Rechtsprechung
BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GewStG § 29 Abs. 1 a.F.; ; GewStG § 33 Abs. 1 a.F.; ; GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; LStDV § 1 Abs. 2; ; EStG § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; FGO § 135 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 28 § 29 § 31 § 33
Zerlegung GewSt-Messbetrag - datenbank.nwb.de
Zuordnung von entliehenen AN bei der GewSt-Zerlegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einbeziehung von lediglich beschäftigten, nicht angestellten Arbeitnehmern in den Gewerbesteuerzerlegungsmaßstab des Beschäftigungsunternehmens
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 11 K 111/99
- BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03
Papierfundstellen
- BFH/NV 2004, 1291
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.02.1958 - I B 23/57
Zuordnung von Arbeitnehmern zu einem Gewerbebetrieb im Rahmen der Zerlegung von …
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03
Der BFH hat mit Beschluss vom 11. Februar 1958 I B 23/57 U (BFHE 66, 469, BStBl III 1958, 182) entschieden, dass bei der Zerlegung von Gewerbesteuermessbeträgen nach dem Maßstab der Arbeitslöhne die Frage nach der Zugehörigkeit von Arbeitnehmern zu dem Gewerbebetrieb nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmen sei.Nach seiner Auffassung betrifft der Beschluss in BFHE 66, 469, BStBl III 1958, 182 nur den Ausnahmefall, dass das Beschäftigungsunternehmen dem Anstellungsunternehmen die Löhne im Voraus zur Verfügung gestellt hat.
b) Im Bereich der Gewerbesteuerzerlegung geht es demgegenüber darum, dass die Gemeinden, denen durch die Ansässigkeit der Arbeitnehmer einer Betriebsstätte auf ihrem Gebiet Lasten erwachsen, am Gewerbesteueraufkommen des Unternehmens beteiligt werden (BFH-Beschluss in BFHE 66, 469, BStBl III 1958, 182).
Der Senat ist deshalb mit dem Beschluss in BFHE 66, 469, BStBl III 1958, 182 der Auffassung, dass auch in Gewerbesteuerzerlegungsfällen die Zugehörigkeit von Arbeitnehmern zum Betrieb des Beschäftigungs- oder des Anstellungsunternehmens nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmen ist.
- BFH, 26.02.1992 - I R 16/90
Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse über die reinen Lohnaufwendungen …
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03
Arbeitnehmer i.S. des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG a.F. sind nur die Personen, die in einem Dienstverhältnis i.S. des § 1 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) zu dem Unternehmen stehen, für das der zu zerlegende Steuermessbetrag festgesetzt worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 1992 I R 16/90, BFH/NV 1992, 836, m.w.N.).Auf der anderen Seite geht der BFH bei sog. Leiharbeitsverhältnissen davon aus, dass die dem Entleiher überlassenen Beschäftigten auch im Bereich der Gewerbesteuerzerlegung Arbeitnehmer des Verleihers sind (BFH-Beschluss vom 3. Juli 1956 I B 114/54, auszugsweise wiedergegeben bei Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 29 Anm. 6; BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 836, m.w.N.).
Er hat das in einem Fall angenommen, in dem die Arbeitnehmer nicht wirtschaftlich eindeutig und ausschließlich der Betriebsstätte der Steuerpflichtigen zugeordnet werden konnten, weil sie nicht von vornherein für die Tätigkeit in der Betriebsstätte der Steuerpflichtigen und für deren Rechnung eingestellt waren (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 836).
- ihr vertraglicher und tatsächlicher Tätigkeitsbereich --anders als im Fall des BFH-Urteils in BFH/NV 1992, 836-- ausschließlich im Betrieb des Beschäftigungsunternehmens liegt, .
- BFH, 24.03.1999 - I R 64/98
Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03
Ein solches Dienstverhältnis setzt jedoch nicht voraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag miteinander geschlossen haben (BFH-Urteil vom 24. März 1999 I R 64/98, BFHE 190, 74, BStBl II 2000, 41, m.w.N.).Für diese Auffassung könnte sprechen, dass der BFH in seinem Urteil in BFHE 190, 74, BStBl II 2000, 41 als Arbeitgeber i.S. des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur denjenigen ansieht, der den Lohn im eigenen Namen und für eigene Rechnung unmittelbar an die Arbeitnehmer auszahlt.
- BFH, 04.09.2002 - I R 21/01
Lohnsteuer bei ausländischem Arbeitnehmerverleiher
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03
Auch in dem letztgenannten Bereich vertritt der BFH die Auffassung, dass Arbeitgeber derjenige ist, der die Vergütung für die geleisteten Dienste wirtschaftlich trägt (BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; BFH-Beschluss vom 4. September 2002 I R 21/01, BFHE 200, 265, BStBl II 2003, 306). - BFH, 21.08.1985 - I R 63/80
Arbeitgeber - DBA-Spanien
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03
Auch in dem letztgenannten Bereich vertritt der BFH die Auffassung, dass Arbeitgeber derjenige ist, der die Vergütung für die geleisteten Dienste wirtschaftlich trägt (BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80, BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4; BFH-Beschluss vom 4. September 2002 I R 21/01, BFHE 200, 265, BStBl II 2003, 306). - BVerwG, 12.05.1955 - I B 114.54
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 25.03.2004 - IV R 42/03
Auf der anderen Seite geht der BFH bei sog. Leiharbeitsverhältnissen davon aus, dass die dem Entleiher überlassenen Beschäftigten auch im Bereich der Gewerbesteuerzerlegung Arbeitnehmer des Verleihers sind (BFH-Beschluss vom 3. Juli 1956 I B 114/54, auszugsweise wiedergegeben bei Lenski/Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 29 Anm. 6;… BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 836, m.w.N.).
- BFH, 05.11.2014 - IV R 30/11
Mehrere Geschäftsleitungsbetriebsstätten bei mehreren Geschäftsführern mit …
Werden Arbeitnehmer bei einem anderen Unternehmer angestellt als bei dem Unternehmer, bei dem sie zum Einsatz kommen, so kann unter bestimmten Umständen eine von der lohnsteuerrechtlichen Zuordnung abweichende wirtschaftliche Zuordnung vorzunehmen sein (BFH-Beschluss vom 11. Februar 1958 I B 23/57 U, BFHE 66, 469, BStBl III 1958, 182; BFH-Urteil vom 25. März 2004 IV R 42/03, BFH/NV 2004, 1291).das Anstellungsunternehmen von dem Beschäftigungsunternehmen lediglich die Lohnaufwendungen erstattet erhält, ohne Verwaltungskosten oder einen Gewinnaufschlag zu berechnen (BFH-Urteile in BFHE 205, 295, BStBl II 2004, 602, und in BFH/NV 2004, 1291).
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 494/12
Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung
Die Rechtsprechung des BFH zur Bedeutung der Kurzzeitigkeit im Rahmen der Statusfeststellung kann nach Ansicht des Senats aber schon deshalb nicht auf das Sozialversicherungsrecht übertragen werden, weil dem kodifizierten Steuerrecht die Rechtsfigur der unständigen Beschäftigung fremd ist (die Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte hat in der Vergangenheit gleichwohl die Arbeitnehmereigenschaft von unständig Beschäftigten, z.B. in einem Hafenbetrieb, anerkannt, BFH, Urteil vom 25. März 2004 - IV R 42/03 -, juris; BFHE 120, 229. Zum anderen soll nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 24. November 1961 - VI 183/59 S -, juris) die Kurzzeitigkeit bei "gehobenen" Tätigkeiten (z.B. künstlerischer Art) eher als bei "einfachen Arbeiten, insbesondere Handarbeiten" eine Qualifizierung als selbständige Tätigkeit nach sich ziehen. - LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 449/12
Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung
Die Rechtsprechung des BFH zur Bedeutung der Kurzzeitigkeit im Rahmen der Statusfeststellung kann nach Ansicht des Senats aber schon deshalb nicht auf das Sozialversicherungsrecht übertragen werden, weil dem kodifizierten Steuerrecht die Rechtsfigur der unständigen Beschäftigung fremd ist (die Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte hat in der Vergangenheit gleichwohl die Arbeitnehmereigenschaft von unständig Beschäftigten, z.B. in einem Hafenbetrieb, anerkannt, BFH, Urteil vom 25. März 2004 - IV R 42/03 -, juris; BFHE 120, 229. Zum anderen soll nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 24. November 1961 - VI 183/59 S -, juris) die Kurzzeitigkeit bei "gehobenen" Tätigkeiten (z.B. künstlerischer Art) eher als bei "einfachen Arbeiten, insbesondere Handarbeiten" eine Qualifizierung als selbständige Tätigkeit nach sich ziehen.
- FG München, 27.11.2018 - 6 K 2407/15
Gewerbliche Ausübung als Element der Qualifikation einer Betriebsstätte
Im Bereich der Gewerbesteuerzerlegung kann eine Zurechnung beim Anstellungsunternehmen daher in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmerüberlassung an das Beschäftigungsunternehmen ein echter - auf Gewinnerzielung des Verleihers gerichteter - Arbeitnehmerverleih zugrunde liegt (BFH-Urteil vom 25. März 2004 IV R 42/03, BFH/NV 2004, 1291; BFH-Urteil vom 12. Februar 2004 IV R 29/02, BStBl II 2004, 602; BFH-Urteil vom 5. November 2014 IV R 30/11, BStBl II 2015, 601). - LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 153/11
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Synchronsprecher - abhängige …
Die Rechtsprechung des BFH zur Bedeutung der Kurzzeitigkeit im Rahmen der Statusfeststellung kann nach Ansicht des Senats aber schon deshalb nicht auf das Sozialversicherungsrecht übertragen werden, weil dem kodifizierten Steuerrecht die Rechtsfigur der unständigen Beschäftigung fremd ist (die Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte hat in der Vergangenheit gleichwohl die Arbeitnehmereigenschaft von unständig Beschäftigten, z.B. in einem Hafenbetrieb, anerkannt, BFH, Urteil vom 25. März 2004 - IV R 42/03 -, juris; BFHE 120, 229. Zum anderen soll nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 24. November 1961 - VI 183/59 S -, juris) die Kurzzeitigkeit bei "gehobenen" Tätigkeiten (z.B. künstlerischer Art) eher als bei "einfachen Arbeiten, insbesondere Handarbeiten" eine Qualifizierung als selbständige Tätigkeit nach sich ziehen. - LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 314/13
Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung
Die Rechtsprechung des BFH zur Bedeutung der Kurzzeitigkeit im Rahmen der Statusfeststellung kann nach Ansicht des Senats aber schon deshalb nicht auf das Sozialversicherungsrecht übertragen werden, weil dem kodifizierten Steuerrecht die Rechtsfigur der unständigen Beschäftigung fremd ist (die Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte hat in der Vergangenheit gleichwohl die Arbeitnehmereigenschaft von unständig Beschäftigten, z.B. in einem Hafenbetrieb, anerkannt, BFH, Urteil vom 25. März 2004 - IV R 42/03 -, juris; BFHE 120, 229. Zum anderen soll nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 24. November 1961 - VI 183/59 S -, juris) die Kurzzeitigkeit bei "gehobenen" Tätigkeiten (z.B. künstlerischer Art) eher als bei "einfachen Arbeiten, insbesondere Handarbeiten" eine Qualifizierung als selbständige Tätigkeit nach sich ziehen. - FG Münster, 28.09.2005 - 10 K 6281/02
Keine Gewerbesteuerzerlegung eines Spielhallenunternehmens auf 55 Standorte von …
- das Anstellungsunternehmen vom Beschäftigungsunternehmen lediglich die Lohnaufwendungen erstattet erhält, ohne Verwaltungskosten oder gar einen Gewinnaufschlag zu berechnen (BFH-Urteil vom 20.03.2004 IV R 42/03, BFH/NV 2004, 1291). - FG Saarland, 22.08.2008 - 1 K 1213/04
Zur Zerlegung des Gewerbesteuersteuermessbetrages beim Betrieb eines …
Dies setzt aber voraus, dass ihr vertraglicher und tatsächlicher Tätigkeitsbereich ausschließlich im Betrieb des Beschäftigungsunternehmens liegt, sie in den Organismus dieses Unternehmens eingegliedert und den Weisungen zu folgen verpflichtet sind und das Anstellungsunternehmen vom Beschäftigungsunternehmen lediglich die Lohnaufwendungen erhält, ohne Gewinnaufschlag und Verwaltungskosten (BFH-Urteil vom 25. März 2004 IV R 42/03, BFH/NV 2004, 1291). - BFH, 18.02.2004 - IV S 1/04
AdV
Über die Revision (Az. IV R 42/03) ist noch nicht entschieden.
Rechtsprechung
BFH, 07.06.2004 - X R 12/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 65 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 1
Zulassung der Revision - datenbank.nwb.de
Zulassung der Revision muss aus den Urteilsgründen hervorgehen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 04.02.2004 - 7 K 193/03
- BFH, 07.06.2004 - X R 12/04
Papierfundstellen
- BFH/NV 2004, 1291
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 03.12.1985 - VII B 65/85
Anforderungen an die Zulassung einer Revision
Auszug aus BFH, 07.06.2004 - X R 12/04
Da die Revision jedoch ausdrücklich zugelassen werden muss, ist in einer Rechtsmittelbelehrung, die lediglich die Revision gegen das Urteil des FG für zulässig erklärt, keine Zulassung des Rechtsmittels zu sehen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 VII B 65/85, BFH/NV 1986, 419;… vom 10. August 1999 VII B 22/99, BFH/NV 2000, 77; vom 30. November 2001 III R 15/01, juris-Nr. StRE200151408;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 55 Rz. 27, m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BFH, 10.08.1999 - VII B 22/99
Beschwerdezulassung gegen ablehnenden AdV-Beschluss
Auszug aus BFH, 07.06.2004 - X R 12/04
Da die Revision jedoch ausdrücklich zugelassen werden muss, ist in einer Rechtsmittelbelehrung, die lediglich die Revision gegen das Urteil des FG für zulässig erklärt, keine Zulassung des Rechtsmittels zu sehen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 VII B 65/85, BFH/NV 1986, 419; vom 10. August 1999 VII B 22/99, BFH/NV 2000, 77; vom 30. November 2001 III R 15/01, juris-Nr. StRE200151408;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 55 Rz. 27, m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BFH, 30.11.2001 - III R 15/01
Revision - Zulassungsfreie Revision - Zulassung - Urteilsgründe - …
Auszug aus BFH, 07.06.2004 - X R 12/04
Da die Revision jedoch ausdrücklich zugelassen werden muss, ist in einer Rechtsmittelbelehrung, die lediglich die Revision gegen das Urteil des FG für zulässig erklärt, keine Zulassung des Rechtsmittels zu sehen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 VII B 65/85, BFH/NV 1986, 419;… vom 10. August 1999 VII B 22/99, BFH/NV 2000, 77; vom 30. November 2001 III R 15/01, juris-Nr. StRE200151408;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 55 Rz. 27, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
- BFH, 17.02.1995 - VIII R 9/95
Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof
Auszug aus BFH, 07.06.2004 - X R 12/04
Ein ausdrücklich als Revision bezeichnetes Rechtsmittel kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden, weil deren Zulässigkeit von anderen Voraussetzungen abhängt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Februar 1995 VIII R 9/95, BFH/NV 1995, 1085;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 12, m.w.N.). - BFH, 09.11.2000 - VI B 11/99
Berichtigung von Tatbestand und Sitzungsprotokoll
Auszug aus BFH, 07.06.2004 - X R 12/04
Das FG hat eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt und dadurch die Kosten des Revisionsverfahrens verursacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. November 2000 VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480). - BFH, 12.04.1967 - VI R 321/66
Statthaftigkeit einer Revision
Auszug aus BFH, 07.06.2004 - X R 12/04
In einem Einzelfall ist zwar der in der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen FG-Urteils unter Hinweis auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache enthaltene Ausspruch, die Revision sei zulässig, als Revisionszulassung anerkannt worden (BFH-Beschluss vom 12. April 1967 VI R 321/66, BFHE 88, 361, BStBl III 1967, 396).
- BFH, 24.01.2008 - XI R 63/06
Verfahrensrechtliche Folgen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung
Ergeben sich weder aus den Urteilsgründen noch aus der Formulierung der Rechtsmittelbelehrung Anhaltspunkte dafür, dass das FG die Revision tatsächlich zulassen wollte, so kann eine Revisionszulassung nicht schon darin gesehen werden, dass nach der Rechtsmittelbelehrung den Beteiligten gegen das Urteil die Revision zustehe (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2004 X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291, m.w.N.;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 107, m.w.N.; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 277; Seer in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 124).Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung führt nicht dazu, dass das nach dem Gesetz unzulässige Rechtsmittel als zulässiges Rechtsmittel behandelt wird (…BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 1998 VI B 202/97, BFH/NV 1999, 636;… vom 23. Mai 2002 II R 30/01, BFH/NV 2002, 1322; in BFH/NV 2004, 1291;… vom 28. Oktober 2004 III R 53/03, BFH/NV 2005, 374, alle m.w.N.).
Ein --wie im Streitfall-- ausdrücklich als Revision bezeichnetes Rechtsmittel kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden, weil deren Zulässigkeit von anderen Voraussetzungen abhängt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1291, m.w.N.).
Im Streitfall ist davon auszugehen, dass die Revision bei zutreffend erteilter Rechtsmittelbelehrung nicht eingelegt und die Kosten des Revisionsverfahrens nicht verursacht worden wären (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 636; in BFH/NV 2004, 1291;… in BFH/NV 2005, 374, alle zu § 8 GKG a.F. und m.w.N.).
- BFH, 03.12.2019 - X R 12/18
Reguläre Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau
Dies ist ausreichend (vgl. insoweit nur Senatsbeschluss vom 07.06.2004 - X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291, unter II.1.). - BFH, 28.10.2004 - III R 53/03
NZB gegen Gerichtsbescheid
Die Revision wird auch nicht dadurch ohne Zulassung statthaft, dass das FG eine missverständliche und damit unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt hat (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 1035, und vom 7. Juni 2004 X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291).Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung führt indes nicht dazu, dass die vom FG nicht ausdrücklich nach § 90a Abs. 2 Satz 2 FGO zugelassene Revision als zulässig zu behandeln ist (BFH-Beschlüsse vom 30. September 1999 V B 142/99, BFH/NV 2000, 342, und in BFH/NV 2004, 1291).
- BFH, 30.08.2023 - X B 63/23
Keine Zulassung eines Rechtsmittels allein durch eine fehlerhafte …
Allein die Beifügung einer auf die Beschwerde hinweisenden Rechtsmittelbelehrung genügt für eine Zulassungsentscheidung nicht, wenn sich weder dem Tenor noch den Gründen der Entscheidung Anhaltspunkte für eine Zulassung entnehmen lassen (…BFH-Beschlüsse vom 28.10.1993 - VII B 229/93, BFH/NV 1994, 254;… vom 07.05.1996 - VII B 76/96, BFH/NV 1996, 778;… vom 30.07.2003 - I B 16/03, BFH/NV 2003, 1601, unter 1. …und vom 08.11.2005 - VII B 157/05, BFH/NV 2006, 569, unter II.2.; ebenso zur Revisionszulassung Senatsbeschluss vom 07.06.2004 - X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291, unter II.1.).Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn das Rechtsmittelverfahren --wie hier-- durch eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung des FG veranlasst worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.11.2000 - VI B 11/99, BFH/NV 2001, 480; vom 07.06.2004 - X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291, unter II.3.
- BFH, 26.03.2009 - V B 111/08
Zur Zulässigkeit von Rechtsmitteln - keine Übertragung von § 21 GKG auf …
Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung führt aber nicht dazu, dass nach dem Gesetz unzulässige Rechtsmittel als zulässige Rechtsmittel behandelt werden (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2008 XI R 63/06, BFH/NV 2008, 606;… vom 23. Mai 2002 II R 30/01, BFH/NV 2002, 1322; vom 7. Juni 2004 X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291;… vom 28. Oktober 2004 III R 53/03, BFH/NV 2005, 374). - BFH, 25.01.2008 - IX R 74/07
Berufung als Rechtsmittel
Eine Umdeutung der ausdrücklich als Berufung bezeichneten Verfahrenserklärung in eine (vorliegend nur zulässige) Nichtzulassungsbeschwerde kommt beim --sich und die Klägerin vertretenden-- Kläger, einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juni 2004 X R 12/04, BFH/NV 2004, 1291;… vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800).