Weitere Entscheidung unten: BFH, 07.04.2005

Rechtsprechung
   BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,876
BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04 (https://dejure.org/2005,876)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2005 - VI B 59/04 (https://dejure.org/2005,876)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2005 - VI B 59/04 (https://dejure.org/2005,876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 § 8 Abs. 2 S. 2
    Privatnutzung Pkw - 1%-Regelung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an den Nachweis fehlender Privatnutzung eines betrieblichen PKW zur Vermeidung der sog. 1-v.H.-Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1300
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.06.2004 - VI B 256/01

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

    Auszug aus BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04
    Zwar bedarf es grundsätzlich nicht des vollen Gegenbeweises, es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.).

    Die Klägerin verkennt, dass die Frage, ob im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins als erschüttert bzw. entkräftet angesehen werden kann, gleichfalls dem Bereich der Beweiswürdigung und damit nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1416).

  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04
    Angesichts der im Streitfall für die Privatnutzung sprechenden Gesichtspunkte wird der Anscheinsbeweis aber nicht durch den Vortrag der Klägerin entkräftet, wonach für Privatfahrten Privatfahrzeuge zur Verfügung gestanden hätten (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04
    Die sog. 1 v.H.-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) ist grundsätzlich nur dann nicht anwendbar, wenn nachgewiesen wird, dass eine Privatnutzung des PKW ausscheidet (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    b) Die Bestimmungen kommen nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung ausscheidet (BFH-Beschluss vom 13. April 2005 VI B 59/04, BFH/NV 2005, 1300).

    Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.; vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292; vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330; in BFH/NV 2005, 1300; vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

  • BFH, 23.04.2009 - VI R 81/06

    Private PKW-Nutzung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH führt zu

    Deshalb hält der VI. Senat des BFH auch nicht mehr an der in seinen Beschlüssen vom 14. Mai 1999 VI B 258/98 (BFH/NV 1999, 1330), vom 19. Dezember 2003 VI B 281/01 (BFH/NV 2004, 488) und vom 13. April 2005 VI B 59/04 (BFH/NV 2005, 1300) vertretenen Auffassung fest, dass eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer stets als Arbeitslohn zu qualifizieren ist (Senats-Beschluss vom 15. November 2007 VI ER-S 4/07).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Da § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff. EStG der Ermittlung des geldwerten Vorteils dient, kommt die Regelung nur dann nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung ausscheidet (BFH-Beschluss vom 13. April 2005 VI B 59/04, BFH/NV 2005, 1300).
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Rechtsprechung
   BFH, 07.04.2005 - VI B 168/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6613
BFH, 07.04.2005 - VI B 168/04 (https://dejure.org/2005,6613)
BFH, Entscheidung vom 07.04.2005 - VI B 168/04 (https://dejure.org/2005,6613)
BFH, Entscheidung vom 07. April 2005 - VI B 168/04 (https://dejure.org/2005,6613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 § 12 Nr. 1 S. 2
    NZB: kein WK-Abzug für Kosten Tageszeitung

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen eines Lehrers für eine Tageszeitung als Kosten der privaten Lebensführung S. 12

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1300
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.09.1989 - IV R 128/88

    Aufwendungen für Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften und für Radiogeräte sind

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - VI B 168/04
    Eine unschädliche private Mitbenutzung scheidet zumindest beim Bezug nur einer Tageszeitung grundsätzlich aus (BFH-Urteil vom 7. September 1989 IV R 128/88, BFHE 158, 266, BStBl II 1990, 19, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann bei einer Tageszeitung nach objektiven Kriterien nicht bestimmt werden, in welchem Umfang die Zeitung zur Erlangung beruflicher und außerberuflicher Informationen genutzt wird (BFH in BFHE 158, 266, BStBl II 1990, 19).

  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - VI B 168/04
    "Grundsätzliche Bedeutung" i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt einer Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalles maßgebliche Rechtsfrage das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. wenn die Beantwortung der Rechtsfrage aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 23, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - VI B 168/04
    Fehlt es an einem solchen Aufteilungsmaßstab, kommt eine griffweise Schätzung des beruflichen Teils und der von der Bestimmung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG betroffenen Aufwendungen nicht in Betracht (Senatsentscheidung vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

    Andererseits dürfen Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen getätigt werden (Senatsurteil vom 12. November 1982 VI R 193/79, nicht veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 7. April 2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300).

    Allerdings unterscheidet sich das Sky-Bundesliga-Abonnement von Tageszeitungen dadurch, dass Tageszeitungen in einem breitgefächerten Spektrum über Themen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Sport und anderen Bereichen berichten (s. Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 1300), wohingegen das Sky-Bundesliga-Abonnement --vorausgesetzt, das Vorbringen des Klägers ist zutreffend-- in seinem gesamten Angebot den beruflichen Interessen des Klägers zu dienen geeignet ist.

  • FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07

    Aufwendungen eines Steuerberaters für den Bezug der "Frankfurter Allgemeinen

    Ein Wirtschaftsgut kann nur dann nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG als Arbeitsmittel angesehen werden, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer den Gegenstand weitaus überwiegend beruflich verwendet, eine private Mitbenutzung also von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Beschluss vom 07.04.2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300).

    Eine unschädliche private Mitbenutzung scheidet zumindest beim Bezug nur einer Tageszeitung grundsätzlich aus (vgl. BFH-Urteile vom 07.09.1989 IV R 128/88 a.a.O. und vom 30.06.1983 IV R 2/81, BStBl. II 1983, 715 sowie BFH-Beschluss vom 07.04.2005 VI B 168/04 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann bei einer Tageszeitung nach objektiven Kriterien nicht bestimmt werden, in welchem Umfang die Zeitung zur Erlangung beruflicher (hier gegebenenfalls haftungsrelevanter) und außerberuflicher Informationen genutzt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 07.04.2005 VI B 168/04 a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2517/07

    Kein Werbungskostenabzug für Hallenhandball

    Fehlt es an einem solchen Aufteilungsmaßstab, kommt eine hilfsweise Schätzung des beruflichen Teils und der von der Bestimmung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG betroffenen Aufwendungen nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 7. April 2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1200 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 02.02.2021 - 10 K 3253/17

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine

    Die vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen können auch nicht - etwa aufgrund einer Schätzung - teilweise zum Abzug als Werbungskosten zugelassen werden, weil sich nicht nach objektiven Kriterien bestimmen lässt, in welchem Umfang die Zeitung zur Erlangung beruflicher und außerberuflicher Informationen genutzt wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 7. September 1989 IV R 128/88, BStBl II 1990, 19, und vom 7. April 2005 VI B 168/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 1300).
  • FG Münster, 24.03.2015 - 2 K 3027/12

    Sky-Abonnement "Fußballpaket"

    Das Abonnement der beiden Sportpakete des Pay-TV-Senders "Sky" ist damit eher mit dem von der Rechtsprechung stets der privaten Lebensführung zugeordneten Bezug von allgemeinbildenden Tageszeitungen und Zeitschriften durch Personen mit beruflichem Interesse an den dort vermittelten Inhalten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 07.04.2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300, zu Aufwendungen eines Lehrers für eine Tageszeitung; BFH-Urteil vom 07.09.1989 IV R 128/88, BFHE 158, 266, BStBl II 1990, 19, zu Aufwendungen für den Bezug von Tageszeitungen und Wochenzeitschriften durch einen Kulturkritiker; BFH-Urteil vom 05.04.1962 IV 127/60 U, BFHE 75, 279, BStBl III 1962, 368, Aufwendungen für eine Tageszeitung und für die Beschaffung eines Konversationslexikons durch einen Rechtsanwalt; FG Münster, Urteil vom 21.07.2014 5 K 2767/13 E, juris, zum Bezug von PC-Zeitschriften durch einen Netzwerkadministrator; FG Münster, Urteil vom 30.09.2010 5 K 3976/08 E, EFG 2011, 228, zu Aufwendungen eines Redakteurs für allgemeinbildende Tages- und Wochenzeitungen) als mit dem Bezug von allein an ein Fachpublikum gerichteten Fachzeitschriften vergleichbar.
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.07.2006 - 1 K 1783/05

    Aufwendungen eines Poizeibeamten für Besuch eines Fitnessstudios nicht als

    Fehlt es an einem solchen Aufteilungsmaßstab, kommt eine hilfsweise Schätzung des beruflichen Teils und der von der Bestimmung des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG betroffenen Aufwendungen nicht in Betracht (vgl. BFH, Beschluss vom 07.04.2005 - VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1200 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2009 - 14 K 244/09

    Anforderungen an ein Fahrtenbuch zur Abzugsfähigkeit von Mobilitätskosten;

    Dies trifft auch dann zu, wenn die Informationen für den Steuerpflichtigen beruflich nützlich sind (BFH-Beschluss vom 7. April 2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300).

    Bei einer Tageszeitung wie der HAZ und der FAZ kann nicht nach objektiven Kriterien bestimmt werden, in welchem Umfang die Zeitung zur Erlangung beruflicher und außerberuflicher Informationen genutzt wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1300).

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines

    Allerdings hängt die Entscheidung darüber, ob es sich konkret um Aufwendungen für ein Arbeitsmittel oder um Lebenshaltungskosten handelt, von der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall, ab (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 7. April 2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300, m.w.N.).
  • FG Hessen, 19.06.2008 - 9 K 2738/05

    FAZ auch bei Steuerberater keine Werbungskosten

    Im Übrigen wird auf die Rechtsprechung des BFH verwiesen, wonach bei einer Tageszeitung nach objektiven Kriterien nicht bestimmt werden kann, in welchem Umfang die Zeitung zur Erlangung beruflicher und außerberuflicher Informationen genutzt wird (BFH - Beschluss vom 7.4.2005 - VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300 - allgemein zur Tageszeitung eines Lehrers mit Hinweis auf das BFH - Urteil vom 7.9.1989 - IV R 128/88, BStBl II 1990, 19 u.a. zur FAZ eines Kulturkritikers).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2005 - 9 K 120/97

    Anspruch auf Berücksichtigung gewerblicher Verluste und weiterer Werbungskosten

    Ein Wirtschaftsgut kann nur dann nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG als Arbeitsmittel angesehen werden, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer den Gegenstand weitaus überwiegend beruflich verwendet, eine private Mitbenutzung also von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. zuletzt Beschlüsse des BFH vom 07. April 2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300 und vom 4. Dezember 2003 VI B 155/00, BFH/NV 2004, 488).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

  • FG München, 07.03.2006 - 6 K 4483/03

    Aufwendungen für einen Polizei-Diensthund als Werbungskosten

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