Weitere Entscheidungen unten: BFH, 28.07.2000 | BFH, 28.07.2000

Rechtsprechung
   BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3284
BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00 (https://dejure.org/2000,3284)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2000 - IX B 75/00 (https://dejure.org/2000,3284)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2000 - IX B 75/00 (https://dejure.org/2000,3284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdebegründung - Abziehbarkeit von Werbungskosten - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Unterschiedliche Bewertungskriterien - Entschluss zur Einkunftserzielung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 58
  • BFH/NV 2001, 585
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00
    Der BFH hat in zahlreichen Entscheidungen, die das Finanzgericht (FG) zu einem großen Teil seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, zur Frage der Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat auch entschieden, dass sowohl hinsichtlich des wirtschaftlichen als auch des zeitlichen Zusammenhangs starre Regeln für die Gewichtung der einzelnen Umstände bei der tatrichterlichen Würdigung abzulehnen sind (in BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88

    Anerkennung von Werbungskosten, Absetzungen für Abnutzung und Schuldzinsen bei

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00
    Der BFH hat in zahlreichen Entscheidungen, die das Finanzgericht (FG) zu einem großen Teil seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, zur Frage der Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92

    Rechtmäßigkeit der Ansetzung eines Nutzungswertes für eine selbstgenutzte Wohnung

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00
    Der BFH hat in zahlreichen Entscheidungen, die das Finanzgericht (FG) zu einem großen Teil seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, zur Frage der Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00
    Der BFH hat in zahlreichen Entscheidungen, die das Finanzgericht (FG) zu einem großen Teil seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, zur Frage der Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00
    Hierzu muss er substantiiert darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die bereits höchstrichterlich beantwortete Frage umstritten sei, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben würden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985, m.w.N., ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    a) Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, und BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Es entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ob im Einzelfall Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt und ist bei seiner tatrichterlichen Würdigung nicht an starre Regeln für das Gewichten einzelner Umstände gebunden (BFH-Urteile vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37, unter II. 2. c; in BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 585).

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Dieser erforderliche Zusammenhang ist z.B. gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen belegen lässt, durch die Errichtung oder den Erwerb eines Gebäudes und dessen anschließende Vermietung und Verpachtung auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Gebäudes einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 70/82, BFH/NV 1986, 334) und dieser Entschluss nicht wieder aufgegeben worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 5 K 763/15

    Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach Kauf eines

    Der wirtschaftliche Zusammenhang ist unter anderem gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 09.10.2008 IX R 54/07, BFH/NV 2009, 150 und vom 11.01.2005 IX R 15/03, BStBl II 2005, 477, m.w.N.) und dieser Entschluss nicht wieder aufgegeben worden ist (BFH-Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).
  • FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften trotz längerem Leerstand (§§

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung könnten als vorab entstandene Werbungskosten nur abgezogen werden, wenn der Entschluss zur Einkunftserzielung endgültig gefasst und später nicht wieder weggefallen sei (BFH vom 21. September 2000, BFH/NV 2001 S. 585; vom 19. August 2002 IX B 190/01, BFH/NV 2003, 147).
  • BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02

    Einkünfteerzielungsabsicht

    Zwar hat der Senat in mehreren Entscheidungen zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung ausgeführt, der Entschluss zur Einkünfteerzielungsabsicht dürfe später nicht wieder weggefallen sein (BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N., und Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528).
  • FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten;

    Werden daher Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann - als vorab - entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (BFH-Urteile vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030; vom 04.06.1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761, und vom 14.02.1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051, sowie BFH - Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (BFH-Urteile vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610 unter 2.; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484 unter II. 1.) und dieser Entschluss später nicht wieder weggefallen ist (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung

    Aufwendungen für ein (noch) nicht vermietetes Objekt können aber nur dann berücksichtigt werden, wenn anhand der objektiven Umstände festzustellen ist, dass der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkunftserzielung endgültig gefasst und später nicht wieder aufgegeben hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).
  • FG Köln, 28.04.2009 - 8 K 1214/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung bzw. ein leerstehendes Haus können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen hat, daraus Vermietungseinkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 04.06.1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761 und BFH-Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585 m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05

    Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung

    Sowohl hinsichtlich des wirtschaftlichen als auch des zeitlichen Zusammenhangs sind starre Regeln für die Gewichtung der einzelnen Umstände bei der tatrichterlichen Würdigung abzulehnen (vgl. BFH- Urteile IX R 30/89, a. a. O. ; BFH- Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).
  • BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01

    NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK

  • BFH, 19.08.2002 - IX B 189/01

    Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten - Einkünften aus Vermietung

  • BFH, 29.10.2002 - VIII B 125/01

    Schuldzinsen als Werbungskosten

  • FG Baden-Württemberg, 05.09.2002 - 5 K 203/01

    Vermietungsabsicht bei einer zunächst leerstehenden und später zu eigenen

  • FG Nürnberg, 05.03.2009 - VII 98/03

    Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit - Änderung nach § 173 AO trotz

  • FG Thüringen, 03.11.2010 - 3 K 285/10

    Nachweis der Vermietungsabsicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2000 - X B 18, 19/00, X B 18/00, X B 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10057
BFH, 28.07.2000 - X B 18, 19/00, X B 18/00, X B 19/00 (https://dejure.org/2000,10057)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2000 - X B 18, 19/00, X B 18/00, X B 19/00 (https://dejure.org/2000,10057)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2000 - X B 18, 19/00, X B 18/00, X B 19/00 (https://dejure.org/2000,10057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verletzung von Mitwirkungspflichten - Schätzungsbefugnis - Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 79b Abs. 3; ; AO § 162; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2
    Richterablehnung als Revisionsgrund; Divergenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.11.1999 - IV B 140/98

    Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 18/00
    Unstatthaft ist das Beschwerdevorbringen außerdem, soweit es Vorwürfe gegen die Unparteilichkeit eines Richters wieder aufgreift, die einem anderen Verfahren zugewiesen und in diesem abschließend behandelt worden sind (BFH-Beschluss vom 10. November 1999 IV B 140/98, BFH/NV 2000, 584).
  • BFH, 25.10.1999 - X B 53/99

    Unzureichende Sachaufklärung; Entscheidungserheblichkeit bei doppelter Begründung

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 18/00
    Schließlich wäre es für die ordnungsgemäße Erhebung einer Sachaufklärungsrüge unerlässlich gewesen, die Entscheidungserheblichkeit der nach Meinung des Klägers nicht bzw. unzureichend aufgeklärten (konkret zu benennenden) Tatsachen im Einzelnen genau darzutun (näher dazu Senatsbeschluss vom 25. Oktober 1999 X B 53/99, BFH/NV 2000, 468; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 65 und § 120 Rz. 38 ff.).
  • BFH, 18.11.1998 - X B 78/98

    Verfahrensmängel; Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 18/00
    In diesem Verfahren von vornherein nicht gehört werden kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit Einwänden, die allein gegen die Richtigkeit der angefochtenen Urteile gerichtet sind (s. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 1998 X B 78/98, BFH/NV 1999, 651; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 18/00
    Gehört werden kann der Kläger mit einer solchen Rüge in diesem Verfahren nur, soweit er nicht --mit der Beschränkung auf einen Sachantrag-- wirksam hierauf verzichtet hat (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschlüsse vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, und vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 37 f., m.w.N.) und soweit seine Einwände nicht in Wirklichkeit materielles Recht, d.h. u.a. die Beweiswürdigung (Senat in BFH/NV 1999, 1236; Gräber, a.a.O., Rz. 27 f., m.w.N.), betreffen.
  • BFH, 04.02.2000 - VIII B 65/98

    Sachaufklärungsrüge; grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 18/00
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen.
  • BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98

    Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 18/00
    Gehört werden kann der Kläger mit einer solchen Rüge in diesem Verfahren nur, soweit er nicht --mit der Beschränkung auf einen Sachantrag-- wirksam hierauf verzichtet hat (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschlüsse vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, und vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 37 f., m.w.N.) und soweit seine Einwände nicht in Wirklichkeit materielles Recht, d.h. u.a. die Beweiswürdigung (Senat in BFH/NV 1999, 1236; Gräber, a.a.O., Rz. 27 f., m.w.N.), betreffen.
  • BFH, 10.11.1999 - X B 20/99

    Erlass von Säumniszuschlägen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 18/00
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen.
  • BFH, 26.08.1998 - X B 78/97

    NZB; Zulassungsgründe; Schätzungsbescheide

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 18/00
    Es wird nicht erkennbar, zu welchen tragenden Gründen welcher Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts genau das angefochtene FG-Urteil in Widerspruch stehen soll (zum Erfordernis der Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze in diesem Zusammenhang z.B. BFH-Beschluss vom 26. August 1998 X B 78/97, BFH/NV 1999, 479; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 63, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

    Verfassungsrechtlich nicht geboten ist hingegen die Übernahme des Bundeswahlrechts (vgl. BVerfGE 99, 1 ; VerfGH Brandenburg, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 19/00 -, juris, Rn. 26; Dreier, in: ders., GG, 3. Aufl. 2015, Art. 28 Rn. 61; Engels, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 28 Rn. 19).
  • VerfGH Thüringen, 03.05.2017 - VerfGH 52/16

    Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf

    Daneben ist der Thüringer Verfassungsgerichtshof auch befugt, eine auf bundesrechtlicher Grundlage in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangene Entscheidung eines Thüringer Gerichts dann aufzuheben, wenn diese das ihr zugrunde liegende materielle Recht in einer völlig unvertretbaren, gesetzesfremden Weise angewendet hat und damit willkürlich war (ThürVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2001 - 03/99, S. juris Rn. 20 ff.; Beschluss vom 15. März 2001 - 19/00, S. 9f des amtlichen Umdrucks - Beschluss vom 12. November 2002 - 12/02, juris Rn. 15; Beschluss vom 16. August 2007 - 25/05 -, juris Rn. 28, m. w. N.).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - LVerfG 1/23

    Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl 2022 erfolglos

    (vgl. zu letzterem: VerfG Brandenburg, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 19/00 -, LVerfGE 11, 148 ff, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Dem Senat liegen die den Kläger betreffenden Ausländerakten der Stadt Mannheim (1 Band), die Akten des Regierungspräsidiums Karlsruhe (1 Band), die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (11 K 3521/00), die Strafakten des Amtsgerichts Mannheim (- 2 Ls 304 Js 1436/00 - AK 19/00 -) sowie das Vollstreckungsheft der Staatsanwaltschaft Mannheim (- 902 VRs 304 Js 1436/00 - ) vor.
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/08

    Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren

    Stand wegen des öffentlichen Interesses an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl nicht in Betracht kommt (BbgVerfG, Urt. v. 12.10.2000 - 19/00 - juris, Rz. 20; Aderhold in: Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl., 2005, § 48 Rdnr. 34; Schmidt-Bleibtreu in: Maunz u.a. [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 48 Rdnr. 35).
  • BFH, 15.04.2003 - I B 81/02

    NZB: vGA - Verkauf unter Preis

    Denn die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zählt aus revisionsrechtlicher Sicht zum Bereich des materiellen Rechts (BFH-Beschlüsse vom 17. September 1999 III B 44/99, BFH/NV 2000, 333; vom 28. Juli 2000 X B 18 und 19/00, BFH/NV 2001, 58; Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz. 31, m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03

    Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung -

    Daneben hält sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für befugt, eine auf bundesrechtlicher Grundlage in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangene Entscheidung eines Thüringer Gerichts dann aufzuheben, wenn diese das ihr zugrunde liegende Recht in einer völlig unvertretbaren, gesetzesfremden Weise anwendet und damit willkürlich ist (ThürVerfGH Beschluß vom 11. Januar 2001, VerfGH 3/99; Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 19/00; Beschluß vom 17. Oktober 2002, VerfGH 12/01).
  • OVG Bremen, 22.05.2008 - St 1/08

    Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren

    Soweit sie sich geäußert hat, geht die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung jedoch auch dort davon aus, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des öffentlichen Interesses an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl nicht in Betracht kommt (BbgVerfG, Urt. v. 12.10.2000 - 19/00 - juris, Rz. 20; Aderhold in: Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl., 2005, § 48 Rdnr. 34; Schmidt-Bleibtreu in: Maunz u.a. [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 48 Rdnr. 35).
  • VG Saarlouis, 05.12.2007 - 5 K 724/07

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung zum Anbau eines Pfandraumes an einem

    Der Lebensmittelmarkt wurde aufgrund des Bauscheines der Beklagten vom 24.05.2000 - 19/00 - errichtet, gegen den der Kläger den Rechtsweg beschritten hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2000 - X B 19/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18529
BFH, 28.07.2000 - X B 19/00 (https://dejure.org/2000,18529)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2000 - X B 19/00 (https://dejure.org/2000,18529)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2000 - X B 19/00 (https://dejure.org/2000,18529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Mitwirkungspflichten - Sachaufklärungsrüge - Nichtbeachtung gesetzlicher Erklärungspflichten - Schätzungsbefugnis - Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 79b Abs. 1; ; FGO § 79b Abs. 3; ; AO § 162; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.11.1999 - IV B 140/98

    Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Unstatthaft ist das Beschwerdevorbringen außerdem, soweit es Vorwürfe gegen die Unparteilichkeit eines Richters wieder aufgreift, die einem anderen Verfahren zugewiesen und in diesem abschließend behandelt worden sind (BFH-Beschluss vom 10. November 1999 IV B 140/98, BFH/NV 2000, 584).
  • BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98

    Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Gehört werden kann der Kläger mit einer solchen Rüge in diesem Verfahren nur, soweit er nicht --mit der Beschränkung auf einen Sachantrag-- wirksam hierauf verzichtet hat (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschlüsse vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, und vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 37 f., m.w.N.) und soweit seine Einwände nicht in Wirklichkeit materielles Recht, d.h. u.a. die Beweiswürdigung (Senat in BFH/NV 1999, 1236; Gräber, a.a.O., Rz. 27 f., m.w.N.), betreffen.
  • BFH, 26.08.1998 - X B 78/97

    NZB; Zulassungsgründe; Schätzungsbescheide

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Es wird nicht erkennbar, zu welchen tragenden Gründen welcher Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts genau das angefochtene FG-Urteil in Widerspruch stehen soll (zum Erfordernis der Gegenüberstellung abstrakter Rechtssätze in diesem Zusammenhang z.B. BFH-Beschluss vom 26. August 1998 X B 78/97, BFH/NV 1999, 479; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 63, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1999 - X B 53/99

    Unzureichende Sachaufklärung; Entscheidungserheblichkeit bei doppelter Begründung

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Schließlich wäre es für die ordnungsgemäße Erhebung einer Sachaufklärungsrüge unerlässlich gewesen, die Entscheidungserheblichkeit der nach Meinung des Klägers nicht bzw. unzureichend aufgeklärten (konkret zu benennenden) Tatsachen im Einzelnen genau darzutun (näher dazu Senatsbeschluss vom 25. Oktober 1999 X B 53/99, BFH/NV 2000, 468; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 65 und § 120 Rz. 38 ff.).
  • BFH, 22.03.1999 - X B 142/98

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Gehört werden kann der Kläger mit einer solchen Rüge in diesem Verfahren nur, soweit er nicht --mit der Beschränkung auf einen Sachantrag-- wirksam hierauf verzichtet hat (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschlüsse vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, und vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 37 f., m.w.N.) und soweit seine Einwände nicht in Wirklichkeit materielles Recht, d.h. u.a. die Beweiswürdigung (Senat in BFH/NV 1999, 1236; Gräber, a.a.O., Rz. 27 f., m.w.N.), betreffen.
  • BFH, 18.11.1998 - X B 78/98

    Verfahrensmängel; Sachverständigengutachten

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    In diesem Verfahren von vornherein nicht gehört werden kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mit Einwänden, die allein gegen die Richtigkeit der angefochtenen Urteile gerichtet sind (s. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 1998 X B 78/98, BFH/NV 1999, 651; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 58 und 62, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1999 - X B 20/99

    Erlass von Säumniszuschlägen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen.
  • BFH, 04.02.2000 - VIII B 65/98

    Sachaufklärungsrüge; grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen.
  • BFH, 11.11.1999 - III B 40/99

    PKH; Aussicht auf Erfolg; mutwillige Rechtsverfolgung

    Auszug aus BFH, 28.07.2000 - X B 19/00
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) hat der Kläger ebenfalls nicht in der gebotenen Weise dargelegt: Statt ein bestimmtes Rechtsproblem herauszuarbeiten, dessen Lösung von über das Interesse der Beteiligten am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichendem, allgemeinem Interesse, zudem klärungsbedürftig und in diesem Verfahren klärungsfähig ist (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. November 1999 X B 20/99, BFH/NV 2000, 722, und vom 4. Februar 2000 VIII B 65/98, BFH/NV 2000, 600; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 7 ff. und 61 f.), hat er sich darauf beschränkt, eine vom gewünschten Prozessausgang geprägte Suggestivfrage --zur Schätzungsbefugnis des FA nach Beschlagnahme der Buchführungsunterlagen des Klägers-- aufzuwerfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht