Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.02.2003

Rechtsprechung
   BFH, 14.02.2003 - X B 74/02   

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https://dejure.org/2003,4172
BFH, 14.02.2003 - X B 74/02 (https://dejure.org/2003,4172)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2003 - X B 74/02 (https://dejure.org/2003,4172)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - X B 74/02 (https://dejure.org/2003,4172)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Rechtsfortbildung

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Darlegung des Zulassungsgrundes der Erforderlichkeit einer BFH-Entsch. zur Rechtsfortbildung und zur Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 805
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 14.02.2003 - X B 74/02
    Diese können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zum Erfolg führen (Senatsbeschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 10.04.2000 - II B 147/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfahrensmängel - Verletzung des

    Auszug aus BFH, 14.02.2003 - X B 74/02
    Außerdem muss dargelegt werden, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensmangel beruht, es also ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. April 2000 II B 147/99, BFH/NV 2000, 1476).
  • BFH, 19.08.1999 - III R 57/98

    Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen

    Auszug aus BFH, 14.02.2003 - X B 74/02
    Sie hat lediglich den wesentlichen Inhalt der Entscheidung des BFH vom 19. August 1999 III R 57/98 (BFHE 191, 198, BStBl II 2000, 330) wiedergegeben.
  • BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93

    1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung

    Auszug aus BFH, 14.02.2003 - X B 74/02
    Da die Beteiligten auf eine § 76 Abs. 1 FGO genügende Sachaufklärung verzichten können (BFH-Urteil vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 101, m.w.N.; Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 261, m.w.N.), muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (BFH-Beschluss vom 10. Februar 2000 VIII B 14/99, BFH/NV 2000, 971; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 49, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2000 - VIII B 14/99

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

    Auszug aus BFH, 14.02.2003 - X B 74/02
    Da die Beteiligten auf eine § 76 Abs. 1 FGO genügende Sachaufklärung verzichten können (BFH-Urteil vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 101, m.w.N.; Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 261, m.w.N.), muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (BFH-Beschluss vom 10. Februar 2000 VIII B 14/99, BFH/NV 2000, 971; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 49, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2005 - X B 37/05

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorübergehende Eigennutzung

    Da die Beteiligten auf die Geltendmachung der Rüge eines solchen Verfahrensmangels verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (vgl. z.B. Senatsentscheidung vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 08.07.2004 - VII B 35/04

    Vollstreckungsaufschub - Voraussetzungen

    Einwendungen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des FG mit denen eine fehlerhafte Anwendung oder Auslegung des materiellen Rechts geltend gemacht wird, vermögen indes die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO nicht zu begründen (vgl. Senats-Beschluss vom 6. Oktober 2003 VII B 130/03, BFH/NV 2004, 215, sowie BFH-Entscheidung vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2004 - X B 78/03

    Darlegung der Zulassungsgründe bei kumulativer Begr. des FG-Urt.; Verletzung des

    Da die Beteiligten auf eine § 76 Abs. 1 FGO genügende Sachaufklärung verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (Senatsentscheidung vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 173/04

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

    Im Stil einer Revisionsbegründung wendet sich die Klägerin in erster Linie gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung, was für sich genommen die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2006 - I B 53/05

    NZB: Verfahrensmängel

    Da die Beteiligten auf die Geltendmachung der Rüge eines solchen Verfahrensmangels verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder aus welchen Gründen ihm eine solche Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 21. Oktober 2004 X B 67/04, juris; vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 28.11.2006 - VII B 176/06

    Keine Revisionszulassung bei Rüge, das FG habe die verspätete Einreichung des

    Die damit gerügten Fehler in der tatsächlichen oder rechtlichen Würdigung des FG vermögen die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 FGO nicht zu begründen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2005 - VII B 213/04

    LSt-Haftung - Auswahlermessen

    Einwendungen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des FG vermögen indes die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 FGO nicht zu begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2005 - X B 97/05

    Anforderungen an eine Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision, die auf

    Da die Beteiligten auf die Geltendmachung der Rüge eines solchen Verfahrensmangels verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (Senatsentscheidung vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 22.02.2005 - X B 177/03

    Verfahrensfehler: Nichtberücksichtigung einer tatsächlichen Verständigung

    Da die Beteiligten auf die Geltendmachung der Rüge eines solchen Verfahrensmangels verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (Senatsentscheidung vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 21.10.2004 - X B 67/04

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; schlüssige Rüge der Verletzung des

    Da die Beteiligten auf die Geltendmachung der Rüge eines solchen Verfahrensmangels verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (Senatsentscheidung vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 04.05.2004 - VII B 259/03

    Begriff der "groben Fahrlässigkeit" nicht klärungsbedürftig

  • BFH, 18.01.2005 - V B 24/04

    Voraussetzung einer erfolgreichen NZB wegen Schätzungsbescheid gegen

  • BFH, 07.09.2004 - III B 175/03

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der sog. 1 v. H.-Methode

  • BFH, 30.01.2004 - VII S 22/03

    Keine PKH bei Vorliegen einer Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung für

  • BFH, 02.03.2005 - II B 57/04

    Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmangel

  • BFH, 07.12.2004 - X B 73/04

    Anforderungen an die Darlegung der ordnungsgemäßen Rüge des Verfahrensmangels;

  • BFH, 04.10.2004 - VII B 27/04

    Rüge mangelnder Sachaufklärung und Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

  • BFH, 10.08.2004 - I B 184/03

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; Rüge einer Abweichung der Vorentscheidung von der

  • BFH, 05.04.2004 - X B 150/03

    Bezeichnung einer Divergenz; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 10.12.2003 - X B 48/03

    Darlegung des Zulassungsgrundes der Erforderlichkeit einer Entsch. des BFH zur

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Rechtsprechung
   BFH, 13.02.2003 - IX B 83/02   

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https://dejure.org/2003,9300
BFH, 13.02.2003 - IX B 83/02 (https://dejure.org/2003,9300)
BFH, Entscheidung vom 13.02.2003 - IX B 83/02 (https://dejure.org/2003,9300)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - IX B 83/02 (https://dejure.org/2003,9300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2
    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Sicherung einer einheitlichen Rspr.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 805
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.08.2002 - III B 16/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Fortbildung des Rechts; Progressionsvorbehalt

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - IX B 83/02
    Hierzu hätten sie entweder durch Gegenüberstellen von abstrakten Rechtssätzen eine Divergenz kenntlich machen oder einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler des Finanzgerichts (FG) von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung dartun müssen (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 29. August 2002 III B 16/02, BFH/NV 2003, 39, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 24.02.1999 - X B 33/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 13.02.2003 - IX B 83/02
    Die Beschwerdebegründung lässt nicht erkennen, inwiefern die von ihnen aufgeworfene Rechtsfrage "ob die Festsetzungsverjährung zum Zeitpunkt der Änderung des Feststellungsbescheides 1993 bereits eingetreten war" in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten ist und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 1999 X B 33/98, BFH/NV 1999, 1220; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 32 f.).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Die Rüge der Kläger, das FG habe das ärztliche Attest nicht richtig gewürdigt und die Rechtsprechungsgrundsätze unzutreffend angewendet, betrifft materiell-rechtliche Fehler, die nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2002 IX B 124/02, BFH/NV 2003, 495, m.w.N.), es sei denn, es handelt sich um offensichtliche Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung (BFH-Beschluss vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2003 - V B 72/02

    Einheitlichkeit der Rspr.; greifbare Gesetzwidrigkeit eines FG-Urteils

    Dieser Revisionszulassungsgrund ist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt, wenn ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vorhanden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. April 2003 V B 183/02, BFH/NV 2003, 1097, m.w.N.; vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06

    Akteneinsicht; Beiziehung von Akten durch das FG

    Ein solcher liegt nämlich nur dann vor, wenn das FG-Urteil aufgrund evidenter Rechtsanwendungsfehler als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig angesehen werden müsste (BFH-Beschlüsse vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805, und vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 17.01.2005 - IX B 98/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; keine Revisionszulassung bei

    In Übereinstimmung hiermit haben die Kläger in ihrer Beschwerdebegründung auch nicht --wie erforderlich-- dargelegt, dass die aufgeworfene Rechtsfrage in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten ist und aus diesem Grunde über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus im allgemeinen Interesse einer höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 32 f.).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 129/02

    Antrag auf InvZul; Wiedereinsetzung

    c) Ebenso wenig hat die Klägerin eine offensichtlich fehlerhafte materiell-rechtliche Rechtsanwendung des FG von einigem Gewicht in Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan (dazu BFH-Beschluss vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805, m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2006 - III B 76/05

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Antrag auf Verlegung des Termins zur

    Die vom FG insoweit vertretene Auffassung ist auch nicht, wie die Klägerin meint, willkürlich und greifbar gesetzwidrig, so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) keine Entscheidung des BFH erfordert (BFH-Beschlüsse vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805; vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445).
  • BFH, 19.05.2005 - IX B 3/05

    Grundsätzliche Bedeutung

    Sie hat in ihrer Beschwerdebegründung aber nicht --wie erforderlich-- dargelegt, dass die aufgeworfenen Rechtsfragen in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sind und aus diesem Grunde über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus im allgemeinen Interesse einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 32 f.).
  • BFH, 19.06.2006 - III B 42/05

    Anforderung an die Zulassung eines Revisionszulassungsgrundes im

    Ein solcher Fehler kommt nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Rechtsanwendungsfehlern des FG im Sinne einer willkürlichen oder zumindest greifbar gesetzwidrigen Entscheidung in Betracht (BFH-Beschluss vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2004 - IX B 118/03

    Darlegung der grds. Bedeutung und der Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) hat die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) nur behauptet, ohne darzulegen, inwieweit die geltend gemachte "Abziehbarkeit der Schuldzinsen" eine in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstrittene Rechtsfrage betrifft, die über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus im allgemeinen Interesse einer höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 32 f.).
  • BFH, 07.04.2004 - IX B 158/03

    Darlegung der Zulassungsgründe grds. Bedeutung der Rechtssache, Fortbildung des

    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) haben die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nur behauptet, ohne darzulegen, inwieweit die geltend gemachte Abziehbarkeit von in den Zahlungen an die Erblasserin enthaltenen Zinsanteilen als vorweggenommene Werbungskosten eine in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstrittene Rechtsfrage betrifft, die über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus im allgemeinen Interesse einer höchstrichterlichen Klärung bedarf (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 2003 IX B 83/02, BFH/NV 2003, 805; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 116 Rz. 32 f.).
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