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   BFH, 08.03.2000 - I B 90/98   

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https://dejure.org/2000,2965
BFH, 08.03.2000 - I B 90/98 (https://dejure.org/2000,2965)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2000 - I B 90/98 (https://dejure.org/2000,2965)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2000 - I B 90/98 (https://dejure.org/2000,2965)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Überstundenvergütungen - Verdeckte Gewinnausschüttungen - Mehrfachqualifikation

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Gesellschafter-Geschäftsführer : Überstundenvergütung vGA?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 991
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus BFH, 08.03.2000 - I B 90/98
    Erklärtermaßen erstrebt die Klägerin eine Entscheidung der Frage, ob eine derartige Mehrfachqualifikation ein überzeugender betrieblicher Grund i.S. der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Überstundenvergütungen (s. Urteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 8. April 1997 I R 66/96, BFH/NV 1997, 804) ist, der im Einzelfall dafür sprechen kann, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auch mit einem Fremdgeschäftsführer die Vergütung von Überstunden vereinbart hätte.

    Wie sich aus dem Urteil in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577 ergibt, führt jedenfalls bei einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer die Kombination einer Gewinntantieme mit der Vergütung von Überstunden dazu, dass die Überstundenvergütungen als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen sind, auch wenn --wie im Streitfall nach den Feststellungen des Finanzgerichts-- die Vergütung insgesamt nicht überhöht ist.

    Aus den Gründen des Urteils in BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577 würde er diese Vergütung aber in Form eines Festgehaltes und einer Gewinntantieme vereinbaren und nicht noch zusätzlich in der Form einer Überstundenvergütung.

  • BFH, 08.04.1997 - I R 66/96

    Überstundenvergütungen als vGA

    Auszug aus BFH, 08.03.2000 - I B 90/98
    Erklärtermaßen erstrebt die Klägerin eine Entscheidung der Frage, ob eine derartige Mehrfachqualifikation ein überzeugender betrieblicher Grund i.S. der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Überstundenvergütungen (s. Urteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 8. April 1997 I R 66/96, BFH/NV 1997, 804) ist, der im Einzelfall dafür sprechen kann, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auch mit einem Fremdgeschäftsführer die Vergütung von Überstunden vereinbart hätte.
  • BFH, 14.07.2004 - I R 111/03

    Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?

    Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats sind gesonderte Vergütungen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Überstunden zahlt, aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/86, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; Senatsbeschluss vom 8. März 2000 I B 90/98, BFH/NV 2000, 991, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00

    Überstundenvergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    Jedenfalls bei einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer führt die Kombination einer Gewinntantieme mit der Vergütung von Überstunden dazu, dass die Überstundenvergütungen als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 8. März 2000 I B 90/98, BFH/NV 2000, 991 ).

    Er hat jedoch deutlich gemacht, dass z.B. eine Mehrfachqualifikation des Geschäftsführers hierfür ebenso wenig ausreicht, wie eine in zeitlicher Hinsicht überdurchschnittliche Arbeitsleistung (in dem Fall BFH/NV 2000, 991 arbeitete der Geschäftsführer nach Angabe der dortigen Klägerin werktäglich und oft auch an den Wochenenden meist von 6 bis 22 Uhr).

  • BFH, 14.07.2004 - I R 24/04

    VGA - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind gesonderte Vergütungen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Überstunden zahlt, aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; Senatsbeschluss vom 8. März 2000 I B 90/98, BFH/NV 2000, 991, m.w.N.).
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