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   BFH, 17.01.2000 - VII B 282/99   

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BFH, 17.01.2000 - VII B 282/99 (https://dejure.org/2000,5777)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2000 - VII B 282/99 (https://dejure.org/2000,5777)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2000 - VII B 282/99 (https://dejure.org/2000,5777)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Duldung der Zwangsvollstreckung - Kontopfändung - Absichtsanfechtung - Anfechtungsgegner - Aheähnliches Verhältnis - Anfechtbare Rechtshandlung

  • Judicialis

    AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; AnfG § 7 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 857
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.04.1995 - II B 111/94

    Annahme der Vertragsverflechtung bei Bauherrenmodellen

    Auszug aus BFH, 17.01.2000 - VII B 282/99
    Wird die Zulassung der Revision auf den Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs gestützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und damit begründet, das Gericht habe bei seinem Urteil entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen und sei diesbezüglichen Beweisangeboten nicht nachgekommen, ist in der Beschwerdeschrift substantiiert und schlüssig darzulegen, dass bei einer Berücksichtigung des übergangenen Sachvortrags und entsprechender Erhebung der Beweise eine andere Entscheidung des Gerichts möglich gewesen wäre (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 26. April 1995 II B 111/94, BFH/NV 1995, 1074, m.w.N.; vom 22. Februar 1996 VI B 168/95, BFH/NV 1996, 570, und vom 30. August 1996 VIII B 15/95, BFH/NV 1997, 241).
  • BFH, 30.08.1996 - VIII B 15/95

    Umfang der Bezeichnung des Verfahrensmangels in der Beschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 17.01.2000 - VII B 282/99
    Wird die Zulassung der Revision auf den Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs gestützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und damit begründet, das Gericht habe bei seinem Urteil entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen und sei diesbezüglichen Beweisangeboten nicht nachgekommen, ist in der Beschwerdeschrift substantiiert und schlüssig darzulegen, dass bei einer Berücksichtigung des übergangenen Sachvortrags und entsprechender Erhebung der Beweise eine andere Entscheidung des Gerichts möglich gewesen wäre (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 26. April 1995 II B 111/94, BFH/NV 1995, 1074, m.w.N.; vom 22. Februar 1996 VI B 168/95, BFH/NV 1996, 570, und vom 30. August 1996 VIII B 15/95, BFH/NV 1997, 241).
  • BFH, 22.02.1996 - VI B 168/95

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 17.01.2000 - VII B 282/99
    Wird die Zulassung der Revision auf den Verfahrensmangel der Verletzung rechtlichen Gehörs gestützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, § 96 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) und damit begründet, das Gericht habe bei seinem Urteil entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen und sei diesbezüglichen Beweisangeboten nicht nachgekommen, ist in der Beschwerdeschrift substantiiert und schlüssig darzulegen, dass bei einer Berücksichtigung des übergangenen Sachvortrags und entsprechender Erhebung der Beweise eine andere Entscheidung des Gerichts möglich gewesen wäre (Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 26. April 1995 II B 111/94, BFH/NV 1995, 1074, m.w.N.; vom 22. Februar 1996 VI B 168/95, BFH/NV 1996, 570, und vom 30. August 1996 VIII B 15/95, BFH/NV 1997, 241).
  • BFH, 25.04.2017 - VII R 31/15

    Vorsatzanfechtung gemäß § 3 Abs. 1 AnfG

    Vielmehr ist auch eine formelle Rechtsstellung ein Vermögenswert, dessen Weitergabe eine objektiv benachteiligende Rechtshandlung sein und dessen Rückgewähr vom Kontoinhaber (Anfechtungsgegner) gegebenenfalls nach den Vorschriften des AnfG gefordert werden kann (vgl. zu § 7 AnfG a.F., der § 11 AnfG n.F. entspricht, BGH-Urteil vom 9. Dezember 1993 IX ZR 100/93, BGHZ 124, 298 --insoweit nicht überholt--; Senatsbeschluss vom 17. Januar 2000 VII B 282/99, BFH/NV 2000, 857; MüKoAnfG/Kirchhof, 2012, § 11 Rz 64).

    Eine Vorteilsausgleichung findet dabei grundsätzlich nicht statt; zu berücksichtigen sind lediglich solche Folgen, die an die angefochtene Rechtshandlung selbst anknüpfen (ebenso BGH-Urteil vom 16. November 2007 IX ZR 194/04, BGHZ 174, 228, Rz 18; Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 857).

  • BFH, 30.06.2020 - VII R 63/18

    Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"

    Rechtliche Folgen in diesem Sinn liegen auch dann vor, wenn das Handeln oder Unterlassen dem Erwerber nur eine formelle Rechtsstellung bzw. eine Buchposition verschafft (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2017, 1297; vgl. auch BGH-Urteil vom 09.12.1993 - IX ZR 100/93, BGHZ 124, 298 --insoweit nicht überholt-- zu § 7 AnfG a.F., der § 11 AnfG n.F. entspricht, und Senatsbeschluss vom 17.01.2000 - VII B 282/99, BFH/NV 2000, 857; MüKoAnfG/Kirchhof, 1. Aufl. 2012, § 11 Rz 64).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - 5 K 1186/12

    Tante haftet für Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in einem ähnlichen Fall (Beschluss vom 17. April 2000, BFH/NV 2000, 857) entschieden, dass es nicht darauf ankomme, ob die eingegangenen Gelder der Kontoinhaberin zu Gute gekommen seien.

    Der entsprechende Gegenwert wird dem Kontoinhaber zugewendet, denn dieser erlangt mit Eingang der Zahlung auf seinem Konto einen Anspruch gegenüber der Bank, aufgrund dessen er in der Lage ist, über die Geldbeträge zu verfügen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2000 - VII B 282/99, BFH/NV 2000, 857; Urteile des FG Münster - 15. Dezember 2011 - 11 K 634/07, EFG 2012, 900 und des FG Rheinland-Pfalz vom 30. August 1999 - 6 K 2858/97, veröffentlicht in Jurististisches Informationssystem - juris - m.w.N).

    Dazu zählt die Kontovollmacht nicht (vgl. Urteil des FG Münster vom 22. Januar 2010 - 6 K 4276/06 AO, a.a.O., m.w.N.; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 30. August 1999 - 6 K 2858/97, a.a.O.; BFH-Beschluss vom 17. Januar 2000, VII B 282/99, a.a.O.).

    In dem Verfahren VII B 282/99 (Beschluss vom 17. Januar 2000, a.a.O.), in dem es um die Einziehung von Forderungen über das Konto der Lebensgefährtin des Vollstreckungsschuldners ging, führte der BFH aus, dass es nicht darauf ankomme, ob die eingegangenen Gelder der Kontoinhaberin zu Gute gekommen seien.

  • FG Münster, 22.01.2010 - 6 K 4276/06

    Nutzungsüberlassung eines Kontos - Inanspruchnahme für fremde Steuerschulden

    Der wirtschaftliche Wert der erfüllten Forderung entspricht ihrem jeweiligen Nennwert und spiegelt sich - bei einem Positivsaldo - in der durch die Einzahlung auf das Konto entstehenden Forderung gegen die Bank wieder, diesen Betrag auszuzahlen (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 30.08.1999, 6 K 2858/97, veröffentlicht bei juris und BFH-Beschluss vom 17.01.2000, VII B 282/99, BFH/NV 2000, 857).

    (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 30.08.1999, veröffentlicht in juris, BFH-Beschluss vom 17.01.2000, BFH/NV 2000, 857 und BFH-Urteil vom 24.02.1987, VII R 23/85, BFH/NV 1987, 283).

    Damit kommt es auf die von der Klin. aufgeworfenen Entreicherungsfragen auch nicht an (vgl. BFH-Beschluss vom 17.01.2000, BFH/NV 2000, 857 und FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 30.08.1999, veröffentlicht bei juris).

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.02.2002 - 1 K 2219/00

    Anfechtungsrechtlicher Wertersatzanspruch gegen fremdnützigen Treuhänder

    Im Augenblick der Gutschrift auf dem Konto des Klägers war das Geld aus der gekündigten Lebensversicherung in voller Höhe aus dem Vermögen des Vollstreckungsschuldners ausgeschieden, da ab diesem Zeitpunkt der Vollstreckungsschuldner auf die zurückgezahlten Lebensversicherungsbeiträge nicht mehr zugreifen konnte, sondern - wenn auch nur kurzfristig - einzig der Kläger als Kontoinhaber (vgl. BFH vom 17. Januar 2000 VII B 282/99, BFH/NV 2000 S. 857 ) und alleiniger Kontoverfügungsberechtigter.

    Als alleiniger Kontoinhaber hat ausschließlich er ab diesem Zeitpunkt über das gutgeschriebene Geld verfügen können (vgl. z. B.: BFH vom17. Januar 2000 VII B 282/99, BFH/NV 2000 S. 857 ), denn nur er - und nicht etwa der Vollstreckungsschuldner - hatte eine entsprechende Forderung gegen die kontoführende Bank (vgl. z. B.: BGH vom 9. Dezember 1993, a. a. O.).

    Der erkennende Senat kann nicht ausschließen, dass er mit seinem Urteil von der Entscheidung des BFH vom 17. Januar 2000 ( VII B 282/99, BFH/NV 2000 S. 857 ) abweicht.

  • FG Münster, 18.06.2019 - 2 K 1290/18

    Verfahrensrecht - Zur Inanspruchnahme durch Duldungsbescheid bei sog. Kontenleihe

    Vielmehr ist auch eine formelle Rechtsstellung ein Vermögenswert, dessen Weitergabe eine objektiv benachteiligende Rechtshandlung sein und dessen Rückgewähr vom Kontoinhaber (Anfechtungsgegner) gegebenenfalls nach den Vorschriften des AnfG gefordert werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2017, VII R 31/15, BFH/NV 2017, 1297; BFH-Beschluss vom 17. Januar 2000, VII B 282/99, BFH/NV 2000, 857, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2011 - VII B 43/11

    Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz

    Daran fehlt es, soweit das FA eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils vom Senatsurteil vom 22. Juni 2004 VII R 16/02, (BFHE 206, 217, BStBl II 2004, 923), vom Senatsbeschluss vom 17. Januar 2000 VII B 282/99 (BFH/NV 2000, 857) sowie vom Urteil des FG Münster vom 22. Januar 2010  6 K 4276/06 AO behauptet.

    Der Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 857 scheidet als mögliche Divergenzentscheidung aus, weil hierin über keine revisible Rechtsfrage, sondern ausschließlich über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision entschieden wurde (vgl. Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz 50).

  • BFH, 22.03.2001 - IX B 149/00

    Beschwerdebegründung - Rechtliches Gehör - Sachaufklärungspflicht - Beweisantrag

    Ebenso fehlen substantiierte Darlegungen für eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs --§ 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes-- (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196; vom 17. Januar 2000 VII B 282/99, BFH/NV 2000, 857).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 344/08

    Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids bei Zahlungen von Eltern auf Konten ihrer

    Wie und in welcher Höhe der Kläger über den erlangten Vermögenszuwachs (Gutschriften auf seinem Konto) verfügt habe bzw. wie sich das einmal vorhandene Guthaben auf dem Konto entwickelt habe, sei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Verweis auf BFH, Beschluss vom 17.01.2000 - VII B 282/99) ohne Bedeutung.

    In dem Verfahren VII B 282/99 (Beschluss vom 17.01.2000, BFH/NV 2000, 857), in dem es um die Einziehung von Forderungen über das Konto der Lebensgefährtin des Vollstreckungsschuldners ging, führte der BFH aus, dass es nicht darauf ankomme, ob die eingegangenen Gelder der Kontoinhaberin zu Gute gekommen seien.

  • BFH, 27.06.2002 - III B 38/02

    Verfahrensmängel; Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Anerkennung von

    b) Soweit die Kläger beanstanden, das FG habe zur Üblichkeit von Umsatzbeteiligungen für Filialleiter oder Geschäftsführer von Einzelbetrieben kein Sachverständigengutachten der Handwerkskammer erhoben, kam es nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG darauf schon deshalb nicht an, weil das FG eine derartige Funktion der Klägerin im Streitjahr 1985 verneint hat (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2000 VII B 282/99, BFH/NV 2000, 857, 858).
  • BFH, 16.08.2002 - VII B 211/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

  • BFH, 11.06.2004 - VII B 272/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall

  • BFH, 13.02.2008 - I B 183/07

    Darlegung der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BFH, 30.05.2001 - X B 136/00

    Zulassungsgrund - Rechtsmittel - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche

  • BFH, 07.02.2001 - I B 68/00

    Zulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • FG München, 28.07.2015 - 2 K 2935/12

    Anfechtung unentgeltlicher Leistungen durch das Finanzamt - Wertersatzbescheid

  • FG Münster, 07.05.2014 - 6 K 1062/13

    Duldungsverfügung bei Abwicklung von Bankgeschäften eines steuerpflichtigen

  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 634/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von

  • FG Düsseldorf, 12.10.2012 - 15 V 2871/12

    Duldungsbescheid bei Kontoleihe: Bestimmtheitsgebot, Bezeichnung der Gutschriften

  • FG Münster, 10.08.2012 - 14 K 4314/09

    Finanz- und Abgaberecht

  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 632/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von

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