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   BFH, 27.04.2000 - I B 114/99   

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https://dejure.org/2000,4351
BFH, 27.04.2000 - I B 114/99 (https://dejure.org/2000,4351)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2000 - I B 114/99 (https://dejure.org/2000,4351)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2000 - I B 114/99 (https://dejure.org/2000,4351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit in Spanien - Vorstandsbezüge - Steuerfreiheit von Bezügen - Vermeidung der Doppelbesteuerung - Verhinderung der Steuerverkürzung

  • Judicialis

    FGO § 68; ; FGO § 68 Satz 2; ; FGO § 68 Satz 3; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 8

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 6
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.01.1995 - IX R 22/94

    Jahresfrist für Antrag auf Klageänderung gem. § 68 FGO nach unterlassenem Hinweis

    Auszug aus BFH, 27.04.2000 - I B 114/99
    Im letztgenannten Verfahren fehlte es mithin an einer ordnungsgemäßen Belehrung gemäß § 68 Satz 3 FGO, weshalb hier eine Jahresfrist lief (BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 22/94, BFHE 176, 315, BStBl II 1995, 328; Gräber/von Groll, a.a.O., § 68 Rz. 21, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1999 - I R 64/98

    Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BFH, 27.04.2000 - I B 114/99
    Diese Definition des "Arbeitgebers" ist nicht notwendig identisch mit derjenigen des Lohnsteuerrechts (Senatsurteil vom 24. März 1999 I R 64/98, BStBl II 2000, 41), weshalb aus doppelbesteuerungsrechtlicher Sicht die Bezüge für die Tätigkeit in Spanien nicht schon deshalb "von der" und "für die" A gezahlt worden sind, weil diese sie tatsächlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung an den Antragsteller ausgezahlt hat.
  • BFH, 29.01.1986 - I R 109/85

    Arbeitgeber - DBA-Schweden - Im Ausland ansässige Person - Inländische

    Auszug aus BFH, 27.04.2000 - I B 114/99
    Hiernach ist Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsrechts im Zweifel derjenige Unternehmer, der die Vergütungen für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt (Senatsurteile vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, 6; vom 29. Januar 1986 I R 109/85, BFHE 146, 141, BStBl II 1986, 442).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus BFH, 27.04.2000 - I B 114/99
    Hiernach ist Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsrechts im Zweifel derjenige Unternehmer, der die Vergütungen für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt (Senatsurteile vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, 6; vom 29. Januar 1986 I R 109/85, BFHE 146, 141, BStBl II 1986, 442).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII B 101/94

    Anerkennung von ausgewiesenen Beträgen durch eingesetzte Subunternehmer als

    Auszug aus BFH, 27.04.2000 - I B 114/99
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geboten, einen nach Antragstellung ergangenen Änderungsbescheid gemäß § 68 FGO in das Verfahren einzuführen (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 1994 VIII B 101/94, BFH/NV 1995, 611; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 68 Rz. 4).
  • FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 53/97

    Arbeitgeber im Sinne des DBA Frankreich; Besteuerung von Vorstandsmitgliedern;

    Die Bezüge des Klägers als Mitglied des Vorstandes bzw. Geschäftsführer sowohl der ... als auch der ... gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.S. des Art. 13 DBA-Frankreich (BFH-Beschluss vom 27. April 2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6 ; BFH-Urteil vom 13. Januar 1975 VI R 230/71, BStBl II 1975, 338; Wassermeyer in: Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 15 MA Rn. 65a und 66; Art. 13 Abs. 7 DBA-Frankreich).

    a) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1994 I R 67/93, BStBl II 1995, 95; BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1998 I B 45/98 BFH/NV 1999, 751 ; in BFH/NV 2001, 6 , Internationales Steuerrecht - IStR - 2000, 568), der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat (BMF-Schreiben vom 5. Juli 1995 IV C 5 - S 3100 - 73/95, BStBl I 1995, 373), richtet sich die Entscheidung (von Ausnahmen im Anwendungsbereich des DBA-Schweiz 1931/1959 abgesehen), in welchem Staat eine unselbständige Arbeit ausgeübt wird, bei Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern nach dem tatsächlichen Tätigkeitsort (BFH-Beschluss vom 22. Mai 1997 I B 117/96, BFH/NV 1998, 18).

    Da damit die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 4 Nrn. 1-3 DBA-Frankreich nicht kumulativ (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 6 . in IStR 2000, 568) vorliegen, verbleibt es beim französischen Besteuerungsrecht mit der Folge, dass die Einkünfte des Klägers von deutschen Steuern freigestellt sind (unter Progressionsvorbehalt; Art. 20 Abs. 1 Buchstabe a Satz 2 DBA-Frankreich i.V.m. § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG 1993).

    Entscheidend ist deshalb allein, dass die vom Kläger in Frankreich ausgeübte Tätigkeit der Muttergesellschaft der ... der ... in Frankreich und nicht deren in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Tochtergesellschaft, der ... zuzuordnen ist und die Vergütung deshalb (anteilig) wirtschaftlich "für" sie gezahlt worden ist (Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 Alternative 2 DBA-Frankreich; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 6 . IStR 2000, 568).

    Ein Unternehmen hat die Lohnkosten auch dann wirtschaftlich getragen, wenn sie ihm als verbundenem Unternehmen im Fall einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung (unter Beachtung der Grundsätze des dealing-at-arm's-length, Art. 4 DBA-Frankreich; - Fremdvergleich - vgl. hierzu: Vogel, DBA, Kommentar, 2. Aufl., Art. 7 Rn. 84 f.) im Rahmen einer Umlage in Rechnung gestellt werden (BFH-Urteil in BStBl II 1988, 819; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 6 ; anderer Auffassung: Kempermann in: Flick/Wassermeyer/Wingert/Kempermann, DBA Deutschland-Schweiz, Art. 15 Tzn. 50 und 52f, Kramer in: Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 13 DBA-Frankreich, Art. 13 Rdnr. 53; Viegener, Internationale Wirtschafts-Briefe Fach 5 Frankreich Gruppe 2 S. 834; Vogel, a.a.O., Art. 15 Rdnr. 28).

    Des weiteren entnimmt der erkennende Senat den Rechtsgrundsätzen im BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 6 , IStR 2000, 568 (vgl. im Übrigen: BFH-Urteil in BStBl II 1995, 95), dass die ... im Streitfall "ohne weiteres" wirtschaftlicher Arbeitgeber des Klägers hinsichtlich der hier in Rede stehenden Vergütung war, weil der Kläger seine diesbezügliche Tätigkeit als Mitglied der Geschäftsleitung der ... ausgeübt hatte: Aus diesem Grunde ist die ... aus doppelbesteuerungsrechtlicher Sicht als Arbeitgeberin zu beurteilen und deshalb - weil die ... im Tätigkeitsstaat Frankreich ansässig ist - die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 DBA-Frankreich für ein deutsches Besteuerungsrecht nicht erfüllt sind.

  • BFH, 23.02.2005 - I R 46/03

    Besteuerungsrecht nach DBA-Spanien bei konzerninterner Arbeitnehmerentsendung

    Die Vorschrift bezieht sich vielmehr nur auf Vergütungen, die speziell für die Mitwirkung in einem der dort genannten Gremien gezahlt werden; es ist nicht zulässig, ein für eine Gesamttätigkeit gezahltes einheitliches Entgelt aufzuspalten und anteilig Art. 16 DBA-Spanien zuzuordnen (Senatsbeschluss vom 27. April 2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 16 MA Rz. 18).
  • FG München, 11.12.2002 - 1 K 1195/99

    Anforderungen an den "wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff" bei Anwendung der

    Diese Definition ist nicht notwendig identisch mit derjenigen des Lohnsteuerrechts (BFH-Urteil vom 24.3.1999 I R 64/98, BFHE 190, 79 , BStBl II 2000, 41), weshalb aus doppelbesteuerungsrechtlicher Sicht die laufenden Bezüge des Kl anlässlich seiner Auslandstätigkeiten nicht schon deshalb "von der" und "für die" M-GmbH gezahlt wurden, weil diese sie tatsächlich in eigenem Namen und für eigene Rechnung auszahlte (vgl. BFH-Beschluss vom 24.7.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6 ).

    Das Erfordernis besonderer Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und unselbständig Tätigen belegt jedoch die neuere Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 24.7.2000 in BFH/NV 2001, 6 ).

    Nach einer im Schrifttum vertretenen Ansicht findet auch dann kein Verzicht des Tätigkeitsstaates statt, wenn die Vergütungen zwar nicht von einem in seinem Gebiet ansässigen Arbeitgeber, aber von einem dort ansässigen Dritten wirtschaftlich getragen werden und damit gleichfalls das Steueraufkommen dieses Staates gemindert wird (vgl. Kempermann in Flick/Wassermeyer/Wingert, Art. 15 Anm. 50, Vogelgesang in Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen, DBA, OECD-MA, Art. 15 Rn. 168; s. auch BFH-Beschluss vom 24.7.2000, BFH/NV 2001, 6 ).

    Davon kann angesichts seiner auf wenige Tage beschränkten Aufenthalte während der Streitjahre nicht ausgegangen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27.4.2000, BFH/NV 2001, 6 ).

  • FG Thüringen, 13.12.2018 - 3 K 795/16

    Wirtschaftliche Arbeitgeberstellung bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung -

    Für diese Meinung des erkennenden Senats sprechen insbesondere die Ausführungen des BFH zur vergleichbaren Regelung des Art. 15 Abs. 2 Buchstabe b DBA-Spanien im Beschluss vom 27.04.2000 (I B 114/99, BFH/NV 2001, 6, Tz. 23), wo es wörtlich heißt: "Als Mitglied der Geschäftsleitung war der Antragsteller aber aus abkommensrechtlicher Sicht auch dann Arbeitnehmer der T, wenn er faktisch - in seiner Eigenschaft als "Abgesandter" der A - allen übrigen Organen der T Weisungen erteilen konnte.
  • FG Baden-Württemberg, 26.07.2013 - 5 K 4110/10

    (Nicht-) Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 3 DBA-Österreich 2000 auf konzerninterne

    Nur wenn die in Buchst. a bis c genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen, muss das sich aus Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich 2000 ergebende deutsche Besteuerungsrecht zugunsten Österreichs weichen (vgl. Wassermeyer in Wassermeyer, MA Art. 15 MK 4; Beschluss des BFH v. 27. April 2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6).

    Hiernach ist Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsrechts im Zweifel derjenige Unternehmer, der die Vergütungen für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt (vgl. Beschluss des BFH v. 27. April 2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6; mit weiteren Nachweisen, ständige Rechtsprechung; auch Auffassung der Finanzverwaltung, vgl. BMF-Schreiben vom 14. September 2006 IV B 6 -S 1300-367/06, BStBl. I 2006, 532; vgl. auch Wassermeyer/Schwenke in Wassermeyer, MA Art. 15 Rz. 117).

  • FG Hessen, 14.08.2002 - 11 K 2876/97

    Ständige Wohnstätte; Ausland; Einkünfte; Steuerbar; Einkünfte aus

    Entscheidend ist nicht die gesellschaftsrechtliche Ebene, sondern vielmehr, dass der Kläger als Organ der A-GmbH in deren laufende Geschäftsführung eingebunden war und es seine Aufgabe war die Geschäfte der A-GmbH zu führen (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 6 ).

    Im Übrigen könnte im Fall einer nicht unüblichen Kostenerstattung durch die A-GmbH hier die Rechtsprechung des BFH eingreifen, nach der die Kostenerstattung an die "abgebende" Konzerngesellschaft dazu führt, dass die Vergütung des entsandten Arbeitnehmers von der "aufnehmenden" Gesellschaft getragen worden ist (vgl. dazu BFH in BFH/NV 2001, 6 ).

  • FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00

    Bestimmung des Arbeitgebers nach DBA beim internationalen Arbeitnehmerverleih

    Arbeitgeber ist danach derjenige, der die Vergütung für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, unabhängig davon, ob er dem betreffenden Arbeitnehmer die Vergütung unmittelbar auszahlt oder ob ein anderes Unternehmen für ihn mit dieser Vergütung in Vorlage tritt (BFH, Urteile vom 21.08.1986 I R 63/80; vom 15.03.2000 I R 28/99, BStBl II 1986, 4, 5f., BFHE 1991, 327f.; Beschluß vom 27.04.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6, 7; für DBA-Großbritannien Mettenheimer, a.a.O., Rz. 117).
  • BFH, 27.01.2009 - X S 42/08

    Überprüfung eines Verweisungsbeschlusses - Begründung und Wechsel der örtlichen

    Gleiches gilt für eine Antragsänderung in einem Antragsverfahren (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. April 2004 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6 zum AdV-Verfahren nach Ergehen eines Änderungsbescheids).
  • BFH, 30.03.2007 - V B 35/05

    USt; Leistung auch bei Bauleistungen

    Die Umsatzsteuerjahresbescheide sind gemäß § 68 FGO, der im Verfahren über die AdV entsprechend anwendbar ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6), zum Gegenstand des Verfahrens geworden.
  • FG Hessen, 28.09.2005 - 1 K 1877/01

    Abkommensrechtlicher Arbeitgeberbegriff - Arbeitgeberstellung wenn Arbeitnehmer

    Danach ist als Arbeitgeber i.S. des Abkommensrechts derjenige Unternehmer anzusehen, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, sei es, dass er die Vergütungen unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahlt, sei es, dass ein anderer Unternehmer für ihn mit den Arbeitsvergütungen in Vorlage tritt (vgl. grundlegend das Urteil des BFH in BStBl II 1986, 4, zu dem gleichlautenden Art. 15 Abs. 2 DBA-Spanien, sowie z.B. das Urteil des BFH vom 29.01.1986 I R 109/85, BStBl II 1986, 442, und den Beschluss des BFH vom 27.04.2000 I B 114/99, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 6).
  • FG München, 23.10.2007 - 13 K 4198/03

    Anwendbarkeit des deutschen Besteuerungsrechts auf Teile von Einkünften aus

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