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   BFH, 29.11.2000 - X R 25/97   

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BFH, 29.11.2000 - X R 25/97 (https://dejure.org/2000,9330)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2000 - X R 25/97 (https://dejure.org/2000,9330)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2000 - X R 25/97 (https://dejure.org/2000,9330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1 S 6, BGB § 242, AO 1977 § 89
    Getrennte Veranlagung; Hinweispflicht; Miteigentum; Treu und Glauben; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1013
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 01.06.1994 - X R 40/91

    Auch bei voller Kostentragung Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG und

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 25/97
    Eine von den Miteigentumsanteilen abweichende Verteilung des Abzugsbetrags ist nicht möglich (Senatsurteile vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752, und vom 8. Juni 1994 X R 90/92, BFH/NV 1995, 20).

    Zum anderen wäre insoweit auch eine besondere Disposition im Sinne einer Vereinbarung zwischen den Ehegatten über eine abweichende Aufteilung des Abzugsbetrages nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich unerheblich gewesen (Entscheidungen in BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752, und in BFH/NV 1995, 20).

  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 25/97
    a) Der auch für das Besteuerungsverfahren geltende Grundsatz von Treu und Glauben gebietet, dass im konkreten Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem früheren Verhalten, auf das der andere vertraut und aufgrund dessen er in irreparabler Weise disponiert hat, nicht in Widerspruch setzt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1989 I R 181/85, BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990; vom 8. Februar 1996 V R 54/94, BFH/NV 1996, 733).

    Er verdrängt jedoch gesetztes Recht --wie im Streitfall die sich aus § 10e EStG ergebende Beschränkung des Steuerabzugs auf die Hälfte des die Wohnung insgesamt betreffenden Betrages-- nur in besonders liegenden Fällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in so hohem Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105, 107, BStBl II 1978, 274; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, 95; in BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990).

  • BFH, 08.06.1994 - X R 90/92

    § 10 e EStG bei Miteigentum an einem Einfamilienhaus

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 25/97
    Eine von den Miteigentumsanteilen abweichende Verteilung des Abzugsbetrags ist nicht möglich (Senatsurteile vom 1. Juni 1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752, und vom 8. Juni 1994 X R 90/92, BFH/NV 1995, 20).

    Zum anderen wäre insoweit auch eine besondere Disposition im Sinne einer Vereinbarung zwischen den Ehegatten über eine abweichende Aufteilung des Abzugsbetrages nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich unerheblich gewesen (Entscheidungen in BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752, und in BFH/NV 1995, 20).

  • BFH, 20.09.1995 - X R 86/94

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Festsetzung von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 25/97
    Welche Anforderungen der Grundsatz von Treu und Glauben an die Beteiligten eines Steuerrechtsverhältnisses stellt, ist jeweils anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden; dabei kann insbesondere der Geltendmachung von Steueransprüchen entgegenstehen, dass ihr Entstehen auf einem rechtsfehlerhaften Verhalten der Finanzbehörde beruht, mithin bei rechtmäßigem Verhalten nicht entstanden wäre (vgl. BFH-Urteile vom 8. September 1993 I R 30/93, BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81; vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53).
  • BFH, 23.11.1978 - I R 56/76

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung -

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 25/97
    Dabei geht der Senat zugunsten des Klägers davon aus, dass er mit seinem Schriftsatz vom 14. April 1997 keine unselbständige Anschlussrevision einlegen, sondern lediglich seine Einwände aus dem Einspruchs- und Klageverfahren wiederholen und vertiefen wollte, da andernfalls eine beabsichtigte Anschlussrevision schon wegen fehlender Prozessvertretung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nach Maßgabe des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs als unzulässig hätte verworfen werden müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. November 1978 I R 56/76, BFHE 126, 366, BStBl II 1979, 173, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.1980 - VII R 101/77
    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 25/97
    Er verdrängt jedoch gesetztes Recht --wie im Streitfall die sich aus § 10e EStG ergebende Beschränkung des Steuerabzugs auf die Hälfte des die Wohnung insgesamt betreffenden Betrages-- nur in besonders liegenden Fällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in so hohem Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105, 107, BStBl II 1978, 274; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, 95; in BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990).
  • BFH, 25.10.1977 - VII R 5/74

    Importeur - Nachforderung von Zöllen - Grundsatz von Treu und Glauben - Vertrauen

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 25/97
    Er verdrängt jedoch gesetztes Recht --wie im Streitfall die sich aus § 10e EStG ergebende Beschränkung des Steuerabzugs auf die Hälfte des die Wohnung insgesamt betreffenden Betrages-- nur in besonders liegenden Fällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in so hohem Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105, 107, BStBl II 1978, 274; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, 95; in BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990).
  • BFH, 08.09.1993 - I R 30/93

    Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 25/97
    Welche Anforderungen der Grundsatz von Treu und Glauben an die Beteiligten eines Steuerrechtsverhältnisses stellt, ist jeweils anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden; dabei kann insbesondere der Geltendmachung von Steueransprüchen entgegenstehen, dass ihr Entstehen auf einem rechtsfehlerhaften Verhalten der Finanzbehörde beruht, mithin bei rechtmäßigem Verhalten nicht entstanden wäre (vgl. BFH-Urteile vom 8. September 1993 I R 30/93, BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81; vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53).
  • BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 25/97
    a) Der auch für das Besteuerungsverfahren geltende Grundsatz von Treu und Glauben gebietet, dass im konkreten Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen angemessen Rücksicht nimmt und sich mit seinem früheren Verhalten, auf das der andere vertraut und aufgrund dessen er in irreparabler Weise disponiert hat, nicht in Widerspruch setzt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1989 I R 181/85, BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990; vom 8. Februar 1996 V R 54/94, BFH/NV 1996, 733).
  • BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10

    Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche

    Er verdrängt jedoch gesetztes Recht --wie im Streitfall die fehlende Voraussetzung zum Vorsteuerabzug-- nur in Fällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in so hohem Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105, 107, BStBl II 1978, 274; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, 95; in BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990, unter II.1.; vom 29. November 2000 X R 25/97, BFH/NV 2001, 1013, unter II.2.a; Senatsurteil in BFHE 233, 18, BStBl II 2011, 613, unter II.2.a).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09

    Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der

    Er verdrängt jedoch gesetztes Recht --wie im Streitfall die Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit der Klägerin-- nur in besonders liegenden Fällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in so hohem Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105, 107, BStBl II 1978, 274; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, 95; in BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990, unter II.1.; vom 29. November 2000 X R 25/97, BFH/NV 2001, 1013, unter II.2.a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 14 A 2687/13

    Heranziehung eines Gastwirts zur Vergnügungsteuer für bei ihm aufgestellte

    vgl. BFH, Urteil vom 15.5.2013 - VII R 18/10 -, BFHE 241, 206 Rn. 14; Urteil vom 30.3.2011 - XI R 30/09 -, BFHE 233, 18 Rn. 28 f.; Urteil vom 29.11.2000 - X R 25/97 -, juris Rn. 18; Urteil vom 9.8.1989 - I R 181/85 -, BFHE 158, 31 (33 f.) m. w. N.
  • FG Niedersachsen, 18.05.2022 - 9 K 140/21

    Auszahlungsbeschränkung für festgesetztes Kindergeld

    c) Der allgemein geltende Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verdrängt jedoch gesetztes Recht nur in besonders liegenden Fällen, in denen das Vertrauen der Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in so hohem Maße zu schützen würdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (vgl. BFH, Urteile vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BStBl II 1978, 274; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, 95; vom 29 November 2000 X R 25/97, BFH/NV 2001, 1013, II. 2.a).
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