Rechtsprechung
   BFH, 23.10.2001 - IX R 75/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7932
BFH, 23.10.2001 - IX R 75/98 (https://dejure.org/2001,7932)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2001 - IX R 75/98 (https://dejure.org/2001,7932)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - IX R 75/98 (https://dejure.org/2001,7932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundstückskaufvertrag - GbR - Gesellschaftsanteil - Einkommensteuer - Veräußerungsgewinn - Vermietung - Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 23; ; EStG a.F. § 22 Nr. 2; ; EStG a.F. § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 129; ; AO 1977 § 129 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129
    Offenbare Unrichtigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst a, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 76, FGO § 96
    Anteilsveräußerung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Grundstück; Spekulationsgewinn

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 467
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.12.1998 - II R 9/96

    Keine offenbare Unrichtigkeit bei Überlegungsfehler

    Auszug aus BFH, 23.10.2001 - IX R 75/98
    § 129 AO 1977 ist ferner nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1998 II R 9/96, BFH/NV 1999, 899; vom 27. März 1987 VI R 63/84, BFH/NV 1987, 480).
  • BFH, 04.10.1990 - X R 148/88

    Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen

    Auszug aus BFH, 23.10.2001 - IX R 75/98
    Besteht schon keine Rechtsgrundlage für die Änderung, so kann der Senat unerörtert lassen, ob die Kläger --wie das FA meint-- mit notariellem Kaufvertrag vom 6. Juli 1990 ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F. veräußert haben (vgl. hierzu aber BFH-Urteile vom 10. Juli 1996 X R 103/95, BFH/NV 1997, 183; vom 4. Oktober 1990 X R 148/88, BFHE 162, 304, BStBl II 1992, 211; BFH-Beschluss vom 17. Oktober 1995 X B 132/95, BFH/NV 1996, 213).
  • BFH, 27.03.1987 - VI R 63/84

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in Sinne mechanischer Versehen eines

    Auszug aus BFH, 23.10.2001 - IX R 75/98
    § 129 AO 1977 ist ferner nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1998 II R 9/96, BFH/NV 1999, 899; vom 27. März 1987 VI R 63/84, BFH/NV 1987, 480).
  • BFH, 10.07.1996 - X R 103/95

    Kein Spekulationsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. bei Erwerb

    Auszug aus BFH, 23.10.2001 - IX R 75/98
    Besteht schon keine Rechtsgrundlage für die Änderung, so kann der Senat unerörtert lassen, ob die Kläger --wie das FA meint-- mit notariellem Kaufvertrag vom 6. Juli 1990 ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F. veräußert haben (vgl. hierzu aber BFH-Urteile vom 10. Juli 1996 X R 103/95, BFH/NV 1997, 183; vom 4. Oktober 1990 X R 148/88, BFHE 162, 304, BStBl II 1992, 211; BFH-Beschluss vom 17. Oktober 1995 X B 132/95, BFH/NV 1996, 213).
  • BFH, 17.10.1995 - X B 132/95
    Auszug aus BFH, 23.10.2001 - IX R 75/98
    Besteht schon keine Rechtsgrundlage für die Änderung, so kann der Senat unerörtert lassen, ob die Kläger --wie das FA meint-- mit notariellem Kaufvertrag vom 6. Juli 1990 ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F. veräußert haben (vgl. hierzu aber BFH-Urteile vom 10. Juli 1996 X R 103/95, BFH/NV 1997, 183; vom 4. Oktober 1990 X R 148/88, BFHE 162, 304, BStBl II 1992, 211; BFH-Beschluss vom 17. Oktober 1995 X B 132/95, BFH/NV 1996, 213).
  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 9/11

    Offenbare Unrichtigkeit; Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als

    § 129 AO ist ferner nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2001 IX R 75/98, BFH/NV 2002, 467).
  • BFH, 14.06.2007 - IX R 2/07

    Änderung nach § 129 AO bei Übernahme offenbar fehlerhafter Angaben des

    § 129 AO ist ferner nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Oktober 2001 IX R 75/98, BFH/NV 2002, 467).
  • FG Köln, 06.04.2006 - 3 K 5200/04

    Keine offenbare Unrichtigkeit bei ernsthafter Möglichkeit eines Rechtsfehlers

    Besteht beim Steuerpflichtigen oder beim Finanzamt auch nur die ernsthafte Möglichkeit, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- und Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachaufklärung beruht, scheidet die Annahme einer offenbaren Unrichtigkeit i.S.d. § 129 AO aus (vgl. BFH-Urteil vom 23.10.2001 IX R 75/98, BFH/NV 2002, 467 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 6 K 150/06

    Fehlerhafte Ermittlung des Ertragsanteils einer Leibrente als offenbare

    § 129 AO ist nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Oktober 2001 IX R 75/98, BFH/NV 2002, 467).
  • FG Nürnberg, 27.04.2005 - V 231/03

    Einnahmezuschätzung wegen ungeklärter Geldzuflüsse

    Folge ist die sachliche Unrichtigkeit der Buchführung (z.B. BFH-Entscheidungen vom 30.07.2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56 vom 04.12.2001 III B 76/01, BFH/NV 2002, 467 sowie vom 15.02.1989 X R 16/96, BStBl. II 1989, 462).
  • FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04

    Zu den Anforderungen an eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Nicht erfasst sind dagegen Vorgänge aus dem Bereich des Denkens, Überlegens, Schlussfolgerns, Urteilens und die fehlerhafte Sachverhaltsermittlung; bereits die mehr als nur theoretische Möglichkeit eines Sach- oder Rechtsirrtums schließt die Anwendbarkeit des § 129 AO aus (BFH-Beschluss vom 13.09.2005, X B 55/05, BFH/NV 2005, 2158 ; BFH-Urteil vom 29.03.1985, VI R 140/81, BStBl. II 1985, 569; BFH-Urteil vom 23.10.2001, IX R 75/98, BFH/NV 2002, 467 ; BFH-Urteil vom 31.07.2002, X R 49/00, BFH/NV 2003, 2 ).
  • FG München, 17.07.2008 - 13 V 1130/08

    Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung aufgrund nicht ausreichender

    Folge ist die sachliche Unrichtigkeit der Buchführung (BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 2004 IV B 221/02, BFH/NV 2004, 1367;vom 30. Juli 2002 X B 40/02, BFH/NV 2003, 56vom 4. Dezember 2001 III B 76/01, BFH/NV 2002, 467 sowie BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/96, BStBl II 1989, 462).
  • FG Münster, 13.10.2010 - 7 K 4838/08

    Doppelberücksichtigung von Entfernungskilometern für Fahrten zwischen Wohnung und

    § 129 AO ist ferner nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denk- oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung (Ermittlungsfehler) beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23.10.2001 IX R 75/98, BFH/NV 2002, 467 und vom 16.03.2000 IV R 3/99, BStBl. II 2000, 372).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht