Rechtsprechung
BFH, 14.10.2003 - X B 90/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 n.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2
NZB: Fortbildung des Rechts - datenbank.nwb.de
Schlüssige Darlegung des Erfordernisses einer BFH-Entsch. zur Fortbildung des Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulassung der Revision wegen Fortbildung des Rechts; Darlegungslast im Nichtzulassungsverfahren
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 03.04.2003 - 16 K 6769/98
- BFH, 14.10.2003 - X B 90/03
Papierfundstellen
- BFH/NV 2004, 220
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.02.1999 - VIII R 49/97
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Wahlrecht
Auszug aus BFH, 14.10.2003 - X B 90/03
Die von ihnen in Zweifel gezogene Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass das dem Steuerpflichtigen zustehende Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur zu Beginn des Ermittlungszeitraums ausgeübt werden könne und eine solche Wahl das Bewusstsein des Steuerpflichtigen voraussetze, überhaupt einen (einkommensteuerbaren) Gewinn und nicht etwa Überschusseinkünfte (z.B. solche aus Vermietung und Verpachtung) zu ermitteln, entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (…vgl. --aus jüngerer Zeit-- z.B. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403, und vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195, jeweils m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung des BFH).Zwar findet sich ein Teil der von den Klägern geübten Kritik an dieser Rechtsprechung vereinzelt auch in der Judikatur der FG (vgl. FG Berlin, Urteil vom 19. März 1997 VI 40/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1164; aufgehoben durch BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1195) und im Schrifttum (vgl. Kanzler, Finanz-Rundschau 1998, 233, 245;… Bergkemper in Herrmann/Heuer/ Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 4 EStG Rz. 552) wieder.
Diese Kritik hat der BFH allerdings --wie sich vor allem dem (einen ähnlich gelagerten Sachverhalt betreffenden) Urteil in BFH/NV 1999, 1195 eindeutig entnehmen lässt-- zur Kenntnis genommen und für nicht durchgreifend erachtet.
- FG Berlin, 19.03.1997 - VI 40/92
Auszug aus BFH, 14.10.2003 - X B 90/03
Zwar findet sich ein Teil der von den Klägern geübten Kritik an dieser Rechtsprechung vereinzelt auch in der Judikatur der FG (vgl. FG Berlin, Urteil vom 19. März 1997 VI 40/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1164;… aufgehoben durch BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1195) und im Schrifttum (vgl. Kanzler, Finanz-Rundschau 1998, 233, 245;… Bergkemper in Herrmann/Heuer/ Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 4 EStG Rz. 552) wieder. - BFH, 01.10.1996 - VIII R 40/94
Gewinnermittlung bei gewerblichem Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 14.10.2003 - X B 90/03
Die von ihnen in Zweifel gezogene Rechtsauffassung der Vorinstanz, dass das dem Steuerpflichtigen zustehende Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur zu Beginn des Ermittlungszeitraums ausgeübt werden könne und eine solche Wahl das Bewusstsein des Steuerpflichtigen voraussetze, überhaupt einen (einkommensteuerbaren) Gewinn und nicht etwa Überschusseinkünfte (z.B. solche aus Vermietung und Verpachtung) zu ermitteln, entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. --aus jüngerer Zeit-- z.B. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403, …und vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195, jeweils m.w.N. aus der früheren Rechtsprechung des BFH). - BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 14.10.2003 - X B 90/03
Hat der BFH die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage bereits beantwortet, so muss substantiiert dargelegt werden, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und/oder in der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 33, m.w.N.).
- BFH, 08.10.2008 - VIII R 74/05
Promotionsberater ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig
a) Für die Einnahmen-Überschussrechnung entscheidet sich ein Steuerpflichtiger durch schlüssiges Verhalten, wenn er keine Eröffnungsbilanz und keine Buchführung einrichtet, sondern lediglich Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzeichnet oder (was der BFH ebenfalls ausreichen lässt) durch eine geordnete Sammlung von Einnahme- und Ausgabebelegen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2005 XI R 4/04, BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509; vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481; vom 13. Oktober 1989 III R 30-31/85, BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287;… vom 2. März 2006 IV R 32/04, BFH/NV 2006, 1457;… BFH-Beschlüsse vom 8. September 2005 IV B 107/04, BFH/NV 2006, 276; vom 13. Oktober 2006 X B 13/06, juris; vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220).Mit den in den genannten Entscheidungen entschiedenen Fällen ist indes ein Sachverhalt --wie er dem Streitfall zugrunde liegt-- nicht vergleichbar (s. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 220), in dem unzweifelhaft lediglich Gewinneinkünfte in Betracht kommen und allein die Zuordnung zu einer bestimmten Gewinneinkunftsart in Frage steht.
- BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04
Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 …
Hieran könnten Zweifel bestehen, weil nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschuss-Grundsätzen nur zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums ausgeübt werden kann (…BFH-Entscheidungen vom 9. Februar 1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195; vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220; offen lassend Senatsurteil vom 9. November 2000 IV R 18/00, BFHE 193, 436, BStBl II 2001, 102). - FG Köln, 18.08.2006 - 14 K 2344/05
Bestehen eines Wahlrechtes zwischen der Gewinnermittlung durch …
Denn wer keinen Gewinn ermitteln will, hat keine Wahl zwischen den verschiedenen Gewinnermittlungsarten getroffen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 30.09.1980 VIII R 201/78, BStBl II 1981, 301;… vom 11.12.1987 III R 204/84, BFH/NV 1988, 296;… vom 11.08.1992 VII R 90/91, BFH/NV 1993, 346;… vom 01.10.1996 VIII R 40/94, BFH/NV 1997, 403;… vom 09.02.1999 VIII R 49/97, BFH/NV 1999, 1195; vom 14.10.2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220).Dementsprechend kann späteren Erklärungen des Steuerpflichtigen (z. B. im Rahmen der Steuerfestsetzung oder eines Klageverfahrens) jedenfalls im Grundsatz lediglich die Bedeutung zukommen, dass sie die getroffene und bindende Wahlentscheidung offenlegen (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 01.10.1996 VIII R 40/94, a.a.O.;… vom 09.02.1999 VIII R 49/97, a.a.O.; vom 14.10.2003 X B 90/03, a.a.O.; vom 30.06.2005 IV R 20/04, BStBl II 2005, 758).
- BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05
Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung
Soweit die Klägerin noch geltend macht, das FG habe aus einem völlig anderen Sachverhalt die gleichen Rechtsfolgen gezogen wie das Urteil in BFH/NV 2002, 18 und eine den Streitfall betreffende BFH-Entscheidung existiere noch nicht, deshalb sei eine Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) erforderlich, fehlt es an der Darlegung einer im allgemeinen Interesse klärungsbedürftigen Rechtsfrage (vgl. zu den dazu notwendigen Ausführungen z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220;… vom 7. März 2005 II B 49/04, BFH/NV 2005, 1335). - BFH, 13.06.2005 - I B 239/04
NZB: Rechtsfortbildung
Bezüglich der Anforderungen an die schlüssige Darlegung dieses Zulassungsgrundes gelten die zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) entwickelten Grundsätze sinngemäß (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220). - BFH, 31.10.2007 - IX B 34/07
Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen; Verletzung der …
Es fehlt an der Darlegung, inwiefern die Rechtsfrage (ob die in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, und in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574, entwickelten "Grundsätze auch auf eine (teil)betrieblich genutzte Immobilie übertragen werden können") in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten ist und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220;… vom 7. März 2005 II B 49/04, BFH/NV 2005, 1335). - BFH, 20.12.2006 - XI B 23/06
NZB: schwer wiegender Fehler des FG, Darlegungsanforderungen
Die Kläger haben nicht dargelegt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die vorstehende höchstrichterliche Rechtsprechung umstritten sei, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben würden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220, …und vom 15. Juni 2005 V B 135/04, BFH/NV 2005, 2014, beide m.w.N.). - BFH, 06.02.2006 - VII B 52/05
MinÖSt-Vergütungsanspruch: Insolvenz des Abnehmers
Das genügt aber nicht für eine Zulassung der Revision, weil die Klägerin mit ihrer Beschwerde keine neuen gewichtigen, vom Senat noch nicht geprüften Argumente vorgebracht hat (…zur Zulassung der Revision wegen erneuter Klärungsbedürftigkeit einer höchstrichterlich bereits entschiedenen Rechtsfrage vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985, 986; vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220, 221) und die aufgeworfenen Fragen geklärt sind. - BFH, 22.11.2007 - XI B 15/07
Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlen einer BFH-Entscheidung zu genau vergleichbaren …
Eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) kommt nur in Betracht, wenn der Streitfall Anlass gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220, m.w.N.). - BFH, 03.05.2005 - V B 200/04
Vorsteuerabzug - gemischte Verwendung
a) Eine solche schlüssige Darlegung erfordert, dass der Beschwerdeführer eine bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellt und substantiiert darauf eingeht, inwieweit diese Rechtsfrage klärungsbedürftig, d.h. in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2003 X B 90/03, BFH/NV 2004, 220). - BFH, 18.12.2012 - I B 99/12
Möglichkeiten der Beweismittelbeschaffung eines in Luxemburg tätigen …
- FG Düsseldorf, 26.02.2008 - 3 K 223/05
Berücksichtigung des für den Verkauf einer Eigentumswohnung erzielten Kaufpreises …
- BFH, 09.05.2007 - IX B 218/06
Schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes "Fortbildung des Rechts" und von …
- BFH, 19.10.2007 - IX B 63/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Fortbildung des Rechts; Übergehen eines …
- BFH, 29.05.2007 - IX B 133/06
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; ordnungsgemäße Rüge …
- BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
Grundsätzliche Bedeutung; Vergütung ausgefallener MinöSt
- BFH, 10.08.2004 - I B 202/03
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Erforderlichkeit einer …
- BFH, 05.05.2004 - VIII B 266/03
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
Rechtsprechung
BFH, 10.10.2003 - VII B 236/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 56; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4
- rechtsportal.de
FGO § 56
NZB: Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung - datenbank.nwb.de
Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist für die Begr. der NZB
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unzulässigkeit wegen fehlender Beschwerdebegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachholen der erforderlichen Prozesshandlung
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 28.05.2003 - V 51/02
- BFH, 10.10.2003 - VII B 236/03
Papierfundstellen
- BFH/NV 2004, 220
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.12.2002 - VII B 99/02
Nachweispflichten bei Wiedereinsetzungsantrag
Auszug aus BFH, 10.10.2003 - VII B 236/03
Es reicht daher nicht, wenn der Beschwerdeführer --wie im Streitfall der Kläger-- innerhalb der für den Wiedereinsetzungsantrag nach § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vorgeschriebenen Frist die Wiedereinsetzungsgründe vorträgt und den bisher versäumten Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist stellt (…Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 2002 XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2002 VII B 99/02, BFHE 200, 491, BStBl II 2003, 316).Da im Fall der Versäumung der Frist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO allein eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der innerhalb der Begründungsfrist nicht eingereichten Beschwerdebegründung in Betracht kommt, sind innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO die Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Beschwerdeführer ohne Verschulden verhindert war, die Begründungsfrist einzuhalten, und es ist innerhalb dieser Frist die versäumte Rechtshandlung, d.h. also die Beschwerdebegründung, nachzuholen (Senatsbeschluss in BFHE 200, 491, BStBl II 2003, 316).
- BFH, 05.07.2002 - XI B 165/01
Wiedereinsetzung; NZB-Begründungsfrist
Auszug aus BFH, 10.10.2003 - VII B 236/03
Es reicht daher nicht, wenn der Beschwerdeführer --wie im Streitfall der Kläger-- innerhalb der für den Wiedereinsetzungsantrag nach § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO vorgeschriebenen Frist die Wiedereinsetzungsgründe vorträgt und den bisher versäumten Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist stellt (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 2002 XI B 165/01, BFH/NV 2002, 1480; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2002 VII B 99/02, BFHE 200, 491, BStBl II 2003, 316).
- BFH, 26.11.2007 - VII B 164/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter …
Ein Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 56 FGO, weil der Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO nicht fristgerecht gestellt worden ist, kommt somit nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2003 VII B 236/03, BFH/NV 2004, 220, m.w.N.).Da im Fall der Versäumung der Frist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO allein eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der innerhalb der Begründungsfrist nicht eingereichten Beschwerdebegründung in Betracht kommt, sind innerhalb der einmonatigen Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO die Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Beschwerdeführer ohne Verschulden verhindert war, die Begründungsfrist einzuhalten, und es ist innerhalb dieser Frist die versäumte Rechtshandlung, d.h. also die Beschwerdebegründung, nachzuholen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 220).
- BFH, 02.12.2008 - VII B 58/08
Nichtzulassungsbeschwerde: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung …
Ein Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 56 FGO, weil der Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO ohne Verschulden nicht fristgerecht gestellt worden ist, kommt somit nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2003 VII B 236/03, BFH/NV 2004, 220, m.w.N.).