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   BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02   

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https://dejure.org/2003,3716
BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02 (https://dejure.org/2003,3716)
BFH, Entscheidung vom 17.09.2003 - XI B 220/02 (https://dejure.org/2003,3716)
BFH, Entscheidung vom 17. September 2003 - XI B 220/02 (https://dejure.org/2003,3716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil

  • datenbank.nwb.de

    Rüge eines Verfahrensmangels; Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 345
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.11.2000 - XI B 38/00

    Divergenz; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478, und vom 12. Juli 2002 XI B 188/01, juris).
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 188/01

    Revision - Verfahrensrüge - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Verstoß -

    Auszug aus BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02
    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das Finanzgericht (FG) ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478, und vom 12. Juli 2002 XI B 188/01, juris).
  • BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99

    Beiziehung von Strafakten

    Auszug aus BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02
    Das FG muss sich wegen des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme die Kenntnis der Tatsachen, die es zur Grundlage seiner Entscheidung macht, grundsätzlich selbst verschaffen (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215).
  • FG Hamburg, 09.11.2023 - 6 K 228/20

    Steuerliche Behandlung von sog. "cum/ex"-Geschäften - Anfechtung von

    Die zugrundeliegenden Feststellungen des LG ... macht sich das erkennende Gericht insoweit zu eigen (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 31. Januar 20[1]9, VIII B 41/18, BFH/NV- 2019, 702, juris Rn. 20; BFH, Beschluss vom 17. September 2003, XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, juris Rn. 6) als eine Steuerhinterziehung von Herrn K und eine Beihilfehandlung von Herrn F zur Haupttat von Herrn K vorlag.

    Die zugrundeliegenden Feststellungen des LG macht sich das erkennende Gericht - wie auch schon oben - auch in diesem Zusammenhang zu eigen (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 31. Januar 20[1]9, VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702, juris Rn. 20; BFH, Beschluss vom 17. September 2003, XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, juris Rn. 6) als eine Steuerhinterziehung von Herrn K und eine Beihilfe von Herrn F zur Haupttat von Herrn K vorliegt.

  • BFH, 10.08.2006 - V B 65/06

    Abzugsverfahren nach § 18 Abs. 8 UStG

    Die Geltendmachung eines Verfahrensmangels verlangt u.a. auch den schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung z.B. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, m.w.N.).

    Die Kläger hätten deshalb darlegen müssen, inwiefern das angefochtene Urteil nach der insoweit maßgeblichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann, es also ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (z.B. BFH in BFH/NV 2004, 345).

  • BFH, 10.08.2006 - V B 65/05

    Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Umsatzsteuer - Beschwerde gegen

    Die Geltendmachung eines Verfahrensmangels verlangt u.a. auch den schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung z.B. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, m.w.N.).

    Die Kläger hätten deshalb darlegen müssen, inwiefern das angefochtene Urteil nach der insoweit maßgeblichen Auffassung des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann, es also ohne den Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre (z.B. BFH in BFH/NV 2004, 345).

  • BFH, 19.08.2009 - V B 78/08

    Hinweispflichten - Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Soweit die Zulassungsgründe die verfahrensrechtlichen Folgen des behaupteten "gesetzlichen Beteiligtenwechsels" betreffen, fehlt es bereits an der Darlegung der Klärungsfähigkeit und --soweit die Klägerin im Zusammenhang damit Verfahrensfehler des FG geltend macht-- an der Darlegung, inwieweit das FG-Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann; denn die Geltendmachung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, und den schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil der Grundlage der insoweit maßgeblichen Rechtsauffassung der Vorinstanz ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26; vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Allerdings kann sich das FG die Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen, falls die Verfahrensbeteiligten --wie hier-- weder substantiierte Einwendungen vortragen noch entsprechende Beweisanträge stellen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, und vom 25. März 2010 X S 27/09 (PKH), BFH/NV 2010, 1462).
  • BFH, 13.01.2006 - VIII B 7/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Verhältnis Strafverfahren/FG-Verfahren

    Soweit die Kläger es als eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung erachten, ob und inwieweit das FG berechtigt gewesen sei, von den vom Strafgericht getroffenen Tatsachenfeststellungen abzuweichen, verkennen sie, dass es dem FG zwar unbenommen ist, Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu übernehmen, dass aber kein Zwang zur Übernahme der Feststellungen besteht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345; vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513).
  • BFH, 24.07.2006 - VIII B 233/05

    Verfahrensmangel

    Die Geltendmachung eines Verfahrensmangels verlangt die genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben und gleichzeitig den schlüssigen Vortrag, inwiefern das angefochtene Urteil --ausgehend von der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG-- ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345; vom 30. Dezember 1998 XI B 51/98, BFH/NV 1999, 1099).
  • BFH, 20.08.2008 - II B 4/07

    Befangenheit eines Sachverständigen - unterlassene Heranziehung eines weiteren

    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden, gegebenenfalls auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des Finanzgerichts (FG)-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann, sie also ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345; vom 24. Juli 2006 VIII B 233/05, BFH/NV 2006, 2110; vom 29. November 2007 VIII B 58/07, BFH/NV 2008, 399, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 14.02.2008 - VII B 53/07

    Verfahrensrügen wegen Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht und Verletzung

    Ferner ist auszuführen, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2007 - VII B 184/06

    Festsetzungsfrist im Falle einer Steuerhinterziehung; Zurechnung von strafbaren

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 76 FGO) bedarf es der Darlegung, welche Fragen tatsächlicher Art aufklärungsbedürftig waren, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG ungenutzt ließ, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, warum sich die Notwendigkeit der Beweiserhebung jedoch dem FG auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (BFH-Entscheidungen vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, und vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478).
  • BFH, 29.10.2008 - IV B 134/07

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BFH, 14.06.2007 - VII B 185/06

    Zeitpunkt der Entstehung eines Zinsanspruchs nach § 237 Abs. 1 AO bei erhobener

  • BFH, 04.11.2010 - X S 23/10

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen

  • BFH, 25.03.2010 - X S 27/09

    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 31.01.2008 - VII B 14/07

    Übergehen eines Beweisantrags - Sachaufklärung von Amts wegen -

  • BFH, 28.11.2007 - V B 199/06

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels

  • BFH, 24.11.2006 - V B 58/05

    Verfahrensmangel; unvollständiges Sitzungsprotokoll

  • BFH, 24.05.2006 - V B 120/05

    Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung

  • BFH, 12.11.2008 - VI B 85/08

    Berufliche Veranlassung eines Umzugs bei einer Fahrzeitverkürzung von mindestens

  • BFH, 29.10.2004 - XI B 165/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Abgrenzung von Verfahrensfehlern und

  • BFH, 31.03.2011 - V S 14/10

    Nichtanerkennung von Barzahlungsquittungen als Beweismittel - Verwertung von

  • BFH, 11.02.2009 - XI B 55/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verletzung von

  • BFH, 29.10.2004 - XI B 163/03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Abgrenzung von Verfahrensfehlern und

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