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   BFH, 25.06.2002 - XI R 8/97   

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https://dejure.org/2002,9423
BFH, 25.06.2002 - XI R 8/97 (https://dejure.org/2002,9423)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2002 - XI R 8/97 (https://dejure.org/2002,9423)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - XI R 8/97 (https://dejure.org/2002,9423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung - Zulassungsbeschluss - Beschwerde - Prozessbevollmächtigter - Steuerberater - Vollmacht - Erlöschen - Widerruf - Bestellung - Bevollmächtigter

  • Judicialis

    FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 1 S. 1 § 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung; Beschwerdeeinlegung durch neuen Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 120 Abs 1, FGO § 56, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStG § 1 Abs 1 Nr 2a J: 1980, UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStG § 2 Abs 1 S 2 J: 1980, BGB § 133, GG Art 3
    Besteuerung; Eigenverbrauch; Gleichheit; Lieferung; Personenkraftwagen; Unternehmensvermögen; Vorsteuer; Zulässigkeit; Zuordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1468
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.01.1991 - IX B 46/90

    Beginn einer neuer Rechtsmittelfrist durch spätere Zustellung eines Urteils an

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - XI R 8/97
    Entgegen der Auffassung der Klägerin endete die Bevollmächtigung des K auch nicht mit der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde für sie durch Rechtsanwalt P. Da sich ein Beteiligter von mehreren Prozessbevollmächtigten vertreten lassen kann (§ 155 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 84 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--), enthält die Bestellung eines weiteren Prozessbevollmächtigten nicht zugleich den Widerruf der Vollmacht des bisherigen Prozessbevollmächtigten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612).

    Bei ordnungsgemäßer Erfüllung der ihm als berufsmäßigem Vertreter obliegenden Sorgfaltspflichten hätte er die Klägerin selbst oder Rechtsanwalt P unverzüglich vom Erhalt des Zulassungsbeschlusses unterrichten müssen (vgl. BFH in BFH/NV 1991, 612).

  • BFH, 15.05.1996 - X R 99/92

    Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - XI R 8/97
    Die spätere Zustellung an Rechtsanwalt P setzte die Rechtsmittelfrist nicht erneut in Gang (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891, unter 1.).
  • BFH, 21.03.2002 - VII R 7/01

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten nach Kündigung der Prozessvollmacht im

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - XI R 8/97
    Anders als in dem dem Urteil des BFH vom 21. März 2002 VII R 7/01 (BFH/NV 2002, 868) zugrunde liegenden Fall hat die Klägerin nicht vorgetragen, dass die Steuerberater K erteilte Vollmacht im Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Kündigung des Mandats erloschen gewesen sei.
  • BFH, 06.03.2002 - XI R 51/00

    Entlassungsentschädigung und Pensionsanspruch

    Eine neue Rechtsgrundlage für den Versorgungsanspruch wurde nicht geschaffen (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 8/97, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703).
  • BFH, 31.07.2008 - IV B 73/07

    Rechtsmittelfristen bei mehreren Bevollmächtigten - Wiedereinsetzung in den

    Deshalb ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass der eine Prozessbevollmächtigte (hier: Y) den anderen (hier: X) über die erfolgte Zustellung unterrichten muss und das Unterlassen einer solchen Information ein dem Steuerpflichtigen zuzurechnendes Verschulden begründet (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2002 XI R 8/97, BFH/NV 2002, 1468; vom 28. Januar 2003 X B 84/02, BFH/NV 2003, 648, m.w.N.; BGH-Beschluss vom 10. April 2003 VII ZR 383/02, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2003, 2100).

    Demgemäß war auch X --zur Vermeidung eines Verschuldens i.S. von § 56 FGO-- dazu verpflichtet, sich über den Zeitpunkt der Zustellung an die Y zu unterrichten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1991 IX B 46/90, BFH/NV 1991, 612; in BFH/NV 2002, 1468; BGH-Beschluss in NJW 2003, 2100).

  • BFH, 27.06.2008 - III B 116/07

    Wiedereinsetzung: Sorgfaltspflichten bei Mandatsübergang

    Dabei ist das Verschulden des Prozessbevollmächtigten einem Kläger als sein eigenes Verschulden zuzurechnen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--; ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2002 XI R 8/97, BFH/NV 2002, 1468, und vom 4. Dezember 2003 XI B 181/01, BFH/NV 2004, 526).
  • BFH, 17.09.2007 - I B 74/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenverschulden des

    Dabei ist das Verschulden des Prozessbevollmächtigten einem Kläger als sein eigenes Verschulden zuzurechnen (§ 155 FGO i.V.m. § 84 Satz 1, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--; ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2002 XI R 8/97, BFH/NV 2002, 1468; vom 4. Dezember 2003 XI B 181/01, BFH/NV 2004, 526).
  • BFH, 24.01.2005 - III B 34/04

    Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung

    Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten ist den Klägern als ihr eigenes Verschulden zuzurechnen (§ 155 FGO i.V.m. § 84 Satz 1, § 85 Abs. 2 ZPO; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 XI R 8/97, BFH/NV 2002, 1468).
  • BFH, 15.06.2005 - VI B 184/04

    NZB: Versäumung der Begründungsfrist, Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Dabei ist das Verschulden des Prozessbevollmächtigten den Klägern als ihr eigenes Verschulden zuzurechnen (§ 155 FGO i.V.m. § 84 Satz 1, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--; ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 XI R 8/97, BFH/NV 2002, 1468).
  • BFH, 28.01.2003 - X B 84/02

    Mehrere Prozessbevollmächtigte; Beginn der Rechtsmittelfrist

    Eine spätere Zustellung an einen weiteren Bevollmächtigten setzt keine neue Rechtsmittelfrist in Lauf (Senatsurteil vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891, unter 1.; ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Beschluss vom 25. Juni 2002 XI R 8/97, BFH/NV 2002, 1468).
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