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   BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97   

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https://dejure.org/2000,7506
BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97 (https://dejure.org/2000,7506)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2000 - IX R 11/97 (https://dejure.org/2000,7506)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - IX R 11/97 (https://dejure.org/2000,7506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Selbstnutzung einer Wohnung - Vermietung einer Wohnung - Ergänzungspfleger - Leihvertrag mit Kind - Kind als Vermieter - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Gesicherte Rechtsposition - Gestaltungsmissbrauch - Steuerminderung - ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Einkünftezurechnung; Gestaltungsmißbrauch; Leihvertrag; Nahe Angehörige

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 586
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97
    Die Klägerin hat sich danach in wesentlichen Punkten nicht an die vertragliche Vereinbarung mit ihrem Sohn gehalten und damit Hauptpflichten des Leihvertrages nicht eingehalten (vgl. zur Verletzung der Hauptpflichten eines Vertrages Senatsurteil vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, zu 1., BStBl II 1998, 349); gegen die Behandlung der Zahlung von 700 DM an den Sohn als Zuwendung an eine unterhaltsberechtigte Person gemäß § 12 Nr. 2 EStG bestehen danach keine Bedenken.
  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 149/75

    Zur Frage der Bauherreneigenschaft

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97
    Abgesehen davon, dass die zivilrechtliche Wirksamkeit des Leihvertrags zweifelhaft ist, weil er auf einen Zeitraum zurückbezogen wurde, in dem der Sohn noch nicht geboren war, kann er für die Zeit vor dem 9. November 1992 steuerrechtlich bereits deshalb keine Wirkung entfalten, weil die Verwirklichung eines Steuertatbestandes nicht rückwirkend geändert werden kann (BFH-Urteil vom 22. April 1980 VIII R 149/75, BFHE 130, 391, 396, BStBl II 1980, 441).
  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 205/80

    Einkünfte bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97
    Da ferner nicht ersichtlich ist, wann die Mieter die Mitteilung der Klägerin über den Vermieterwechsel unterschrieben haben, steht auch nicht fest, ob im Streitjahr darüber eine Einigung zustande gekommen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 26. April 1983 VIII R 205/80, BFHE 138, 242, BStBl II 1983, 502).
  • BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92

    Zuwendungsmißbrauch zugunsten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97
    Zu Recht geht das FG zunächst davon aus, dass auch die zeitlich begrenzte Überlassung einer Wohnung von den Eltern an ihre Kinder zur Nutzung mit steuerrechtlicher Wirkung möglich ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, zur schuldrechtlichen Verpflichtung; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299, zur zeitlich begrenzten Einräumung eines Nießbrauchsrechts; vgl. ferner Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24. Juli 1998, BStBl I 1998, 914 Tz. 7).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97
    Voraussetzung der steuerrechtlichen Anerkennung eines Vertrages ist daher, dass er bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (Senatsurteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224, m.w.N.).
  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 128/78

    Zurechnung der Einkünfte beim Bruttonießbrauch - Keine Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97
    Zu Recht geht das FG zunächst davon aus, dass auch die zeitlich begrenzte Überlassung einer Wohnung von den Eltern an ihre Kinder zur Nutzung mit steuerrechtlicher Wirkung möglich ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, zur schuldrechtlichen Verpflichtung; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299, zur zeitlich begrenzten Einräumung eines Nießbrauchsrechts; vgl. ferner Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24. Juli 1998, BStBl I 1998, 914 Tz. 7).
  • BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Nichtverheirateten

    Auszug aus BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97
    Zu Recht geht das FG zunächst davon aus, dass auch die zeitlich begrenzte Überlassung einer Wohnung von den Eltern an ihre Kinder zur Nutzung mit steuerrechtlicher Wirkung möglich ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122, zur schuldrechtlichen Verpflichtung; vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299, zur zeitlich begrenzten Einräumung eines Nießbrauchsrechts; vgl. ferner Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24. Juli 1998, BStBl I 1998, 914 Tz. 7).
  • FG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 11 K 2951/15

    Anwendungsbereich des § 42 AO bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

    Sie ist steuerlich anzuerkennen, wenn - was hinsichtlich des hier zu beurteilenden Zuwendungsnießbrauchs der Fall ist - die zugrundeliegende Vereinbarung zivilrechtlich gültig ist und in ihrer Gestaltung wie auch in ihrer Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (z.B. BFH, Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 11/97, BFH/NV 2001, 586, zur leihweisen Überlassung eines Vermietungsobjektes; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, § 2 Rn. 56; Kulosa in Schmidt, EStG, § 21 Rn. 72).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 97/00

    EStG § 20; AO 1977 § 42 Satz 1; KStG § 8 Abs. 1

    Entsprechendes gilt bei der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung und deren anschließender Vermietung durch den Nutzungsberechtigten (BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122; vom 10. Oktober 2000 IX R 11/97, BFH/NV 2001, 586).
  • FG Münster, 08.05.2001 - 1 K 5312/98

    Wohnungsvermietung an eigenes Kind

    Vielmehr können im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der objektiven Gegebenheiten darüber hinaus noch andere Sachverhaltsmerkmale eine Rolle spielen und zu berücksichtigen sein (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2000 IX R 11/97 nv; vom 21.11.2000 IX R 73/97 nv und BFH-Beschluß vom 10.08.2000 IX B 67/2000 BFH/NV 2001 S. 159 ).
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