Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.10.2001

Rechtsprechung
   BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01   

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BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01 (https://dejure.org/2001,1807)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2001 - VII B 40/01 (https://dejure.org/2001,1807)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2001 - VII B 40/01 (https://dejure.org/2001,1807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsvoraussetzungen - Mineralölsteuer - Zahlungsausfall - Vermeidbarkeit des Zahlungsausfalls - Rechtsfortbildungsrevision - Gesetzeslücke

  • Judicialis

    MinöStV § 53; ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; AO 1977 § 227; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 373
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99

    Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung -

    Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01
    In seinem Beschluss vom 8. Februar 2000 VII B 269/99 (BFHE 191, 179) hat es der Senat nicht für ausgeschlossen erachtet, dass im Einzelfall die Zubilligung von Ratenzahlungen, wenn diesen ein vernünftiger Ratenzahlungsplan zugrunde gelegt wird, der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechen kann und möglicherweise der einzige Weg ist, einem vorübergehenden Liquiditätsengpass seines Kunden wirtschaftlich sinnvoll zu begegnen.

    Der Senat brauchte die Frage im Hinblick auf die Ratenzahlungsvereinbarung indes nicht abschließend zu entscheiden, weil in dem der Entscheidung in BFHE 191, 179, zugrunde liegenden Fall der Lieferant des Mineralöls nicht einmal dann die erforderlichen Konsequenzen im Hinblick auf die weitere Durchsetzung seines Anspruchs gezogen hatte, als die Ratenzahlungsvereinbarung notleidend wurde und weitere Ratenzahlungen ausblieben.

    Im Übrigen bedarf es schon deshalb keines näheren Eingehens auf die von der Klägerin vorgetragenen Argumente der Billigkeit, weil keine Korrektur oder Modifizierung der Rechtsprechung des Senats so weit gehen könnte, das nachlässige Verhalten der Klägerin bei der Durchsetzung ihrer Forderung gegen die T-GmbH zu dem Zeitpunkt, als die getroffene Vereinbarung notleidend wurde, zu entschuldigen, so dass es unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit als noch im Rahmen des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV liegend angesehen werden könnte (vgl. insoweit bereits Senat in BFHE 191, 179).

  • BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98

    Versteuerung von Mineralöl - Erstattung von Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01
    In seinem Urteil vom 2. Februar 1999 VII R 18/98 (BFHE 188, 208) hat der Senat aufgrund des klaren und eindeutigen Wortlauts der Vorschrift eingehend ausgeführt, dass eine wertende Gesamtbetrachtung des konkreten Lebenssachverhalts dahin gehend, ob eine Durchführung der in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV geforderten Maßnahmen den Zahlungsausfall ganz oder teilweise hätte abwenden können, nicht in Betracht komme.

    Wer solche Bemühungen und gebotene Maßnahmen unterlässt, selbst wenn sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie hätten durchgeführt werden müssen, aussichtslos erscheinen, verliert seinen möglichen Vergütungsanspruch (Senat in BFHE 188, 208).

  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01
    Zur Darlegung (bisher "Bezeichnung") des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; Beschlüsse vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787, und vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 12.12.1994 - X B 222/94

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen einem Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01
    Zur Darlegung (bisher "Bezeichnung") des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; Beschlüsse vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787, und vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70

    Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis

    Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01
    Danach wäre die Revision dann zuzulassen, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszulegen (BGH-Beschluss vom 12. November 1970 1 StR 263/70, BGHSt 24, 15, 21, Neue Juristische Wochenschrift 1971, 389).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01
    Zur Darlegung (bisher "Bezeichnung") des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727; Beschlüsse vom 12. Dezember 1994 X B 222/94, BFH/NV 1995, 787, und vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 28.01.2003 - VII B 148/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Verfahrensmangel

    Dabei hat er in Betracht gezogen, die bisherige Rechtsprechung in der Weise fortzuentwickeln, dass die Vereinbarung solcher Ratenzahlungen unter bestimmten Umständen im Hinblick auf den Vergütungsanspruch nach § 53 MinöStV nicht von vornherein als anspruchshindernd angesehen wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 375, zu einer Vollstreckungsvereinbarung).

    Der Senat hat jedoch entschieden, dass ein Mineralölhändler als sorgfältiger Kaufmann die nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV erforderlichen weiteren Maßnahmen in die Wege zu leiten hat, also entweder letztmalig unter kurzer Fristsetzung und Androhung gerichtlicher Schritte mahnen oder sofort den Erlass eines Mahnbescheids beim Amtsgericht beantragen muss, wenn eine mit seinem Abnehmer abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung notleidend wird (vgl. Senatsbeschlüsse in BFHE 191, 179, 183, sowie in BFH/NV 2002, 373, 375).

    Für subjektive Zumutbarkeits- und Verschuldensmaßstäbe ist daher kein Raum (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 373, 375).

    Dabei konnte das FG --wie dargelegt-- in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse in BFHE 191, 179, 183; in BFH/NV 2002, 373, 375) annehmen, dass zumindest nach Ausbleiben der auf Grund der Ratenzahlungsvereinbarung am 20. Mai 1995 fällig gewordenen ersten Rate eine gerichtliche Verfolgung der Ansprüche gegenüber A unverzüglich hätte erfolgen müssen.

    b) Die Klägerin hat zudem nicht dargelegt, dass das Übergehen ihres Beweisantrags schon vor dem FG geltend gemacht wurde oder warum dies nicht möglich war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, 1126, sowie in BFH/NV 2002, 373, 376).

  • BFH, 08.01.2003 - VII R 7/02

    Anspruch gegen den Fiskus auf Vergütung von in einer Kaufpreisforderung über

    Auf Zumutbarkeits- oder Verschuldenserwägungen sowie auf eine Kausalitätsbetrachtung ex-post kommt es bei den gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV zu ergreifenden erforderlichen Maßnahmen der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche nicht an (Senatsurteil in BFHE 188, 199, 206, sowie Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 375).

    Allerdings kann ein Mineralölhändler nach Anhängigkeit eines Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung nicht mehr verpflichtet sein, den Erlass eines Vollstreckungsbescheids zu beantragen und hieraus die Vollstreckung zu betreiben, wie dies sonst regelmäßig von ihm zu fordern ist (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 373, 375).

  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Übergehen eines Beweisantrags (vgl. BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608; Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 376).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 28/02

    NZB; BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Anspruch auf

    Gleiches wird zu gelten haben, wenn das aus Art. 3 Abs. 1 und 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) abzuleitende Recht eines Beteiligten auf eine willkürfreie gerichtliche Entscheidung durch das angefochtene Urteil des FG berührt wird, weil es an einem in der gekennzeichneten Art qualifizierten Fehler leidet (ausführlich BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, 799; ferner vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 375).
  • BFH, 07.01.2005 - VII B 144/04

    Erhaltung eines Vergütungsanspruchs nach § 53 MinÖStV: Insolvenz des Abnehmers

    Denn wie der Senat entschieden hat, kommt es auf Zumutbarkeits- oder Verschuldenserwägungen sowie auf eine Kausalitätsbetrachtung ex-post bei der gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV zu ergreifenden Maßnahme der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche nicht an (Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373).

    c) Auch auf Zumutbarkeits- oder Verschuldenserwägungen kommt es nach der Rechtsprechung des BFH nicht an (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 373).

  • BFH, 06.02.2006 - VII B 52/05

    MinÖSt-Vergütungsanspruch: Insolvenz des Abnehmers

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, kommt es dabei auf Zumutbarkeits- oder Verschuldensgesichtspunkte sowie auf Kausalitätserwägungen im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung nicht an (Senatsurteile vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFHE 188, 199, --gerichtliche Verfolgung--; vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, BFHE 188, 208, --Eigentumsvorbehalt--; Senatsbeschlüsse vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373; vom 28. Januar 2003 VII B 148/02, BFH/NV 2003, 661; vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384).

    Während nämlich die Gewährung von Ratenzahlungen unter bestimmten Umständen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes entsprechen kann und möglicherweise der einzige Weg ist, einem vorübergehenden Liquiditätsengpass des Kunden wirtschaftlich sinnvoll zu begegnen (Senatsbeschlüsse in BFHE 191, 179, und in BFH/NV 2003, 661; vgl. auch Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 373, zu einer Vollstreckungsvereinbarung), ist in einer Konstellation wie der des Streitfalls nicht erkennbar, dass ein Zuwarten die Aussichten für die Realisierung der Forderung verbessert.

  • BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

    a) Zur schlüssigen Darlegung einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht des FG durch das Übergehen eines Beweisantrags (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gehört insbesondere der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608; Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 376).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 260/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; Einholung einer

    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Übergehen eines Beweisantrags (vgl. BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608; Senatsbeschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 376).
  • BFH, 13.10.2006 - XI B 129/05

    Aufwandsentschädigung an Ratsmitglieder; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung;

    Zur Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags gehört insbesondere der Vortrag, dass die Nichterhebung des Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2011 - VII R 11/10

    Erhalt des Mineralölsteuervergütungsanspruchs nur bei rechtzeitiger Anmeldung der

    Für die Ablehnung eines Vergütungsantrags ist es daher ausreichend, dass eine Tatbestandsvoraussetzung der Anspruchsverfolgung nicht erfüllt ist (Senatsentscheidungen in BFHE 188, 199, 208, und vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373, 375).
  • BFH, 28.10.2004 - VII B 293/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 27.02.2003 - VII B 263/02

    NZB: Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage, Verletzung des rechtlichen

  • BFH, 28.01.2002 - VII B 41/01

    NZB; neues Zulassungsrecht, Divergenz, Sicherung der einheitlichen Rspr.

  • BFH, 22.06.2007 - IX B 121/06

    Vorliegen von Indizien für die Aufgabe einer Einkünfteerzielungsabsicht ist eine

  • BFH, 17.12.2004 - VII B 23/04

    Sachaufklärungspflicht

  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 327/03

    Mineralölsteuer: Vergütung ausgefallener Mineralölsteuer - gerichtliche

  • BFH, 14.06.2004 - VII B 351/03

    MinöSt: Vergütungsanspruch bei Konkurs des Warenempfängers

  • BFH, 30.09.2002 - VII B 64/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Kreditgewährung durch Wechselausstellung

  • BFH, 22.09.2004 - X B 38/04

    Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags; Vorliegen einer

  • BFH, 18.12.2003 - VII B 210/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und einer Verletzung der

  • BFH, 23.02.2004 - VII B 162/03

    NZB: Übergehen von Beweisanträgen; Präklusionsfrist gem. § 79 b FGO

  • BFH, 13.04.2005 - IX B 200/04

    Rüge des Übergehens eines Beweisantrags

  • BFH, 17.06.2003 - VII B 75/03

    Ordnungsgemäße Darlegung von Zulassungsgründen

  • BFH, 19.03.2003 - VII B 242/02

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe nach § 115 Abs. 2

  • FG Hamburg, 13.06.2006 - 4 K 92/05

    Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • BFH, 17.06.2003 - VII B 76/03

    Darlegung von Verfahrensmängeln

  • BFH, 09.05.2003 - VII B 348/02

    Regelversandverfahren - Luftverkehrsversandverfahren

  • BFH, 10.04.2003 - VII B 304/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 10.02.2003 - VII B 183/02

    Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags

  • BFH, 01.04.2003 - VII B 276/02

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

  • FG Hamburg, 10.03.2006 - IV 14/05

    Vergütungsanspruch nach § 53 MinöStV bei rechtzeitiger gerichtlicher

  • FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 273/99

    Mineralölsteuererstattung

  • FG Hamburg, 13.04.2010 - 4 K 160/09

    Vergütung von Mineralölsteuer: Zur Rechtsverfolgung des Zahlungsanspruchs, bei

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Rechtsprechung
   BFH, 19.10.2001 - XI B 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13963
BFH, 19.10.2001 - XI B 3/01 (https://dejure.org/2001,13963)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2001 - XI B 3/01 (https://dejure.org/2001,13963)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - XI B 3/01 (https://dejure.org/2001,13963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 373
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.03.2000 - VIII R 51/98

    Gewerbesteuer bei Sonderrechtsnachfolge

    Auszug aus BFH, 19.10.2001 - XI B 3/01
    Dem BFH-Urteil vom 15. März 2000 VIII R 51/98 (BFHE 191, 385, BStBl II 2000, 316) lag die im Streitfall nicht gegebene Besonderheit zugrunde, dass die Entnahme mit dem Übergang eines Mitunternehmeranteils in einem unmittelbaren Zusammenhang stand.
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