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   BFH, 13.02.2003 - X R 62/00   

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https://dejure.org/2003,6356
BFH, 13.02.2003 - X R 62/00 (https://dejure.org/2003,6356)
BFH, Entscheidung vom 13.02.2003 - X R 62/00 (https://dejure.org/2003,6356)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - X R 62/00 (https://dejure.org/2003,6356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 171 Abs. 5; ; AO 1977 § 171 Abs. 5 Satz 1; ; AO 1977 § 397; ; AO 1977 § 410 Abs. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 § 171 Abs. 5 S. 1
    Steufa-Prüfung; Ablaufhemmung der Verjährung

  • datenbank.nwb.de

    Hemmung der Festsetzungsfrist bei Durchführung einer Fahndungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerfahndung - Ablaufhemmung bei Ermittlungen der Steuerfahndung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 171 Abs 5, AO 1977 § 169 Abs 2 S 2
    Ablaufhemmung; Prüfungsumfang; Steuerfahndung; Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 740
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.03.1999 - VIII R 19/97

    Steufa; Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 62/00
    Ist dies der Fall, kommt es nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt innerhalb einer Prüfung Ermittlungshandlungen in Bezug auf einzelne Veranlagungszeiträume durchgeführt wurden (BFH-Urteil vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).

    Aus diesem Gesetzeswortlaut und der Tatsache, dass die Fahndungsprüfung --anders als eine Außenprüfung-- nicht auf eine umfassende, sondern auf eine punktuelle Ermittlung angelegt ist, ergibt sich, dass nicht die Festsetzungsfrist für den gesamten Steueranspruch gehemmt wird, sondern Ablaufhemmung nur hinsichtlich der Steuern eintritt, die sich aus Sachverhalten, die Gegenstand der Ermittlungen waren, ergeben (BFH in BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).

    Macht die Steuerfahndung im Rahmen einer aus sonstigen Gründen durchgeführten Fahndungsprüfung Zufallsfunde oder entsteht der Verdacht auf weitere Steuerstraftaten, kann im Regelfall ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich die Prüfung ab dem Zeitpunkt der zufälligen Entdeckung bzw. der Entstehung des weiteren Verdachts auch auf diese Sachverhalte erstrecken soll (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1186).

    Eine besondere Prüfungsanordnung ist weder für den Beginn der Fahndung noch für ihre Erweiterung erforderlich und für die Ablaufhemmung ohne Bedeutung (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1186, m.w.N.).

    Ablaufhemmung hinsichtlich der Zufallsfunde tritt jedoch nur dann ein, wenn die formlose Ausweitung der Fahndungsprüfung für den Steuerpflichtigen vor Ablauf der Verjährung erkennbar war (BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 1186, und vom 20. Januar 2000 V R 98/98, BFH/NV 2000, 1143).

  • BFH, 20.01.2000 - V R 98/98

    Rechnungsdatum

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 62/00
    Ablaufhemmung hinsichtlich der Zufallsfunde tritt jedoch nur dann ein, wenn die formlose Ausweitung der Fahndungsprüfung für den Steuerpflichtigen vor Ablauf der Verjährung erkennbar war (BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 1186, und vom 20. Januar 2000 V R 98/98, BFH/NV 2000, 1143).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 61/94

    Ermittlungen der Steuerfahndung gegenüber einem Handlungsunfähigen hemmen nicht

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - X R 62/00
    Darüber hinaus muss für den Steuerpflichtigen erkennbar sein, dass in seinen Steuerangelegenheiten ermittelt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 1997 XI R 61/94, BFHE 183, 13, BStBl II 1997, 595).
  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines

    Der Umfang der Ablaufhemmung nach dieser Vorschrift richtet sich danach, auf welche Steueransprüche sich die Prüfung während ihres Verlaufs tatsächlich erstreckt hat (BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740; vom 14. April 2005 XI R 83/03, BFH/NV 2005, 1961).
  • FG München, 19.12.2013 - 1 K 2603/11

    Zur Frage, welche Anforderungen an eine Schlussbesprechung i. S. der §§ 171 Abs.

    Aus diesem Gesetzeswortlaut und der Tatsache, dass die Fahndungsprüfung - anders als eine Außenprüfung - nicht auf eine umfassende, sondern auf eine punktuelle Ermittlung angelegt ist, ergibt sich, dass nicht die Festsetzungsfrist für den gesamten Steueranspruch gehemmt wird, sondern Ablaufhemmung nur hinsichtlich der Steuern eintritt, die sich aus Sachverhalten, die Gegenstand der Ermittlungen waren, ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740, m.w.N).

    Ablaufhemmung hinsichtlich der Zufallsfunde tritt jedoch nur dann ein, wenn die formlose Ausweitung der Fahndungsprüfung für den Steuerpflichtigen vor Ablauf der Verjährung erkennbar war (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 2000 V R 98/98, BFH/NV 2000, 1143; vom 13. Februar 2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740, m.w.N.).

  • BFH, 08.07.2009 - VIII R 5/07

    Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung

    Für Steueransprüche, die nicht Gegenstand der Fahndungsprüfung waren, kann keine Ablaufhemmung eintreten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. März 1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, und vom 13. Februar 2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740).
  • BFH, 17.12.2015 - V R 58/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung

    Für Steueransprüche, die nicht Gegenstand der Fahndungsprüfung waren, kann keine Ablaufhemmung eintreten (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740, unter II.2.b aa, m.w.N., und vom 8. Juli 2009 VIII R 5/07, BFHE 226, 198, BStBl II 2010, 583, unter II.1., Rz 16, m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn die ermittelten Besteuerungsgrundlagen zu einer erstmaligen --unanfechtbaren-- Steuerfestsetzung führen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 740, zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags).

  • BFH, 17.12.2015 - V R 59/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 12. 2015 V R 58/14 -

    Für Steueransprüche, die nicht Gegenstand der Fahndungsprüfung waren, kann keine Ablaufhemmung eintreten (BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740, unter II.2.b aa, m.w.N., und vom 8. Juli 2009 VIII R 5/07, BFHE 226, 198, BStBl II 2010, 583, unter II.1., Rz 16, m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn die ermittelten Besteuerungsgrundlagen zu einer erstmaligen --unanfechtbaren-- Steuerfestsetzung führen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 740, zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags).

  • BFH, 17.11.2015 - VIII R 68/13

    Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige - verjährungshemmende Wirkung

    Die Ablaufhemmung endet, wenn aufgrund der Prüfung Steuerbescheide ergangen und diese unanfechtbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740; vom 14. April 2005 XI R 83/03, BFH/NV 2005, 1961; vom 8. Juli 2009 XI R 41/08, BFH/NV 2010, 1).
  • BFH, 12.12.2007 - X R 31/06

    Reichweite des Ausschlussgrunds des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG im Fall

    Vor Ablauf der Festsetzungsfrist durchgeführte Ermittlungen der Steuerfahndung hemmen nur dann die Festsetzungsverjährung, wenn diese für den Steuerpflichtigen erkennbar sind (vgl. z.B. Senatsurteil vom 13. Februar 2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 5 K 1348/09

    Steuerliche Erklärungspflichten eines Betreuers

    Für Steueransprüche, die nicht Gegenstand der Fahndungsprüfung waren, kann keine Ablaufhemmung eintreten (vgl. BFH-Urteil vom 9.03.1999 VIII R 19/97, BFH/NV 1999, 1186, und vom 13.02.2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740).
  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 56/07

    Festsetzungsfrist - Ermittlungen der Steuerfahndung - Reichweite der

    b) Der sachliche Umfang der Ablaufhemmung hängt zum einen davon ab, auf welche Steueransprüche sich die Ermittlungen während ihres Verlaufs tatsächlich erstreckt haben (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 62/00, BFH/NV 2003, 740).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2010 - 6 V 1924/10

    Aussetzung der Vollziehung: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer

    Sie beschränkt sich vielmehr auf den Gegenstand der Ermittlungen (BFH Urteile vom 13.02.2003 - X R 62/00 und vom 14.04.1999 - XI R 30/96).

    Der BFH führt in seinem Urteil vom 13.02.2003 - X R 62/00 aus:.

  • FG Düsseldorf, 27.08.2008 - 5 K 914/06

    Rechtmäßigkeit einer Änderung von Umsatzsteuerbescheiden nach Ablauf der

  • FG Düsseldorf, 27.08.2008 - 5 K 915/06

    Abänderbarkeit von Umsatzsteuerbescheiden für Geldspielautomatenumsätze nach

  • BFH, 08.07.2009 - XI R 41/08

    Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO umfasst nicht gesamten Steueranspruch -

  • BFH, 08.07.2009 - XI R 42/08

    Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO umfasst nicht gesamten Steueranspruch -

  • BFH, 14.04.2005 - XI R 83/03

    Ablaufhemmung bei Steuerfahndung

  • BFH, 15.06.2010 - VIII B 2/10

    Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 5 AO

  • FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13

    Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen

  • FG Schleswig-Holstein, 18.11.2009 - 2 K 85/08

    Umfang der Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 5 AO

  • FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 224/04

    Hemmung der Verjährung durch eine Fahndungsprüfung

  • FG Hamburg, 23.11.2006 - 2 K 298/04

    Verlängerung der Festsetzungsfrist infolge Steuerhinterziehung

  • FG Hamburg, 14.12.2004 - II 304/04

    Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

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