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   BFH, 18.12.2002 - I R 12/02   

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https://dejure.org/2002,7019
BFH, 18.12.2002 - I R 12/02 (https://dejure.org/2002,7019)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2002 - I R 12/02 (https://dejure.org/2002,7019)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - I R 12/02 (https://dejure.org/2002,7019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verkaufsstand auf Weihnachtsmarkt als Betriebsstätte gemäß § 12 Abgabenordnung (AO) - Auf Dauer angelegter Bezug der Geschäftseinrichtung oder Anlage zu einem bestimmten Teil der Erdoberfläche - Antrag auf Zerlegung von festgesetzten oder noch festzusetzenden ...

  • Judicialis

    GewStG § 28 Abs. 1; ; GewStG § ... 34; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 9; ; AO 1977 § 12; ; AO 1977 § 12 Satz 2 Nr. 8; ; AO 1977 § 186 Nr. 2; ; AO 1977 § 186 Nr. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 189; ; AO 1977 § 189 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 60 Abs. 3 §§ 121 123 Abs. 1 S. 2
    Notwendige Beiladung, Nachholung im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 636
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.10.1974 - I R 128/73

    Wochenmarkthändler - Ort des Wohnsitzes - Betriebstätte - Wohenmarktveranstaltung

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 12/02
    Daher könne ein Marktstand eine Betriebsstätte sein, wenn er in regelmäßigen Abständen an einem bestimmten Ort aufgestellt werde, z.B. wöchentlich zweimal auf einem Wochenmarkt (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 1974 I R 128/73, BFHE 114, 47, BStBl II 1975, 203).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 60/93

    Notwendig zu beteiligende Personen am Zerlegungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 18.12.2002 - I R 12/02
    Die Entscheidung darüber, ob die Steuermessbeträge zu zerlegen sind, darf gegenüber den bisherigen Verfahrensbeteiligten und der Gemeinde X nur einheitlich ergehen (vgl. BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 60/93, BFH/NV 1995, 484).
  • BFH, 05.11.2014 - IV R 30/11

    Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten bei mehreren Geschäftsführern mit

    Die von der Klägerin beantragten Beiladungen hat der Senat nicht vorgenommen, da die von der Klägerin benannten Gemeinden nicht am Verfahren beteiligt waren (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636).
  • BFH, 17.09.2003 - I R 12/02

    Verkaufsstelle als Betriebsstätte

    Die vom erkennenden Senat zum Verfahren beigeladene Gemeinde L (s. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636) hat keinen Antrag gestellt.
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 22/11

    VGA bei mittelbarer Anteilseignerstellung - Nahestehende Person ist kein

    Der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zu vermeiden und das Verfahren zu beschleunigen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.; in BFH/NV 2009, 1427; in BFH/NV 2010, 1096), kann im Streitfall nicht erreicht werden, da das FG noch Feststellungen zu treffen hat (siehe unter II.3.c).
  • BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05

    Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer

    Auch kann der BFH --im Rahmen des ihm zustehenden und an dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie auszurichtenden Ermessens (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 123 FGO Rz 18)-- eine vom FG zu Unrecht unterlassene Beiladung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 Satz 2 FGO (in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung der FGO und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000, BGBl I 2000, 1757) nachholen und bei Unsicherheiten darüber, ob die Voraussetzungen der notwendigen Beiladung erfüllt sind, den Sachverhalt nach dem Untersuchungsgrundsatz des § 76 FGO selbst aufklären, um die nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO gebotene Überzeugung zum Vorliegen der in § 48 FGO i.V.m. § 60 Abs. 3 FGO genannten Tatbestände der notwendigen Beiladung zu erlangen (Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 60 Rz 29, 31).
  • BFH, 14.01.2010 - IV R 86/06

    GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen

    Denn der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.), kann im Streitfall nicht erreicht werden, da das angefochtene Urteil schon aus anderen Gründen aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen ist.
  • BFH, 22.01.2015 - IV R 38/10

    Zurechnung des Ertrags aus einem Schulderlass im Zusammenhang mit einem

    Dafür spricht, dass der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz aus Gründen der Verfahrensökonomie und der Verfahrensbeschleunigung zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.), im Streitfall nicht erreicht werden kann.
  • BFH, 23.03.2023 - IV R 8/20

    Beiladung einer prozessunfähigen GmbH, korrespondierende Bilanzierung bei einer

    Der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz aus Gründen der Verfahrensökonomie zu vermeiden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18.12.2002 - I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.), kann im Streitfall nicht erreicht werden.
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08

    Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft

    Denn der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.), kann im Streitfall nicht erreicht werden, da das angefochtene Urteil schon aus anderen Gründen aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen ist.
  • BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06

    Prozessstandschaft einer Personengesellschaft - Vollbeendigung - Beiladung des

    Der Senat übt jedoch das ihm hiernach zustehende und an dem Gesichtspunkt der Verfahrensökonomie auszurichtende Ermessen (BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2002 I R 12/02, BFH/NV 2003, 636; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 123 FGO Rz 18) dahin aus, dass er den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweist.
  • BFH, 28.07.2021 - IX R 8/19

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nach § 7i Abs. 2

    Denn der Zweck einer Beiladung im Revisionsverfahren, eine Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluss vom 18.12.2002 - I R 12/02, BFH/NV 2003, 636, m.w.N.), kann im Streitfall nicht erreicht werden (s. nachfolgend unter 2. und 3.).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 5/04

    Stille Gesellschaft: Mitunternehmerstellung

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10

    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn -

  • BFH, 14.02.2012 - I B 50/11

    Beiladung einer Gemeinde im Zuteilungsverfahren - Anforderungen an eine

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