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   BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98 (2)   

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BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98 (2) (https://dejure.org/1999,7787)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1999 - VII B 300/98 (2) (https://dejure.org/1999,7787)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 (2) (https://dejure.org/1999,7787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe - Rechtsmittel der Partnerschaftsgesellschaft - Gegenvorstellung - Prozeßvollmacht - Antrag auf Akteneinsicht

  • Judicialis

    FGO § 78 Abs. 1 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 67
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.05.1998 - I B 128/97
    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98
    Darüber hinaus kann eine Gegenvorstellung in Betracht kommen, wenn eine an sich unanfechtbare gerichtliche Entscheidung zwar nicht die vorgenannten Verfahrensgrundrechte, sondern ihrem Inhalte nach das Rechtsstaatsprinzip i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG verletzt, weil sie willkürlich ist und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Mai 1998 I B 128/97, BFH/NV 1998, 1368; Beermann/Rüsken, Steuerliches Verfahrensrecht, § 126 FGO Rdnr. 119 ff.).
  • BFH, 16.07.1991 - III S 2/91
    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98
    Der Antragstellerin steht ein Recht auf Akteneinsicht nach § 78 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht (mehr) zu, denn dieses Recht besteht nicht um seiner selbst willen, sondern um dem Rechtsschutz in einem anhängigen Gerichtsverfahren zu dienen (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Juli 1991 III S 2, 3/91, BFH/NV 1992, 191).
  • BFH, 01.07.1998 - VII B 33/98

    Gegenvorstellung - Beschluß des Senats - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluß vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322), der die obersten Gerichtshöfe des Bundes gefolgt sind und die im Schrifttum neben Widerspruch (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) überwiegend Zustimmung gefunden hat, ist die Selbstkorrektur einer rechtskräftigen Entscheidung durch das erkennende Gericht aufgrund einer Gegenvorstellung dann zulässig, wenn die Entscheidung offenkundig auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 1. Juli 1998 VII B 33/98, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschluß vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322), der die obersten Gerichtshöfe des Bundes gefolgt sind und die im Schrifttum neben Widerspruch (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) überwiegend Zustimmung gefunden hat, ist die Selbstkorrektur einer rechtskräftigen Entscheidung durch das erkennende Gericht aufgrund einer Gegenvorstellung dann zulässig, wenn die Entscheidung offenkundig auf einer Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 1. Juli 1998 VII B 33/98, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen).
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 154/97

    Steuerberatung durch Partnerschaftsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98
    Daß diese Rechtsprechung auf die Partnerschaftsgesellschaft zu übertragen sein würde, lag zumindest nahe --zumal wenn die Bevollmächtigte der Antragstellerin das in dem angegriffenen Beschluß angeführte Urteil des Senats vom 23. Juli 1998 VII R 154/97 (BFHE 187, 153, BStBl II 1998, 692) beachtet hätte, das lange vor Ergehen des angegriffenen Beschlusses des Senats in zahlreichen Fachpublikationen ebenso wie im BStBl veröffentlicht worden war-- und mußte nicht eigens ins Bewußtsein gerufen werden, um den Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu wahren.
  • BFH, 25.01.2000 - III B 8/97

    Gegenvorstellung; BFH-Beschluss

    Denn auch bei Annahme der ausnahmsweisen Zulässigkeit der Selbstkorrektur einer rechtskräftigen Entscheidung durch das erkennende Gericht (siehe hierzu z.B. den BFH-Beschluss vom 27. Juli 1999 VII B 300/98, BFH/NV 2000, 67) liegen die dafür erforderlichen Voraussetzungen im Streitfall eindeutig nicht vor.

    Ausgehend von den von den Antragstellern angeführten Gründen käme hier als Aufhebungsgrund allenfalls eine offenkundige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das erkennende Gericht in Betracht (siehe insoweit z.B. die BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 1998 I B 128/97, BFH/NV 1998, 1368, und in BFH/NV 2000, 67).

    Eine willkürliche oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrende Entscheidung (siehe hierzu ebenfalls den BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 67) werfen die Antragsteller damit dem Senat selbst nicht vor.

  • BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00

    Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer

    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 >326 ff.<) Ausnahmen zuzulassen und auch rechtskräftige Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - >NVwZ 1984, 450<, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - >NJW 1994, 674<, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - >in Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 214 insoweit nicht abgedruckt< und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - >SGb 1999, 358 LS<) oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - >BFH/NV 1998, 32<, vom 22. März 1999 - V S 3/99 - >BFH/NV 1999, 1235< und vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 - >BFH/NV 2000, 67 f.<) zustande gekommen sind oder sie jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren (vgl. neben den vorzitierten Beschlüssen des Bundesfinanzhofs BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - >BGHZ 130, 97, 99<), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BFH, 14.05.2002 - VII B 76/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler -

    Soweit ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322) und der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. im Einzelnen Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., Vor § 115 Anm. 27) eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird, geschieht dies nur in Fällen, in denen die Entscheidung offenkundig unter Verstoß gegen das sich aus Art. 101 des Grundgesetzes (GG) ergebende Gebot des gesetzlichen Richters ergangen ist oder auf einer offenkundigen Verletzung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. März 1997 V S 3, 4/97, BFH/NV 1997, 887, und vom 27. Juli 1999 VII B 300/98, BFH/NV 2000, 67).
  • BFH, 22.01.2003 - III B 120/02

    Akteneinsicht im Gegenvorstellungs-Verfahren; Statthaftigkeit einer ao.

    Im Verfahren der Gegenvorstellung scheidet eine Akteneinsicht aus, wenn sich --wie hier-- alle Unterlagen, die für die Beurteilung der Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Gegenvorstellung in Betracht kommen kann, in den Händen des Beteiligten befinden (BFH-Beschluss vom 27. Juli 1999 VII B 300/98, BFH/NV 2000, 67).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 AV 1.03

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung

    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch rechtskräftige Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 5 B 65.00 - m.w.N.) oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - <BFH/NV 1998, 32>; vom 22. März 1999 - V S 3/99 - <BFH/NV 1999, 1235> und vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 - <BFH/NV 2000, 67 f.>) zustande gekommen sind oder sie jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren (vgl. neben den vorzitierten Beschlüssen des Bundesfinanzhofs BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - <BGHZ 130, 97, 99>), bedarf hier keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
   BFH, 26.07.1999 - V B 72/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12836
BFH, 26.07.1999 - V B 72/99 (https://dejure.org/1999,12836)
BFH, Entscheidung vom 26.07.1999 - V B 72/99 (https://dejure.org/1999,12836)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 1999 - V B 72/99 (https://dejure.org/1999,12836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGO § 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründung einer NZB

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 67
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.07.1999 - V B 71/99

    Urteilstenor; Berichtigung

    Auszug aus BFH, 26.07.1999 - V B 72/99
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers hat der erkennende Senat mit Beschluß vom heutigen Tag (Az.: V B 71/99) als unbegründet zurückgewiesen.
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