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   BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01   

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https://dejure.org/2003,9358
BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01 (https://dejure.org/2003,9358)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2003 - VII R 42/01 (https://dejure.org/2003,9358)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - VII R 42/01 (https://dejure.org/2003,9358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Pflichten des Konkursverwalters für künftig fällige Steuerforderungen - Option zur Steuerpflicht steuerfreier Umsätze - Bruttokaufpreiszahlung an absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger bei freihändigem Verkauf - Fehlende Nettokaufpreisabrede - ...

  • Judicialis

    KO § 6; ; KO § 82; ; UStG § 4 Nr. 9 Buchst... . a; ; UStG § 9; ; UStG § 9 Abs. 1; ; UStG § 15a; ; AO 1977 § 34; ; AO 1977 § 34 Abs. 1; ; AO 1977 § 34 Abs. 3; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 42 Abs. 1; ; AO 1977 § 69; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 34 § 42 § 69; KO § 6; UStG (1993) § 9 § 15a
    USt-Option - Konkursverwalter

  • datenbank.nwb.de

    USt-Option trotz Zahlungsunfähigkeit keine Pflichtverletzung, wenn der Kaufpreisanteil zur Masse gelangt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, UStG § 9, KO § 7, KO § 82, KO § 60
    Konkursverwalter; Option; Pflichtverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (u.a. BFH-Urteile vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, m.w.N.; vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526), läuft die Haftung nach § 69 AO 1977 auf einen Schadensersatzanspruch hinaus.

    Stehen daher ausreichende Zahlungsmittel zur Begleichung aller Schulden nicht zur Verfügung, beschränkt sich die Haftung nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz der anteiligen Tilgung (vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678) auf den Betrag, der bei gleichmäßiger Befriedigung aller Gläubiger auf den Steuergläubiger entfallen wäre.

  • BFH, 06.06.1991 - V R 70/89

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01
    Rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977 ist jedoch nur eine Gestaltung, welche der Veräußerer --nur auf ihn kommt es insofern an (BFH-Urteil vom 26. November 1987 V R 29/83, BFHE 152, 170, BStBl II 1988, 387)-- gebraucht, obwohl ihn der vom Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Verkehrsauffassung für typisch gehaltenen Gestaltung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele nicht entspricht, ohne dass für sie beachtliche außersteuerliche Gründe vorliegen (BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866).

    Da der Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 UStG dem Erwerber den Vorsteuerabzug ermöglichen soll (BFH-Urteil in BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866), ist die Option für die Steuerpflicht in der Person des Veräußerers dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Vorsteuerabzug des Erwerbers gerechtfertigt ist (BFH-Urteil vom 29. April 1993 V R 93/89, BFH/NV 1994, 510).

  • BFH, 28.11.2002 - VII R 41/01

    Haftung des Konkursverwalters bei Umsatzsteuer-Option

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. November 2002 VII R 41/01 (BFHE 200, 482, BStBl II 2003, 337) erkannt hat, ist diese Rechtsprechung in dem hier gegebenen Fall, dass der gesetzliche Vertreter der Gemeinschuldnerin bei einem Grundstücksgeschäft zur Umsatzsteuer optiert, mit folgenden Maßgaben anwendbar:.

    Allerdings steht die Option nach § 9 UStG, wie der Senat ebenfalls in dem Urteil in BFHE 200, 482, BStBl II 2003, 337 ausgeführt hat, wie jede steuerliche Gestaltung unter dem Vorbehalt des § 42 AO 1977.

  • BFH, 23.02.1995 - V R 113/93

    Missbräuchliche Gestaltung eines Grundstückserwerbs in der Person des Erwerbers

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01
    Die Rechtfertigung zum Vorsteuerabzug auf der Erwerberseite ist indes immer dann gegeben, wenn der Erwerber des Grundstücks den Kaufpreis in voller Höhe bezahlt (BFH-Urteil vom 23. Februar 1995 V R 113/93, BFH/NV 1995, 1029, m.w.N.).

    Der Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstückslieferung ist nach gefestigter Rechtsprechung des BFH nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977, weil der leistende Unternehmer illiquide ist und deshalb die durch seinen Verzicht entstehende Umsatzsteuer schuldig bleibt (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1029).

  • BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91

    Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01
    Für diese Begrenzung der Haftung aus dem Schadensersatzcharakter war die Auffassung maßgebend, dass die Geltendmachung eines weiter gehenden Haftungsanspruchs zu einer nicht gerechtfertigten Privilegierung des Fiskus gegenüber anderen Gläubigern und zu einer mit Sinn und Zweck der Haftungsvorschriften nicht zu vereinbarenden zusätzlichen Sanktion gegenüber dem Haftungsschuldner führen würde (Senatsurteil vom 26. August 1992 VII R 50/91, BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8).
  • BFH, 19.12.1995 - VII R 53/95

    Haftung des Konkursverwalters für Umsatzsteuerschuld des Gemeinschuldners -

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01
    Die Haftung erstreckt sich danach auf den Betrag, der bei pflichtgemäßer Einziehung der Umsatzsteuer zur Konkursmasse entrichtet worden wäre und nach Maßgabe der konkursrechtlichen Vorschriften an das FA abzuführen gewesen wäre (Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 VII R 53/95, BFH/NV 1996, 522).
  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01
    Der erkennende Senat nimmt mit dieser rechtlichen Beurteilung entgegen der von der Revision aufgegriffenen Ansicht von Onusseit (Die Option zur Umsatzsteuer bei Massearmut, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2003, 304) nicht eine dem Tatrichter vorbehaltene Befugnis zur Feststellung des Sachverhalts in Anspruch, sondern eine Erfahrungsregel, die auch das Revisionsgericht zu beachten hat und anhand deren es selbst Schlussfolgerungen ziehen darf, die an sich auf einem dem Tatrichter vorbehaltenen Gebiet liegen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2000 IV R 33/99, BFHE 191, 119, 122, BStBl II 2000, 227).
  • BFH, 02.03.1993 - VII R 90/90

    Zur Verwaltung vorhandener Mittel bei GmbH-Geschäftsführerhaftung

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (u.a. BFH-Urteile vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, m.w.N.; vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526), läuft die Haftung nach § 69 AO 1977 auf einen Schadensersatzanspruch hinaus.
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99

    Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01
    Wegen der Haftung für Säumniszuschläge verweist der Senat auf sein Urteil vom 19. Dezember 2000 VII R 63/99 (BFHE 193, 524, BStBl II 2001, 217).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 57/79

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut; Umsatzsteuer aus

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01
    Durch die freihändige Veräußerung des Grundstücks durch den Kläger an die A-GmbH ist die Umsatzsteuer für diesen Umsatz gemäß § 58 Nr. 2 KO zu Lasten der Konkursmasse entstanden (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741).
  • BFH, 05.02.1985 - VII R 124/80

    Haftung für von einer GmbH geschuldete Umsatzsteuervorauszahlungen - Grob

  • BGH, 07.05.1987 - IX ZR 198/85

    Verwendung der Mehrwertsteuer bei Veräußerung eines zur Konkursmasse gehörenden

  • BGH, 10.03.1967 - V ZR 72/64

    Voraussetzung der Ersatzabsonderung

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 5/75

    Abtretung eines Rückgewähranspruchs eines Gemeinschuldners - Verfügung über einen

  • BFH, 26.11.1987 - V R 29/83

    1. Zum Problem des Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im

  • BFH, 21.03.2002 - V R 62/01

    Grundstückserwerb im Zwangsversteigerungsverfahren

  • BFH, 29.04.1993 - V R 93/89

    Grunderwerbsteuerbarkeit der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

  • FG Düsseldorf, 30.11.2000 - 2 K 4312/99

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen der Umsatzsteuer; Haftung des

  • BFH, 17.09.2019 - VII R 31/18

    Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Aufrechnung nach

    Die Vorschrift verbietet es dem Insolvenzverwalter jedoch nicht, sonstige Masseforderungen i.S. des § 53 InsO zu erfüllen, sondern regelt im Gegenteil, in welcher Reihenfolge sie zu berichtigen sind, also --soweit möglich-- erfüllt werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 16.12.2003 - VII R 42/01, BFH/NV 2004, 908, Rz 37, zur KO).
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