Rechtsprechung
   BFH, 18.09.2002 - X R 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5980
BFH, 18.09.2002 - X R 4/02 (https://dejure.org/2002,5980)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2002 - X R 4/02 (https://dejure.org/2002,5980)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2002 - X R 4/02 (https://dejure.org/2002,5980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Veranlagung zur Einkommensteuer - Gewerblicher Grundstückshandel - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Gewinnerzielungsabsicht - Erwerb und Veräußerung eines Grundbesitzes - Grenze zwischen privater Vermögensverwaltung und ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO 1977 § 182 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel; Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in betriebliche (gewerbliche) Einkünfte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, AO 1977 § 155 Abs 2, AO 1977 § 180 Abs 1 Nr 2a
    Drei-Objekt-Grenze; Feststellungsbescheid; Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Vermögensverwaltung; Zuordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 457
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) liege kein gewerblicher Grundstückshandel vor.

    Bei der Auslegung der in § 15 Abs. 2 EStG genannten Merkmale ist das "Bild des Gewerbetreibenden" heranzuziehen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    Da nach Auffassung des Senats der Fünfjahreszeitraum keine absolute Grenze bildet (vgl. Senatsurteil vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060) und auch der Große Senat einen engen zeitlichen Zusammenhang nicht nur bei einer Zeitspanne zwischen Errichtung eines Gebäudes und dessen Veräußerung von weniger als fünf Jahren annimmt, sondern von "in der Regel 5 Jahren" ausgeht (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 2.), kommt es im Streitfall auf den genauen Termin der Fertigstellung des Supermarktes im Jahr 1993 nicht entscheidend an.

    Ob --anders als nach der bisherigen Rechtsprechung-- auch persönliche Gründe sehr gewichtige Indizien gegen eine von Anfang an bestehende und u.U. auch nur bedingte Verkaufsabsicht im Sinne der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 darstellen können, kann im Streitfall offen bleiben.

  • BFH, 11.12.1997 - III R 14/96

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaften

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
    Deshalb ist --unbeschadet der Einkünftequalifizierung bei der Gesellschaft-- die anteilige Erfassung der Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern durch die Personengesellschaft bei diesen Gesellschaftern erforderlich (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 III R 14/96, BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401, unter II. 1. b cc).

    Da sich dies jedoch außerhalb der Zebra-Gesellschaft vollzieht, hat hierüber das für die Besteuerung des einzelnen Gesellschafters zuständige FA zu entscheiden (BFH-Urteil in BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401, unter II. 1. b bb).

    Nach der Entscheidung in BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401 hat das für die Gesellschaft zuständige FA angesichts seiner "Sachnähe" mit Bindungswirkung über die Höhe der Einkünfte endgültig zu entscheiden, da andernfalls die für die Besteuerung der Gesellschafter zuständigen FÄ zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen und ein und derselbe Sachverhalt in einer dem Sinn des § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 widerstreitenden und mit der materiellen Steuergerechtigkeit kaum zu vereinbarenden Weise unterschiedlich gewürdigt würde.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
    Außerdem darf es sich nicht um private Vermögensverwaltung handeln (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    a) Die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung der Einkünfte von Gesellschaftern einer Personengesellschaft hängt grundsätzlich davon ab, welche Einkunftsart durch die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, mithin durch die Tätigkeit der Gesellschaft verwirklicht wird (BFH-Beschluss in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. a; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 254).

    Die Beteiligung eines oder mehrer gewerblich tätiger Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft führt zwar nicht dazu, dass die Tätigkeit dieser sog. Zebra-Gesellschaft insgesamt als gewerblich anzusehen wäre (BFH-Beschluss in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. b bb).

  • BFH, 21.09.2000 - IV R 77/99

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaft

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
    Nach diesen Vorschriften sind insbesondere die von einer Personengesellschaft erzielten Einkünfte sowie deren Verteilung auf die Gesellschafter im Wege der gesonderten und einheitlichen Feststellung zu erfassen (BFH-Urteil vom 21. September 2000 IV R 77/99, BFH/NV 2001, 254, m.w.N.).

    a) Die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung der Einkünfte von Gesellschaftern einer Personengesellschaft hängt grundsätzlich davon ab, welche Einkunftsart durch die Tätigkeit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, mithin durch die Tätigkeit der Gesellschaft verwirklicht wird (BFH-Beschluss in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. a; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 254).

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
    Das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht ist jedoch nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein einzelner Geschäftsvorgang ohne Gewinn oder sogar mit einem Verlust geendet hat (BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).
  • BFH, 22.05.1987 - III R 212/83

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
    Das ist bereits dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bereit gewesen wäre, das fragliche Objekt an einen anderen Bewerber zu veräußern, wenn sich der ursprüngliche Verkauf zerschlagen hätte (BFH-Urteile vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717; vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277, 278).
  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
    Das ist bereits dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bereit gewesen wäre, das fragliche Objekt an einen anderen Bewerber zu veräußern, wenn sich der ursprüngliche Verkauf zerschlagen hätte (BFH-Urteile vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717; vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277, 278).
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 23/88

    Gewerblicher Grundstückshandel einer Erbengemeinschaft bei Veräußerung von sechs

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
    Entgegen der Auffassung des Klägers kommt es bei der Beurteilung der Frage des engen zeitlichen Zusammenhangs nicht auf die Stellung der Bauvoranfrage im Jahr 1980 oder des Bauantrags im Jahr 1982, sondern auf die Errichtung des Supermarktes an, der nach den den Senat insoweit bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) im Jahr 1983 fertiggestellt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 22. März 1990 IV R 23/88, BFHE 160, 249, BStBl II 1990, 637, unter I. 2. b).
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99

    Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
    Nachhaltigkeit ist bei einer Mehrzahl von Handlungen zu bejahen (BFH-Urteil vom 13. August 2002 VIII R 14/99, BFH/NV 2002, 1535, m.w.N.).
  • BFH, 26.01.1999 - IX R 17/95

    Vermietungseinkünfte bei Miteigentum

    Auszug aus BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
    Im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) verwirklichen und dadurch Einkünfte erzielen, sei es in Gestalt einer Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaft (BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 IX R 17/95, BFHE 188, 53, BStBl II 1999, 360, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Dem haben sich der XI. Senat (Beschluss vom 4. November 1999 XI B 25/99, BFH/NV 2000, 306) und zwischenzeitlich auch der X. Senat des BFH (Urteil vom 18. September 2002 X R 4/02, BFH/NV 2003, 457) angeschlossen.

    Dass der IX. Senat auch von dem kurz vor dem Anfragebeschluss vom 30. Oktober 2002 ergangenen Urteil des X. Senats in BFH/NV 2003, 457 abweicht, der sich --wenn auch mit Vorbehalten-- ebenfalls dem III. Senat angeschlossen hat, berührt nicht die Zulässigkeit der Vorlage, denn es bestehen Divergenzen zu den anderen Senaten und bei diesen wurde erfolglos angefragt (vgl. Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 11 FGO Rz. 99; Brandis in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 11 FGO Tz. 9).

    Allerdings wären diese Verfahrensziele möglicherweise besser durch wechselbezügliche verbindliche Feststellungen zu erreichen, wie sie im Wege einer teleologischen Auslegung der III. Senat (und dem folgend der X. Senat) des BFH für geboten hält (Urteile in BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401; in BFH/NV 2003, 457).

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    e) Die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels erforderliche Gewinnerzielungsabsicht kann auch dann vorliegen, wenn Objekte mit Verlust veräußert werden (BFH-Urteile vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561; vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369; vom 29. Oktober 1998 XI R 57/97, BFH/NV 1999, 766); dies vor allem dann, wenn im Einzelfall keinerlei Anzeichen dafür vorhanden sind, dass der Steuerpflichtige das Grundstück zum Zwecke freigebiger Zuwendungen erworben und veräußert hätte (Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 4/02, BFH/NV 2003, 457).
  • BFH, 20.07.2005 - X R 74/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer -

    dd) Da somit auch der Anteil des Klägers am Grundstück "D" zum notwendigen Betriebsvermögen seines gewerblichen Grundstückshandels gehörte, war der vom Kläger erzielte Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücksanteils ebenso bei der Ermittlung des Gewinns für diesen Gewerbebetrieb zu erfassen wie die bis zur Veräußerung vom Kläger anteilig erzielten Mieterträge (Senatsurteil vom 18. September 2002 X R 4/02, BFH/NV 2003, 457).
  • BFH, 18.10.2007 - I B 148/07

    Kürzung bei der Gewerbesteuer für Wohnungsbauunternehmen

    Es sind --wie schon vom FG zutreffend ausgeführt-- keine Anzeichen erkennbar, dass die Antragstellerin beabsichtigt hätte, mit der Erschließung, Errichtung und Veräußerung der Häuser nur kostendeckende Preise zu erzielen oder sie das Grundstück zum Zwecke freigiebiger Zuwendungen erworben hätte (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 4/02, BFH/NV 2003, 457; vom 31. Juli 1980 I R 30/77, BFHE 130, 543, BStBl II 1980, 662).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93

    Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Brandenburg, 14.12.2005 - 2 K 1064/04

    Nachhaltigkeit bei der Verpflichtung zur Errichtung von Gebäuden

    Ein solches Verhalten zeigt seine Bereitschaft zu Veräußerungen an einen unbestimmten Personenkreis (ebenso: BFH, Urteil vom 20. Februar 2003 - III R 10/01, BFH/NV 2003, 457 [458]).
  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke;

    a) Der Senat kann offen lassen, ob der Kl mit dem Ankauf der Teilflächen, die letztlich an die Stadt ... veräußert wurden, einen Tatbestand verwirklicht hat, der die Annahme zulässt, er habe insoweit mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 4/02, BFH/NV 2003, 457 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht