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   BFH, 09.07.2003 - I R 36/02   

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https://dejure.org/2003,2782
BFH, 09.07.2003 - I R 36/02 (https://dejure.org/2003,2782)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2003 - I R 36/02 (https://dejure.org/2003,2782)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - I R 36/02 (https://dejure.org/2003,2782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA: Tantiemezahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de

    VGA bei Zahlung einer Gewinntantieme an den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer und früheren Fremdgeschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tantiemenzahlungen an Alleingesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA); Teilverzicht auf Tantiemenanspruch; Kappungsgrenze

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Verdeckte Gewinnausschüttung
    Fallgruppen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Alleingesellschafter; Gesellschaftergeschäftsführer; Tantieme; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 88
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 19.01.2000 - I R 24/99

    VGA bei Kapitalerhöhungskosten

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (vgl. z.B. Senatsurteile vom 19. Januar 2000 I R 24/99, BFHE 191, 107, BStBl II 2000, 545; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 12.10.1995 - I R 4/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit von Gewinntantiemen

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
    Danach spricht zwar ein starkes Indiz für eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis, wenn die zugesagte Tantieme sich --wie im Streitfall-- auf mehr als 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft beläuft (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, 550; vom 12. Oktober 1995 I R 4/95, BFH/NV 1996, 437; Senatsbeschluss vom 1. Dezember 1993 I B 158/93, BFH/NV 1994, 740).
  • BFH, 20.09.1967 - I 97/64

    Befreiung eines Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft vom Verbot des

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
    Der Senat hat auch wiederholt entschieden, dass eine vGA dann anzunehmen ist, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tatsächlich nicht durchgeführt wurde (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1967 I 97/64, BFHE 90, 212, BStBl II 1968, 49; vom 2. Mai 1974 I R 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585; vom 23. Oktober 1985 I R 247/81, BFHE 145, 165, BStBl II 1986, 195).
  • BFH, 24.03.1999 - I S 8/98

    VGA; Pensionszusage; Garantierückstellungen

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
    Geboten ist insbesondere die Berücksichtigung des sprachlichen Zusammenhangs der abgegebenen Willenserklärungen, der Stellung der auslegungsbedürftigen Formulierungen im Gesamtzusammenhang des Textes und sämtlicher Begleitumstände (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. März 1999 I S 8/98, BFH/NV 1999, 1643).
  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender Gesellschafter, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an ihn keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645, m.w.N.; vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761, m.w.N.).
  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender Gesellschafter, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an ihn keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteile vom 24. Januar 1990 I R 157/86, BFHE 160, 225, BStBl II 1990, 645, m.w.N.; vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BFHE 136, 386, BStBl II 1982, 761, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.1985 - I R 247/81

    Zur beherrschenden Stellung eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
    Der Senat hat auch wiederholt entschieden, dass eine vGA dann anzunehmen ist, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tatsächlich nicht durchgeführt wurde (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1967 I 97/64, BFHE 90, 212, BStBl II 1968, 49; vom 2. Mai 1974 I R 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585; vom 23. Oktober 1985 I R 247/81, BFHE 145, 165, BStBl II 1986, 195).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (vgl. z.B. Senatsurteile vom 19. Januar 2000 I R 24/99, BFHE 191, 107, BStBl II 2000, 545; vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 28.10.1987 - I R 110/83

    Zur Frage der von vornherein klaren und eindeutigen Vereinbarung zwischen

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
    Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tatsächlichen Durchführung darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarung lediglich die Unentgeltlichkeit der Leistung des Gesellschafters verdecken soll (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 110/83, BFHE 152, 74, BStBl II 1988, 301).
  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - I R 36/02
    Erst wenn sich der Inhalt eines Vertrages nicht zweifelsfrei feststellen lässt, ist für die Annahme einer vGA Raum (vgl. z.B. Urteile vom 4. Dezember 1991 I R 63/90, BFHE 166, 279, BStBl II 1992, 362; vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703; vom 11. Februar 1997 I R 43/96, BFH/NV 1997, 806; vom 9. April 1997 I R 52/96, BFH/NV 1997, 808; vom 22. Oktober 1998 I R 29/98, BFH/NV 1999, 972, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 12/99

    VGA bei Überlassung des Konzernnamens

  • BFH, 04.12.1991 - I R 63/90

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen GmbH und beherrschendem

  • BFH, 11.02.1997 - I R 43/96

    Verträge zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter

  • BFH, 01.12.1993 - I B 158/93

    Angemessenheit von Bezügen eines Gesellschafter Geschäftsführers

  • BFH, 09.04.1997 - I R 52/96

    Beherrschender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

  • BFH, 22.10.1998 - I R 29/98

    VGA bei Pensionszusagen

  • BFH, 02.05.1974 - I R 194/72

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Gehaltsvereinbarung -

  • FG Niedersachsen, 19.12.2000 - 6 K 564/99

    Zahlenmäßige Anpassung einer fremdvergleichsgerechten Tantiemevereinbarung

  • BFH, 14.07.2004 - I R 111/03

    Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?

    Eine solche Gestaltung weist nämlich darauf hin, dass die Vereinbarung speziell in dem betreffenden Unternehmen auf betrieblichen Gründen beruht (Senatsurteil vom 22. Oktober 1998 I R 29/98, BFH/NV 1999, 972; vgl. auch Senatsurteil vom 9. Juli 2003 I R 36/02, BFH/NV 2004, 88).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2008 - 6 K 1807/04

    Angemessenheit der Geschäftsführervergütung: kein Abstellen auf den sog.

    Verdeckte Gewinnausschüttungen in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 I R 36/02, BFH/NV 2004, 88, m.w.N.).

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender Gesellschafter, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an ihn keine klare und im Vorhinein abgeschlossene Vereinbarung zu Grunde liegt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 88, m.w.N.).

    Hinzu kommt, dass es A... nach seinem Anstellungsvertrag mit der Klägerin ausdrücklich verboten war, einer anderweitigen entgeltlichen Beschäftigung nachzugehen, so dass ein Verstoss gegen das Postulat eindeutiger und klarer Vereinbarungen, die auch tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden, bei einem beherrschenden Gesellschafter vorliegt (vgl. zu diesem Postulat allgemein BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 88 m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 6 K 6124/07

    Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 2 GewStG a.F.: steuerrechtliche

    Verdeckte Gewinnausschüttungen in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 I R 36/02, BFH/NV 2004, 88, m.w.N.).

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender Gesellschafter, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an ihn keine klare und im Vorhinein abgeschlossene Vereinbarung zu Grunde liegt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 I R 36/02, BFH/NV 2004, 88, m.w.N.).

  • BFH, 19.10.2005 - I R 40/04

    Sparkasse - Beteiligung an Wirtschaftsförderungsgesellschaft; Fremdvergleich

    Dem steht vorliegend auch nicht das Erfordernis einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung mit beherrschenden Gesellschaftern entgegen (vgl. in jüngerer Zeit BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 I R 36/02, BFH/NV 2004, 88, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 347/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Honorare wegen Geschäftsführung und Beratung,

    a.) Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 I R 36/02, BFH/NV 2004, 88 mit weiteren Nachweisen).

    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Person keine klare und von vorneherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (ebenfalls ständige Rechtsprechung, vgl. BFH in BFH/NV 2004, 88, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 11.02.2004 - VIII B 80/03

    Frist zur Begr. der NZB

    Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) in § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO neu eingeführte zweimonatige Begründungsfrist ist --wie sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt-- eine selbständige, vom Lauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde unabhängige Frist, die auch dann mit der Zustellung des vollständigen Urteils zu laufen beginnt, wenn wegen der Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2003 XI B 95/02, BFH/NV 2004, 88; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1992 9 B 256/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2780, zur gleichlautenden Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung).

    Eine solche Prüfung hätte ergeben, dass die Literatur auch bereits vor Ergehen des genannten BFH-Beschlusses in BFH/NV 2004, 88 --soweit ersichtlich-- einhellig vertreten hat, dass ein solcher Einfluss nicht besteht (vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 20; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Rz. 135, und Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Tz. 21 i.V.m. § 120 FGO Tz. 71).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 6 K 8215/06

    Angemessenheit der Gesellschaftergeschäftsführervergütung: Pflicht zur

    Verdeckte Gewinnausschüttungen in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes -EStG -auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (vgl. BFH, Urteil vom 9. Juli 2003 I R 36/02, BFH/NV 2004, 88 mit weiteren Nachweisen).

    Ist der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer ein beherrschender Gesellschafter, kann die Vermögensminderung auch dann ihre Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an ihn keine klare und im Vorhinein abgeschlossene Vereinbarung zu Grunde liegt (vgl. BFH in BFH/NV 2004, 88 mit weiteren Nachweisen).

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2015 - 6 K 3640/13

    Zulässigkeit einer Negativ-Tantieme an Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Daraus folgt, dass erst dann, wenn sich der Inhalt eines Vertrages nicht zweifelsfrei feststellen lässt, für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung Raum ist (BFH-Entscheidungen vom 25. Oktober 1995 - I R 9/95, BFHE 179, 270, BStBl II 1997, 703, vom 22. Oktober 1998 - I R 29/98, BFH/NV 1999, 972, vom 9. Juli 2003 - I R 36/02, BFH/NV 2004, 88, und vom 9. Juli 2007 - I B 123/06, BFH/NV 2007, 2148).

    Sowohl nach § 16 des Nachtrags vom 16. November 2004 zu den Geschäftsführerverträgen als auch nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (vgl. §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - und dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 88) ist die Tantiemeabrede ergänzend so zu verstehen, wie es im Einklang mit der mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzung der Vertragsparteien geboten ist.

  • FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 1405/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch private PKW-Nutzung des GmbH-Geschäftsführers

    Hierbei ist zu beachten, dass auch dieser Grundsatz seit jeher nur dann Anwendung gefunden hat, wenn das Fehlen der tatsächlichen Durchführung darauf schließen ließ, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarung lediglich die Unentgeltlichkeit der Leistung verdecken sollte (BFH, Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 110/83, BStBl. II 1988, 301;Urteil vom 9. Juli 2003, I R 36/02, BFH/NV 2004, 88 ).
  • FG München, 25.07.2006 - 6 V 1656/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist weiterhin dann anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein geschlossene Vereinbarung tatsächlich nicht durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 9.7.2003 I R 36/02, BFH/NV 2004, 88 , m.w.N.).

    Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tatsächlichen Durchführung darauf schließen lässt, dass die Vereinbarung lediglich die Unentgeltlichkeit der Leistung des Gesellschafters verdecken soll (BFH-Urteil vom 9.7.2003 in BFH/NV 2004, 88 ).

  • FG Hessen, 18.09.2013 - 4 K 2629/12

    Zur Abgrenzung von Spenden und verdeckten Gewinnausschüttungen bei Zahlungen an

  • BFH, 09.07.2007 - I B 123/06

    Umsatztantieme an Ehegatten des Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BFH, 15.06.2009 - I B 184/08

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei im Streitfall nicht klärbarer Rechtsfrage -

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2010 - 10 K 954/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund der Zahlung von nach § 3b EStG steuerfreien

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 309/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Fehlen von klaren im Voraus getroffener

  • FG Hessen, 13.04.2011 - 4 V 1964/10

    Beratervertrag; Nichtigkeit; verdeckte Gewinnausschüttung

  • BFH, 06.05.2004 - I B 223/03

    Gewinntantieme; vGA

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8354/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch auch das Entgelt für die Anteilsveräußerung an

  • FG Düsseldorf, 12.04.2019 - 6 K 2648/17

    Verdeckte Gewinnausschüttung von an Gesellschfter-Geschäftsführer gezahlten

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 3 K 485/02

    Gewinnabhängige Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 12 K 8396/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit der Gehälter der beiden

  • FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 386/03

    Gehaltszahlungen, Zinsen auf dem Verrechnungskonto und Sachentnahmen als

  • FG München, 12.10.2004 - 6 V 2363/04

    Überstunden eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

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