Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.07.2001

Rechtsprechung
   BFH, 11.07.2001 - XI B 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11410
BFH, 11.07.2001 - XI B 35/00 (https://dejure.org/2001,11410)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2001 - XI B 35/00 (https://dejure.org/2001,11410)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - XI B 35/00 (https://dejure.org/2001,11410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1595
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.09.1991 - VIII B 41/91

    Anrechnung von Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nur bei Vorlage der in §§

    Auszug aus BFH, 11.07.2001 - XI B 35/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist einer Sache grundsätzliche Bedeutung beizumessen, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung des Rechts berührt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924).
  • BFH, 04.10.1996 - VIII B 12/96

    Erzielung von Veräußerungsgewinnen von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen

    Auszug aus BFH, 11.07.2001 - XI B 35/00
    Hierfür muss die Beschwerde insbesondere darlegen, dass die Befassung des BFH mit altem Recht im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung von Verwaltung und Gerichten in einer nicht völlig unerheblichen Anzahl von Fällen geboten ist (BFH-Beschluss vom 4. Oktober 1996 VIII B 12/96, BFH/NV 1997, 347).
  • BFH, 27.02.1991 - II B 27/90

    Keine Revisionzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei nicht stichhaltigen

    Auszug aus BFH, 11.07.2001 - XI B 35/00
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (BFH-Beschluss vom 27. Februar 1991 II B 27/90, BFHE 163, 495, BStBl II 1991, 465).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 12.07.2001 - XI B 24/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13426
BFH, 12.07.2001 - XI B 24/01 (https://dejure.org/2001,13426)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2001 - XI B 24/01 (https://dejure.org/2001,13426)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - XI B 24/01 (https://dejure.org/2001,13426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1595
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 75/93

    Betriebsaufspaltung: Lagerhalle als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 12.07.2001 - XI B 24/01
    Da eine Revisionszulassung wegen Verfahrensfehler zudem nur zulässig ist, wenn die Vorentscheidung auf diesem beruhen kann, hätten sich die Kläger auch mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur sachlichen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung auseinander setzen müssen (vgl. z.B. zu einer Lagerhalle als wesentliche Betriebsgrundlage BFH-Urteil vom 19. Juli 1994 VIII R 75/93, BFH/NV 1995, 597).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht