Rechtsprechung
   BFH, 09.10.2003 - V R 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,371
BFH, 09.10.2003 - V R 5/03 (https://dejure.org/2003,371)
BFH, Entscheidung vom 09.10.2003 - V R 5/03 (https://dejure.org/2003,371)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - V R 5/03 (https://dejure.org/2003,371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1
    Begriff der umsatzsteuerfreien Kreditvermittlung

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Umsatzsteuerfreiheit der Kreditvermittlung nur bei entgeltlicher Leistung an Kreditgeber oder Kreditnehmer

  • Judicialis

    UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerfreie Kreditvermittlung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreiheit der Kreditvermittlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerfreiheit der Kreditvermittlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Selbstständiger Handelsvertreter ? Vorbereitung von Finanzierungen ? Begriff der Kreditvermittlung ? Auslegung durch EuGH ? Leistung muss an eine Partei des Kreditvertrags erbracht und von diesem als eigenständige Kreditvermittlungstätigkeit vergütet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Umsatzsteuer bei Versicherungsvermittlung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Finanzierungsberatung durch selbständigen Handelsvertreter; Provisionen für Kreditvermittlungen als steuerfreie Umsätze; Abgrenzung von Geschäftsbesorgungsverträgen mit den Gewährträgern der Kredite von solchen mit Vermittlern

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. a; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1
    Umsatzsteuerfreie Kreditvermittlung nur bei Erbringung der Leistung an eine Partei des Kreditvertrags

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Umsatzsteuerbarkeit einer Kreditvermittlungsprovision, Kreditvermittlung, Begriff der Vermittlung, Unterprovisionen, Unterprovision

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    So vermeiden Sie die Umsatzsteuer auf Vermittlungsprovisionen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind die Vermittlungsprovisionen umsatzsteuerfrei?

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Umsatzsteuer bei Versicherungsvermittlung!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kreditvermittlung - So vermeiden Sie die Umsatzsteuer auf Vermittlungsprovisionen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kreditvermittlung - Wann sind Vermittlungsprovisionen umsatzsteuerfrei?

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerpflicht für Provisionen bei mehrstufiger Kreditvermittlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 8 Buchst a
    Kreditvermittlung; Steuerfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 395
  • ZIP 2004, 259
  • WM 2004, 221
  • BB 2003, 2608
  • BB 2004, 801
  • DB 2004, 290
  • BStBl II 2003, 958
  • BFH/NV 2004, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    SDC / Skatteministeriet

    Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V R 5/03
    Da die Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerbefreiungen nach der Richtlinie 77/388/EWG autonome Begriffe des Gemeinschaftsrechts darstellen (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- Urteil vom 5. Juni 1997 Rs. C-2/95, SDC, Slg. 1997, I-3017, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 64), kann die frühere Rechtsprechung des BFH, der Begriff "Vermittlung" in § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG bestimme sich nach dem gleichnamigen bürgerlichrechtlichen Begriff in § 652 des Bürgerlichen Gesestzbuchs --BGB-- (vgl. BFH in BFHE 177, 161, BStBl II 1995, 427), mit dieser Begründung nicht aufrecht erhalten werden.

    Dem FG ist zwar einzuräumen, dass der EuGH im Urteil SDC (Slg. 1997, I-3017 Randnrn. 32 und 48) gemeint hat, die nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nrn. 3 und 5 der Richtlinie 77/388/EWG befreiten Umsätze seien durch die Art der erbrachten Leistungen und nicht durch den Erbringer oder Empfänger der Leistung definiert.

    Aus dem Urteil SDC in Slg. 1997, I-3017 kann deshalb nicht geschlossen werden, dass ein Kreditvermittler seine Leistungen auch an eine andere Person als eine Partei des (künftigen) Kreditvertrags erbringen kann.

  • BFH, 26.01.1995 - V R 9/93

    Eine steuerfreie Vermittlung von Krediten führt nur aus, wer gegenüber den

    Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V R 5/03
    Das damals für den Kläger zuständige Finanzamt vertrat im Anschluss an eine Betriebsprüfung die Auffassung, bei den Provisionen handele es sich gemäß Abschn. 57 Abs. 8 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) und den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Januar 1995 V R 9/93 (BFHE 177, 161, BStBl II 1995, 427) um steuerpflichtige sonstige Leistungen.

    Da die Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerbefreiungen nach der Richtlinie 77/388/EWG autonome Begriffe des Gemeinschaftsrechts darstellen (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- Urteil vom 5. Juni 1997 Rs. C-2/95, SDC, Slg. 1997, I-3017, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 64), kann die frühere Rechtsprechung des BFH, der Begriff "Vermittlung" in § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG bestimme sich nach dem gleichnamigen bürgerlichrechtlichen Begriff in § 652 des Bürgerlichen Gesestzbuchs --BGB-- (vgl. BFH in BFHE 177, 161, BStBl II 1995, 427), mit dieser Begründung nicht aufrecht erhalten werden.

    Dies steht im Ergebnis im Einklang mit der Entscheidung des BFH in BFHE 177, 161, BStBl II 1995, 427, wonach eine steuerfreie Vermittlung von Krediten i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG nur der ausführt, wer gegenüber den künftigen Vertragsparteien des Kreditvertrags als selbständiger Vermittler auftritt.

  • EuGH, 13.12.2001 - C-235/00

    CSC Financial Services

    Auszug aus BFH, 09.10.2003 - V R 5/03
    Zum Begriff der "Vermittlung" in Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Richtlinie 77/388/EWG hat der EuGH in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 Rs. C-235/00, CSC Financial Services (Slg. 2001, I-10237 = UR 2002, 84 mit Anm. Wäger) wörtlich ausgeführt:.
  • BFH, 30.10.2008 - V R 44/07

    Umsatzsteuer beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Versicherungen

    Seine frühere Rechtsprechung, nach der die Untervermittlung steuerpflichtig war (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 2003 V R 5/03, BFHE 203, 395, BStBl II 2003, 958), hat der Senat mit Urteil vom 20. Dezember 2007 V R 62/06 (BStBl II 2008, 641, BFH/NV 2008, 723) dementsprechend aufgegeben.
  • BFH, 14.05.2014 - XI R 13/11

    Zur Abgrenzung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb

    b) Eine Vermittlungsleistung i.S. von § 4 Nr. 8 Buchst. e oder f UStG ist gegeben, wenn einer Vertragspartei eine Vermittlungstätigkeit erbracht wird, die von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird (vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 2003 V R 5/03, BFHE 203, 395, BStBl II 2003, 958, unter II.2.; vom 3. November 2005 V R 21/05, BFHE 212, 172, BStBl II 2006, 282, unter II.1.; jeweils zur "Vermittlung von Krediten" i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG).
  • BFH, 20.12.2007 - V R 62/06

    BFH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuer bei Kredit- und Fondsvermittlung

    Aufgrund der nach den EuGH-Urteilen CSC Financial Services in Slg. 2001, I-10237, BFH/NV Beilage 2002, 35, UR 2001, 84 und Ludwig in BFH/NV Beilage 2007, 398, UR 2007, 617 bestehenden Begriffsidentität bei der Vermittlung von Gesellschaftsanteilen/Wertpapieren nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Richtlinie 77/388/EWG und bei der Vermittlung von Krediten nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG sowie der sich aus der EuGH-Rechtsprechung ergebenden Steuerfreiheit der Leistungen sog. Untervermittler, die nicht durch den Verkäufer der zu vermittelnden Leistung, sondern durch einen anderen Vermittler beauftragt werden, hält der Senat an seiner Rechtsprechung zur Steuerpflicht der Leistungen des Untervermittlers im Bereich der Kreditvermittlung (Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 5/03, BFHE 203, 395, BStBl II 2003, 958) und den sich hieraus ergebenden Folgen für die Untervermittlung beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen und Wertpapieren nach § 4 Nr. 8 Buchst. f und g UStG (vgl. Bundesministerium der Finanzen vom 13. Dezember 2004, BStBl I 2004, 1199) nicht mehr fest (Änderung der Rechtsprechung).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2006 - 6 V 1353/06

    Ernstliche Zweifel an der Steuerpflicht von Umsätzen eines Untervermittlers von

    Auch nach dem Urteil des BFH vom 09.10.2003 - V R 5/03 müsse bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Streitfall der Begriff der Vermittlung bejaht werden, auch wenn der ASt weder mit dem Kunden, noch der Bank ausdrücklich einen direkten Vermittlungsvertrag eingehe.

    Auch das FG Brandenburg (Vorlagebeschluss vom 23.11.2005 - 1 K 692/05) gehe davon aus, dass - würde man das Urteil des BFH vom 09.10.2003 - V R 5/03 dahin gehend auslegen, dass generell eine Umsatzsteuerbefreiung bei der Kreditvermittlung nur dann in Betracht kommt, wenn eine ausdrückliche unmittelbare Vertragsbeziehung zu einer der Parteien des Kreditvertrages besteht - darin eine Fehlinterpretation des CSC-Urteils des EuGH liege und auch ein Verstoß gegen das Urteil des EuGH vom 03.03.2005 - C-472/03 "Arthur Anderson".

    Der BFH habe mit Urteil vom 09.10.2003 - V R 5/03 entschieden, dass eine umsatzsteuerfreie Kreditvermittlung nur dann vorliege, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrages erbracht und von dieser vergütet werde.

    Das Urteil des BFH vom 09.10.2003 - V R 5/03 (BStBl II 2003, 958) gelangt zwar zu dem Ergebnis, dass in einem dem streitigen Sachverhalt ähnlichen Fall keine steuerfreien Umsätze vorliegen.

    Die Rechtslage ist - wie ausgeführt - trotz der insoweit eindeutigen Entscheidung des BFH vom 09.10.2003 - V R 5/03 ungeklärt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 K 2638/01

    Zu den Voraussetzungen der steuerfreien Vermittlung der Umsätze im

    Dieser Sichtweise habe sich auch der BFH angeschlossen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 5/03, BStBl II 2003, 958).

    c) Die Vorschrift des § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG setzt hierbei die Bestimmung des Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - Richtlinie 77/388/EWG - in das nationale Recht um; sie ist deshalb richtlinienkonform auszulegen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 5/03, BStBl II 2003, 958).

    Da die Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerbefreiungen nach der Richtlinie 77/388/EWG autonome Begriffe des Gemeinschaftsrechts darstellen (vgl. EuGH-Urteil vom 5. Juni 1997 Rs. C-2/95, "SDC", a.a.O.), kann die frühere Rechtsprechung des BFH, wonach der Begriff "Vermittlung" (dort zu § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG) sich nach dem bürgerlichrechtlichen Begriff in § 652 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB- richte (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1995 V R 9/93, BStBl II 1995, 427) mit dieser Begründung nicht mehr aufrecht erhalten werden (so zuletzt BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 5/03, a.a.O.).

    d) Der BFH hat diese Rechtsprechung auch auf den Begriff der Vermittlung von Krediten i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG übertragen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 5/03).

    Die neuerliche Vorlage mit Beschluss des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 23. November 2005 an den EuGH (Az.: 1 K 692/05, DStRE 2006, 289 ) bezieht sich allein auf die hier nicht entscheidungserhebliche Frage der Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen eines sog. Untervermittlers, der insoweit keine unmittelbare Vertragsbeziehung zu einer der Parteien des Kreditvertrages unterhält (vgl. zu der mehrstufigen Vermittlung von Finanzumsätzen das BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003, V R 5/03, BStBl II 2003, 958).

  • BFH, 03.11.2005 - V R 21/05

    Voraussetzungen für Steuerbefreiung einer Kreditvermittlung

    Diese Ausführungen gelten auch für die "Vermittlung von Krediten" i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG, Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechend (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Oktober 2003 V R 5/03, BFHE 203, 395, BStBl II 2003, 958).

    Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt vor, wenn die Leistung aufgrund eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Kreditgeber oder Kreditnehmer an eine Partei des Kreditvertrages ausgeführt wird (BFH-Urteil in BFHE 203, 395, BStBl II 2003, 958).

  • OLG München, 23.11.2006 - 23 U 2306/06

    Ein Squeeze-out-Beschluss ist bei vorherigem rechtsmissbräuchlichen Aktienerwerb

    Demgemäß bedarf der Beschluss der Hauptversammlung zum Minderheitenausschluss keiner sachlichen Rechtfertigung, da der Gesetzgeber die erforderliche Abwägung zwischen Interessen der Minderheitsaktionäre an ihrem Verbleib in der Aktiengesellschaft und dem Hauptaktionär an ihrem Ausschluss vorgenommen und damit die Entscheidung über das Vorliegen eines sachlichen Grundes bereits getroffen hat (OLG Düsseldorf ZIP 2004, 259, 361, dazu EWiR 2004, 357 (Naujok) , und OLG Düsseldorf AG 2006, 202, 203; MünchKomm-Grunewald , a.a.O., § 327a Rz. 18; Hüffer , a.a.O., § 327a Rz. 11 m.w.N.; Mertens , AG 2002, 377; Gesmann-Nuissl , WM 2002, 1205, 1210).
  • FG Brandenburg, 23.11.2005 - 1 K 692/05

    Umsatzsteuerfreiheit für selbständige Kreditvermittler

    Zwar verträten die deutsche Finanzverwaltung und der Bundesfinanzhof die Auffassung, dass ein Kreditvermittler nur dann einen steuerbefreiten Umsatz ausführe, wenn er einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer der am Kreditumsatz beteiligten Personen abgeschlossen habe und auf der Grundlage dieses Vertrages von der den Auftrag erteilenden Person entgolten werde (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.12.2004 IV A 6 - S 7160 a - 26/04 als Anlage K 12 zum Schriftsatz vom 22.08.2005, Blatt 142 der Gerichtsakte und Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.10.2003 V R 5/03, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2003, 958).

    Der Beklagte stützt seine Rechtsansicht auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.12.2004 (IV A 6 - S 7160 a - 26/04), welches seinerseits Bezug nimmt auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 09.10.2003 V R 5/03 (BStBl. II 2003, 958).

  • FG Münster, 04.09.2007 - 15 K 6100/04

    Steuerfreiheit von Kreditvermittlungsverträgen

    Durch Einspruchsentscheidung (EE) vom 25.10.2004 wies das FA den Einspruch unter Bezugnahme des Urteil des EuGH vom 13.12.2001 C-235/00 "CSC Financial Services Ltd." (in Slg. 2001, I-10237 = UR 2002, 84 = BFH/NV 2002, Beilage 1 - 2, 35) und auf das Urteil des BFH vom 09.10.2003 V R 5/03 (in BStBl II 2003, 958) mit folgender Begründung zurück: Eine steuerfreie Kreditvermittlung liege nur dann vor, wenn sie als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet werde.

    Nach der Rechtsprechung des BFH, Urteil vom 09.10.2003 V R 5/03 (a.a.O.; vgl. auch BFH-Urteil vom 03.11.2005 V R 21/05 in BStBl II 2006, 282) liegt eine steuerbefreite Kreditvermittlung dann vor, wenn zwischen dem Kreditvermittler als leistenden Unternehmer einerseits und dem Kreditgeber oder dem Kreditnehmer andererseits ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag besteht.

    Mit seiner Entscheidung weicht der erkennende Senat aber von dem - aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 21.06.2007 möglicherweise als überholt anzusehenden - Urteil des BFH vom 09.10.2003 V R 5/03 (in BStBl II 2003, 958) ab.

  • FG Köln, 24.04.2007 - 7 K 4355/05

    Vorliegen steuerbefreiter Vermittlungsleistungen bei einer Tätigkeit als

    In einem vergleichbaren Fall habe der BFH mit Urteil vom 09.10.2003 (BStBl II 2003, 958) die Vermittlungsleistungen für umsatzsteuerpflichtig erklärt, da es nicht ausreiche, dass der Vermittler im Auftrag eines Dritten, des Finanzdienstleisters, zwei andere Parteien hier den Kunden sowie die Ausgabegesellschaft, zu einem Vertrag bewegt habe.

    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof im Rahmen der Entscheidung vom 9. Oktober 2003 (V R 5/03, BStBl II 2003, 958) für die Fallgruppe der Gewährung und Vermittlung von Krediten gemäß § 4 Nr. 8 Buchstabe a UStG ausgeführt, dass eine steuerfreie Kreditvermittlung nur dann vorliegen könne, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrages, also den Kreditgeber oder den Kreditnehmer erbracht werde und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet werde.

  • BFH, 20.12.2006 - V B 55/06

    USt: steuerfreie Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften

  • BFH, 06.09.2007 - V R 14/06

    Umsatzsteuer - Kreditvermittlungsgebühr bei Kombi-Rente steuerfrei

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 6 K 26/04

    Vermittlung einer kreditfinanzierten Kombirente durch

  • FG Hamburg, 25.02.2022 - 6 K 134/20

    Umsatzsteuerpflicht bei Schiffsmaklerprovisionen - keine Einheitlichkeit der

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2010 - 1 K 126/07

    Zum Leistungsort der Umsätze als Untervermittler von innergemeinschaftlichen

  • FG Niedersachsen, 09.01.2006 - 16 V 436/05

    Umsatzsteuerpflicht bei umfassenden entgeltlichen Leistungen zur Betreuung von

  • FG Hessen, 16.05.2006 - 6 V 1197/06

    Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuer-Befreiung eines selbständigen

  • FG Hessen, 22.12.2005 - 6 V 3312/05

    Kreditvermittlung; Umsatzsteuerbefreiung - Umsatzsteuerbefeiung einer

  • FG München, 02.08.2005 - 4 V 1994/05

    Übermaßverbot bei der Bedarfswertfeststellung; Aussetzung der Vollziehung in

  • FG Saarland, 27.04.2004 - 1 V 42/04

    Steuerfreiheit von Vermittlungsleistungen bei sog. Kombi-Rente

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.08.2006 - 2 V 40/06

    Vermittlung von Krediten i.S. von § 4 Nr. 8a UStG 1999; Verwertung von bei einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht