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   BFH, 05.02.2004 - V B 180/03   

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https://dejure.org/2004,2812
BFH, 05.02.2004 - V B 180/03 (https://dejure.org/2004,2812)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2004 - V B 180/03 (https://dejure.org/2004,2812)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - V B 180/03 (https://dejure.org/2004,2812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; UStG § ... 4 Abs. 1 Buchst. b; ; UStG § 6a; ; UStG § 6a Abs. 1; ; UStG § 6a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; ; UStG § 6a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c; ; UStG § 6a Abs. 3; ; UStG § 6a Abs. 3 Satz 2; ; UStG § 6a Abs. 4; ; UStG § 18e; ; UStDV § 17c Abs. 1; ; UStDV § 17c Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStDV § 17c Abs. 1; UStG § 3 Abs. 1 § 6a
    Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • datenbank.nwb.de

    Buchmäßiger Nachweis der richtigen USt-IdNr. des wirklichen Abnehmers als Voraussetzung für Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Innergemeinschaftliche Lieferungen - Beurteilung als "missing trader" reicht für Aberkennung der Steuerfreiheit nicht aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 988
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hessen, 05.01.2001 - 6 V 4543/00

    Scheinunternehmen; Innergemeinschaftlicher Umsatz; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer;

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 180/03
    a) Allein mit der Begründung, es handele sich um sog. "missing traders" lässt sich jedenfalls noch nicht die Annahme des FG rechtfertigen, nicht A.R. und T.R., sondern andere Personen seien Empfänger der Lieferung (nur insoweit zu Recht Hessisches FG, Beschluss vom 5. Januar 2001 6 V 4543/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 890).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers kommt keine Steuerbefreiung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b oder c UStG in Betracht; denn die Steuerbefreiung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG setzt --was das Hessische FG im Urteil in EFG 2003, 890 offenbar übersehen hat-- voraus, dass der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzsteuer unterliegt (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG) und die Anwendung des § 6a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG scheidet aus, wenn der Abnehmer ein Unternehmer ist.

  • BFH, 04.09.2003 - V R 9/02

    Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 180/03
    b) Die Feststellung, welcher Leistungsbeziehung die Verschaffung der Verfügungsmacht zuzurechnen ist, ist im Wesentlichen tatsächliche Würdigung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. September 2003 V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149).

    Allerdings kommt unter vergleichbaren Voraussetzungen eine von den "vertraglichen Vereinbarungen" abweichende Bestimmung nicht nur des Leistenden (zu den Grundsätzen hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 149), sondern auch des Leistungsempfängers in Betracht, z.B. wenn bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach den konkreten Umständen des Falles für den Steuerpflichtigen erkennbar eine andere Person als sein "Vertragspartner" unter dessen Namen auftritt, und bei denen der Leistende mit der Nichtbesteuerung durch den Empfänger rechnet oder rechnen muss.

  • BFH, 22.11.2001 - V B 124/01

    AdV; Zurückverweisung; Fortbildungsseminare

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 180/03
    Der BFH hat als Beschwerdegericht in erster Linie die Aufgabe, die Vorentscheidung des FG zu überprüfen, selbst wenn er dabei auch Tatsachen feststellen kann (BFH-Beschluss vom 22. November 2001 V B 124/01, BFH/NV 2002, 549).
  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 180/03
    Unter der --insbesondere nicht gesetzlich-- definierten Bezeichnung "missing trader" werden zum Teil typischerweise vermögenslose natürliche oder juristische Personen beschrieben, die von vornherein keine wirtschaftliche Tätigkeit entfalten sollen und deshalb keine Umsatzsteuer anmelden, zum Teil auch solche, die nur kurzfristig tätig sind und angemeldete und geschuldete Umsatzsteuer nicht abführen (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Juli 2002 5 StR 516/01, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2002, 465; Klawikowski/ Leitermeier/Zühlke, Die Steuerliche Betriebsprüfung, 2002, 121; Wenning, Umsatzsteuerberater 2002, 265, unter III.; Fumi, EFG 2003, 891).
  • BFH, 02.04.1997 - V B 159/96

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 180/03
    Mit Beschluss vom 2. April 1997 V B 159/96 (BFH/NV 1997, 629) hat der erkennende Senat entschieden, dass auch die USt-IdNr.
  • BFH, 09.12.1999 - III B 16/99

    InvZul; KapG, an denen ehemalige DDR-Bürger beteiligt sind

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - V B 180/03
    Sind derartige Zweifel fast ausgeschlossen, scheidet eine AdV selbst dann aus, wenn die Vollziehung tatsächlich eine unbillige Härte zur Folge hätte (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1999 III B 16/99, BFH/NV 2000, 885, m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Soweit die bisherige Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629; vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, unter II. 2. a) von anderen Grundsätzen ausgegangen ist, hält der Senat angesichts der dargelegten neueren Rechtsprechung des EuGH daran nicht mehr fest.
  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Die ordnungsgemäße Erfüllung von Steuererklärungspflichten ist aber kein Tatbestandsmerkmal der Unternehmereigenschaft (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988; vom 5. Dezember 2005 V B 44/04, BFH/NV 2006, 625).

    Soweit die bisherige Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629; in BFH/NV 2004, 988; BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634, unter II.2.a) von anderen Grundsätzen ausgegangen ist, hält der Senat angesichts der dargelegten neueren Rechtsprechung des EuGH daran nicht mehr fest.

  • BFH, 23.04.2009 - V R 84/07

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender

    Auf der Grundlage dieser Feststellungen ist fraglich, ob das der Lieferung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, nach dem sich die Person des Leistungsempfängers und damit die Person des Abnehmers bestimmt (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988, unter II. 2 b zur innergemeinschaftlichen Lieferung), entsprechend den Beleg- und Buchangaben der Klägerin zu dem ihr nicht näher bekannten F oder zu dem gegenüber der Klägerin unmittelbar handelnden K bestand, der die Waren nach ihrer Rückbeförderung in die Gemeinschaft unter Umständen auf eigene Rechnung veräußerte, während F ggf. nur als Gehilfe des K für die Beförderung in das Drittlandsgebiet und die Rückbeförderung in das Gemeinschaftsgebiet zu sorgen hatte.
  • BFH, 14.11.2012 - XI R 8/11

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

    Er trägt vor, es liege eine Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil des FG und dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Februar 2004 V B 180/03 (BFH/NV 2004, 988) vor, dem der Rechtssatz entnommen werden könne, dass allein die Annahme, es handele sich um einen sog. "missing trader", nicht für die Feststellung ausreiche, andere Personen seien Empfänger der Lieferung; vielmehr seien die zivilrechtlichen Vereinbarungen entscheidend.

    b) Entgegen der Ansicht des Klägers liegt die von ihm behauptete Divergenz zu dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 988 nicht vor.

  • BFH, 30.03.2006 - V R 9/03

    Verwertung von Sicherungsgut

    Lediglich bei Vorliegen besonderer Umstände kommt eine von den "vertraglichen Vereinbarungen" abweichende Bestimmung des Leistenden in Betracht, so z.B. wenn nach den Umständen des Falles erkennbar ein Eigengeschäft des Handelnden und nicht des angeblichen "Vertragspartners" vorliegt, der die Leistung auch nicht als eigene Leistung der Umsatzsteuer unterwirft, und bei denen der Leistungsempfänger typischerweise mit der Nichtbesteuerung durch den "Rechnungsaussteller" rechnet oder rechnen muss (BFH-Urteil vom 4. September 2003 V R 9, 10/02, BFHE 203, 389, BStBl II 2004, 627, m.w.N.; vgl. BFH-Beschluss vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 89/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Steuerbefreiung einer

    bb) Zum Buchnachweis gehört gemäß § 17c Abs. 1 UStDV aF die Aufzeichnung der zutreffenden ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des wirklichen Abnehmers (vgl. BFH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - V B 180/03 Rn. 18).
  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

    Die ordnungsgemäße Erfüllung von Steuererklärungspflichten ist aber kein Tatbestandsmerkmal der Unternehmereigenschaft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Dezember 2005 V B 44/04, BFH/NV 2006, 625; vom 5. Februar 2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988).
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 36/05

    Steuerhinterziehung (fehlender Nachweises einer innergemeinschaftlichen Lieferung

    Zu den unabdingbaren Anforderungen, die nach der ständigen Rechtsprechung der Bundesfinanzhofs materiellrechtliche Voraussetzungen der Steuerbefreiung sind, zählen nach § 17c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UStDV auch der buchmäßige Nachweis des wirklichen Abnehmers und dessen richtige Umsatzsteueridentifikationsnummer (BFH/NV 2004, 988, 989).

    Macht der Steuerpflichtige insoweit unzutreffende Angaben über den Abnehmer, ist schon allein deshalb keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung gegeben (vgl. BFHE 199, 80, 83 f.; BFH/NV 2004, 988, 989).

  • BFH, 05.12.2005 - V B 44/04

    NZB - mittels sog. "Missing-Trader"; innergemeinschaftliche Lieferung

    Zum Verfahrensmangel trägt es vor, das FG habe gegen § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) verstoßen, weil es das Klageverfahren nicht im Hinblick auf die beim BFH damals noch anhängigen Verfahren V R 52/03 und V B 180/03 ausgesetzt habe.

    Der erkennende Senat hat durch Beschluss vom 5. Februar 2004 V B 180/03 (BFH/NV 2004, 988, unter II.2.a., m.w.N.) entschieden, dass die Begründung, eine Person (hier: G) habe die mit Hilfe der bezogenen Lieferungen ausgeführten Umsätze nicht versteuert und sei deshalb ein "missing trader", für sich genommen nicht den Schluss erlaubt, nicht der Vertragspartner ("missing trader"), sondern eine andere Person sei Empfänger der Lieferung.

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15

    Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 2009 bis 2011

    Dies spricht dafür, dass die von der Klägerin im Zusammenhang mit den streitbefangenen Lieferungen aufgezeichnete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer i.S. des § 17c Abs. 1 Satz 1 UStDV nicht (mehr) die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der AN... S.A.R.L. war (in diesem Sinne BFH, Beschluss vom 05.02.2004 V B 180/03, BFH/NV 2004, 988; Abschn. 6a.7 Abs. 2 Satz 1 UStAE; Frye in Rau/Dürrwächter, UStG, Stand: 159. Lieferung 07.2014, § 6a Rn 765; Grünwald in Hartmann/Metzenmacher, UStG, Stand: Lfg.
  • FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08

    Bewertung von Getränkelieferungen nach Spanien als innergemeinschaftliche

  • FG Hessen, 30.06.2004 - 6 K 4328/01

    Nicht abgeschlossenes Strafverfahren als Aussetzungsgrund; Vorsteuerabzug bei

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 32/09

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Unternehmereigenschaft -

  • FG Bremen, 01.12.2004 - 2 V 64/04

    Nachweis der Ausführung einer innergemeinschaftliche Lieferung; CMR-Frachtbrief

  • FG Saarland, 14.02.2007 - 1 K 1276/03

    Doppel- bzw. Dreifachumsatz bei Verwertung von Sicherungsgut durch

  • FG Köln, 03.11.2010 - 4 K 4262/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne USt-IdNr.

  • FG Baden-Württemberg, 11.02.2013 - 3 V 3819/11

    Aussetzung der Vollziehung von Pfändungsverfügungen und Einziehungsverfügungen

  • FG Saarland, 15.12.2005 - 1 V 277/05

    Belegnachweise für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen (§§

  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 14 V 23/04

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen : Ausfuhrnachweis

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2005 - 6 K 1738/03

    Zum Beleg- und Buchnachweis für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

  • BFH, 26.05.2004 - V S 5/04

    AdV

  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 9 K 408/04

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung trotz fehlenden oder

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08

    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 1 K 319/05

    Zur Frage der Umsatzbesteuerung des Sicherungsnehmers bei Verwertung

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11

    Kein Vorsteuerabzug aus Gutschriften über Geschäfte mit als Missing-Trader

  • FG München, 03.11.2009 - 14 V 2064/09

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

  • FG Hessen, 07.10.2005 - 6 V 1222/05

    Umsatzsteuerbefreiung; Selbstständige Sozialpädagogin - Umsatzsteuerpflicht von

  • FG München, 07.10.2004 - 6 V 3036/04

    Verdeckte Gewinnausschüttungen; Rechtschutzbedürfnis an Aussetzung der

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