Rechtsprechung
   BFH, 02.11.2000 - X B 86/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11052
BFH, 02.11.2000 - X B 86/00 (https://dejure.org/2000,11052)
BFH, Entscheidung vom 02.11.2000 - X B 86/00 (https://dejure.org/2000,11052)
BFH, Entscheidung vom 02. November 2000 - X B 86/00 (https://dejure.org/2000,11052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordnungsgemäße Darlegung - Beweiswürdigung - Treu und Glauben - Verfahrensmängel - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 155; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 162 Abs. 1; ; ZPO § 160 Abs. 3 Nr. 4; ; ZPO § 160a; ; ZPO § 162 Abs. 2 Satz 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 94, 115 Abs. 2, 3
    NZB; Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X B 86/00
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X B 86/00
    Im Übrigen sind die Grundsätze der Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, und vom 18. Dezember 1998 X B 95/98, BFH/NV 1999, 811).
  • BFH, 18.12.1998 - X B 95/98

    NZB; Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X B 86/00
    Im Übrigen sind die Grundsätze der Beweiswürdigung revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, und vom 18. Dezember 1998 X B 95/98, BFH/NV 1999, 811).
  • BFH, 18.08.1993 - II B 46/93
    Auszug aus BFH, 02.11.2000 - X B 86/00
    Der Kläger muss vielmehr innerhalb der Beschwerdefrist (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) konkret auf die Rechtsfrage und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (z.B. Beschluss des BFH vom 18. August 1993 II B 46/93, BFH/NV 1994, 216).
  • BFH, 28.06.2022 - I R 43/18

    Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen

    Insbesondere fehlt eine Darlegung des FA, inwiefern die Entscheidung des FG auf der unterlassenen Antragsverlesung beruht (vgl. allgemein Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.01.1995 - IV R 54/93, BFHE 177, 18, BStBl II 1995, 473; BFH-Beschluss vom 02.11.2000 - X B 86/00, BFH/NV 2001, 475 zu einer nicht verlesenen Zeugenaussage; s.a. Brandis in Tipke/Kruse, § 94 FGO Rz 11, m.w.N.), zumal kein Streit besteht, dass die vom FG protokollierten Anträge den Willen der Klägerin zutreffend wiedergeben.
  • BFH, 30.05.2001 - X B 7/01

    Schätzungsbescheide - Korrekturbescheide - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist nur dargetan i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F., soweit die Kläger in ihrer Beschwerdebegründung substantiiert und in sich schlüssig eine konkrete, in diesem Verfahren entscheidungserhebliche Rechtsfrage herausgearbeitet haben, an deren Klärung ein allgemeines, über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendes Interesse besteht (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1999 X B 10/99, BFH/NV 2000, 434, und vom 2. November 2000 X B 86/00, BFH/NV 2001, 475; Gräber, a.a.O., Rz. 7 ff. und 61 f.).

    Die Rüge mangelnder Sachaufklärung ist nicht ordnungsgemäß erhoben, weil offen bleibt, welche aus der materiell-rechtlichen Sicht des FG entscheidungserheblichen Umstände genau noch hätten aufgeklärt werden müssen und inwiefern dann die Sachentscheidung anders hätte ausfallen können (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 475; vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478, 479; vom 29. November 2000 I B 8/00 BFH/NV 2001, 624; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 38).

  • BFH, 13.05.2015 - I B 64/14

    Technisch fehlgeschlagene Aufzeichnung von Zeugenaussagen - Richterablehnung nach

    In der Rüge muss allerdings dargelegt werden, inwiefern der Protokollierungsfehler für die Entscheidung ursächlich geworden ist (Stöcker in Beermann/Gosch, FGO § 94 Rz 57, m.w.N.; Wieczorek/Schütze/ Smid, ZPO, Bd. 2, 3. Aufl., § 160a Rz 6; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2000 X B 86/00, BFH/NV 2001, 475).
  • BFH, 27.04.2001 - V B 197/00

    Volkseigentum - Grundstück - Treuhandanstalt - Grunderwerbsteuer - Umsatzsteuer -

    Dabei sind nur Zulassungsgründe zu beachten, die innerhalb der Frist für die Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO) den Anforderungen entsprechend dargelegt und bezeichnet worden sind (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 2. November 2000 X B 86/00, BFH/NV 2001, 475).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht