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   BFH, 20.12.2000 - XI R 26/00   

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BFH, 20.12.2000 - XI R 26/00 (https://dejure.org/2000,3320)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2000 - XI R 26/00 (https://dejure.org/2000,3320)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - XI R 26/00 (https://dejure.org/2000,3320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Pachtvertrag - Einkommensteuer - Ruhender Gewerbebetrieb - Umbaumaßnahmen - Nachtbar - Betriebsaufgabe

  • Judicialis

    EStG § 6b; ; EStG § 16 Abs. 4; ; EStG § 16; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 15; ; BGB § 589 a.F.; ; BGB § 582a Abs. 2; ; BGB § 582a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16
    Betriebsaufgabe; verpachteter Gaststättenbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 3, EStG § 15 Abs 1 Nr 1
    Betriebsaufgabe; Betriebsverpachtung; Zwangsaufgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1106
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 11.10.2007 - X R 39/04

    Wesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen -

    Demgegenüber geht die neuere Rechtsprechung davon aus, dass jedenfalls bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie bei Hotel- und Gaststättenbetrieben --im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe (vgl. aber BFH-Urteile vom 14. Dezember 1978 IV R 106/75, BFHE 127, 21, BStBl II 1979, 300, 302, betreffend Metzgerei; vom 7. August 1979 VIII R 153/77, BFHE 129, 325, BStBl II 1980, 181, unter I.2.b, betreffend Bäckerei, Konditorei, Cafe-Restaurant und Hotel)-- die gewerblich genutzten Räume regelmäßig den wesentlichen Betriebsgegenstand bilden, welche dem Unternehmen das Gepräge geben (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 203, 143, BStBl II 2004, 10, unter II.1.f, m.w.N.; vgl. ferner z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 1198, betreffend Großhandel; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106, betreffend Hotel und Gaststätte; vom 4. November 1965 IV R 411/61 U, BFHE 84, 134, BStBl III 1966, 49, betreffend Möbelhandel mit Möbelwerkstätte; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, betreffend land- und forstwirtschaftlichen Betrieb) und dem Verpächter mithin die Möglichkeit offensteht, den "vorübergehend" in eigener Regie eingestellten Betrieb nach Beendigung des Pachtverhältnisses wieder aufzunehmen und fortzuführen.

    Insoweit spielt auch der Aspekt eine Rolle, dass die von der Rechtsprechung des BFH für die Annahme einer Betriebsverpachtung im Ganzen oder einer Betriebsunterbrechung im engeren Sinne vorausgesetzte Möglichkeit für den Steuerpflichtigen, den in eigener Regie "ruhenden" Betrieb später "in gleichartiger oder ähnlicher Weise" wieder aufzunehmen (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1106, unter II.3.c, m.w.N.) nicht erfordern würde, dass der Steuerpflichtige (oder ein unentgeltlicher Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger) wiederum das identische A-Autohaus fortführte.

    Der XI. Senat des BFH hat durch Urteil in BFH/NV 2001, 1106 entschieden, dass ein verpachteter Hotel- und Gaststättenbetrieb ("Landgasthof") nicht allein deswegen aufgegeben werde, weil dem Pächter erlaubt werde, in den Räumen eine Nachtbar zu betreiben.

    Aus diesem Vergleich der Betriebsverpachtung im Ganzen mit der Betriebsunterbrechung im engeren Sinne --also ohne Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen-- folgt zugleich, dass auch der mit einer branchenfremden Verpachtung verbundene Verlust des goodwill und des bisherigen Kundenstamms keine entscheidende Rolle spielen kann (BFH-Urteile in BFHE 203, 143, BStBl II 2004, 10, unter II.2.c; in BFH/NV 2001, 1106, unter II.3.b).

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02

    Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

    Demgegenüber geht die neuere Rechtsprechung davon aus, dass jedenfalls bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie bei Hotel- und Gaststättenbetrieben --im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe-- die gewerblich genutzten Räume regelmäßig den wesentlichen Betriebsgegenstand bilden, die dem Handelsgeschäft das Gepräge geben (BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198 --Großhandel--; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106 --Hotel und Gaststätte--; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juli 2000 2 K 307/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1068, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, juris --Einzelhandel--; Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. März 1999 VII 668/94, EFG 2000, 170, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 X B 112/99, BFH/NV 2001, 766 --Großhandel--).

    Der XI. Senat des BFH entschied durch Urteil in BFH/NV 2001, 1106, dass ein verpachteter Hotel- und Gaststättenbetrieb ("Landgasthof") nicht allein deswegen aufgegeben werde, weil dem Pächter erlaubt werde, in den Räumen eine Nachtbar zu betreiben.

    Aus dem Vergleich mit der Betriebsunterbrechung im engeren Sinn --also ohne Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen-- folgt zugleich, dass auch der mit einer branchenfremden Verpachtung verbundene Verlust an Goodwill des bisherigen Unternehmens keine entscheidende Rolle spielen kann (ebenso BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1106).

  • BFH, 22.09.2004 - III R 9/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Betriebsunterbrechung - Feststellungslast für vGA -

    Solange er keine eindeutige Erklärung abgibt, bleiben die verpachteten Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen mit der Folge, dass er weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und die im verpachteten Betrieb vorhandenen stillen Reserven erst mit der Veräußerung des Betriebs oder der Überführung der Betriebsgegenstände in sein Privatvermögen zu versteuern hat (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06

    Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die

    Aus dem Vergleich mit der --nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingenden-- Betriebsunterbrechung ohne Verpachtung der wesentlichen Betriebsgrundlagen folgt zugleich, dass auch der mit einer branchenfremden Verpachtung verbundene Verlust an Goodwill des bisherigen Unternehmens keine entscheidende Rolle spielen kann (BFH-Urteile in BFHE 203, 143, BStBl II 2004, 10, unter II.2.c der Gründe; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 2/02

    Betriebsaufspaltung; Beendigung; Verpächterwahlrecht

    Dass sich dadurch der Kundenkreis verändert hätte, ist allein kein Kriterium, das zur Annahme einer Betriebsaufgabe zwingt (vgl. zum Wechsel von einem Groß- zu einem Einzelhandelsbetrieb BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198; zum Wechsel von einem als "gutbürgerlich" bezeichneten Gasthaus zu einer Nachtbar mit "bordellartigem" Charakter BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106).

    Unmaßgeblich ist, ob dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint und/oder besondere wirtschaftliche Risiken mit sich bringt (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 1106, m.w.N.).

  • BFH, 18.08.2009 - X R 20/06

    Wesentliche Betriebsgrundlagen bei der Verpachtung eines Handwerksbetriebs im

    Demgegenüber geht die neuere Rechtsprechung davon aus, dass jedenfalls bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen sowie bei Hotel- und Gaststättenbetrieben --im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe-- die gewerblich genutzten Räume, die dem Handelsgeschäft das Gepräge geben, regelmäßig den wesentlichen Betriebsgegenstand bilden (BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 III R 112/96, BFH/NV 1999, 1198 --Großhandel--; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106 --Hotel und Gaststätte--; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juli 2000 2 K 307/98, EFG 2000, 1068, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, [...] --Einzelhandel--; Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. März 1999 VII 668/94, EFG 2000, 170, Zulassung der Revision abgelehnt durch BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2000 X B 112/99, BFH/NV 2001, 766 --Großhandel--).
  • BFH, 07.11.2013 - X R 21/11

    Betriebsverpachtung im Ganzen bei Überlassung des für den Betrieb eines

    Vielmehr reicht es aus, dass die Möglichkeit zur Aufnahme eines Betriebs in gleichartiger oder ähnlicher Weise besteht (Senatsurteil vom 15. März 2005 X R 2/02, BFH/NV 2005, 1292, betreffend den Übergang eines Händlervertrags bei einer Kfz-Werkstätte; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106, betreffend den Wechsel von einem als gutbürgerlich bezeichneten Gasthaus zu einer Nachtbar mit bordellartigem Charakter).
  • FG Hamburg, 26.03.2019 - 6 K 9/18

    Betriebsunterbrechung bei Nutzungsüberlassung des Betriebsgrundstückes während

    Vielmehr reicht es aus, dass die Möglichkeit zur Aufnahme eines Betriebs in gleichartiger oder ähnlicher Weise besteht (BFH, Urteil vom 7. November 2013, X R 21/11, juris, Rn. 25; Urteil vom 11. Oktober 2007, X R 39/04, BStBl. II, 2008, 220, juris, Rn. 20; Urteil vom 15. März 2005, X R 2/02, BFH/NV 2005, 1292, juris, Rn. 26; Urteil vom 20. Dezember 2000, XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106, juris, Rn. 15ff.).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums

    Diese lässt den Fortbestand des Betriebes unberührt, solange der Steuerpflichtige dem FA gegenüber nicht erklärt, seinen Betrieb aufgeben zu wollen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561; vom 16. Dezember 1997 VIII R 11/95, BFHE 185, 205, BStBl II 1998, 379) oder sich aus den äußerlich erkennbaren Umständen eindeutig ergibt, dass der Betrieb endgültig aufgegeben wird (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juni 1997 IX R 2/95, BFHE 183, 413, BStBl II 1998, 373; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106).
  • FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03

    Betriebsaufgabe - branchenfremde Verpachtung - langjährige Betriebsunterbrechung

    Auch der Verlust des Geschäftswerts bzw. der Veränderung des Kundenkreises für sich allein ist kein Kriterium, das zur Annahme einer Betriebsaufgabe zwingt (vgl. BFH, Urteil vom 28. August 2003 IV R 20/02, BStBl II 2004, 10, unter II. 2 c; vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 07.09.2005 - 9 K 231/02

    Voraussetzungen für die endgültige Aufgabe eines Gewerbebetriebes; Anforderungen

  • FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 1442/07

    Keine schleichende Betriebsaufgabe bei ruhendem Gewerbebetrieb

  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04

    Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn ein Verkauf des

  • BFH, 09.07.2004 - XI B 44/03

    Betriebsaufgabeerklärung - Gewerbeabmeldung

  • BFH, 20.11.2002 - X B 48/01

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, wesentliche Betriebsgrundlagen bei verpachtetem

  • BFH, 19.12.2005 - IV B 120/04

    Identitätswahrende Fortführung eines Gewerbebetriebs

  • FG München, 12.11.2012 - 7 K 1796/09

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Veräußerung eines verpachteten inländischen

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