Rechtsprechung
   BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5503
BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99 (https://dejure.org/2001,5503)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2001 - IV R 62/99 (https://dejure.org/2001,5503)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2001 - IV R 62/99 (https://dejure.org/2001,5503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - GbR - Landwirtschaftlicher Betrieb - Annahme eines Teilbetriebs - Wirtschaftliche Einheit - Verkehrsauffassung - Bewertungsrecht - Selbständigkeit eines Betriebes

  • Judicialis

    EStDV § 7 Abs. 1; ; EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 13; ; BewG § 33 Abs. 1; ; BewG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; BewG § 2 Abs. 1 Satz 4; ; BewG § 26; ; BewG § 2; ; HöfeO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 13 14 16
    LuF-Betrieb - Teilbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStDV § 7 Abs 1
    Einheitlicher Betrieb; Entnahme; Landwirtschaft; Vorweggenommene Erbfolge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1248
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 25/88

    1. Veräußerung des Inventars eines Pachtbetriebs durch den alten an den neuen

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
    Im Streitfall lägen auch die Voraussetzungen für die Annahme eines Teilbetriebs nicht vor (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373; vom 10. März 1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209).

    Diese Eigenständigkeit muss --sieht man vom sog. Aufbaubetrieb einmal ab-- tatsächlich gegeben sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 159, 37, BStBl 1990, 373).

    Die eigene Hofstelle, das eigene Personal und besonderes Anlagevermögen sind für die geforderte Selbständigkeit in aller Regel weit gewichtiger als z.B. die eigene Buchführung, die eigene Gewinnermittlung oder eigene Abnehmer (Senatsurteil in BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373), wenn diese auch ein gewichtiges Indiz für einen Teilbetrieb sein können.

  • BFH, 13.10.1988 - IV R 136/85

    Buchführungspflicht - Grenzwerte für den Beginn - Einzelner Betrieb

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
    Einkommensteuerrechtlich hat der erkennende Senat den Begriff des Betriebes für die Frage der Buchführungspflicht als die auf Erreichung eines arbeits- und produktionstechnischen Zwecks gerichtete organisatorische Zusammenfassung personeller, sachlicher und anderer Arbeitsmittel zu einer selbständigen Einheit definiert (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 136/85, BFHE 154, 442, BStBl II 1989, 7).

    Sie ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob sie alle bedeutsamen Umstände unter Einbeziehung des Erfahrungswissens erfasst hat und ohne Verstoß gegen die Denkgesetze zustande gekommen ist (Senatsurteile in BFH/NV 1997, 749, und in BFHE 154, 442, BStBl II 1989, 7).

  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 31/95

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
    Im Streitfall lägen auch die Voraussetzungen für die Annahme eines Teilbetriebs nicht vor (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373; vom 10. März 1998 VIII R 31/95, BFH/NV 1998, 1209).

    Das FG hat zwar unter Bezug auf das BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1209 ausgeführt, dass die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Abgrenzungsmerkmale --räumliche Trennung vom Hauptbetrieb, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, eigenes Anlagevermögen, ungleichartige betriebliche Tätigkeit, eigener Kundenstamm-- je nach Art des Betriebes unterschiedliches Gewicht hätten und nicht sämtlich erfüllt sein müssten; auch sei nur eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb erforderlich.

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung bei einer Partenreederei

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
    Selbst ein im Aufbau befindlicher Teilbetrieb, der in der Regel noch nicht allein lebensfähig ist und dementsprechend nicht losgelöst von dem Hauptbetrieb bewirtschaftet wird, kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bereits als ein Teilbetrieb behandelt werden (BFH-Urteile vom 1. Februar 1989 VIII R 33/85, BFHE 156, 158, BStBl II 1989, 458, vom 7. November 1991 IV R 50/90, BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380, und vom 18. Februar 1993 IV R 40/92, BFHE 171, 422, BStBl II 1994, 224).

    Dazu muss bei Weiterverfolgung des Aufbauplanes allerdings ein selbständiger lebensfähiger Organismus erwartet und die künftige Selbständigkeit aufgrund der bereits vorhandenen wesentlichen Betriebsgrundlagen eindeutig festgestellt werden können (Senatsurteil in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380; vgl. Pape in Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, D 75 a).

  • BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
    Der erkennende Senat hat daher im Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96 (BFH/NV 1997, 749) auf das Bewertungsgesetz (BewG) zurückgegriffen, wonach Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist (§ 33 Abs. 1 BewG), also eine nach objektiven Gesichtspunkten wirtschaftlich sinnvolle Organisationseinheit.

    Sie ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob sie alle bedeutsamen Umstände unter Einbeziehung des Erfahrungswissens erfasst hat und ohne Verstoß gegen die Denkgesetze zustande gekommen ist (Senatsurteile in BFH/NV 1997, 749, und in BFHE 154, 442, BStBl II 1989, 7).

  • BFH, 22.07.1982 - IV R 60/79
    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
    Selbst eine einzelne Hofstelle, von der aus Pachtland bewirtschaftet wird, kann eine wirtschaftliche Einheit sein (Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 12. März 1931 III A 446/30, RStBl 1931, 627; Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, § 33 BewG Anm. 5, 54-60; vgl. auch BFH-Urteile vom 12. Dezember 1975 III R 51/74 BFHE 118, 71, BStBl II 1976, 281, und vom 22. Juli 1982 IV R 60/79, juris).

    Andererseits können sogar mehrere an sich selbständige, aber zusammen bewirtschaftete Betriebe (z.B. mit demselben Inventar) eines Eigentümers eine wirtschaftliche Einheit bilden (BFH-Urteil IV R 60/79; Gürsching/Stenger, a.a.O., § 33 BewG Anm. 6).

  • BFH, 02.02.1989 - IV R 96/87

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind in der Regel der Ehefrau

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
    Ferner stellt § 13 EStG auch bei nahe miteinander verwandten und verheirateten Personen jeweils darauf ab, wer der oder die Unternehmer ist/sind (vgl. z.B. Senatsurteil vom 2. Februar 1989 IV R 96/87, BFHE 156, 163, BStBl II 1989, 504).
  • BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98

    Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
    b) Bei dieser Würdigung lässt das FG jedoch außer Acht, dass sogar für die Annahme eines völlig selbständigen Betriebes kein voller landwirtschaftlicher Besatz (Betriebsgebäude, Inventar etc.) erforderlich ist (Senatsurteile vom 12. November 1992 IV R 41/91, BFHE 170, 311, BStBl II 1993, 430, und vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
    a) Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger eine land- und forstwirtschaftliche Betätigung selbständig und nachhaltig mit der Absicht betreibt, Gewinn zu erzielen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, sowie Senatsurteile vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, und vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, BStBl II 2000, 227).
  • FG Niedersachsen, 25.03.1999 - V 270/98

    Steuerliche Bewertung von Umsätzen aus der Verpachtung eines Schweinemaststalles;

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99
    Zwar bilden einzelne Wirtschaftsgüter keinen Teilbetrieb, wenn der Erwerber damit im Rahmen seines bereits bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebes wirtschaftet (vgl. Pape in Felsmann, a.a.O., D 77; vgl. zu einem im Aufbau befindlichen Teilbetrieb Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. März 1999 V 270/98, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 239, R 131 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR).
  • BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99

    Veräußerungsfreibetrag bei Aufgabe eines Restbetriebs

  • BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92

    Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem

  • BFH, 18.06.1998 - IV R 56/97

    Betriebsunterbrechung bei Betriebsverpachtung

  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

  • BFH, 01.02.1989 - VIII R 33/85

    Anwendung der §§ 16, 34 EStG auf im Aufbau befindliche Teilbetriebe

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 41/91

    § 28 EStG bei Gewinn aus Auflösung von fortgesetzter Gütergemeinschaft

  • BFH, 12.12.1975 - III R 51/74

    Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz - Hof - Wirtschaftliche

  • BFH, 09.11.1995 - IV R 96/93
  • BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    Die bei gewerblichen Betrieben gültigen Indizien für die erforderliche Selbständigkeit --örtliche Trennung, Verwendung jeweils anderer Betriebsmittel, insbesondere anderes Anlagevermögen, selbständige Preisgestaltung, eigener Kundenstamm, eigenes Personal sowie eine gesonderte Buchführung (s. BFH-Urteil vom 18. Juni 1998 IV R 56/97, BFHE 186, 356, BStBl II 1998, 735)-- sind für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nur bedingt aussagekräftig (BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).

    Sie ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob sie alle bedeutsamen Umstände unter Einbeziehung des Erfahrungswissens erfasst hat und ohne Verstoß gegen die Denkgesetze zustande gekommen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1248, m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Grundstück im Rahmen eines bereits bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirtschaftet wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1248).

  • FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99

    Finanzamtliche Nachweispflicht für eine zu gewerblichen Einkünften führende

    Auch ein sich noch im Aufbau befindender land- und forstwirtschaftlicher Betrieb kann steuerlich schon als solcher zu behandeln sein, wenn zumindest die wesentlichen betrieblichen Grundlagen in Form eigener oder angepachteter landwirtschaftlicher Nutzflächen bereits vorhanden sind und bei Weiterverfolgung des Aufbauplanes ein selbständiger lebensfähiger Organismus erwartet werden kann (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248: Teilbetriebsübernahme einer ursprünglich selbständigen Hofstelle vom Vater; vom 26. Juni 2002 IV R 55/01, BFH/NV 2002, 1642: Fortführung eines Gestüts trotz gescheiterter Zusammenarbeit mit dem formal Nutzungsberechtigten der landwirtschaftlichen Nutzflächen des Gestüts).

    Zu Recht weist der BFH im Urteil BFH/NV 2001, 1248 darauf hin, dass zwischenzeitlich auch einander völlig fremde Betriebe aus Kostengründen im Maschinensektor häufig kooperieren, so dass eine solche Kooperation bei einem sich zudem noch im Aufbau befindlichen landwirtschaftlichen Betrieb nicht schon deswegen steuerschädlich sein kann, weil er von einem Angehörigen geführt wird.

    Denn auch in diesem Bereich ist eine Kooperation fremdüblich (BFH, BFH/NV 2001, 1248).

    Fehlender eigener Lagerraum steht der Annahme eines selbständigen, sich im Aufbau befindenden landwirtschaftlichen Betriebes nicht entgegen, wenn im Übrigen wie hier die wesentlichen Grundlagen eines landwirtschaftlichen Betriebes in Form eigener oder angepachteter landwirtschaftlicher Nutzflächen vorhanden sind und deswegen die Entwicklung eines eigenständigen lebensfähigen landwirtschaftlichen Betriebes zu erwarten steht (BFH-Urteile BFH/NV 2001, 1248; 2002, 1642), welche Möglichkeit vorliegend unstreitig bestand.

    Die im Vergleich dazu weniger bedeutsame eigenständige Buchführung und Bilanzierung der streitbefangenen Betriebsstätten (s. dazu BFH, BFH/NV 2001, 1248), die überdies als weiteres Indiz für die eigenständige Führung der Hofstellen F und W die gesonderte Anmeldung der Betriebsinhaber u.a. zur landwirtschaftlichen Krankenkasse, Altersversorgung und Berufsgenossenschaft sowie zur Landwirtschaftskammer ausweist, bestätigt dies zusätzlich.

  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuerpflichtigkeit des Verkaufs von ehemals land- und

    Es ist deshalb für die Frage, was zu einem einheitlichen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört, eine Gesamtwürdigung der betrieblichen Verhältnisse vorzunehmen (BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 48/96, BFH/NV 1997, 749; BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).

    Für das Bestehen von Teilbetrieben ist es erforderlich, dass die einzelnen Betriebsteile Untereinheiten des Gesamtbetriebs in Form von selbständigen Zweigbetrieben darstellen (vgl. nur BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 180/77, BStBl II 1982, 158; BFH-Urteil vom 9. November 1995 IV R 96/93, BFH/NV 1996, 316; BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).

  • BFH, 31.03.2006 - IV B 25/05

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge einer Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes ;

    b) Auch die Aussage des FG, wonach ein das Verpächterwahlrecht begründender selbständiger land- und forstwirtschaftlicher Betrieb auch vorliegt, wenn weder eine Hofstelle noch ein voller Besatz an Wirtschaftsgebäuden und Inventar vorhanden ist, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, gerade für den Fall der hier vorliegenden sog. Stückländereien (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1986 VIII R 26/80, BFHE 148, 524, BStBl II 1987, 342; vom 12. November 1992 IV R 41/91, BFHE 170, 311, BStBl II 1993, 430, und vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398; ebenso für den Fall des Teilbetriebs Senatsurteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248, zu 2.b der Gründe).

    c) Soweit die Klägerin meint, eine gemeinsame Bewirtschaftung und zwei gesonderte Betriebe schlössen einander aus, und darin eine Divergenz zum Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1248 sieht (S. 4 der Beschwerdebegründung), fehlt es an einer Gegenüberstellung abstrakter Rechtsgrundsätze und daher an einer formell ordnungsgemäßen Divergenzrüge.

    Im Übrigen ist die Entscheidung in BFH/NV 2001, 1248 gerade Beleg für die Möglichkeit der Existenz zweier gesonderter Betriebe.

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 55/01

    Abgrenzung landwirtschaftlicher Betrieb/gewerbliche Tierzucht

    Das ist zumindest dann der Fall, wenn die wesentlichen Grundlagen bereits in Form eigener oder angepachteter Nutzflächen vorhanden sind und bei Weiterverfolgung des Aufbauplanes ein selbständiger lebensfähiger Organismus erwartet werden kann (Senatsurteile vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248, vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BFHE 171, 481, BStBl II 1993, 752, und vom 12. September 1991 IV R 14/89, BFHE 165, 518, BStBl II 1992, 134).

    Versteht man mit dem erkennenden Senat unter einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb die zur Erreichung eines arbeits- und produktionstechnischen Zwecks planvoll organisierte Wirtschaftseinheit (so zuletzt Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1248), dann hat der Kläger durch die Zahlung der Pacht und die Arbeit mit dem erworbenen lebenden und toten Inventar erreichen wollen und letztlich auch erreicht, dass die wesentlichen personellen, sachlichen und anderen Arbeitsmittel, die GS eingesetzt hatte, weiter einen unter seiner, des Klägers, Verantwortung und auf seine, des Klägers, Rechnung geführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bildeten.

  • BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06

    Unterbrechung des für die Annahme von Teilbetrieben innerhalb des land- und

    Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass alle Flächen eine wirtschaftliche Einheit bildeten, wenn sie von einer Hofstelle aus bewirtschaftet würden und demselben Eigentümer gehörten (BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).

    Zwar verweist der Kläger dazu auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1248 und vom 9. November 2000 IV R 60/99 (BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101); er rügt jedoch lediglich, dass das FG nicht alle bedeutsamen Umstände erfasst und gegen die Denkgesetze verstoßen habe, weil die von der Landwirtschaftsverwaltung vergebene Betriebsnummer --entgegen der Auffassung des FG-- personen- und nicht betriebsbezogen sei.

  • FG Niedersachsen, 03.03.2004 - 9 K 123/96
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden nicht - mehr - erzielt, nachdem der land- und forstwirtschaftliche Betrieb (vgl. Urteil des BFH vom 29. März 2001 IV R 62/99 , BFH/NV 2001, 248) entsprechend § 14 i.V. mit § 16 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 EStG aufgegeben worden ist.

    Nur soweit forstwirtschaftliche Flächen noch im Eigentum des Klägers verblieben waren, gehen die Beteiligten einvernehmlich davon aus und steht damit außer Streit, daß insoweit ein forstwirtschaftlicher (Rest-Teil-) Betrieb nach den Grundsätzen der Urteile des BFH vom 29. März 2001 IV R 62/99 , BFH/NV 2001, 248, 250, und vom 18. Mai 2000 IV R 28/98 , BFH/NV 2000, 1455, fortbestand und daraus auch noch in den beiden Streitjahren - die von den Beteiligten einvernehmlich bestimmten - Einkünfte aus Forstwirtschaft erzielt worden sind.

  • FG Münster, 13.01.2015 - 1 K 2332/12

    Pensionstierhaltung als Gewerbebetrieb

    Anknüpfend an die Betriebswirtschaftslehre und unter Einbeziehung selbstbewirtschafteter Pachtflächen hat die Rechtsprechung den Begriff des Betriebes einkommensteuerrechtlich ferner als eine auf die Erreichung eines arbeits- und produktionstechnischen Zwecks gerichtete organisatorische Zusammenfassung personeller, sachlicher und anderer Arbeitsmittel zu einer selbständigen Einheit definiert (vgl. insgesamt BFH, Urteile v. 16.11.1978, IV R 191/74, juris; v. 27.10.1983, IV R 217/81, juris; v. 13.10.1988, IV R 136/85, juris; v. 10.04.1997, IV R 48/96, juris; v. 29.03.2001, IV R 62/99, juris; v. 19.07.2011, IV R 10/09, juris).
  • FG Münster, 02.04.2012 - 4 K 4247/10

    Erlass von Einkommensteuer hinsichtlich des Veräußerungsgewinns aus einer

    Ein solcher Teilbetrieb setzt einen organisatorisch mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Betriebsteil voraus; er muss für sich lebensfähig sein (BFH-Urteil vom 29.03.2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248).
  • FG Münster, 21.06.2006 - 10 K 4260/05

    Veräußerung eines Milchlieferungsrechts nicht begünstigt

    Die eigene Hofstelle, das eigene Personal und besonderes Anlagevermögen sind für die geforderte Selbständigkeit in aller Regel weit gewichtiger als z. B. die eigene Buchführung, die eigene Gewinnermittlung oder eigene Abnehmer, wenn diese auch ein gewichtiges Indiz für einen Teilbetrieb sein können (BFH-Urteil vom 29.03.2001 IV R 62/99, BFH/NV 2001, 1248 m.w.N. zur Rspr.).
  • FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 9 K 74/12

    Vorliegen eines Teilbetriebs bei einer im Rahmen eines landwirtschaftlichen

  • FG Niedersachsen, 22.02.2011 - 8 K 35/08

    Bei der Ermittlung des Unterschiedesbetrages nach § 5a Abs. 4

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.09.2002 - 4 K 3449/98

    Veräußerung eines Geschäftsbereichs als Teilbetriebsveräußerung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht