhalt beschränken und einen solchen Fall nur dann annehmen, wenn beide Elternteile erklären, dass das Kindergeld an den vorrangig Berechtigten weitergeleitet wurde (Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG-- 64.4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, BStBl I 2000, 639, 692, und dazu BFH-Beschluss vom 22. Juli 1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36).
  • FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 837/18

    § 70 EStG

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass die Familienkasse im Wege einer Billigkeitsmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen i.S.d. § 163 AO gemäß ihren internen Verwaltungsanweisungen auf die Aufhebung des Kindergeldbescheides und die Rückforderung des zu Unrecht an den vorherigen Anspruchsberechtigten gezahlten Kindergeldes verzichten und den Kindergeldanspruch gegenüber dem aktuellen Berechtigten als erloschen behandeln kann, soweit der aktuelle Berechtigte erklärt, dass der vormalige Berechtigte das Kindergeld für den fraglichen Zeitraum an ihn weitergeleitet habe und er seinen Kindergeldanspruch deshalb als erfüllt anerkenne (BFH vom 22.07.1999 - VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36; BFH vom 22.09.2011 - III R 82/08, BStBl. II 2012, 734).

    Im zweiten Fall - den das Gericht nach den dargestellten Entscheidungen des 3. und de 6. Senats des BFH für rechtlich einschlägig hält (BFH vom 22.07.1999 - VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36; BFH vom 22.09.2011 - III R 82/08, BStBl. II 2012, 734) - liegt ein nach § 102 Satz 1 FGO beachtlicher Ermessensfehler der Beklagten bei ihrer Entscheidung nach § 163 AO vor.

  • FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01

    Billigkeit; Verrechnungsvertrag; Weiterleitung; Vorrangig Berechtigter;

    c) Der BFH hat bisher - allerdings ohne nähere Begründung - die Auffassung vertreten, die Entscheidung, die die Familienkassen auf der Grundlage der vorgenannten Dienstanweisung zu treffen hätten, sei eine Billigkeitsmaßnahme im Sinne der §§ 163, 227 AO , die gemäß § 102 FGO von den Gerichten nur eingeschränkt zu überprüfen sei (s. Beschlüsse vom 19.05.1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592 , und vom 22.07.1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36 ).

    In der bisherigen Rechtsprechung wird zwar ausgeführt, es sei nicht sachwidrig, den Verzicht auf den Rückforderungsanspruch von einer Erklärung des vorrangig Berechtigten nach Maßgabe der o.g. Dienstanweisung abhängig zu machen, weil sich die Familienkasse ansonsten dem Risiko einer "doppelten Inanspruchnahme" aussetzen würde (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 36 ; Finanzgericht des Landes Brandenburg in EFG 2000, 954).

  • FG Köln, 28.11.2000 - 2 V 5780/00

    Einwendungen nach Treu und Glauben in sog. Weiterleitungsfällen

    In dem Verfahren, daß dem Beschluß des BFH vom 22.07.1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36, zugrundelag, hat die Arbeitsverwaltung mit einem Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid bei der Rückforderung auf die für einzelne Monate weitergeleiteten Beträge verzichtet.

    Bei der Verwaltungspraxis spricht die der BFH-Entscheidung in BFH/NV 2000, 1190, zugrundeliegende Fallgestaltung, wo die Familienkasse im Hinblick auf die teilweise Weiterleitung des Kindergeldes nur die Hälfte des überzahlten Kindergeldes zurückforderte, und die ähnlich strukturierte Situation, die dem Beschluß in BFH/NV 2000, 36, zugrunde lag, dafür, daß die Verwaltung die von ihr ausdrücklich als Billigkeitsentscheidung ausgestaltete Entscheidung über die Geltendmachung oder den Verzicht auf die Erstattung von Kindergeld im Rahmen des Verfahrens über den Rückforderungsbescheid getroffen hat.

  • FG München, 14.01.2002 - 9 V 4173/01

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aufgrund einer beantragten

    Bei der Entscheidung der Kindergeldbehörde, auf die Rückforderung des Kindergeldes nach Maßgabe von Ziff. 64.4 Abs. 3 ff. Dienstanweisung (DA) FamEStG zu verzichten, handelt es sich um eine Billigkeitsentscheidung der Verwaltung (Bundesfinanzhof - BFH - Beschlüsse vom 22. Juli 1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36 ; vom 24. Oktober 2000 VI B 144/99, BFH/NV 2001, 423).

    Denn ohne eine derartige Erklärung würde sich die Familienkasse dem Risiko einer doppelten Inanspruchnahme aussetzen (BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 1999 a.a.O.; vom 9. April 2001 VI B 271/00, BFH/NV 2001, 1254).

  • FG München, 26.10.2005 - 9 K 1522/05

    Weiterleitung des Kindergelds an den vorrangig berechtigten Elternteil

    Die Entscheidung der beklagten Familienkasse, auf ihren Rückforderungsanspruch gegenüber dem nachrangig kindergeldberechtigten Kläger zu verzichten und den Kindergeldanspruch des vorrangig Berechtigten als erloschen zu behandeln, wenn letzterer bescheinigt, das Kindergeld durch Weiterleitung erhalten zu haben und er seinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes insoweit als erfüllt anerkennt (vgl. Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs - DA-FamEStG - vom 5. August 2004, DA 64.4 Abs. 4-8 stellt eine Billigkeitsmaßnahme der Verwaltung dar, die gemäß § 102 FGO nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 22. Juli 1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36 ).

    Ohne eine derartige Erklärung würde sich die beklagte Familienkasse dem Risiko einer doppelten Inanspruchnahme aussetzen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 36 ).

  • FG München, 20.03.2002 - 9 K 3745/01

    Weiterleitung von Kindergeld; Billigkeitsentscheidung der Familienkasse;

    Die Entscheidung der Familienkasse, auf den Rückforderungsanspruch gegenüber dem nachrangig Berechtigten zu verzichten und den Kindergeldanspruch des vorrangig Berechtigten als erloschen zu behandeln, wenn letzterer bescheinigt, das Kindergeld durch Weiterleitung erhalten zu haben, und seinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes insoweit als erfüllt anerkennt (vgl. Dienstanweisung - Familienleistungsausgleich - DA-FamEStG DA 64.4 Abs. 3), stellt eine Billigkeitsmaßnahme der Verwaltung dar, die gemäß § 102 Finanzgerichtsordnung - FGO - nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BFH-Beschluss vom 22. Juli 1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36 ).

    Ohne eine derartige Erklärung würde sich die Familienkasse dem Risiko einer doppelten Inanspruchnahme aussetzen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 36 ).

  • BFH, 24.10.2000 - VI B 144/99

    Kindergeld - Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid - Auszug der Kinder -

    Offenbar stützt sich die Familienkasse hierbei auf die Dienstanweisung des Bundesamts für Finanzen zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs zu § 64 EStG (vgl. hierzu im Einzelnen: BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592, m.w.N.; vom 22. Juli 1999 VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36).
  • BFH, 09.04.2001 - VI B 271/00

    Kindergeld; Rückforderung - Weiterleitung

  • BFH, 13.03.2000 - VI B 286/99

    Kindergeld; Weiterleitung

  • FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98

    Erlass; Kindergeld; Weiterleitung; Sachlicher Billigkeitsgrund; Vorrangig

  • BFH, 07.02.2000 - VI B 254/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • FG Münster, 10.05.2023 - 13 K 615/21

    Geltendmachung eines Anspruch auf Erlass einer Kindergeldforderung nach

  • FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 12 K 52/11

    Widerruflichkeit einer Weiterleitungserklärung

  • FG München, 15.02.2006 - 9 K 1525/05

    Rechtsnatur der Weiterleitung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes an den

  • FG München, 13.12.2007 - 10 K 1361/07

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach Aufnahme eines Kindes in den Haushalt

  • FG Sachsen, 24.11.2004 - 7 K 256/04

    Kindergeldanspruch bei Zugehörigkeit des Kindes zu mehreren Haushalten (hier:

  • FG Düsseldorf, 09.01.2002 - 18 V 6876/01

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Aufhebung; Rückforderung; Weiterleitungseinwand;

  • FG München, 20.03.2002 - 9 K 2904/01

    Zusammentreffen mehrerer Kindergeldansprüchen; Haushaltsaufnahme des Kindes;

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