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   BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99   

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https://dejure.org/2003,4324
BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99 (https://dejure.org/2003,4324)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2003 - IX R 26/99 (https://dejure.org/2003,4324)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2003 - IX R 26/99 (https://dejure.org/2003,4324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 68; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a; ; EStG § 12; ; EStG § 21 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1922; ; BGB § 2174

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1922; EStG § 21 Abs. 1
    Erbfall; Eintritt in Mietverträge

  • datenbank.nwb.de

    Zurechnung von Vermietungseinkünften nach Erbfall bei unklarer Erbrechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Berücksichtigung eines Werbungskostenüberschusses; Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Zurechnung von Einkünften an Treuhänder; Unterscheidung von Erbschaft und Landvermächtnis in Testament und Hoffolgezeugnis; Unklarheiten über ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Einkünftezurechnung; Erbfall; Nießbrauch; Rückwirkung; Vermächtnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 476
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87

    Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
    Nach diesen Grundsätzen sind z.B. bei der Vermietung eines Grundstücks durch einen Treuhänder im eigenen Namen (aber auf Rechnung eines Treugebers) dem Treugeber Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur zuzurechnen, wenn er das Treuhandverhältnis beherrscht und der Treuhänder ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Treugebers handelt (z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615); dagegen nicht bei einem --dem Mieter bekannten-- Unterbeteiligungsverhältnis, wenn der unterbeteiligte Steuerpflichtige nur schuldrechtlich am Gesellschaftsanteil des Hauptgesellschafters beteiligt ist (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1996 IX R 30/94, BFHE 182, 170, BStBl II 1997, 406).
  • BFH, 26.01.1994 - X R 54/92

    Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
    Dagegen können wiederkehrende Leistungen eines Erben z.B. an die Witwe des Erblassers als Sonderausgaben abziehbar sein, wenn sie auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers beruhen und der Erbe von Todes wegen existenzsicherndes Vermögen erhalten hat (sog. "erbrechtliche" private Versorgungsrente, vgl. im Einzelnen, z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633, und vom 20. Oktober 1999 X R 86/96, BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602; Fischer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 22 Rdnr. B 185 f., B 290 f.).
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98

    Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
    Nicht maßgebend ist, ob ein Steuerpflichtiger rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist und wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute kommt (z.B. BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 30/94

    Unterbeteiligter an einer Personengesellschaft erzielt keine Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
    Nach diesen Grundsätzen sind z.B. bei der Vermietung eines Grundstücks durch einen Treuhänder im eigenen Namen (aber auf Rechnung eines Treugebers) dem Treugeber Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur zuzurechnen, wenn er das Treuhandverhältnis beherrscht und der Treuhänder ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Treugebers handelt (z.B. BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615); dagegen nicht bei einem --dem Mieter bekannten-- Unterbeteiligungsverhältnis, wenn der unterbeteiligte Steuerpflichtige nur schuldrechtlich am Gesellschaftsanteil des Hauptgesellschafters beteiligt ist (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1996 IX R 30/94, BFHE 182, 170, BStBl II 1997, 406).
  • BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98

    VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
    Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) genannten Wirtschaftsgüter einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2001 - X R 53/99

    Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
    Vom Abzugsverbot erfasst sind u.a. freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr. 2 EStG), wozu auch Renten und dauernde Lasten gehören, wenn sie außerhalb einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen als Unterhalt oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht geleistet werden (z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 2001 X R 53/99, BFH/NV 2001, 1388, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.1999 - X R 86/96

    Kein Sonderausgabenabzug bei Erbverzicht

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
    Dagegen können wiederkehrende Leistungen eines Erben z.B. an die Witwe des Erblassers als Sonderausgaben abziehbar sein, wenn sie auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers beruhen und der Erbe von Todes wegen existenzsicherndes Vermögen erhalten hat (sog. "erbrechtliche" private Versorgungsrente, vgl. im Einzelnen, z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633, und vom 20. Oktober 1999 X R 86/96, BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602; Fischer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 22 Rdnr. B 185 f., B 290 f.).
  • FG Köln, 29.01.1999 - 10 K 1998/98

    Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 606 veröffentlicht.
  • FG München, 22.04.2008 - 13 K 1870/05

    Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand bei Einkünften aus Vermietung und

    Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Wirtschaftsgüter einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist (BFH-Urteile vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043; vom 23. September 2003 IX R 26/99, BFH/NV 2004, 476; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl. 2007, § 21 Rz. 5; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 29/09

    Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 23. September 2003 IX R 26/99, BFH/NV 2004, 476).
  • BFH, 07.07.2005 - IX B 13/05

    Revisionszulassung; Rechtsfehler des FG

    Zu Unrecht entnehmen die Kläger dem Urteil vom 23. September 2003 IX R 26/99 (BFH/NV 2004, 476), der Senat habe für Vermächtnisnehmer von der ständigen Rechtsprechung des BFH abweichende geringere Anforderungen an das Erfüllen des Vermietungstatbestandes aufgestellt.
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 23. September 2003 IX R 26/99, BFH/NV 2004, 476).
  • FG Hessen, 28.03.2022 - 10 K 724/18

    Keine einheitliche und gesonderte Feststellung, dass Einkünfte nur einer Person

    Nicht maßgebend ist, ob ein Steuerpflichtiger rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist und wem letztlich das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugutekommt (BFH-Urteil vom 23.09.2003 - IX R 26/99, BFH/NV 2004, 476, unter II.1).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Kläger und die Eheleute K --anders als in dem durch BFH-Urteil vom 23.09.2003 (IX R 26/99, BFH/NV 2004, 476) entschiedenen Fall-- hier nicht lediglich durch ihr Verhalten der ungeklärten Erbrechtsfrage übergangsweise Rechnung getragen haben (vgl. auch BFH-Beschluss vom 07.07.2005 - IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031, unter 2).

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 27/03

    Nießbrauch: Aufwendungen für den Eigentumserwerb keine Werbungskosten

    Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) genannten Wirtschaftsgüter einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist; es kommt nicht darauf an, ob er rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2003 IX R 26/99, BFH/NV 2004, 476, m.w.N.).
  • FG Saarland, 18.12.2012 - 1 K 1628/10

    Einkunftserzielung aus der Vermietung von Wohnungen durch eine

    Danach sind z.B. bei der Vermietung durch einen Treuhänder im eigenen Namen (aber auf Rechnung eines Treugebers) dem Treugeber Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur zuzurechnen, wenn er das Treuhandverhältnis beherrscht und der Treuhänder ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Treugebers handelt (BFH vom 23. September 2003 IX R 26/99, BFH/NV 2003, 476; vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 01.06.2011 - 11 U 163/09

    Umfang der Aufklärungs- und Rechtsberatungspflicht des beurkundenden Notars

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.10.2023 - 14 K 14121/21

    Keine Aufteilung von Vermietungseinkünften auf alle Grundstücksmiteigentümer bei

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 - 10 K 116/01

    Kein Sonderausgabenabzug wiederkehrender Leistungen des Erben an einen

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