Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.07.2003

Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2003 - V B 72/02   

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https://dejure.org/2003,1706
BFH, 28.07.2003 - V B 72/02 (https://dejure.org/2003,1706)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2003 - V B 72/02 (https://dejure.org/2003,1706)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - V B 72/02 (https://dejure.org/2003,1706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; UStG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; UStG § 19 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 107; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei Übersehen einer entscheidungserheblichen Vorschrift (hier: § 19 UStG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1597
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.04.2003 - V B 183/02

    Steuererklärungspflicht bei Ist-Besteuerung

    Auszug aus BFH, 28.07.2003 - V B 72/02
    Dieser Revisionszulassungsgrund ist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt, wenn ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vorhanden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 183/02, BFH/NV 2003, 1097, m.w.N.; vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 21.03.2003 - VII B 197/02

    NZB: schwerwiegender Fehler; handelsübliche Qualität reinrassiger Zuchtrinder

    Auszug aus BFH, 28.07.2003 - V B 72/02
    Dabei liegt ein schwerwiegender Fehler, der zur Zulassung der Revision führt, nur vor, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich oder doch jedenfalls so greifbar gesetzwidrig ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wieder hergestellt werden könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 21. März 2003 VII B 197/02, BFH/NV 2003, 1103, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.2003 - IX B 83/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 28.07.2003 - V B 72/02
    Dieser Revisionszulassungsgrund ist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt, wenn ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vorhanden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 183/02, BFH/NV 2003, 1097, m.w.N.; vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07

    Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2

    Sie entscheiden abschließend, wie Recht richtig anzuwenden ist (vgl. dazu eingehend Rüthers/Fischer, Rechtstheorie, 5. Aufl. 2010, Rz 245 ff; vgl. zu § 115 FGO unter Vertrauensschutzaspekten auch Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 75; zum Vertrauensschutz im Bereich der Revisionszulassung wegen materieller Rechtsfehler vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. die Beschlüsse vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597, und vom 28. August 2007 VII B 357/06, BFH/NV 2008, 113, jeweils m.w.N.; vgl. dazu auch C.E. Hughes, Addresses and Papers of Charles Evan Hughes governor of New York, 1906 bis 1908, New York 1908, S. 139: "We are under a constitution, but the constitution is, what the judges say it is").
  • BFH, 05.09.2011 - X B 144/10

    Festsetzung von Aussetzungszinsen - Beendigung des Zinslaufs durch Zahlung -

    Diese Voraussetzung kann etwa dann vorliegen, wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Vorschrift übersehen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597), wenn das Urteil jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt oder wenn es auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten

    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nur dann betroffen, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler unterlaufen sind, die von so erheblichem Gewicht sind, dass sie, würden sie von einem Rechtsmittelgericht nicht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, etwa weil Verfahrensgrundrechte verletzt worden sind, das aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitende Recht eines Beteiligten auf eine willkürfreie gerichtliche Entscheidung durch das Urteil des FG nicht befriedigt wird (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798, m.w.N.) oder wenn das FG eine offensichtlich einschlägige entscheidungserhebliche Norm übersehen hat (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 V B 72/02, BFH/NV 2003, 1597, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2003 - VI S 8/03   

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https://dejure.org/2003,15516
BFH, 28.07.2003 - VI S 8/03 (https://dejure.org/2003,15516)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2003 - VI S 8/03 (https://dejure.org/2003,15516)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - VI S 8/03 (https://dejure.org/2003,15516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 62a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 62a Abs. 1; ZPO § 78b
    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Vertretungszwang für Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vertretungszwang für Gegenvorstellung; Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 1597
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.06.2003 - VI S 2/03

    Notanwalt i.S.v. § 78b ZPO

    Auszug aus BFH, 28.07.2003 - VI S 8/03
    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2003 VI S 2/03 abgelehnt, da die Antragsteller nicht dargelegt hatten, zumindest eine gewisse Anzahl von zur Vertretung vor dem BFH befugten Personen vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht zu haben.
  • BFH, 23.11.1989 - III R 28/86

    Gewährung von Beschäftigungszulagen wegen Baukosten an einem vermieteten Wohnhaus

    Auszug aus BFH, 28.07.2003 - VI S 8/03
    Inhaltlich könnte jedenfalls keine andere Entscheidung ergehen, weil die Antragsteller nicht dargelegt haben, dass sie sich gerade in Bezug auf das den Gegenstand des Antrags bildende Verfahren erfolglos um die Vertretung durch einen Bevollmächtigten bemüht haben (BFH, Beschluss vom 31. Oktober 1989 VI S 15/89, BFH/NV 1990, 519).
  • BFH, 30.04.2002 - X S 10/01

    Richterablehnung; Gegenvorstellung - Vertretungszwang

    Auszug aus BFH, 28.07.2003 - VI S 8/03
    Denn da der zugrunde liegende Antrag auf Beiordnung eines Prozessvertreters von den Antragstellern persönlich gestellt werden konnte, entfällt der Vertretungszwang (§ 62a Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung) auch für die gegen die Ablehnung des Antrags gerichtete Gegenvorstellung (vgl. Beschluss des BFH vom 30. April 2002 X S 10/01 (PKH), BFH/NV 2002, 1050).
  • BFH, 31.10.1989 - VI S 15/89
    Auszug aus BFH, 28.07.2003 - VI S 8/03
    Inhaltlich könnte jedenfalls keine andere Entscheidung ergehen, weil die Antragsteller nicht dargelegt haben, dass sie sich gerade in Bezug auf das den Gegenstand des Antrags bildende Verfahren erfolglos um die Vertretung durch einen Bevollmächtigten bemüht haben (BFH, Beschluss vom 31. Oktober 1989 VI S 15/89, BFH/NV 1990, 519).
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