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   BFH, 26.03.2004 - V B 170/03   

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https://dejure.org/2004,11175
BFH, 26.03.2004 - V B 170/03 (https://dejure.org/2004,11175)
BFH, Entscheidung vom 26.03.2004 - V B 170/03 (https://dejure.org/2004,11175)
BFH, Entscheidung vom 26. März 2004 - V B 170/03 (https://dejure.org/2004,11175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung - Schlüssige Darlegung einer Sachaufklärungsrüge - Aussagekraft der Leistungsbeschreibung "Betriebskostenumlage" für den Vorsteuerabzug

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    USt: Vorsteuerabzug; Verweisung auf andere Geschäftsunterlagen

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vorsteuerabzug bei nicht eindeutiger Identifizierung der abgerechneten Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechnung
    Rechnungsformen
    Rechnungen auf Papier
    Rechnungsdokumente

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1121
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.05.2000 - V B 178/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 26.03.2004 - V B 170/03
    Andere Geschäftsunterlagen könnten zur Identifizierung der abgerechneten Leistungen jedoch nur herangezogen werden, wenn in der Abrechnung selbst auf diese verwiesen werde und die in Bezug genommenen Unterlagen eindeutig bezeichnet seien (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 18. Mai 2000 V B 178/99, BFH/NV 2000, 1504, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.2003 - V B 11/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BFH, 26.03.2004 - V B 170/03
    Eine schlüssige Aufklärungsrüge (vgl. § 76 FGO) erfordert aber den Vortrag, dass die nicht berücksichtigten Tatsachen nach der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG entscheidungserheblich gewesen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 V B 11/02, BFH/NV 2004, 59).
  • BFH, 26.06.2003 - X B 15/03

    NZB; kumulative Urteilsbegründung; gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 26.03.2004 - V B 170/03
    In diesem Fall hat eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann Erfolg, wenn der Beschwerdeführer für jede der selbständig tragenden Begründungen einen Revisionszulassungsgrund schlüssig geltend macht und diese Zulassungsgründe auch tatsächlich vorliegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 X B 15/03, BFH/NV 2003, 1419, m.w.N.).
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